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BGH - VI ZB 36/08

Bundesgerichtshof vom 19.01.2010
Inhalt
  • 3 kraft eigenen Rechts die Rechtsstellung eines Gehilfen der Beklagten zu 1 und 2 im Prozess erlangt
  • Nebenintervenient handelt mithin stets in eigenem Namen und kraft eigenen Rechts (vgl. Musielak/Weth, ZPO, 7
  • Gebühr gemäß Nr. 1008 RVG-VV zu Recht als nicht erfüllt erachtet. Voraussetzung für eine Erhöhung sei
  • § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist nicht
  • begründet. Das Oberlandesgericht hat zu Recht die Voraussetzungen für die Zubilligung einer erhöhten

Einwilligung in die Blutentnahme – Beweisverwertungsverbot?

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.03.2015
Inhalt
  • , wirksam in eine Blutentnahme einwilligen kann. Insoweit stellt das Kammergericht durchaus zu Recht
  • ist noch recht höflich ausgedrückt und es darf durchaus sauer aufstossen, dass hier die Augen vor
  • Einwilligungsfähigkeit in eine Blutentnahme nicht grundsätzlich in Frage stellt. Hier reicht es aus
  • , wenn der Tatrichter davon überzeugt ist, dass der Betroffene den mit der Blutentnahme verbundenen
  • Beim Kammergericht (3 Ws (B) 507/14) hatte sich damit zu beschäftigen, ob jemand der betrunken ist

Abmahnung wegen GPL Verstoss namens Harald Welte durch JBB Rechtsanwälte wegen Linux Firmware mit initrd und netfilter

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 28.07.2013
Inhalt
  • in diesem Bereich. Wer nun der ohnehin recht strikten GPLv2 unterliegt, hat rigide Vorgaben: Einmal
  • werdenArtikel: Zur GPL und zum Opensource-RechtHinweis: Ich bin im Software-Recht aktiv und berate
  • vorformulierte Unterlassungserklärung ist insofern weiter gefasst als nötig, speziell wer regelmäßig mit
  • Quelltext schlicht zum Download anzubieten reicht nach der GPLv2 ausdrücklich nicht (wohl aber nach §6b
  • Ich hatte das Thema in der Vergangenheit bereits mehrmals angesprochen: Wer Opensource-Software

LG Frankfurt a.M.: Zum Recht auf Vergessenwerden

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 19.01.2018
Inhalt
  • ).         Es ist im Übrigen auch vor dem Hintergrund, dass der EuGH den auf das "Recht auf
  • /46/EG). Dies ist auch im Rahmen des "Rechts auf Vergessenwerden" einzubeziehen (Art. 29-Gruppe, WP
  • Vergessenwerden.  § 35 BDSGist mit Blick auf das Recht auf Vergessenwerden nicht abschließend. Tatbestand
  • (Anlage K3, Bl. 24 d.A.). Er habe ein Recht auf Anonymität. Mit E-Mail vom 01.09.2015 verlangte der
  • klar sei, was mit den "und/oder"-Verknüpfungen gemeint sei. Der Antrag ist jedenfalls in der in der

AG Giessen - 22 III 30/07

Amtsgericht Giessen vom 26.09.2007
Inhalt
  • verleiht, den Einzelnen bezeichnet und diesen von Anderen unterscheidet. Da es im deutschen Recht
  • Rechts der Eltern zur Vornamenswahl ist allein das Kindeswohl. Öffentliche Belange, wie z. B. die
  • Rechts zur Vornamenswahl sind mit dem Namen "Mika" nicht überschritten. Eine sich daraus ergebende
  • . .../2007 beurkundet worden ist. Der Standesbeamte in L hat für den Beteiligten zu 3) in dem Geburtenbuch
  • ) und 2) haben mit Schreiben vom 31.08.2007 (Bl. 1 d. A.) sinngemäß beantragt, den Standesbeamten in L

Facebook „Embedded Posts“ (Einbetten von Inhalten) – was es rechtlich zu beachten gibt

Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 02.08.2013
Inhalt
  • öffentlich zugänglich zu machen, ist in § 19a UrhG geregelt und stellt ein ausschließliches Recht
  • Zugänglichmachung oder in einer sonstigen Form der öffentlichen Wiedergabe liegen. Das Recht, einen Inhalt
  • Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie Fragen zu den Themen Social Media Recht
  • Wahrscheinlichkeit ist, dass dieser Inhalt Rechte Dritter verletzt. Die Situation entspricht damit ziemlich genau
  • Wiedergabe sieht, müsste jeder, der einen Inhalt einbetten möchte, sich dieses Recht beim Urheber holen, es

OLG Hamm - 25 U 105/99

Oberlandesgericht Hamm vom 26.01.2000
Inhalt
  • gemeinschaftlichen Klage, bestehe nach kuwaitischem Recht in der Regel nicht, sondern nur dann, wenn dies
  • ist, daß die Vereinbarung eines vergleichbaren Erfolgshonorars nach deutschem Recht (§§ 1, 9 StBGebV
  • . 11Ansonsten reicht es aus, daß die Vermittlungsbemühungen des Klägers, vergleichbar etwa mit denen
  • Rechtsgutachten vom 18.01.1999 vor dem Senat erläutert, daß nach kuwaitischem Recht, welches dem
  • französischen Recht nachgebildet sei, nur der Inhaber der Wirtschaftsprüferlizenz nach außen hin

§ 17 GBVfg

Inhalt
  • ) in den Vermerken über die Eintragung des Rechts mit Buchstaben zu schreiben. Das gleiche gilt für
  • Teilabtretungen und sonstigen Teilungen der in der dritten Abteilung eingetragenen Rechte ist der in Spalte 5
  • Wertersatzes.(2) Wird in der zweiten oder dritten Abteilung eine Eintragung ganz gelöscht, so ist sie rot zu
  • verfahren. Im Falle der Löschung eines Erbbaurechts unter gleichzeitiger Eintragung der in § 31 Abs
  • . 4 Satz 3 des Erbbaurechtsgesetzes bezeichneten Vormerkung ist auf diese im Löschungsvermerk

Anwalt surft: Oktober 2019

Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 31.10.2019
Inhalt
  • Was hat mich im Oktober 2019 interessiert – im IT-Recht, im Datenschutzrecht, im Medizinrecht und
  • im Recht im Rettungsdienst? Das erfahrt Ihr hier. IT-Recht Legal-Tech Vertragsgenerator Der
  • Rechtsdienstleistungsgesetz. Die Werbung „rechtssichere Verträge in Anwaltsqualität“ sowie „individueller

BFH - XI R 32/11

Bundesfinanzhof vom 28.05.2013
Inhalt
  • gegenseitigen Vertrags mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Leistungen gegen Entgelt, ist
  • durchgeführt werden. 2. Herr ... [der Kläger] räumt der Stadt ... das Recht ein, mit dem vorstehenden
  • i.V.m. § 1a BauGB verwirklicht werden können. Mit diesem Vertrag wird der Stadt ... das Recht
  • . Diese Vereinbarung ist auf Dauer. Sie ist nicht befristet und nicht kündbar. Das Recht zur
  • landwirtschaftlich verpachten, so ist der Pächter im Einvernehmen mit der nutzungsberechtigten Stadt ... zu

§ 1 KAGB

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • .Immobilien sind Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und vergleichbare Rechte nach dem Recht
  • ;ischen Wirtschaftsraum, in dem der AIF zugelassen oder registriert ist, oder im Fall der mehrfachen
  • ätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen des AIF.25.Leverage ist jede
  • ist jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2004/39/EG als professioneller Kunde
  • anderer Staaten. Als grundstücksgleiche Rechte im Sinne von Satz 1 gelten auch Nieß

BGH - 3 StR 117/10

Bundesgerichtshof vom 08.07.2010
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 117/10 vom 8. Juli 2010 in der Strafsache gegen
  • Verteidigerin des Angeklagten J. M. , Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht
  • Angeklagten der Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit
  • Generalstaatsanwalt in Düsseldorf eingetretene Zeitablauf als unangemessen lang zu bewerten ist; denn
  • ; jeder Angeklagte trägt die Kosten seiner Revision. Von Rechts wegen Gründe: 1Das Landgericht hat die

Anlage 2 SVFAngAusbV 1997

(zu § 4)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten für die Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
Inhalt
  • a bis d,in Verbindung mit 2.1Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziel d
  • Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreibenb)Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des
  • adressatengerecht gestaltenAbschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der FachrichtungLfd. Nr.Teil
  • Buchstabe B Nr. 4)a)in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunf
  • ,2.1Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziele a bis c,zu vermitteln.(2) In einem

BGH - IX ZR 105/06

Bundesgerichtshof vom 11.10.2007
Inhalt
  • , aaO S. 2333 f). 82. Zu Recht hat das Berufungsgericht ferner angenommen, dass der Mandant im Rahmen
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 105/06 Verkündet am: 11. Oktober 2007 Preuß
  • Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom
  • Bedeutung aufweist. Dies steht im Einklang mit der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen
  • . 13. Februar 1992 - IX ZR 105/91, NJW 1992, 1695, 1696; ferner Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee

BGH - II ZR 299/01

Bundesgerichtshof vom 15.10.2001
Inhalt
  • Forderung nicht mehr im eigenen Namen, sondern in Vertretung der Gesell- schaft bürgerlichen Rechts
  • die Abweisung des Hilfsantrags des Klägers begründet. II. 1. Zutreffend und in Übereinstimmung mit
  • Entscheidung nicht. a) Dem Antrag fehlte es, wie die Revision mit Recht ausführt, nicht an der
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 299/01 Verkündet am: 23. September 2002
  • Vondrasek Justizangstellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat