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LG Bonn - 6 S 264/06

Landgericht Bonn vom 21.12.2006
Inhalt
  • , 258 Satz 2, 985 BGB Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Dem
  • stellt in jeder Hinsicht ein eigenständiges Recht dar. Der Gegner des Herausgabeanspruchs schuldet die
  • II. Instanz hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird
  • Satz 1 EGZPO). Die zulässige Berufung ist unbegründet. 34Es bedarf im Ergebnis keiner Entscheidung
  • davon zu unterscheidende Wegnahmerecht des Mieters aus § 539 Abs. 2 BGB bzw. das Recht auf

LG Düsseldorf - 5 O 82/07

Landgericht Düsseldorf vom 02.08.2007
Inhalt
  • Beklagte hat in dieses Recht eigenmächtig eingegriffen, da die Nutzung unbefugt war. Grundsätzlich ist
  • . Ist die Nutzung fremder Sachen oder Rechte unbefugt, so ist eine Bereicherung in Form eines
  • 05.02.2007 – 9 W 105/06 – reicht insoweit nicht aus. In dieser Entscheidung ist auf einen
  • ist nicht ersichtlich, dass Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis im Sinne
  • genutzten Straße jedenfalls die allgemeinen in § 903 ff. BGB normierten Rechte gegenüber Dritten geltend

§ 1 BMJMaßgabenBerG

Unanwendbarkeit von Maßgaben
Inhalt
  • . 960), g)Nummer 8 (BGBl. 1990 II S. 960); 5.in Sachgebiet E: Gewerblicher Rechtsschutz; Recht
  • S. 937); b)in Abschnitt IV die Nummern 1 bis 4 (BGBl. 1990 II S. 938); 2.in Sachgebiet B: Bü
  • ;rgerliches Recht, Abschnitt III:a)Nummer 6 (BGBl. 1990 II S. 953), b)Nummer 8 (BGBl. 1990 II S. 953
  • 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 907) sind nicht mehr anzuwenden: 1.in Sachgebiet A
  • S. 928), cc)Nummer 7 (BGBl. 1990 II S. 928), dd)Nummer 8 mit Ausnahme von Buchstabe e, Buchstabe y

BGH - IX ZB 101/02

Bundesgerichtshof vom 11.04.2002
Inhalt
  • wurde, stets altes Recht anzuwenden sei. Zwingend ist ein solches Verständnis der Übergangsregelung
  • führen kann. Das ist hier das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Recht. Eine Rechtsbeschwerde neuen
  • weitere Beschwerde nach altem Recht zulässig (§ 568 Abs. 2, § 793 Abs. 2 ZPO a.F.). Sie konnte in der
  • Rechts wäre mangels Zulassung in dem Beschluß des Landgerichts von vornherein unstatthaft (§ 574 Abs. 1
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 101/02 vom 11. April 2002 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren

LG Köln - 2 O 204/08

Landgericht Köln vom 10.09.2008
Inhalt
  • , 2, 4 Abs. 1, 11 AnfG von der Beklagten zu 1. zu Recht die Duldung der Zwangsvollstreckung in das im
  • treffen wollen. Für die Gläubigerbenachteiligung reicht bedingter Vorsatz aus. Danach ist lediglich
  • Gebrauch zu machen und der Eintragung des Vorrangs der Rechte des Klägers vor den eigenen Rechten im
  • Übertragung aber nicht entgegen. Das dingliche Wohnrecht weist dem Beklagten zu 2. nicht das Recht der
  • die Übertragung des Miteigentumsanteils darstellen. III. 1213Der Kläger ist mit seinem

OLG Stuttgart - 5 U 102/13

Oberlandesgericht Stuttgart vom 09.09.2013
Inhalt
  • unternehmerische Kapitalanlage mit dem vorranigigen Ziel, Steuern zu sparen, so kann er im Falle der
  • abgetretenem Recht ihres Ehemanns R... auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung- bzw
  • Ehemann hätte mit dem aufgewendeten Betrag, wäre er nicht vom Beklagten fehlberaten worden, in der Zeit
  • Alternative eine risikofreie Anlage mit fester Verzinsung getätigt hätte und ein entsprechender Schaden in
  • - Sicherheit mit einer Bank- Schuldübernahme von 80 % vorgespiegelt worden. 17Der entgangene Gewinn betrage in

Deutsches Recht auch für ausländische eBay-Händler

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 26.02.2013
Inhalt
  • über dessen Rechte in die Irre, da sie u.a. ihm die Rückerstattung der Portokosten bei Widerruf
  • Aktenzeichen 14 O 27/11 KfH III darüber, ob und inwieweit deutsches Recht auch für ausländische eBay-Händler
  • gelte.Der Beklagte, ein Unternehmer aus den Niederlanden, ist unter Androhung eines Ordnungsgeldes in
  • entsprechenden Erklärung gewahrt ist. Insbesondere darf er das nicht in der von ihm bisher verwendeten
  • , dass das deutsche Recht anwendbar sei, da sich das Angebot auch an Verbraucher aus Deutschland richte

BVerfG - 2 BvR 575/05

Bundesverfassungsgericht vom 08.02.2006
Inhalt
  • Prüfungsmaßstab im Hinblick auf die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung einfachen Rechts ist das aus
  • Beschwerdeführerin nicht in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 GG. 7 a
  • Entscheidung nachvollziehbar begründet. 11 3. Die Beschwerdeführerin wird auch nicht in ihrem Recht auf
  • Di Fabio und Landau gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
  • gravierend ist, dass nicht einmal die vorläufige Leistung einer Sicherheit in einer begrenzten Anzahl von

OLG Düsseldorf - II-10 WF 16/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 03.06.2004
Inhalt
  • Kostenrechnung vom 01.08.2002 (Bl. 193 GA) zu Recht abgelehnt. Der Antragsgegner hat gegen diese Forderung eine
  • ist, dass zum Zeitpunkt der Beendigung der Sozietät das Berufungsverfahren bereits durch den in der
  • Regelungen, die sich nach Vorschriften des allgemeinen Rechts beurteilen. 5 Einwendungen, die - wie hier
  • - auf Vorschriften des allgemeinen Rechts oder auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und
  • Oberlandesgericht Düsseldorf, II-10 WF 16/04 Datum: 03.06.2004 Gericht: Oberlandesgericht

§ 325a HGB

Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
Inhalt
  • ;geblichen Recht erstellt, geprüft und offengelegt oder hinterlegt worden sind, nach den §
  • (1) Bei inländischen Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen
  • oder diese nicht zur Beglaubigung befugt ist, in einer von einem Wirtschaftsprüfer
  • Beglaubigung des Registers ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.(2
  • (§ 267a) und für die Geltung von Erleichterungen bei der Rechnungslegung das Recht des

Anhang 4 AbwV

Ölsaatenaufbereitung, Speisefett- und Speiseölraffination
Inhalt
  • , die vor dem 1. August 2002 rechtmäßig in Betrieb waren oder mit deren Bau zu diesem
  • Zeitpunkt rechtmäßig begonnen worden ist, gelten abweichend von Teil C folgende Anforderungen
  • Schadstofffracht ist so gering zu halten, wie dies nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall
  • Abwasser eingeleitet werden, wenn im Rohabwasser für den CSB ein Wert von 75 mg/l in der
  • , dessen Schadstofffracht im Wesentlichen aus der Ölsaatenaufbereitung, Speisefett- und Speise

§ 4 PCBAbfallV

Nachweis- und Mitteilungspflichten
Inhalt
  • . Das Recht auf Einsichtnahme bezieht sich im Fall des Absatzes 2 nur auf die in die Register
  • Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit Teil 2 oder Teil 3 der Nachweisverordnung Nachweise oder
  • einzustellenden Begleit- und Übernahmescheine. Die dem Recht auf Einsichtnahme unterliegenden Register
  • Nachweisen zu führen und zu halten, soweit anderenfalls die Wahrnehmung des Rechts auf
  • (1) Unternehmen und Betreiber von Beseitigungsanlagen, die eines der in § 2 Abs. 5 genannten

Art 48 BGBEG

Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
Inhalt
  • ählen, sofern dies nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich
  • Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber
  • unvereinbar ist. Die Namenswahl wirkt zurück auf den Zeitpunkt der Eintragung in das
  • dem Standesamt den während eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat
  • der Europäischen Union erworbenen und dort in ein Personenstandsregister eingetragenen Namen w

§ 18 PartG

Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
Inhalt
  • oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3
  • Anspruchsjahr vorangegangenen Jahr erhöht hat. Grundlage des Preisindexes ist zu einem Wä
  • obliegenden Tätigkeit. Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel bilden
  • ;chstens ausgezahlt werden darf, beträgt für das Jahr 2011 141,9 Millionen Euro und f
  • ;ht sich jährlich, jedoch erstmals für das Jahr 2013, um den Prozentsatz, abgerundet auf

§ 46 FeV 2010

Entziehung, Beschränkung, Auflagen
Inhalt
  • Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.(6) Mit der Entziehung erlischt die
  • Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so weit wie notwendig
  • Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland.
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.(2) Erweist sich der Inhaber einer
  • ühren eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, finden die §§ 11 bis