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LSG Berlin-Brandenburg - L 6 RA 55/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 01.03.2006
- Inhalt
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- Abs 1 Satz 3 des AAÜG-ÄndG (BT-Drucksache 13/4587 Seite 9) ergebe. Im Übrigen sei die Klage gegen
- war und die Beklagte hierüber im angefochtenen Bescheid (in der Gestalt des Widerspruchsbescheides
- Berücksichtigung gefunden hat. Zu Recht hat die Beklagte eine Änderung des Entgeltbescheides vom 13. Juni 1995
- Zukunft oder – im Wege der Ermessensentscheidung – mit Wirkung für die Vergangenheit ganz oder
- die Gleichstellung von Zeiten mit Pflichtbeitragszeiten der Rentenversicherung ("gelten als") an, in
BSG - 5 AZR 617/01
Bundessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- in Verbindung mit § 28e Abs 3a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV). Das LSG habe zu Unrecht
- in diesem Sinne ist im vorliegenden Fall § 168 SGB VII. Nach dessen Absatz 1 teilt der
- 3f SGB IV vor; Art 6 Nr 1 blieb unberührt (BT-Drucks 14/9630). Das Gesetz wurde dann in dieser vom
- die Schaffung einer Wertgrenze in § 28e Abs 3d Satz 1 SGB IV, im Bereich des SGB VII nicht zur
- hier in Rede stehende Haftung. Denn im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist der
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 2345/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.05.2006
- Inhalt
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- gedeckt und auch sonst mit höherrangigem Recht vereinbar ist, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG
- ergebende Rechtsfolge sei auch mit höherrangigem Recht vereinbar. § 6 EZulV sehe vor, dass die
- , während mit Ausgleich die Gewährung sonstiger Vorteile gemeint ist. Vgl. Leihkauff, in: Schwegmann
- leistet. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: 12Der Kläger ist Polizeioberkommissar im
- . -M. bat daraufhin das Innenministerium NRW (IM) um Entscheidung. Mit Erlass vom 19. Juni 2002
OLG Frankfurt - 5 WF 247/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 08.01.2007
- Inhalt
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- Erinnerungs-/Beschwerdebegründung keinen Erfolg. 3Zu Recht ist das Amtsgericht in Übereinstimmung mit dem
- das Umgangsrecht ist eine Einigungsgebühr im Rahmen des gesondert abgerechneten EA-Verfahrens
- gerichtete Beschwerde ist zulässig (§ 56 RVG), hat jedoch in der Sache auch unter Berücksichtigung der
- Anträge zurückgenommen worden sind, was andernfalls auch in die Vereinbarung hätte mit aufgenommen
- Einigungsgebühr bei nicht protokollierter Einigung im Sorgerechtsverfahren und Rücknahme der wechselseitig
Kündigung einer Dienstwohnung nicht erst elf Jahre nach Dienstende
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 05.08.2019
- Inhalt
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- das Recht zur Kündigung verwirkt. Klinik und Wohnungsbaugesellschaft hätten dem Arzt und
- einem Coaching interessiert sind, dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit mir auf! Im Jahre 2016 habe
- nicht mehr kündigen. Das entschied das Amtsgericht München in einem am 02.08.2019 bekanntgegebenen
- Urteil zugunsten eines Arztes (AZ: 472 C 22568/18). Er war Assistenzarzt am Klinikum Bogenhausen in
- – angesichts Wohnungsmangel und hoher Mietpreise in der Landeshauptstadt für den jungen Arzt aber
Beschäftigungsklage wegen Versetzung wahrt auch Gehaltsansprüche
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 17.01.2020
- Inhalt
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- habe. Das BAG gab der Oberärztin jedoch dem Grunde nach recht. Da die Medizinerin innerhalb der
- Ausschlussfristen für Entgeltansprüche gewahrt, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am
- Mittwoch, 15.01.2020, veröffentlichten Urteil im Fall einer Oberärztin (AZ: 5 AZR 240/18) Die
- Oberärztin arbeitet seit November 2006 an einer Uniklinik im ambulanten Bereich der Klinik für
- Knochenmarktransplantation. Laut Arbeitsvertrag musste sie auch Rufbereitschaften übernehmen. Im Jahr 2009
Rechtsanwalt Dr. Arno Windgassen
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LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 117/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 06.06.2007
- Inhalt
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- Behinderte mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern betreibt, als Hilfskraft im Hausdienst und in der
- maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der wichtige Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist in zwei
- an einer Alkoholsuchterkrankung leidet, einen Kuchen erwarb. Im Zusammenhang mit diesem Kauf erteilte
- 06.01.2006 und 10.01.2006 seien nicht berechtigt gewesen. Im Zusammenhang mit dem Kauf einer
- ausschließlich mit drei Bewohnern durchzuführen. Das Vorbringen der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom
OLG Köln - 15 U 67/01
Oberlandesgericht Köln vom 18.12.2001
- Inhalt
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- . - Wirtschaftsmagazin P. tätig ist, an die Klägerin und teilte mit, dass im Rahmen der Berichterstattung
- -Werte zu unterrichten. Dem Beklagten steht vielmehr das Recht zu, im Rahmen einer wertenden
- bei Naturprodukten vertretbar (vgl. in diesem Sinn in Bezug auf Naturprodukte Wenzel, Das Recht der
- recht für die TU M., welche ausweislich des vom Beklagtenvertreters mit Schriftsatz vom 23.11.2001
- (der zugleich derjenige mit der höchsten Belastung ist) in Bezug auf den Urangehalt des Sprudels
LAG Hamm - 19 Sa 2043/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 09.05.2006
- Inhalt
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- Schriftformerfordernis nach § 14 Abs. 4 TzBfG ist auf Befristungsvereinbarungen mit Ärzten in der
- telefonisch um schnellstmöglichen Einsatz. In einem weiteren Telefongespräch, das der Kläger mit
- dieser eine Befristung bis zum 31.12.2004 vor. In einem persönlichen Gespräch mit dem bei dem Beklagten
- mit Ärzten in der Weiterbildung (nachfolgend: ÄArbVtrG) verstoßene Zweckbefristung. 16Darüber hinaus
- mit Ablauf des 19.02.2005 beendet worden ist, 192. den beklagten Verein zu verurteilen, ihn über den
§ 102 AO 1977
Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter
Berufsgeheimnisse
- Inhalt
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- , entscheiden die im Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Personen, es sei denn, dass diese Entscheidung in
- ändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt. Soweit die
- teilnehmen. Über die Ausübung des Rechts dieser Hilfspersonen, die Auskunft zu verweigern
- (1) Die Auskunft können ferner verweigern: 1.Geistliche über das, was ihnen in ihrer
- Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekannt geworden ist, 2.Mitglieder des Bundestages
LAG Düsseldorf - 6 Sa 913/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 12.12.2006
- Inhalt
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- Sachverhalte mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar. 86Zu Recht hat der Kläger im
- begründet worden. Sie ist auch statthaft im Sinne der § 64 Abs. 1 u. 2 ArbGG. II. 5152Da der Kläger
- Arbeitsgericht hat deshalb zu Recht den Abrechnungsanspruch und den damit in Zusammenhang stehenden
- BGB mit der Anpassungsentscheidung schuldhaft in Verzug gewesen ist. 73a) Gemäß § 280 Abs. 2 BGB
- Leistungsbestimmungspflicht ist nur deswegen unterblieben, weil im Rahmen des § 315 BGB diese Pflicht mit dem Absatz 3 des
§ 21 ProdSG 2011
Pflichten der GS-Stelle
- Inhalt
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- Produkte und die rechtmäßige Verwendung des GS-Zeichens mit geeigneten Maßnahmen zu
- Zuerkennung aussetzen, sofern begründete Zweifel an der rechtmäßigen Zuerkennung des GS-Zeichens bestehen.
- ,4.Vorkehrungen getroffen wurden, die gewährleisten, dass die verwendungsfertigen Produkte mit
- -Zeichens auszustellen. Die Zuerkennung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen oder auf
- Maßnahmen, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass ein Produkt ihr GS-Zeichen ohne gü
LSG Niedersachsen-Bremen - L 15 AL 42/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.05.2003
- Inhalt
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- Recht hat das SG die Klage abgewiesen. Allerdings ist insoweit zu beachten, dass auch der Bescheid
- beanstanden. Zu Recht hat die Beklagte mit Bescheid vom 3. Juli 1998 die erneute Gewährung von Alhi
- % oder mehr an der Firma hält, in der er tätig ist. Im Urteil vom 20. März 1984 (SozR 4100 § 168 Nr.16
- werden könnten, zurück. Zu Recht hat die Beklagte auch mit Bescheid vom 30. Juli 1998 die früheren
- 14. Januar 1998 teilte das AA Verden dem AA Bremen mit, im Zuge der Ermittlungen wegen Zahlung von
BSG - B 13 RJ 5/99 R
Bundessozialgericht vom 26.01.2000
- Inhalt
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- Versicherten, sondern über § 91a BSHG im eigenen Namen gehandelt habe. Zu Recht habe die Beklagte
- sich auch der Versicherte. In dem mit "Geltendmachung von möglichen Rentenansprüchen" überschriebenen
- Rentenantrag gestellt worden. Man werde sich mit den Hilfeempfängern in Verbindung setzen, damit die
- Klägerin erhalten hatte, teilte sie diesem unter dem 22. März 1993 mit: Sie halte es in Anbetracht des
- X geltend und vertrat die Ansicht, im Hinblick auf den von ihr mit Schreiben vom 20. Dezember 1991