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BSG - S 42 RA 609/04

Bundessozialgericht vom 01.07.2010
Inhalt
  • Klagerücknahme in § 102 Abs 2 SGG ist jedoch nicht gemäß § 153 Abs 1 SGG im LSG-Verfahren iS einer
  • ; Hauck in Zeihe, aaO, § 102 RdNr 12, mit dem Hinweis, dass im Rechtsmittelverfahren "eher noch höhere
  • . Das - weitaus mehr in die Rechte der Klägerin einschneidende - Vorgehen nach § 102 Abs 2 SGG war
  • Beendigung des Verfahrens durch eine fiktive Berufungsrücknahme. 2 Mit Bescheid vom 31.3.2004 in
  • teilweiser Erwerbsminderung beschränkte Klage hat das SG mit Urteil vom 9.3.2007 abgewiesen. 3 Im

OLG Stuttgart - 8 W 522/02

Oberlandesgericht Stuttgart vom 13.12.2002
Inhalt
  • Entscheidung ist nach neuem, ab Anfang 2002 geltendem Zivilprozessrecht - in Abweichung zu früherem Recht
  • Entscheidungen der AG und LG”. Hier hat jedoch das LG im zweiten Rechtszug entschieden, nämlich in
  • LG im (Berufungs- oder) Beschwerdeverfahren sind danach nicht mehr mit der sofortigen Beschwerde
  • anfechtbar. 6 Die im früheren Verfahrensrecht in § 567 Abs. 3 S. 2 ZPO a.F. ausdrücklich vorgesehene
  • . 7 Im Ergebnis entspricht dies der Rechtslage, wie sie vor der Reform schon in familiengerichtlichen

OLG Hamburg - 7 U 89/10

Hanseatisches Oberlandesgericht vom 13.03.2012
Inhalt
  • BGB analog eine tragfähige Grundlage. 4 1) Das Landgericht hat in dem angefochtenen Urteil zu Recht
  • und mit zutreffender Begründung, auf die Bezug genommen wird, festgestellt, dass die in Rede stehende
  • nicht einverstanden ist. In diesem Zusammenhang kommt folgender Gesichtspunkt hinzu. Nach der
  • Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Hostprovider nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das
  • vom 27. September 2011, VI ZR 93/10 mit zahlreichen Nachweisen). Diese Grundsätze finden auch im

§ 12 MarkenG

Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang
Inhalt
  • Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2
  • oder an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 erworben hat und diese ihn
  • berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.

Art 3 GrÄndStVtr BW/HE

Inhalt
  • und der Stadt Lampertheim treten in Kraft.(2) Für Rechte und Rechtsverhältnisse, die vor
  • (1) Mit der Gebietsänderung treten in dem betroffenen Gebiet die Rechtsvorschriften des
  • Landes Baden-Württemberg, des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Hemsbach außer Kraft. Die in

§ 77 JGG

Ablehnung des Antrags
Inhalt
  • anfechtbar.(2) Lehnt der Jugendrichter die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ab, so reicht der Staatsanwalt eine Anklageschrift ein.
  • (1) Der Jugendrichter lehnt die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ab, wenn sich die Sache
  • hierzu nicht eignet, namentlich wenn die Anordnung von Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 Nr
  • erforderlich ist. Der Beschluß kann bis zur Verkündung des Urteils ergehen. Er ist nicht

1. AmtsschErl

Inhalt
  • Bundesadler ist (in der Regel ohne Angabe des Ortes) die Dienststellenbezeichnung mit schwarzer Schrift
  • (1) Das Amtsschild der Bundesbehörden ist ein rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, in
  • angebracht. In der Beschriftung ist der Artikel wegzulassen.
  • dem sich der schwarze Bundesadler befindet, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen
  • , aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.(2) Unter dem

§ 46 TierImpfStV 2006

Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
Inhalt
  • Rechte und Pflichten, die ein Tierarzt nach dieser Verordnung hat. Satz 1 gilt auch für
  • Einrichtungen der tierärztlichen Bildungsstätten im Hochschulbereich und Einrichtungen
  • Forschungseinrichtungen, soweit diese im Auftrag einer tierärztlichen Bildungsstätte im

§ 51 BZRG

Verwertungsverbot
Inhalt
  • (1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu
  • Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die im Zusammenhang mit der Tat oder der Verurteilung ergangen sind, bleiben unberührt.
  • Rechte Dritter, gesetzliche Rechtsfolgen der Tat oder der Verurteilung und Entscheidungen von
  • tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr

§ 5 SchSiMeistPrV

Handlungsspezifische Qualifikationen
Inhalt
  • .im Qualifikationsschwerpunkt "Recht" soll das Vertrautsein mit den für den Schutz- und
  • make- or buy it-Entscheidungen; 2.im Qualifikationsschwerpunkt "Anwenden von Methoden der Planung und
  • Gesundheitsschutz, d)Recht; 3.Handlungsbereich "Führung und Personal":a)Personalführung, b
  • "Organisation" sowie "Führung und Personal" integrativ mit berücksichtigen. Im Einzelnen kann
  • Sicherheitstechnik" mit den Schwerpunkten gemäß den Nummern 1 bis 4 umfassen: 1.Im

OLG Celle - 22 U 68/98

Oberlandesgericht Celle vom 11.10.2001
Inhalt
  • --bau-recht ohne Abzug vom Pflichtteil mit 469.560 DM in dessen Berechnung ein-floss. Am 25. Juni
  • auf das Vermächtnis anzu-rech-nen ist, wenn es später anfällt. Die von der Klägerin für ihre
  • die mündliche Verhandlung vom 17. Juli 2001 für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das am
  • verstorbenen Dr. h. c. #######, der in zweiter Ehe mit der am 9. Januar 1999 verstorbenen ####### geb
  • -gen Erbbaurechts sei und sie - die Stiefmutter - daher über das hälftige Erbbau-recht nach Belieben

BPatG - 33 W (pat) 11/08

Bundespatentgericht vom 04.11.2004
Inhalt
  • weitgehend damit. Denn die mit dem Wort „insbesondere …“ eingeleitete Aufzählung ist (im Gegensatz
  • ; Erstellen von Gutachten in finanzieller Hinsicht, Vermittlung von Immobilien, ist Widerspruch erhoben
  • erhoben werden „müsste“. Mit Beschlüssen vom 13. April 2005 und vom 27. September 2007, letzterer im
  • . Im Verfahren vor der Markenstelle hat er vorgetragen, dass die beiden Verfahrensbeteiligten in
  • die Widersprechende im Raum Wiesbaden tätig sei. Auch würden die Marken jeweils mit unterscheidenden

KG Berlin - 6 U 174/09

Kammergericht vom 27.08.2009
Inhalt
  • verwiesen werden, in dem ausgeführt worden ist, dass das Landgericht die Klage jedenfalls im Ergebnis zu
  • Recht abgewiesen hat. Geht man nämlich trotz der grundsätzlichen Vorrangigkeit eines Verfahrens nach
  • (vgl. Herget in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 109 Rdn. 5). 6Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 15
  • worden ist, soll die Sicherheit dem Beklagten als Gläubiger nicht nur im Falle eines
  • durch die Schuldnerin eines Ersatzanspruchs in Höhe von 21.771,34 EUR berühmt und diesbezüglich im

OLG Hamm - 27 U 97/99

Oberlandesgericht Hamm vom 18.11.1999
Inhalt
  • einer solchen Wetterlage, erst recht nachts, äußerste Vorsicht geboten ist. Der Kläger hätte deshalb
  • Morgenstunden des 1. November 1998 befuhr der Kläger den Lweg in H in 3Richtung He (A Straße). Im Bereich
  • antragsgemäß in der Hauptsache zur Zahlung von 6.354,00 DM verurteilt aus im wesentlichen diesen Gründen: Die
  • Rabattverlustes in der Vollkaskoversicherung und insoweit auch nur im Wege der Feststellungsklage geltend machen
  • Möglichkeit ergibt, daß Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NJW 1996, 3210). Letzteres ist im

VG Düsseldorf - 1 L 269/03

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 29.01.2003
Inhalt
  • Rechtslage ist nicht anzunehmen, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit diesem Begehren aller
  • sich nicht nur mit Rücksicht auf den Wortlaut in § 4 Abs. 1 PresseG, sondern ist mit Blick auf § 4
  • , der Anordnungsgrund, glaubhaft gemacht sind (§ 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 294, 920 Abs
  • glaubhaft gemacht. Seinem Antrag entspricht in der Hauptsache das mit der allgemeinen Leistungsklage 1112
  • Wahrscheinlichkeit nach Erfolg hätte. Erst recht fehlt es an der bei (faktischer) Vorwegnahme der