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LG Bonn - 6 S 264/06
Landgericht Bonn vom 21.12.2006
- Inhalt
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- , 258 Satz 2, 985 BGB Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Dem
- stellt in jeder Hinsicht ein eigenständiges Recht dar. Der Gegner des Herausgabeanspruchs schuldet die
- II. Instanz hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird
- Satz 1 EGZPO). Die zulässige Berufung ist unbegründet. 34Es bedarf im Ergebnis keiner Entscheidung
- davon zu unterscheidende Wegnahmerecht des Mieters aus § 539 Abs. 2 BGB bzw. das Recht auf
LG Düsseldorf - 5 O 82/07
Landgericht Düsseldorf vom 02.08.2007
- Inhalt
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- Beklagte hat in dieses Recht eigenmächtig eingegriffen, da die Nutzung unbefugt war. Grundsätzlich ist
- . Ist die Nutzung fremder Sachen oder Rechte unbefugt, so ist eine Bereicherung in Form eines
- 05.02.2007 – 9 W 105/06 – reicht insoweit nicht aus. In dieser Entscheidung ist auf einen
- ist nicht ersichtlich, dass Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis im Sinne
- genutzten Straße jedenfalls die allgemeinen in § 903 ff. BGB normierten Rechte gegenüber Dritten geltend
§ 1 BMJMaßgabenBerG
Unanwendbarkeit von Maßgaben
- Inhalt
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- . 960), g)Nummer 8 (BGBl. 1990 II S. 960); 5.in Sachgebiet E: Gewerblicher Rechtsschutz; Recht
- S. 937); b)in Abschnitt IV die Nummern 1 bis 4 (BGBl. 1990 II S. 938); 2.in Sachgebiet B: Bü
- ;rgerliches Recht, Abschnitt III:a)Nummer 6 (BGBl. 1990 II S. 953), b)Nummer 8 (BGBl. 1990 II S. 953
- 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 907) sind nicht mehr anzuwenden: 1.in Sachgebiet A
- S. 928), cc)Nummer 7 (BGBl. 1990 II S. 928), dd)Nummer 8 mit Ausnahme von Buchstabe e, Buchstabe y
BGH - IX ZB 101/02
Bundesgerichtshof vom 11.04.2002
- Inhalt
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- wurde, stets altes Recht anzuwenden sei. Zwingend ist ein solches Verständnis der Übergangsregelung
- führen kann. Das ist hier das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Recht. Eine Rechtsbeschwerde neuen
- weitere Beschwerde nach altem Recht zulässig (§ 568 Abs. 2, § 793 Abs. 2 ZPO a.F.). Sie konnte in der
- Rechts wäre mangels Zulassung in dem Beschluß des Landgerichts von vornherein unstatthaft (§ 574 Abs. 1
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 101/02 vom 11. April 2002 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
LG Köln - 2 O 204/08
Landgericht Köln vom 10.09.2008
- Inhalt
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- , 2, 4 Abs. 1, 11 AnfG von der Beklagten zu 1. zu Recht die Duldung der Zwangsvollstreckung in das im
- treffen wollen. Für die Gläubigerbenachteiligung reicht bedingter Vorsatz aus. Danach ist lediglich
- Gebrauch zu machen und der Eintragung des Vorrangs der Rechte des Klägers vor den eigenen Rechten im
- Übertragung aber nicht entgegen. Das dingliche Wohnrecht weist dem Beklagten zu 2. nicht das Recht der
- die Übertragung des Miteigentumsanteils darstellen. III. 1213Der Kläger ist mit seinem
OLG Stuttgart - 5 U 102/13
Oberlandesgericht Stuttgart vom 09.09.2013
- Inhalt
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- unternehmerische Kapitalanlage mit dem vorranigigen Ziel, Steuern zu sparen, so kann er im Falle der
- abgetretenem Recht ihres Ehemanns R... auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung- bzw
- Ehemann hätte mit dem aufgewendeten Betrag, wäre er nicht vom Beklagten fehlberaten worden, in der Zeit
- Alternative eine risikofreie Anlage mit fester Verzinsung getätigt hätte und ein entsprechender Schaden in
- - Sicherheit mit einer Bank- Schuldübernahme von 80 % vorgespiegelt worden. 17Der entgangene Gewinn betrage in
Deutsches Recht auch für ausländische eBay-Händler
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 26.02.2013
- Inhalt
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- über dessen Rechte in die Irre, da sie u.a. ihm die Rückerstattung der Portokosten bei Widerruf
- Aktenzeichen 14 O 27/11 KfH III darüber, ob und inwieweit deutsches Recht auch für ausländische eBay-Händler
- gelte.Der Beklagte, ein Unternehmer aus den Niederlanden, ist unter Androhung eines Ordnungsgeldes in
- entsprechenden Erklärung gewahrt ist. Insbesondere darf er das nicht in der von ihm bisher verwendeten
- , dass das deutsche Recht anwendbar sei, da sich das Angebot auch an Verbraucher aus Deutschland richte
BVerfG - 2 BvR 575/05
Bundesverfassungsgericht vom 08.02.2006
- Inhalt
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- Prüfungsmaßstab im Hinblick auf die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung einfachen Rechts ist das aus
- Beschwerdeführerin nicht in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 GG. 7 a
- Entscheidung nachvollziehbar begründet. 11 3. Die Beschwerdeführerin wird auch nicht in ihrem Recht auf
- Di Fabio und Landau gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
- gravierend ist, dass nicht einmal die vorläufige Leistung einer Sicherheit in einer begrenzten Anzahl von
OLG Düsseldorf - II-10 WF 16/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 03.06.2004
- Inhalt
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- Kostenrechnung vom 01.08.2002 (Bl. 193 GA) zu Recht abgelehnt. Der Antragsgegner hat gegen diese Forderung eine
- ist, dass zum Zeitpunkt der Beendigung der Sozietät das Berufungsverfahren bereits durch den in der
- Regelungen, die sich nach Vorschriften des allgemeinen Rechts beurteilen. 5 Einwendungen, die - wie hier
- - auf Vorschriften des allgemeinen Rechts oder auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und
- Oberlandesgericht Düsseldorf, II-10 WF 16/04 Datum: 03.06.2004 Gericht: Oberlandesgericht
§ 325a HGB
Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
- Inhalt
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- ;geblichen Recht erstellt, geprüft und offengelegt oder hinterlegt worden sind, nach den §
- (1) Bei inländischen Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen
- oder diese nicht zur Beglaubigung befugt ist, in einer von einem Wirtschaftsprüfer
- Beglaubigung des Registers ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.(2
- (§ 267a) und für die Geltung von Erleichterungen bei der Rechnungslegung das Recht des
Anhang 4 AbwV
Ölsaatenaufbereitung, Speisefett- und Speiseölraffination
- Inhalt
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- , die vor dem 1. August 2002 rechtmäßig in Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem
- Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, gelten abweichend von Teil C folgende Anforderungen
- Schadstofffracht ist so gering zu halten, wie dies nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall
- Abwasser eingeleitet werden, wenn im Rohabwasser für den CSB ein Wert von 75 mg/l in der
- , dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Ölsaatenaufbereitung, Speisefett- und Speise
§ 4 PCBAbfallV
Nachweis- und Mitteilungspflichten
- Inhalt
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- . Das Recht auf Einsichtnahme bezieht sich im Fall des Absatzes 2 nur auf die in die Register
- Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit Teil 2 oder Teil 3 der Nachweisverordnung Nachweise oder
- einzustellenden Begleit- und Übernahmescheine. Die dem Recht auf Einsichtnahme unterliegenden Register
- Nachweisen zu führen und zu halten, soweit anderenfalls die Wahrnehmung des Rechts auf
- (1) Unternehmen und Betreiber von Beseitigungsanlagen, die eines der in § 2 Abs. 5 genannten
Art 48 BGBEG
Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
- Inhalt
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- ählen, sofern dies nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich
- Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber
- unvereinbar ist. Die Namenswahl wirkt zurück auf den Zeitpunkt der Eintragung in das
- dem Standesamt den während eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat
- der Europäischen Union erworbenen und dort in ein Personenstandsregister eingetragenen Namen w
§ 18 PartG
Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
- Inhalt
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- oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3
- Anspruchsjahr vorangegangenen Jahr erhöht hat. Grundlage des Preisindexes ist zu einem Wä
- obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel bilden
- ;chstens ausgezahlt werden darf, beträgt für das Jahr 2011 141,9 Millionen Euro und f
- ;ht sich jährlich, jedoch erstmals für das Jahr 2013, um den Prozentsatz, abgerundet auf
§ 46 FeV 2010
Entziehung, Beschränkung, Auflagen
- Inhalt
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- Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.(6) Mit der Entziehung erlischt die
- Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so weit wie notwendig
- Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.(2) Erweist sich der Inhaber einer
- ühren eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, finden die §§ 11 bis