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LG Berlin - 63 S 84/07
Landgericht Berlin vom 17.01.2007
- Inhalt
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- . 2Der Beklagte ist seit dem 01.02.1998 Mieter der im Erdgeschoss rechts gelegenen 5- Zimmer-Wohnung in
- Immobilienaufgaben als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts gesetzlich in alle Rechte und Pflichten aus
- für I als neue Vermieterin in das Mietverhältnis mit der Beklagten eingetreten ist. 31 Der
- Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand 1Streitgegenständlich ist zwischen den Parteien die
- neue Vertragsnummer für das in Rede stehende Mietverhältnis mit. Der Beklagte wurde aufgefordert
BGH - IX ZB 281/08
Bundesgerichtshof vom 21.01.2010
- Inhalt
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- und abgetretenem Recht geltend gemacht werden, ist nicht klärungsbedürftig; sie ist nach allgemeiner
- Landgericht habe den Anspruch aus abgetretenem Recht versehentlich übergangen, ist möglich und
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 281/08 vom 21. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat
- verletzt weder das Recht des Klägers auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG) noch
- geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur
Art 84 GG
- Inhalt
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- Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes
- bestimmt ist. Artikel 72 Abs. 3 Satz 3 gilt entsprechend. In Ausnahmefällen kann der Bund wegen
- Bundesregierung oder des Landes der Bundesrat, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen den
- ; die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Rechte gemäß ausführen. Die
- Regelung nach Satz 2 getroffen, treten in diesem Land hierauf bezogene spätere
§ 3 SachenRBerG
Regelungsinstrumente und Regelungsziele
- Inhalt
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- an den Grundstücken zugewiesen worden ist, und 3.Regelung der Rechte am Grundstück beim
- Bereinigung erfolgt zur 1.Anpassung der nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik bestellten
- (1) In den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 bezeichneten Fällen können Grundstückseigent
- nach den Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik eine in Satz 1 bezeichnete
- Rechtsposition vorgesehen war, auch wenn die Absicherung nicht erfolgt ist.(3) Nach diesem Gesetz sind auch
BAG - 9 AZA 8/09
Bundesarbeitsgericht vom 11.06.2009
- Inhalt
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- ) Das in § 78 Satz 2 ArbGG geregelte Recht der Zulassung der Rechtsbeschwerde verweist ausschließlich
- Rechts der Anfechtung der Nichtzulassung der Revision (sog. Nichtzulassungsbeschwerde) ist nicht
- Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht sie in dem angegriffenen Beschluss
- BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 11.6.2009, 9 AZA 8/09 Rechtsbeschwerde im
- Prozesskostenhilfe. Er will sich mit einer Rechtsbeschwerde und einer hilfsweisen
BVerfG - 2 BvR 635/07
Bundesverfassungsgericht vom 25.06.2007
- Inhalt
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- . Gründe: I. 1 Die Beschwerdeführerin ist eine Gemeinde in Brandenburg. Sie wendet sich mit ihrer
- mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Juni
- die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts im Ergebnis. Eine solche sachliche Prüfung ist dem
- Gründen für die kommunale Neugliederung und dem Recht der Beschwerdeführerin aus Art. 28 Abs. 2 GG
- grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat noch zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführerin
KG Berlin - 1 W 232/10
Kammergericht vom 14.01.2010
- Inhalt
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- beschwerdebefugt. II) 4Die Beschwerde ist begründet. Nach § 382 Abs.4 Satz 1 FamFG darf mit einer
- geltenden Rechts nicht entgegen und rückwirkende Vereinbarungen werden daher in vielen rechtlichen
- zurückzunehmen, dem ein nicht behebbares Hindernis entgegen steht. In einem solchen Fall ist der
- einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt möglich ist. Das entspricht der h.M. (ausdrücklich
- Verhältnis zum Verein (z.B. kein Recht zur Beteiligung auf einer zwischen dem Zeitpunkt der Rückwirkung
Studie zur SOKA-Bau: Sozialkasse der Bauwirtschaft verständlich erläutert
Rechtsanwalt Dr. Peter Meides vom 21.02.2019
- Inhalt
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- Bauwirtschaft im Spannungsfeld von Recht und Politik.“ befasst sich Rechtsanwalt Dr. Peter
- . Und weiterhin auf das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG), mit dem die Politik in
- die neueren Rechts- und politischen Entwicklungen. So auf die Entscheidungen des
- Bauwirtschaft und ihre Beitragsforderungen seit Jahren sorgen, ist es erstaunlich, dass die erste Studie zur
- Meides, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, in gut verständlicher, anschaulicher Weise
LG Bonn: „Hilfssheriffs“ verletzen Persönlichkeitsrechte.
Rechtsanwalt Lars Rieck vom 19.08.2015
- Inhalt
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- das nicht: Ständig sind in der Straße Autos rechtswidrig abgestellt. Der Radweg ist schon wieder
- bringen. Schnell ist mit der Handykamera ein Foto gemacht. Bumerang Allgemeines
- Veröffentlichung schnell das Recht am eigenen Bild des abgebildeten verletzt. So entschied vor
- . Ob dies tatsächlich der Fall ist, entscheidet aber im Zweifel ein Gericht. Deshalb: Vorsicht bei
- 6 oder E-Mail info(at)ipcl-rieck.de. Wir melden uns unverzüglich bei Ihnen und teilen Ihnen mit
§ 2 VermBG 2
Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
- Inhalt
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- Einkommensteuergesetzes anzusehen ist und über das Genußrecht kein Genußschein im Sinne des
- keine Kreditinstitute sind, ausgegeben werden, wenn mit den Genußscheinen das Recht am Gewinn
- Unternehmensgegenstandes eingetragen und nicht aufgelöst ist oder Sitz und Geschäftsleitung in dem in
- ;ftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn damit das Recht am Gewinn dieses Unternehmens verbunden
- Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c bezeichneten Vorhaben eingegangen sind
BVerfG - 2 BvR 2438/08
Bundesverfassungsgericht vom 15.10.2009
- Inhalt
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- Prüfungsmaßstab ist in erster Linie das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren. Dieses wurzelt im
- ein Strafverfahren bedrohten Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und in Art. 1
- grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung; ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte
- Richter Broß, Di Fabio und Landau gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der
- Beschwerdeführer ist mit Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 6. Juni 2008 unter anderem wegen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 1/09 BK
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 31.05.2010
- Inhalt
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- nicht allgemein vor (Blüggel in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 8 Rn. 56); nur im Falle
- Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG ist und dem das Recht zur Aufnahme einer
- der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG ist ihm das Recht zur Ausnahme einer
- er einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, weil er mit diesem Recht zur Beschäftigungsaufnahme eine
- Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Denn das Sozialgericht (SG) Münster hat mit dem
Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
Onlinehandelsrecht
Wettbewerbsrecht
Urheberrecht und Medienrecht
IT-Recht
- Bietet
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- Wettbewerbsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Onlinehandelsrecht
Führerscheindieb meldet in 15 Monaten 1.737 Autos an: EGMR verurteilt Niederlande
Thorsten Blaufelder vom 14.02.2012
- Inhalt
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- Strafen überzogen, hat ihn in seinem Recht auf Schutz des Privatlebens verletzt, urteilte der
- anzumelden. Anders als in Deutschland reicht in den Niederlanden allein ein Führerschein als
- Recht auf Schutz der Privatsphäre verletzt wurde. Die Behörden hätten seinen gestohlenen Führerschein
- Entschädigung in Höhe von 9.000,00 € zu. Die niederländischen Behörden seien erst im März 1997 und damit viel
- nicht gesperrt haben und stattdessen noch die fälligen Kfz-Steuern einforderten und den Mann mit