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OLG Köln - 22 U 268/94
Oberlandesgericht Köln vom 31.10.1995
- Inhalt
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- Recht zum Rücktritt von dem jeweiligen Forderungskauf u.a. für den Fall vorgesehen, daß der Patient
- kontinuierlich Abrechnungen, deren Inhalt sich aus den in erster Instanz vorgelegten Anla-genbänden I, II und
- Recht erfolgt, da der Beklagte diesen entweder bereits zugestimmt habe oder die vertraglichen
- bestritten, daß sämtliche Zahlungen in der von der Klägerin dargestellten Weise geflossen seien. Im übrigen
- fehlenden Zustimmung vorgesehene Recht der Klägerin zum Rücktritt von dem betreffenden
LG Cottbus - 4 O 234/07
Landgericht Cottbus vom 13.03.2017
- Inhalt
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- durchgesetzt werden. Durch die Verweigerung des Startrechtes werde in seine Rechte in unzulässiger Weise
- Teilnahme am Spielbetrieb werde sowohl in die Rechte des Verfügungsbeklagten als auch in die Rechte Dritter
- des Startrechts wird in die Rechte des Verfügungsklägers in unzulässiger Weise eingegriffen. Die erste
- Herrenmannschaft in die Verbandsliga, Anlage A 3. Die Verbandsliga ist die höchste Spielklasse des
- Termin ist uninteressant, weil ihr eh in die Verbandsliga eingeordnet werdet.“ Herr … habe klar
§ 97 BewG
Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
- Inhalt
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- .Kreditanstalten des öffentlichen Rechts;5.Gesellschaften im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 und
- am Betriebsvermögen einer in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 genannten Personengesellschaft ist
- Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen geh
- äftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: 1.Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften
- , Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäische
BGH - II ZR 29/13
Bundesgerichtshof vom 24.06.2014
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II Z R 2 9 / 1 3 vom 24. Juni 2014 in dem Rechtsstreit Der II
- € glaubhaft gemacht ist. 2Die Beschwer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich gegen ein
- (st. Rspr., s. nur BGH, Beschluss vom 24. September 2013 II ZR 117/11, juris Rn. 2 mwN). Hiervon
- 25.000 €". Der Kläger ist am Stammkapital der Beklagten mit 74,6 % beteiligt. Bei einem Stammkapital
- des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Der Senat hat die Verfahrensrügen
LSG Bayern - L 13 KN 1/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.10.2002
- Inhalt
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- München (S 4 Kn 236/99) richtet. Die Berufung ist nicht begründet. Das SG hat zu Recht entschieden, dass
- geltenden Rechtslage nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 RKG beruhe. Damit ist das vor dem 1.1.1992 geltende Recht
- demzufolge ein Rentenbeginn vor dem 1.1.1992 mit Anwendung des FRG-Rechts ergeben. Aus Gründen der
- 6.12.1989 ist er aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen. Ab 2.1.1990 bis zur
- Gleichwertigkeit ab Vollendung des 50. Lebensjahres hätten sich durch das ab 1.1.1992 geltende Recht
BPatG - 25 W (pat) 149/01
Bundespatentgericht vom 14.03.2002
- Inhalt
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- Sinne von § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG zu Recht erfolgt ist und dieses Schutzhindernis auch noch im
- , II, III, IV beantragen jeweils, die Beschwerde zurückzuweisen. Die Antragstellerin I führt aus, in
- in § 51 Abs 4 Nr 2 MarkenG bzw im markenrechtlichen Verletzungsstreitverfahren mit § 22 Abs 1 Nr 2
- ein Korrektiv geschaffen, wonach die Zwischenrechte ihrerseits nicht aufgrund des Rechts mit älterem
- Antragstellerinnen I-IV begehren Löschung der am 7. Mai 1997 zur farbigen Eintragung in den Farben "grün
Winterdienst – wirksame Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Mieter?
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 20.10.2011
- Inhalt
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- Übertragung dieser Pflichten durch eine schriftliche Klausel im Mietvertrag ist grundsätzlich möglich
- und auch gängig. Sollte sich jedoch hierbei um AGB handeln, ist Vorsicht geboten. Wie das AG Köln in
- bei Glätte ist Pflicht der Erdgeschossmieter; sind mehrere Wohnungen im Erdgeschoss vorhanden, so
- einer von drei im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen eines Hauses mit insgesamt 24 Mieteinheiten auf acht
- das AGB-Recht zum Zeitpunkt der Begründung des Mietverhältnisses noch nicht gesetzlich verankert
BGH - 1 StR 79/02
Bundesgerichtshof vom 12.06.2002
- Inhalt
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- eingegangen (UA S. 7, 8). Dies beanstandet die Revision mit Recht. Nach § 46a Nr. 1 StGB genügt das
- . November 2001 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die
- allerdings keinen "Wiedergutmachungserfolg". Erforderlich ist, daß der Täter im Bemühen, einen Ausgleich
- ; NStZ 1995, 492, 493; st. Rspr.). Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift zutreffend ausführt
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 79/02 vom 12. Juni 2002 in der Strafsache gegen wegen schweren
LAG Düsseldorf - 7 Ta 397/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 06.11.2000
- Inhalt
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- zulässig 5(§ 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO), aber in der Sache erfolglos. 6Zu Recht
- klageweise in Anspruch genommen. B. 4Die sofortige Beschwerde, als die die Erinnerung auszulegen war, ist
- in Anspruch genommen. Die Prozessbevollmächtigte ist für beide juristischen Personen aufgetreten
- teilweise das Wort geredet wird, ist im Übrigen bei der hier vorhandenen Personenmehrheit auf
- , die der Kläger zu Unrecht für seine Auffassung in Anspruch nimmt). Darauf, ob im Falle der
Polizeianwärter ist nach Betrugs-Video auf Youtube Job los
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 28.10.2019
- Inhalt
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- , bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag klargestellt (AZ: OVG S 44.17 und OVG 4 M 10.19). Zu Recht habe das
- mit mir auf! Im Jahre 2016 habe ich mich entschlossen, Kooperationsparter der DWM – Deutsche
- Betrügereien ein, ist er seinen Job wegen fehlender charakterlicher Eignung für den Polizeidienst los
- . Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem am Freitag, 25.10.2019
- Verwaltungsgericht Berlin in dem Verfahren ausgeführt, dass es zu den Kernpflichten eines
Massen-Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 18.06.2019
- Inhalt
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- Insolvenzverwalter einer Gießerei in Baden-Württemberg im Grundsatz recht. Er wollte 45 Beschäftigte
- den Entlassungen liegen. Im Streitfall hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in
- mit mir auf! Im Jahre 2016 habe ich mich entschlossen, Kooperationsparter der DWM – Deutsche
- Massenentlassungsanzeige bei der Arbeitsagentur eingegangen ist. Dass der Entschluss zur Kündigung
- Donnerstag, 13.06.2019, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 6 AZR 459/18). Es gab damit dem
FG Münster - 14 K 4247/01
Finanzgericht Münster vom 07.05.2002
- Inhalt
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- - BStBl. II 2000, 466). Ist die Sonderzuwendung dagegen vor dem Zeitraum der Volljährigkeit in einem
- in Gestalt der EE vom 23.07.2001 ist rechtswidrig. Die Klin. hat für den Zeitraum Juli 2000 bis
- als 13.500 DM im Kalenderjahr hat. 18 Bei einem Kind, das sich im ganzen Kalenderjahr in
- Berufsausbildung befindet, ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 01.03.2000 - VI R 162/98 - BStBl. II
- Sonderzuwendung im Zeitraum der Volljährigkeit zugeflossen ist (BFH, Urteil 12.04.2000 - VI R 135/99
LSG Niedersachsen-Bremen - 9 B 199/00 BL
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 11.10.2000
- Inhalt
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- . Danach ist ein mit Dauerwirkung ausgestatteter Verwaltungsakt aufzuheben, soweit in den tatsächlichen
- jeder Rückforderung verbundene Härte reicht nicht aus, einen atypischen Fall anzunehmen, vielmehr ist
- überzahltes Blindengeld in Höhe von 3.840,00 DM zurückgefordert wird. Bei dem Kläger ist nach den
- 60 vH des Pflegegeldes dieser Pflegestufe und bei den Pflegestufen II und III mit 40 vH des
- seit 1. August 1998 Pflegeleistungen nach der Pflegestufe II erhielt. Mit dem angefochtenen Bescheid
BFH - VI R 60/09
Bundesfinanzhof vom 29.07.2010
- Inhalt
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- bewohnen sie Einfamilienhäuser in H und K. Mit Hauptwohnsitz sind sie in H gemeldet. Im Streitjahr ließen
- Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr (2006) geltenden Fassung (EStG) für jede Wohnung bis
- auch in § 35a Abs. 1 Satz 1 EStG sowie § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG Verwendung findet, ist gesetzlich
- ) ist hierunter die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder
- einer einzelnen Person zu verstehen. Dabei ist die Wohnung der räumliche Bereich, in dem sich der
BPatG - 25 W (pat) 114/99
Bundespatentgericht vom 27.01.2000
- Inhalt
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- MarkenG erhobene Widerspruch ist von der Markenstelle zu Recht gemäß § 43 Abs 2 Satz 2 MarkenG
- Laien in nennenswertem Umfang von einer Laktatwertbestimmung im Blut im Zusammenhang mit der
- Bestandteil in seinem kennzeichnenden Gewicht reduziert ist (im Sinne einer partiellen
- miteinander in Verbindung gebracht werden könnten. Im Hinblick auf die zahlreichen anderen mit "Lacto
- Markenwörter klanglich im Sprechund Betonungsrhythmus und auch in der Vokalfolge. Da der übereinstimmende