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BGH - V ZR 190/06
Bundesgerichtshof vom 28.07.2006
- Inhalt
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- zustehende Recht nicht mehr geltend machen werde, dass es mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist
- , dass der Berechtigte später doch mit dem ihm zustehenden Recht hervortritt (RGZ 158, 100, 107 f.) und
- , ist im Rahmen der Würdigung der Situation der Beklagten ohne Bedeutung. Der Wert der Scheune ist mit
- und Dr. Roth für Recht erkannt: Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 1. Zivilkammer des
- Sangerhausen vom 17. August 2005 wird zurückgewiesen, soweit über die Klage entschieden worden ist. Im
Rechtsanwalt Gutschalk zum Thema: Möglichkeiten zur Vermeidung von Folgeabmahnungen bei Filesharingfällen
Jean Gutschalk vom 04.02.2011
- Inhalt
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- -Recht & IT/TK-Recht Zahlreiche Internet-Nutzer erhalten eine anwaltliche Abmahnung, mit welcher
- entfallen lässt. Gerade auch im Zusammenhang mit „German Top 100 Chart Container” Abmahnungen
- stellen; in Wettbewerbssachen und auch im hier einschlägigen Bereich der Schutzrechtsverletzungen
- Verfahrens entbehrlich zu machen, ist eine auf die konkrete Verletzungsform bezogene Erklärung im
- im Zusammenhang mit „German Top 100 Chart Container" Abmahnungen kann es daher ggf. sinnvoll sein
BGH - II ZR 205/99
Bundesgerichtshof vom 09.07.2001
- Inhalt
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- - stimmt war, die Rechte eines Kommanditisten haben. § 3 aaO räumte ihm das Recht ein, seine Einlage
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 205/99 Verkündet am: 9. Juli 2001 Vondrasek
- Richter Prof. Dr. Henze, Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly und die Richterin Münke für Recht erkannt: Auf
- verheiratet. Die Beklagte betrieb in B. in angemieteten Räumen einen Groß- und Einzelhandel mit Wolle, Woll
- im Gesellschaftsvertrag etwas Abweichendes vereinbart worden ist. Entgegen der Annahme des
§ 163 SGB 6
Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
- Inhalt
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- pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag befristet ist. Bestanden innerhalb eines
- beitragspflichtige Einnahme der Betrag, der nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung für die
- ;ben, ist beitragspflichtige Einnahme das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch der Betrag in Höhe
- folgende Kalenderjahr im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Abweichend von Satz 1 ist beitragspflichtige
- Arbeitnehmer dies schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Die Erklärung kann nur mit
BVerfG - 1 BvR 480/10
Bundesverfassungsgericht vom 23.08.2010
- Inhalt
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- „nicht hörbar“ sei, bei wörtlichem Verständnis überschießend ist; denn § 1004 BGB in Verbindung mit
- . 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG auf effektiven Rechtsschutz. II. 14 Die Kammer nimmt
- sein konnte. Das Unterlassungsurteil ist in diesem Punkt nicht klar: Im Tenor ist vom Krähen von
- Entscheidung. 20 3. Der Beschluss des Landgerichts ist hiernach gemäß § 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95
- , zumal wenn sich die Hähne nachts in einem Stall befinden. Die Auslegung des einfachen Rechts und seine
BGH - IX ZR 2/98
Bundesgerichtshof vom 06.04.2000
- Inhalt
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- Schuldumschaffungen. Wegen der mit diesen verbundenen einschneidenden Folgen ist im Zweifel davon auszugehen, daß
- , WM 1985, 155, 157). Nach der neuen Rechtsprechung ist die weite Sicherungsklausel in Verträgen mit
- Übernahme der Bürgschaft entstanden ist -, insoweit frei, als er aus dem aufgegebenen Recht nach § 774
- stehen im Streitfall nicht in Rede (vgl. insoweit zuletzt BGH, Urt. v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99
- er aus dem jeweiligen Recht hätte Ersatz erlangen können, d.h. in Höhe des Verwertungserlöses
Kündigungsgrund: “Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen”
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 05.11.2011
- Inhalt
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- vermeintliches Recht auf freie Meinungsäußerung berufen.Die hier im Raum stehende Äußerung beinhaltet
- mit den Worten“Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen”Nun gilt, dass jedenfalls
- recht geeignet, den Ausspruch einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung zu rechtfertigen
- in seiner Stellung als Arbeitgeber vorliegt. Bei derartigen besonders schweren Verstößen ist eine
- m.N.a.d.R.).Interessant ist, dass mit dem LAG an diesem Ergebnis auch die bei jeder Kündigung
BGH - VI ZR 267/03
Bundesgerichtshof vom 20.04.2004
- Inhalt
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- erstinstanzlichen Urteils nicht auf den Berufungsantrag; dieser ist auch nach neuem Recht in das
- vorsieht, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Das Amtsgericht habe daher dem Kläger zu Recht nur
- Berufungsinstanz weiterverfolgt hat. 2. Das Berufungsgericht hat dem Kläger mit Recht den Ersatz des
- , Pauge und Zoll für Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des
- einem gewerblichen Verkäufer ohne Mehrwertsteuerausweis, aber mit einer im Firmenstempel aufgeführten
§ 20 EStG
- Inhalt
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- ), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und
- mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten; bei nicht in Euro get
- Forderung oder der Emittent von diesem Recht Gebrauch, ist abweichend von Absatz 4 Satz 1 das Entgelt
- , der Erwerb eines Rechts aus Termingeschäften oder die Beiträge im Sinne des Absatzes 1
- Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschr
BGH - 2 StR 53/09
Bundesgerichtshof vom 01.07.2009
- Inhalt
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- . 56) ausdrücklich festgehalten ist, dass der Zeuge C. in Übereinstimmung mit der Zeugin G. schon bei
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 53/09 vom 1. Juli 2009 in der Strafsache gegen
- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
- Generalbundesanwalt aufgeworfene Frage, ob im Falle II 1 der Urteilsgründe die Beweiswürdigung rechtlicher
- . Januar 2007 mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter einen Lebensmittelmarkt in Frankfurt am Main. Er
BGH - II ZR 250/99
Bundesgerichtshof vom 19.05.1999
- Inhalt
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- ab 1. Januar 1989 in Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu einer überörtlichen Sozietät
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 250/99 Verkündet am: 20. März 2000 Vondrasek
- , Dr. Kurzwelly und die Richterin Münke für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das
- Klagebegehrens genüge insoweit nicht. II. Hiergegen wendet sich die Revision mit Erfolg. 1. Das
- eine Berufung unzulässig ist, wenn sie den im ersten Rechtszug erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens
Urheberrecht: Störerhaftung des Geschäftsführers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.01.2015
- Inhalt
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- Verletzung absoluter Rechte in Rede steht (BGH, GRUR 2012, 304 Tz. 49 – Basler Haar-Kosmetik
- wollte nun jemand im Urheberrecht für sich vor dem OLG Köln (6 U 57/14) in Anspruch nehmen und
- weitergehende Haftung sei früher mit der Störerhaftung begründet worden, die seit einiger Zeit im
- – in dem die Störerhaftung nach wie vor angewendet wird, da hier, anders als im Wettbewerbsrecht, die
- erhalten? Es ist die Urlaubszeit angebrochen, manche Glückliche fahren nicht nur in den Urlaub
Urheberrecht: Ralph Schneider (markenglas.de) lässt neue Anwälte abmahnen
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 03.06.2014
- Inhalt
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- aufhorchen. Die schon recht kurze, 7tägige Frist wurde von Scharfenberg noch enorm verkürzt, weil
- zu verkaufen.Ralph Schneider macht an den Fotografien die ausschließlichen Rechte geltend und
- In der Vergangenheit berichteten wir bereits über urheberrechtliche Abmahnungen des Ralph Schneider
- Schneider über die Kanzlei Scharfenberg abmahnen. Im Februar 2014 konnten wir eine Abmahnung des Ralph
- mit unserem erfolgreichen Tätigwerden zu tun hat, kann mangels weitergehender Informationen
§ 4 PachtkredG
- Inhalt
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- ück dem Pächter nicht gehört.(2) Ist ein Inventarstück mit dem Recht eines
- Pfandrecht dem Rechte des Dritten vorgeht. Das Verhältnis des Pfandrechts des Kreditinstituts zu
- (1) Gehört ein Inventarstück nicht dem Pächter, so erwirbt der Gläubiger
- gleichwohl ein Pfandrecht, es sei denn, daß ihm im Zeitpunkt der Niederlegung des Verpfä
- ;ndungsvertrages bekannt ist oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, daß das Inventarst
§ 399 AO 1977
Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
- Inhalt
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- selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im
- ;ndigkeit für den Bereich mehrerer Finanzbehörden übertragen, so bleiben das Recht und die
- Ermittlungsverfahren zustehen.(2) Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs. 2 die Zustä