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§ 55 BRAO

Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei
Inhalt
  • als von der Partei bevollmächtigt, sofern diese nicht für die Wahrnehmung ihrer Rechte in
  • bestellen. § 7 gilt entsprechend. Der Abwickler ist in der Regel nicht länger als für die
  • ist berechtigt, jedoch außer im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens nicht verpflichtet
  • (1) Ist ein Rechtsanwalt gestorben, so kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt oder eine
  • Dauer eines Jahres zu bestellen. Auf Antrag des Abwicklers ist die Bestellung, höchstens

OLG Köln - 6 U 37/98

Oberlandesgericht Köln vom 01.09.2000
Inhalt
  • Umsetzung der Etikettierungsrichtlinie in österreichisches Recht ergänzend auf die als Anlage B 9
  • ). Harmonisiertes Recht ist indes - was gerade die beabsichtigte Rechtsangleichung ausmacht - unter
  • DM festgesetzt. T a t b e s t a n d 1Die Beklagte ist eine in Österreich ansässige Herstellerin u.a
  • Geliermittel Pektin. Bei Pektin in seiner natürlichen Form handelt es sich um einen Extrakt mit verdünnten
  • dem Kläger herausgegriffene Angabe in dem Gutachten beschreibe lediglich das Verfahren, mit dem das

§ 5 TierpflMstrV 2009

Handlungsspezifische Qualifikationen
Inhalt
  • Handlungsbereich „Recht“ soll das Vertrautsein mit den für Umgang und Haltung von
  • (1) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist in folgenden
  • Kommunikation,c)Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz,d)Recht;3.Handlungsfeld „Führung und
  • überwachen; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: a
  • ; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: a)Bewerten von

§ 7 VZOG

Durchführungsvorschriften
Inhalt
  • ;ngert werden. Ist im Zeitpunkt der Entscheidung ein Antrag nicht gestellt, kann in dem Bescheid gem
  • unentgeltliche Abgabe von Vermögenswerten an juristische Personen des öffentlichen Rechts auf
  • ;rperschaft oder einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer
  • . Bestehende Leitungen, die nicht zugeordnet sind, sind vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in dem
  • Grundbuchbereinigungsgesetz oder dem in Artikel 233 § 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bü

BPatG - 30 W (pat) 207/99

Bundespatentgericht vom 22.05.2000
Inhalt
  • Patentschutzes zu erklären ist), so belegen doch Jahresumsätze im Bereich von … bis … in den Jahren
  • 395 02 610 angeordnet. Gründe I. In das Markenregister eingetragen ist unter der Rollennummer 395 02
  • im Erinnerungsverfahren ergangen ist, die Benutzung dahingestellt sein lassen und den Widerspruch
  • Beteiligten sowie auf die patentamtlichen Beschlüsse Bezug genommen. II. Die Beschwerde ist zulässig und
  • hat in der Sache Erfolg. Es besteht Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG. Beide

§ 31 BRAO

Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
Inhalt
  • zugelassenen Rechtsanwälte. Sie geben die in diesen Verzeichnissen gespeicherten Daten im
  • ) Die Eintragungen zu einem Rechtsanwalt in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern und im
  • . Endet die Mitgliedschaft durch Wechsel der Rechtsanwaltskammer, so ist im Gesamtverzeichnis statt
  • , insbesondere für ihre Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung.(2) Die Verzeichnisse
  • (1) Die Rechtsanwaltskammern führen elektronische Verzeichnisse der in ihren Bezirken

BPatG - 30 W (pat) 114/03

Bundespatentgericht vom 13.12.2004
Inhalt
  • Warengattung ist, reicht für die Annahme des Bestehens der Unterscheidungskraft nicht aus (vgl. EuGH a.a.O
  • halten. Der Umstand, das diese Form eine Variante der üblichen Formen dieser Warengattung ist, reicht
  • gedachte Umfangslinie ist und ohne Kante – d.h. geglättet – in die Wölbigkeit (2) übergeht. Die Wölbigkeit
  • -Recherche des Senats zu Formen von Steinen und Platten, die dem Anmelder übersandt worden ist. II. Die
  • zulässige Beschwerde des Anmelders ist in der Sache nicht begründet. Die angemeldete Darstellung ist

LAG Hessen - 16 Sa 974/10

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 14.02.2011
Inhalt
  • zum 30.Juni 2008. Zugleich wurde mit diesem Urteil der Beklagten ein Zahlungsanspruch in Höhe von
  • Rechtsgründen auch immer. Ich meinerseits sage in diesem Falle rechtsverbindlich zu, dass ich im
  • 2010 teilte der Kläger der Beklagten hierzu noch folgendes mit: "In der obigen Sache nehme ich Bezug
  • abzuweisen. 18 Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist
  • erstinstanzlich obsiegt. 30 Im übrigen ist die Berufung zulässig. Die Berufung ist statthaft, § 8 Abs

Anlage AnlBV 2004

(zu § 1 Abs. 1)
Inhalt
  • ;rige Protokoll von 1978 (BGBl. 1982 II S. 2), in der jeweils nach Maßgabe des deutschen Rechts
  • zugeordnet ist oderc)die in Kapitel 19 des IGC-Codes aufgeführt sind,-die im INF-Code genannten
  • . Nr. 125a vom 12. Juli 1986), in der jeweils nach Maßgabe des deutschen Rechts geltenden Fassung
  • Abfällen (BAnz. 2000 S. 23322) in der jeweils nach Maßgabe des deutschen Rechts geltenden
  • , Charterer oder Manager des Schiffes;1.2"Agent": jede Person, die dazu befugt oder beauftragt ist, im Namen

§ 19 BBesG

Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
Inhalt
  • ;rde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern. Ist dem Beamten oder Richter noch kein Amt
  • , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Fällen, in denen das Amt in einer
  • des ihm verliehenen Amtes. Ist ein Amt noch nicht in einer Bundesbesoldungsordnung enthalten oder ist
  • , die in der Einweisungsverfügung bestimmt ist; die Einweisung bedarf bei Körperschaften
  • die Einstellung in einem anderen als dem Eingangsamt erfolgt ist, bestimmt sich das Grundgehalt nach

§ 109 GVG

Inhalt
  • Handelsniederlassung hat oder3.einem Unternehmen angehört, das in diesem Bezirk seinen Sitz oder seine
  • ätig ist, die in ähnliche Weise wie eine Handelsgesellschaft am Handelsverkehr teilnimmt.(3
  • ;ffentlichen Rechts aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung für diese juristische Person nicht
  • (1) Zum ehrenamtlichen Richter kann ernannt werden, wer 1.Deutscher ist,2.das dreißigste
  • juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister

OLG Hamm - 15 Wx 101/09

Oberlandesgericht Hamm vom 25.03.2010
Inhalt
  • Beschwerde ist auch begründet, weil die Entscheidung des Landgerichts auf einer Verletzung des Rechts
  • zurückge-wiesen. Der Beteiligte zu 1. hat die dem Beteiligten zu 2. in der II. Instanz entstan-denen
  • Vertrag vom 23.11.2007 in Verbindung mit einem Ergänzungsvertrag vom 14.12.2007 und einer
  • , die durch das Landgericht zugelassen worden ist. II. 67Die sofortige weitere Beschwerde ist nach
  • €) zugrunde gelegt. Der Beteiligte zu 1. vertritt demgegenüber in Übereinstimmung mit dem Landgericht

OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 947/07

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.05.2008
Inhalt
  • . 3 Abs. 1 GG in der Sache vorliegt. Prüfungsmaßstab ist mit Blick auf familienbezogene
  • Leistungsgesetze auszugleichen. Im Übrigen ist mit Blick auf die Verwaltungspraktikabilität nicht
  • . 3 Sätze 2 und 3 GTK n.F. in Bezug auf Elternbeiträge. Der Gesetzgeber hat es - zu Recht - nicht
  • , so dass die eingangs genannten Gegebenheiten nicht mit dem Fall gleichzusetzen seien, in dem mehrere
  • Differenzierungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG zu sehen. Aufgrund der gesetzlichen Berücksichtigung der

BSG: Milliarden-Zahlungen für Jobcenter nicht verfassungswidrig

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 29.02.2012
Inhalt
  • in einem ausreichend engen Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung verwendet, urteilte am
  • , RAe Linten & Partner, Datenschutz Nord, Rechtbrechung, RA Robak, Recht Sozial, hartzviernachrichten und RA Krause.  
  • Die milliardenschweren Zahlungen der Arbeitslosenversicherung für die Betreuung von Hartz-IV
  • -Empfängern verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Das Geld werde für die Vermittlung in Arbeit und damit
  • Mittwoch, 29.02.2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 12 KR 5/10 R und B 12 KR 10/11 R

Arbeitszeiterfassung mit Fingerabdruck nur mit Einwilligung

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.08.2020
Inhalt
  • Arbeitsgericht Berlin gab ihm mit Urteil vom 16.10.2019 recht (AZ: 29 Ca 5451/19). Zur Begründung
  • Arbeitszeiterfassung erforderlich ist, noch habe es eine Einwilligung des Klägers in die Verarbeitung seiner
  • Arbeitszeiterfassung mit Hilfe eines Fingerabdruckscanners nicht hinnehmen. Denn die Verarbeitung
  • biometrischer Daten – hier die Registrierung der Fingerlinienverzweigungen – ist für die
  • Arbeitszeiterfassung nicht erforderlich und daher nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig, entschied das