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§ 55 BRAO
Bestellung eines Abwicklers der Kanzlei
- Inhalt
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- als von der Partei bevollmächtigt, sofern diese nicht für die Wahrnehmung ihrer Rechte in
- bestellen. § 7 gilt entsprechend. Der Abwickler ist in der Regel nicht länger als für die
- ist berechtigt, jedoch außer im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens nicht verpflichtet
- (1) Ist ein Rechtsanwalt gestorben, so kann die Rechtsanwaltskammer einen Rechtsanwalt oder eine
- Dauer eines Jahres zu bestellen. Auf Antrag des Abwicklers ist die Bestellung, höchstens
OLG Köln - 6 U 37/98
Oberlandesgericht Köln vom 01.09.2000
- Inhalt
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- Umsetzung der Etikettierungsrichtlinie in österreichisches Recht ergänzend auf die als Anlage B 9
- ). Harmonisiertes Recht ist indes - was gerade die beabsichtigte Rechtsangleichung ausmacht - unter
- DM festgesetzt. T a t b e s t a n d 1Die Beklagte ist eine in Österreich ansässige Herstellerin u.a
- Geliermittel Pektin. Bei Pektin in seiner natürlichen Form handelt es sich um einen Extrakt mit verdünnten
- dem Kläger herausgegriffene Angabe in dem Gutachten beschreibe lediglich das Verfahren, mit dem das
§ 5 TierpflMstrV 2009
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Inhalt
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- Handlungsbereich „Recht“ soll das Vertrautsein mit den für Umgang und Haltung von
- (1) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist in folgenden
- Kommunikation,c)Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz,d)Recht;3.Handlungsfeld „Führung und
- überwachen; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: a
- ; in diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: a)Bewerten von
§ 7 VZOG
Durchführungsvorschriften
- Inhalt
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- ;ngert werden. Ist im Zeitpunkt der Entscheidung ein Antrag nicht gestellt, kann in dem Bescheid gem
- unentgeltliche Abgabe von Vermögenswerten an juristische Personen des öffentlichen Rechts auf
- ;rperschaft oder einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts oder einer
- . Bestehende Leitungen, die nicht zugeordnet sind, sind vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in dem
- Grundbuchbereinigungsgesetz oder dem in Artikel 233 § 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bü
BPatG - 30 W (pat) 207/99
Bundespatentgericht vom 22.05.2000
- Inhalt
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- Patentschutzes zu erklären ist), so belegen doch Jahresumsätze im Bereich von … bis … in den Jahren
- 395 02 610 angeordnet. Gründe I. In das Markenregister eingetragen ist unter der Rollennummer 395 02
- im Erinnerungsverfahren ergangen ist, die Benutzung dahingestellt sein lassen und den Widerspruch
- Beteiligten sowie auf die patentamtlichen Beschlüsse Bezug genommen. II. Die Beschwerde ist zulässig und
- hat in der Sache Erfolg. Es besteht Verwechslungsgefahr im Sinne von § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG. Beide
§ 31 BRAO
Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer
- Inhalt
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- zugelassenen Rechtsanwälte. Sie geben die in diesen Verzeichnissen gespeicherten Daten im
- ) Die Eintragungen zu einem Rechtsanwalt in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern und im
- . Endet die Mitgliedschaft durch Wechsel der Rechtsanwaltskammer, so ist im Gesamtverzeichnis statt
- , insbesondere für ihre Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung.(2) Die Verzeichnisse
- (1) Die Rechtsanwaltskammern führen elektronische Verzeichnisse der in ihren Bezirken
BPatG - 30 W (pat) 114/03
Bundespatentgericht vom 13.12.2004
- Inhalt
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- Warengattung ist, reicht für die Annahme des Bestehens der Unterscheidungskraft nicht aus (vgl. EuGH a.a.O
- halten. Der Umstand, das diese Form eine Variante der üblichen Formen dieser Warengattung ist, reicht
- gedachte Umfangslinie ist und ohne Kante – d.h. geglättet – in die Wölbigkeit (2) übergeht. Die Wölbigkeit
- -Recherche des Senats zu Formen von Steinen und Platten, die dem Anmelder übersandt worden ist. II. Die
- zulässige Beschwerde des Anmelders ist in der Sache nicht begründet. Die angemeldete Darstellung ist
LAG Hessen - 16 Sa 974/10
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 14.02.2011
- Inhalt
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- zum 30.Juni 2008. Zugleich wurde mit diesem Urteil der Beklagten ein Zahlungsanspruch in Höhe von
- Rechtsgründen auch immer. Ich meinerseits sage in diesem Falle rechtsverbindlich zu, dass ich im
- 2010 teilte der Kläger der Beklagten hierzu noch folgendes mit: "In der obigen Sache nehme ich Bezug
- abzuweisen. 18 Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist
- erstinstanzlich obsiegt. 30 Im übrigen ist die Berufung zulässig. Die Berufung ist statthaft, § 8 Abs
Anlage AnlBV 2004
(zu § 1 Abs. 1)
- Inhalt
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- ;rige Protokoll von 1978 (BGBl. 1982 II S. 2), in der jeweils nach Maßgabe des deutschen Rechts
- zugeordnet ist oderc)die in Kapitel 19 des IGC-Codes aufgeführt sind,-die im INF-Code genannten
- . Nr. 125a vom 12. Juli 1986), in der jeweils nach Maßgabe des deutschen Rechts geltenden Fassung
- Abfällen (BAnz. 2000 S. 23322) in der jeweils nach Maßgabe des deutschen Rechts geltenden
- , Charterer oder Manager des Schiffes;1.2"Agent": jede Person, die dazu befugt oder beauftragt ist, im Namen
§ 19 BBesG
Bestimmung des Grundgehaltes nach dem Amt
- Inhalt
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- ;rde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern. Ist dem Beamten oder Richter noch kein Amt
- , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Fällen, in denen das Amt in einer
- des ihm verliehenen Amtes. Ist ein Amt noch nicht in einer Bundesbesoldungsordnung enthalten oder ist
- , die in der Einweisungsverfügung bestimmt ist; die Einweisung bedarf bei Körperschaften
- die Einstellung in einem anderen als dem Eingangsamt erfolgt ist, bestimmt sich das Grundgehalt nach
§ 109 GVG
- Inhalt
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- Handelsniederlassung hat oder3.einem Unternehmen angehört, das in diesem Bezirk seinen Sitz oder seine
- ätig ist, die in ähnliche Weise wie eine Handelsgesellschaft am Handelsverkehr teilnimmt.(3
- ;ffentlichen Rechts aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung für diese juristische Person nicht
- (1) Zum ehrenamtlichen Richter kann ernannt werden, wer 1.Deutscher ist,2.das dreißigste
- juristischen Person oder als Prokurist in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister
OLG Hamm - 15 Wx 101/09
Oberlandesgericht Hamm vom 25.03.2010
- Inhalt
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- Beschwerde ist auch begründet, weil die Entscheidung des Landgerichts auf einer Verletzung des Rechts
- zurückge-wiesen. Der Beteiligte zu 1. hat die dem Beteiligten zu 2. in der II. Instanz entstan-denen
- Vertrag vom 23.11.2007 in Verbindung mit einem Ergänzungsvertrag vom 14.12.2007 und einer
- , die durch das Landgericht zugelassen worden ist. II. 67Die sofortige weitere Beschwerde ist nach
- €) zugrunde gelegt. Der Beteiligte zu 1. vertritt demgegenüber in Übereinstimmung mit dem Landgericht
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 947/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.05.2008
- Inhalt
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- . 3 Abs. 1 GG in der Sache vorliegt. Prüfungsmaßstab ist mit Blick auf familienbezogene
- Leistungsgesetze auszugleichen. Im Übrigen ist mit Blick auf die Verwaltungspraktikabilität nicht
- . 3 Sätze 2 und 3 GTK n.F. in Bezug auf Elternbeiträge. Der Gesetzgeber hat es - zu Recht - nicht
- , so dass die eingangs genannten Gegebenheiten nicht mit dem Fall gleichzusetzen seien, in dem mehrere
- Differenzierungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG zu sehen. Aufgrund der gesetzlichen Berücksichtigung der
BSG: Milliarden-Zahlungen für Jobcenter nicht verfassungswidrig
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 29.02.2012
- Inhalt
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- in einem ausreichend engen Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung verwendet, urteilte am
- , RAe Linten & Partner, Datenschutz Nord, Rechtbrechung, RA Robak, Recht Sozial, hartzviernachrichten und RA Krause.
- Die milliardenschweren Zahlungen der Arbeitslosenversicherung für die Betreuung von Hartz-IV
- -Empfängern verstoßen nicht gegen das Grundgesetz. Das Geld werde für die Vermittlung in Arbeit und damit
- Mittwoch, 29.02.2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 12 KR 5/10 R und B 12 KR 10/11 R
Arbeitszeiterfassung mit Fingerabdruck nur mit Einwilligung
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.08.2020
- Inhalt
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- Arbeitsgericht Berlin gab ihm mit Urteil vom 16.10.2019 recht (AZ: 29 Ca 5451/19). Zur Begründung
- Arbeitszeiterfassung erforderlich ist, noch habe es eine Einwilligung des Klägers in die Verarbeitung seiner
- Arbeitszeiterfassung mit Hilfe eines Fingerabdruckscanners nicht hinnehmen. Denn die Verarbeitung
- biometrischer Daten – hier die Registrierung der Fingerlinienverzweigungen – ist für die
- Arbeitszeiterfassung nicht erforderlich und daher nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig, entschied das