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BGH - V ZR 190/06

Bundesgerichtshof vom 28.07.2006
Inhalt
  • zustehende Recht nicht mehr geltend machen werde, dass es mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist
  • , dass der Berechtigte später doch mit dem ihm zustehenden Recht hervortritt (RGZ 158, 100, 107 f.) und
  • , ist im Rahmen der Würdigung der Situation der Beklagten ohne Bedeutung. Der Wert der Scheune ist mit
  • und Dr. Roth für Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 1. Zivilkammer des
  • Sangerhausen vom 17. August 2005 wird zurückgewiesen, soweit über die Klage entschieden worden ist. Im

Rechtsanwalt Gutschalk zum Thema: Möglichkeiten zur Vermeidung von Folgeabmahnungen bei Filesharingfällen

Jean Gutschalk vom 04.02.2011
Inhalt
  • -Recht & IT/TK-Recht Zahlreiche Internet-Nutzer erhalten eine anwaltliche Abmahnung, mit welcher
  • entfallen lässt. Gerade auch im Zusammenhang mit „German Top 100 Chart Container” Abmahnungen
  • stellen; in Wettbewerbssachen und auch im hier einschlägigen Bereich der Schutzrechtsverletzungen
  • Verfahrens entbehrlich zu machen, ist eine auf die konkrete Verletzungsform bezogene Erklärung im
  • im Zusammenhang mit „German Top 100 Chart Container" Abmahnungen kann es daher ggf. sinnvoll sein

BGH - II ZR 205/99

Bundesgerichtshof vom 09.07.2001
Inhalt
  • - stimmt war, die Rechte eines Kommanditisten haben. § 3 aaO räumte ihm das Recht ein, seine Einlage
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 205/99 Verkündet am: 9. Juli 2001 Vondrasek
  • Richter Prof. Dr. Henze, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und die Richterin Münke für Recht erkannt: Auf
  • verheiratet. Die Beklagte betrieb in B. in angemieteten Räumen einen Groß- und Einzelhandel mit Wolle, Woll
  • im Gesellschaftsvertrag etwas Abweichendes vereinbart worden ist. Entgegen der Annahme des

§ 163 SGB 6

Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
Inhalt
  • pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist. Bestanden innerhalb eines
  • beitragspflichtige Einnahme der Betrag, der nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung für die
  • ;ben, ist beitragspflichtige Einnahme das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch der Betrag in Höhe
  • folgende Kalenderjahr im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Abweichend von Satz 1 ist beitragspflichtige
  • Arbeitnehmer dies schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Die Erklärung kann nur mit

BVerfG - 1 BvR 480/10

Bundesverfassungsgericht vom 23.08.2010
Inhalt
  • „nicht hörbar“ sei, bei wörtlichem Verständnis überschießend ist; denn § 1004 BGB in Verbindung mit
  • . 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG auf effektiven Rechtsschutz. II. 14 Die Kammer nimmt
  • sein konnte. Das Unterlassungsurteil ist in diesem Punkt nicht klar: Im Tenor ist vom Krähen von
  • Entscheidung. 20 3. Der Beschluss des Landgerichts ist hiernach gemäß § 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95
  • , zumal wenn sich die Hähne nachts in einem Stall befinden. Die Auslegung des einfachen Rechts und seine

BGH - IX ZR 2/98

Bundesgerichtshof vom 06.04.2000
Inhalt
  • Schuldumschaffungen. Wegen der mit diesen verbundenen einschneidenden Folgen ist im Zweifel davon auszugehen, daß
  • , WM 1985, 155, 157). Nach der neuen Rechtsprechung ist die weite Sicherungsklausel in Verträgen mit
  • Übernahme der Bürgschaft entstanden ist -, insoweit frei, als er aus dem aufgegebenen Recht nach § 774
  • stehen im Streitfall nicht in Rede (vgl. insoweit zuletzt BGH, Urt. v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99
  • er aus dem jeweiligen Recht hätte Ersatz erlangen können, d.h. in Höhe des Verwertungserlöses

Kündigungsgrund: “Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen”

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.11.2011
Inhalt
  • vermeintliches Recht auf freie Meinungsäußerung berufen.Die hier im Raum stehende Äußerung beinhaltet
  • mit den Worten“Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen”Nun gilt, dass jedenfalls
  • recht geeignet, den Ausspruch einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung zu rechtfertigen
  • in seiner Stellung als Arbeitgeber vorliegt. Bei derartigen besonders schweren Verstößen ist eine
  • m.N.a.d.R.).Interessant ist, dass mit dem LAG an diesem Ergebnis auch die bei jeder Kündigung

BGH - VI ZR 267/03

Bundesgerichtshof vom 20.04.2004
Inhalt
  • erstinstanzlichen Urteils nicht auf den Berufungsantrag; dieser ist auch nach neuem Recht in das
  • vorsieht, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Das Amtsgericht habe daher dem Kläger zu Recht nur
  • Berufungsinstanz weiterverfolgt hat. 2. Das Berufungsgericht hat dem Kläger mit Recht den Ersatz des
  • , Pauge und Zoll für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des
  • einem gewerblichen Verkäufer ohne Mehrwertsteuerausweis, aber mit einer im Firmenstempel aufgeführten

§ 20 EStG

Inhalt
  • ), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und
  • mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten; bei nicht in Euro get
  • Forderung oder der Emittent von diesem Recht Gebrauch, ist abweichend von Absatz 4 Satz 1 das Entgelt
  • , der Erwerb eines Rechts aus Termingeschäften oder die Beiträge im Sinne des Absatzes 1
  • Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschr

BGH - 2 StR 53/09

Bundesgerichtshof vom 01.07.2009
Inhalt
  • . 56) ausdrücklich festgehalten ist, dass der Zeuge C. in Übereinstimmung mit der Zeugin G. schon bei
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 53/09 vom 1. Juli 2009 in der Strafsache gegen
  • Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
  • Generalbundesanwalt aufgeworfene Frage, ob im Falle II 1 der Urteilsgründe die Beweiswürdigung rechtlicher
  • . Januar 2007 mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter einen Lebensmittelmarkt in Frankfurt am Main. Er

BGH - II ZR 250/99

Bundesgerichtshof vom 19.05.1999
Inhalt
  • ab 1. Januar 1989 in Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einer überörtlichen Sozietät
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 250/99 Verkündet am: 20. März 2000 Vondrasek
  • , Dr. Kurzwelly und die Richterin Münke für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das
  • Klagebegehrens genüge insoweit nicht. II. Hiergegen wendet sich die Revision mit Erfolg. 1. Das
  • eine Berufung unzulässig ist, wenn sie den im ersten Rechtszug erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens

Urheberrecht: Störerhaftung des Geschäftsführers

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.01.2015
Inhalt
  • Verletzung absoluter Rechte in Rede steht (BGH, GRUR 2012, 304 Tz. 49 – Basler Haar-Kosmetik
  • wollte nun jemand im Urheberrecht für sich vor dem OLG Köln (6 U 57/14) in Anspruch nehmen und
  • weitergehende Haftung sei früher mit der Störerhaftung begründet worden, die seit einiger Zeit im
  • in dem die Störerhaftung nach wie vor angewendet wird, da hier, anders als im Wettbewerbsrecht, die
  • erhalten?  Es ist die Urlaubszeit angebrochen, manche Glückliche fahren nicht nur in den Urlaub

Urheberrecht: Ralph Schneider (markenglas.de) lässt neue Anwälte abmahnen

Rechtsanwalt Lars Rieck vom 03.06.2014
Inhalt
  • aufhorchen. Die schon recht kurze, 7tägige Frist wurde von Scharfenberg noch enorm verkürzt, weil
  • zu verkaufen.Ralph Schneider macht an den Fotografien die ausschließlichen Rechte geltend und
  • In der Vergangenheit berichteten wir bereits über urheberrechtliche Abmahnungen des Ralph Schneider
  • Schneider über die Kanzlei Scharfenberg abmahnen. Im Februar 2014 konnten wir eine Abmahnung des Ralph
  • mit unserem erfolgreichen Tätigwerden zu tun hat, kann mangels weitergehender Informationen

§ 4 PachtkredG

Inhalt
  • ück dem Pächter nicht gehört.(2) Ist ein Inventarstück mit dem Recht eines
  • Pfandrecht dem Rechte des Dritten vorgeht. Das Verhältnis des Pfandrechts des Kreditinstituts zu
  • (1) Gehört ein Inventarstück nicht dem Pächter, so erwirbt der Gläubiger
  • gleichwohl ein Pfandrecht, es sei denn, daß ihm im Zeitpunkt der Niederlegung des Verpfä
  • ;ndungsvertrages bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß das Inventarst

§ 399 AO 1977

Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
Inhalt
  • selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im
  • ;ndigkeit für den Bereich mehrerer Finanzbehörden übertragen, so bleiben das Recht und die
  • Ermittlungsverfahren zustehen.(2) Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs. 2 die Zustä