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§ 11 AsylbLG

Ergänzende Bestimmungen
Inhalt
  • (1) Im Rahmen von Leistungen nach diesem Gesetz ist auf die Leistungen bestehender Rückfü
  • , hinzuweisen; in geeigneten Fällen ist auf eine Inanspruchnahme solcher Programme hinzuwirken.(2
  • Satz 1 des Asylgesetzes in Verbindung mit den §§ 47 bis 50 des Asylgesetzes unterliegen.(3
  • önnen auch regelmäßig im Wege des automatisierten Datenabgleichs durchgeführt
  • eine Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Bedarfs für die Reise zu ihrem rechtmäß

BVerfG - 1 BvR 519/08

Bundesverfassungsgericht vom 09.07.2008
Inhalt
  • . Man hat es hier mit einem neuen Totalitarismus im Gewande des 'Kampfes gegen Rechts' zu tun. Wir
  • neuen Totalitarismus im Gewande des „Kampfes gegen Rechts“, ist gleichfalls nicht ohne weiteres
  • es - mit Beförderung - auch heute noch ist.“ 8 In dem Heft befindet sich zudem ein Artikel mit der
  • selbst rechtswidrig. Aber: Recht ist heute, was den Mächtigen nützt. 20 Wir sind nun gespannt, ob sich
  • Totalitarismus im Gewande des „Kampfes gegen Rechts“ zu tun, eine besonders verletzende Missachtung und

LSG Hessen - L 7 AS 282/07 ER

Hessisches Landessozialgericht vom 19.11.2007
Inhalt
  • grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Ist die Klage in der
  • Wohnung im Obergeschoss, die durch eine Gittertür abschließbar ist. Zuletzt mit Bescheid vom 5. März
  • Sicherung des Lebensunterhalts zu zahlen. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. III. Dem
  • - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II). Der 1956 geborene Antragsteller bewohnt seit Oktober 2005 in
  • A-Straße, A-Stadt, im Untergeschoss zwei Zimmer mit Küche, Bad und Flur zum Preis von monatlich 280

§ 96 MarkenG

Inlandsvertreter
Inhalt
  • (1) Wer im Inland weder einen Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem
  • bestellt hat, der zur Vertretung im Verfahren vor dem Patentamt, dem Patentgericht und in
  • ;gebend, an dem der Vertreter im Inland seinen Wohnsitz, und in Ermangelung eines solchen der Ort, an
  • Gesetz geregelten Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht nur teilnehmen und die Rechte aus
  • einer Marke nur geltend machen, wenn er im Inland einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Vertreter

§ 58 GeschmMG 2004

Inlandsvertreter
Inhalt
  • und die Rechte aus einem eingetragenen Design nur geltend machen, wenn er im Inland einen
  • (1) Wer im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem Gesetz
  • Vertreter im Inland seinen Wohnsitz, und in Ermangelung eines solchen der Ort, an dem das Deutsche
  • Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Vertreter bestellt hat, der zur Vertretung im Verfahren vor dem Deutschen
  • Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die

§ 28 GebrMG

Inhalt
  • (1) Wer im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem Gesetz
  • Vertreter bestellt hat, der zur Vertretung im Verfahren vor dem Patentamt, dem Patentgericht und in
  • der Ort maßgebend, an dem der Vertreter im Inland seinen Wohnsitz, und in Ermangelung eines
  • geregelten Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht nur teilnehmen und die Rechte aus einem
  • Gebrauchsmuster nur geltend machen, wenn er im Inland einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als

§ 58 GeschmMG 2004

Inlandsvertreter
Inhalt
  • und die Rechte aus einem eingetragenen Design nur geltend machen, wenn er im Inland einen
  • (1) Wer im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem Gesetz
  • Vertreter im Inland seinen Wohnsitz, und in Ermangelung eines solchen der Ort, an dem das Deutsche
  • Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Vertreter bestellt hat, der zur Vertretung im Verfahren vor dem Deutschen
  • Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die

LAG Düsseldorf - 15 Sa 1617/07

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 21.02.2008
Inhalt
  • definiert. 25Der Kläger, Mitglied im Marburger Bund, ist in die Entgeltgruppe II des TV-Ärzte/VKA
  • die Entgeltgruppe II eingruppiert. Erst im Anschluss hieran erfolge sodann eine Eingruppierung in die
  • nicht gewollt. 55Auffällig ist, dass in anderen Zusammenhängen bzw. im Rahmen anderer Tarifnormen
  • in Rede stehende Verantwortungsübertragung nichts her. Im Gegenteil lässt sich dem Umstand, dass mit
  • , ist diese Möglichkeit jedenfalls mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages ab 01.08.2006 im

§ 26 SchuldRAnpG

Mehrere Grundstückseigentümer
Inhalt
  • ümer entfallenden Fläche aufzuteilen.(3) Das Recht zur Kündigung steht einem Grundst
  • den Zugang der Kündigung folgenden Monats erklärt werden. § 25 Abs. 2 Satz 2 und 3 ist
  • .(2) Im Falle der gemeinsamen Kündigung haften die Grundstückseigentümer dem Nutzer f
  • ümer im Verhältnis zueinander im Zweifel zu gleichen Teilen verpflichtet. Entschä
  • ;digungen nach den §§ 14 und 27 sind im Zweifel im Verhältnis der auf den jeweiligen Eigent

OLG Oldenburg - 1 U 155/91

Oberlandesgericht Oldenburg vom 23.01.1992
Inhalt
  • weitergehende Zahlungsverpflichtung der Beklagten zu Recht mit dem Hinweis auf die den Geschädigten
  • Restwert nicht zu berücksichtigen ist. Volltext: a. Nach der bisherigen und neuerdings vom BGH in den
  • Fahrzeuges dabei als Rechnungsposten außer Betracht zu lassen ist, weil er in einer Relation zu den
  • , wonach auch in diesem Zusammenhang maßgeblich darauf abzustellen ist, für welchen Aufwand der
  • Reparaturkosten steht und deshalb durch diese mit repräsentiert wird. Daraus folgt für den Streitfall, daß

Begrenzter Anspruch auf Arbeitgeber-Rücksicht wegen kranker Kinder

Thorsten Blaufelder vom 25.02.2015
Inhalt
  • müsse ihr im Grundgesetz verankertes Recht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder
  • einverstanden. Ihr im April 2010 geborener Sohn leide an einer „emotionalen Störung mit Überängstlichkeit
  • im Kindesalter“, verbunden mit einer ausgeprägten Trennungsangst von der Mutter. Die Frau wollte
  • Arbeitgeber deshalb keinen vorübergehenden Teilzeitjob beanspruchen. Zwar ist der Arbeitgeber zur
  • Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 18.12.2014 (AZ: 5 Sa

BGH - X ZR 208/99

Bundesgerichtshof vom 14.02.2001
Inhalt
  • 28. November 2000 über die Annahme der Revision mit dem geltenden Recht schlechthin unvereinbar
  • angegriffene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder
  • Gesichtspunkte vorgetragen, über die schon im Instanzenzug und in den Entscheidungen über seine
  • Ablehnungsgesuche entschieden worden ist und mit denen er dort nicht durchgedrungen ist. Es genügt nicht, daß
  • , der bei der Entscheidung über die Annahme der Revision anzulegen ist. Im Rahmen der abschließend

FG Rheinland-Pfalz - 3 K 2202/07

Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 17.02.2009
Inhalt
  • Versorgungseinrichtung. Im Namen des Volkes Urteil 3 K 2202/07 In dem Finanzrechtsstreit des Herrn
  • Richter am Finanzgericht den ehrenamtlichen Richter den ehrenamtlichen Richter für Recht erkannt: I. Die
  • Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang eine Invalidenrente zu versteuern ist. Der Kläger wurde
  • im Streitjahr 2005 zusammen mit seiner am 7. Februar 2007 verstorbenen Ehefrau zur Einkommensteuer
  • im Streitjahr ihren Beruf als Laborärztin im DRK- Krankenhaus in N wegen einer schweren Erkrankung

BPatG - 27 W (pat) 62/07

Bundespatentgericht vom 09.10.2007
Inhalt
  • grundsätzlicher Bedeutung ist oder deren Beantwortung zur Fortbildung des Rechts eine Befassung des
  • Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die Markenabteilung
  • ist und wenn das Eintragungshindernis noch im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde
  • deren positive Feststellung eine Löschung; im Zweifel ist zu Gunsten der Marke zu entscheiden. „Maui
  • Angabe vernünftigerweise in der Zukunft zu erwarten ist. Maui ist aufgrund seiner Größe (ca. 1.800 km

§ 1 AEG 1994

Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen
Inhalt
  • über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. EU Nr. L 315 S. 14
  • , vorbehaltlich des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a in Verbindung mit Satz 2, nicht anzuwenden, soweit in
  • attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Wahrung der Interessen der Verbraucher im
  • Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union im Bereich des Eisenbahnrechts
  • besonderer Bauart. Es gilt ferner nicht für die Versorgung von Eisenbahnen mit leitungsgebundener