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BSG - S 42 RA 609/04
Bundessozialgericht vom 01.07.2010
- Inhalt
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- Klagerücknahme in § 102 Abs 2 SGG ist jedoch nicht gemäß § 153 Abs 1 SGG im LSG-Verfahren iS einer
- ; Hauck in Zeihe, aaO, § 102 RdNr 12, mit dem Hinweis, dass im Rechtsmittelverfahren "eher noch höhere
- . Das - weitaus mehr in die Rechte der Klägerin einschneidende - Vorgehen nach § 102 Abs 2 SGG war
- Beendigung des Verfahrens durch eine fiktive Berufungsrücknahme. 2 Mit Bescheid vom 31.3.2004 in
- teilweiser Erwerbsminderung beschränkte Klage hat das SG mit Urteil vom 9.3.2007 abgewiesen. 3 Im
OLG Stuttgart - 8 W 522/02
Oberlandesgericht Stuttgart vom 13.12.2002
- Inhalt
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- Entscheidung ist nach neuem, ab Anfang 2002 geltendem Zivilprozessrecht - in Abweichung zu früherem Recht
- Entscheidungen der AG und LG”. Hier hat jedoch das LG im zweiten Rechtszug entschieden, nämlich in
- LG im (Berufungs- oder) Beschwerdeverfahren sind danach nicht mehr mit der sofortigen Beschwerde
- anfechtbar. 6 Die im früheren Verfahrensrecht in § 567 Abs. 3 S. 2 ZPO a.F. ausdrücklich vorgesehene
- . 7 Im Ergebnis entspricht dies der Rechtslage, wie sie vor der Reform schon in familiengerichtlichen
OLG Hamburg - 7 U 89/10
Hanseatisches Oberlandesgericht vom 13.03.2012
- Inhalt
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- BGB analog eine tragfähige Grundlage. 4 1) Das Landgericht hat in dem angefochtenen Urteil zu Recht
- und mit zutreffender Begründung, auf die Bezug genommen wird, festgestellt, dass die in Rede stehende
- nicht einverstanden ist. In diesem Zusammenhang kommt folgender Gesichtspunkt hinzu. Nach der
- Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Hostprovider nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das
- vom 27. September 2011, VI ZR 93/10 mit zahlreichen Nachweisen). Diese Grundsätze finden auch im
§ 12 MarkenG
Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche
Bezeichnungen mit älterem Zeitrang
- Inhalt
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- Zeitrang der eingetragenen Marke maßgeblichen Tag Rechte an einer Marke im Sinne des § 4 Nr. 2
- oder an einer geschäftlichen Bezeichnung im Sinne des § 5 erworben hat und diese ihn
- berechtigen, die Benutzung der eingetragenen Marke im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen.
Art 3 GrÄndStVtr BW/HE
- Inhalt
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- und der Stadt Lampertheim treten in Kraft.(2) Für Rechte und Rechtsverhältnisse, die vor
- (1) Mit der Gebietsänderung treten in dem betroffenen Gebiet die Rechtsvorschriften des
- Landes Baden-Württemberg, des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Hemsbach außer Kraft. Die in
§ 77 JGG
Ablehnung des Antrags
- Inhalt
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- anfechtbar.(2) Lehnt der Jugendrichter die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ab, so reicht der Staatsanwalt eine Anklageschrift ein.
- (1) Der Jugendrichter lehnt die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ab, wenn sich die Sache
- hierzu nicht eignet, namentlich wenn die Anordnung von Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 Nr
- erforderlich ist. Der Beschluß kann bis zur Verkündung des Urteils ergehen. Er ist nicht
1. AmtsschErl
- Inhalt
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- Bundesadler ist (in der Regel ohne Angabe des Ortes) die Dienststellenbezeichnung mit schwarzer Schrift
- (1) Das Amtsschild der Bundesbehörden ist ein rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, in
- angebracht. In der Beschriftung ist der Artikel wegzulassen.
- dem sich der schwarze Bundesadler befindet, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen
- , aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.(2) Unter dem
§ 46 TierImpfStV 2006
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
- Inhalt
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- Rechte und Pflichten, die ein Tierarzt nach dieser Verordnung hat. Satz 1 gilt auch für
- Einrichtungen der tierärztlichen Bildungsstätten im Hochschulbereich und Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen, soweit diese im Auftrag einer tierärztlichen Bildungsstätte im
§ 51 BZRG
Verwertungsverbot
- Inhalt
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- (1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu
- Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die im Zusammenhang mit der Tat oder der Verurteilung ergangen sind, bleiben unberührt.
- Rechte Dritter, gesetzliche Rechtsfolgen der Tat oder der Verurteilung und Entscheidungen von
- tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr
§ 5 SchSiMeistPrV
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Inhalt
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- .im Qualifikationsschwerpunkt "Recht" soll das Vertrautsein mit den für den Schutz- und
- make- or buy it-Entscheidungen; 2.im Qualifikationsschwerpunkt "Anwenden von Methoden der Planung und
- Gesundheitsschutz, d)Recht; 3.Handlungsbereich "Führung und Personal":a)Personalführung, b
- "Organisation" sowie "Führung und Personal" integrativ mit berücksichtigen. Im Einzelnen kann
- Sicherheitstechnik" mit den Schwerpunkten gemäß den Nummern 1 bis 4 umfassen: 1.Im
OLG Celle - 22 U 68/98
Oberlandesgericht Celle vom 11.10.2001
- Inhalt
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- --bau-recht ohne Abzug vom Pflichtteil mit 469.560 DM in dessen Berechnung ein-floss. Am 25. Juni
- auf das Vermächtnis anzu-rech-nen ist, wenn es später anfällt. Die von der Klägerin für ihre
- die mündliche Verhandlung vom 17. Juli 2001 für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das am
- verstorbenen Dr. h. c. #######, der in zweiter Ehe mit der am 9. Januar 1999 verstorbenen ####### geb
- -gen Erbbaurechts sei und sie - die Stiefmutter - daher über das hälftige Erbbau-recht nach Belieben
BPatG - 33 W (pat) 11/08
Bundespatentgericht vom 04.11.2004
- Inhalt
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- weitgehend damit. Denn die mit dem Wort „insbesondere …“ eingeleitete Aufzählung ist (im Gegensatz
- ; Erstellen von Gutachten in finanzieller Hinsicht, Vermittlung von Immobilien, ist Widerspruch erhoben
- erhoben werden „müsste“. Mit Beschlüssen vom 13. April 2005 und vom 27. September 2007, letzterer im
- . Im Verfahren vor der Markenstelle hat er vorgetragen, dass die beiden Verfahrensbeteiligten in
- die Widersprechende im Raum Wiesbaden tätig sei. Auch würden die Marken jeweils mit unterscheidenden
KG Berlin - 6 U 174/09
Kammergericht vom 27.08.2009
- Inhalt
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- verwiesen werden, in dem ausgeführt worden ist, dass das Landgericht die Klage jedenfalls im Ergebnis zu
- Recht abgewiesen hat. Geht man nämlich trotz der grundsätzlichen Vorrangigkeit eines Verfahrens nach
- (vgl. Herget in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 109 Rdn. 5). 6Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 15
- worden ist, soll die Sicherheit dem Beklagten als Gläubiger nicht nur im Falle eines
- durch die Schuldnerin eines Ersatzanspruchs in Höhe von 21.771,34 EUR berühmt und diesbezüglich im
OLG Hamm - 27 U 97/99
Oberlandesgericht Hamm vom 18.11.1999
- Inhalt
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- einer solchen Wetterlage, erst recht nachts, äußerste Vorsicht geboten ist. Der Kläger hätte deshalb
- Morgenstunden des 1. November 1998 befuhr der Kläger den Lweg in H in 3Richtung He (A Straße). Im Bereich
- antragsgemäß in der Hauptsache zur Zahlung von 6.354,00 DM verurteilt aus im wesentlichen diesen Gründen: Die
- Rabattverlustes in der Vollkaskoversicherung und insoweit auch nur im Wege der Feststellungsklage geltend machen
- Möglichkeit ergibt, daß Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NJW 1996, 3210). Letzteres ist im
VG Düsseldorf - 1 L 269/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 29.01.2003
- Inhalt
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- Rechtslage ist nicht anzunehmen, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit diesem Begehren aller
- sich nicht nur mit Rücksicht auf den Wortlaut in § 4 Abs. 1 PresseG, sondern ist mit Blick auf § 4
- , der Anordnungsgrund, glaubhaft gemacht sind (§ 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 294, 920 Abs
- glaubhaft gemacht. Seinem Antrag entspricht in der Hauptsache das mit der allgemeinen Leistungsklage 1112
- Wahrscheinlichkeit nach Erfolg hätte. Erst recht fehlt es an der bei (faktischer) Vorwegnahme der