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Wowereit vs. “Dschungelmutti”: Round 1!
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 25.01.2013
- Inhalt
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- deutschem Recht richten, auch wenn sie in Australien getätigt wurde. Hierbei kommt es auch nicht darauf an
- ist also dieses mal nicht Facebook, ein Blog oder sonstige im Internet veröffentlichte Meldungen
- zuständig, an dessen Ort das Opfer den Mittelpunkt seiner Interessen hat. In der Regel ist dies der Ort
- / Bildnisse seiner Person oder auch den Umgang mit seinen persönlichen Daten. Das gilt insbesondere im
- interpretationsleitend zu berücksichtigen. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist deshalb nur dann
OLG Köln - Ss 555/93
Oberlandesgericht Köln vom 07.01.1994
- Inhalt
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- worden sei, reicht weder für sich noch in Verbindung mit den sonstigen Bekundungen der Zeugen für eine
- gewesen, als im April 1991 ein mit Autoteilen beladener Lkw in seine (des Zeugen) Halle gefahren
- subjektiven Tatbestand ab-geleitet werden. Abgesehen davon weist die Vertei-digung mit Recht darauf hin
- Benutzung der Garage zahlte T. ihm Geldbeträge bis zu 100,00 DM pro Monat. Im April 1991 wurden in der
- einen Lancia-Pkw mit Aufbruchspuren 9 in der Garage gesehen und Verdacht geschöpft. Sofort habe er
VG Köln - 1 L 259/08
Verwaltungsgericht Köln vom 28.04.2008
- Inhalt
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- Entgeltgenehmigung im Hauptsacheverfahren nur mit einer Verpflichtungsklage erstreiten könnte. Allerdings gelten
- hierbei - wie beide Parteien zu Recht vortragen - nicht die besonderen prozessualen Regeln des § 35 Abs
- Terminierungsentgelt in Höhe von 19,63 Cent pro Minute unstreitig mit keinem ihrer Vertragspartner
- Antragstellerin mit dem hier in Rede stehenden Hauptantrag begehrte Anordnung stellt eine Vorwegnahme
- verfolgendes Ziel bereits erreicht hätte. 11Es ist nicht erkennbar, dass die Antragstellerin im Falle eines
§ 25 PatG
- Inhalt
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- (1) Wer im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem Gesetz
- bestellt hat, der zur Vertretung im Verfahren vor dem Patentamt, dem Patentgericht und in bü
- ;gebend, an dem der Vertreter im Inland seinen Wohnsitz, und in Ermangelung eines solchen der Ort, an dem
- geregelten Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht nur teilnehmen und die Rechte aus einem
- Patent nur geltend machen, wenn er im Inland einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Vertreter
OLG Köln - 13 U 132/09
Oberlandesgericht Köln vom 26.10.2009
- Inhalt
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- Landgericht hat die auf die Behauptung einer sittenwidrigen Schädigung gestützte Klage mit Recht und mit
- tragen ist. 16Die so bestimmte Reichweite der Haftung des Lastschriftschuldners stimmt mit den in der
- Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. § 522
- streitgegenständlichen Lastschriftbeträgen im vorliegenden Fall erfüllt ist. a. 6Das
- Lastschriftverfahren ist ein von der deutschen Kreditwirtschaft entwickeltes System im bargeldlosen
§ 34c GewO
Makler, Bauträger, Baubetreuer
- Inhalt
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- äftig verurteilt worden ist, oder2.der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhä
- ;ltnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das
- nachweisen,3.Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
- , grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die
- , die Auswahl, Bestellung und Abberufung der Prüfer, deren Rechte, Pflichten und
BFH - VI B 42/10
Bundesfinanzhof vom 02.09.2010
- Inhalt
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- Klage wies das FG im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die GmbH nach den Feststellungen und
- , die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung
- des BFH, mit den Äußerungen im Schrifttum sowie mit gegebenenfalls veröffentlichten
- Beratungsaufwendungen als Werbungskosten bisher höchstrichterlich nicht entschieden worden sei, ist allein mit diesem
- Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 zur Frage der Abziehbarkeit und
LAG Köln - 13 Sa 949/09
Landesarbeitsgericht Köln vom 03.12.2009
- Inhalt
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- und hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist mit dem 14Hauptantrag begründet. Der Rechtsstreit
- unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitsverpflichtung in Höhe der tariflichen
- Recht hat das Arbeitsgericht darüber hinaus festgestellt, dass der Anspruch des Klägers nicht an der
- Ungewissheit über den künftigen Arbeitskräftebedarf allein reicht nicht aus, die Befristung von
- über eine Erhöhung der Arbeitszeit des Klägers von 75 % auf 100 %. 3Der Kläger ist seit dem
OVG Berlin-Brandenburg - 5 N 12.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 12.03.2008
- Inhalt
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- , dass die Kläger sich in der Zulassungsbegründung nicht mit allen tragenden Gründen der angefochtenen
- des Art. 2 Satz 2 AG-StlMindÜbk macht auf Grund der Aufhebung des § 2 StAGebV erst recht Sinn, da der
- selten“; in Thüringen ist eine Einbürgerung „auf dieser Rechtsgrundlage … bislang nicht erfolgt
- Bedeutung über den zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen Rechts- oder
- Kostenpflichten im Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere von Einbürgerungen Tenor Der Antrag der
§ 57 WiPrO
Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer
- Inhalt
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- Zusammenhang mit der Annahme, Wahrnehmung und Beendigung eines Auftrags und bei der Nachfolge im Mandat
- Wirtschaftsprüferkammer;g)im Zusammenhang mit der Beratungshilfe.4.Durchführungsvorschriften
- Stelle im Einzelfall erforderlich ist. Ist die Erledigung einer Anfrage innerhalb einer angemessenen
- Handlung in Deutschland bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Macht die Wirtschaftsprü
- ;ferkammer von ihrem Recht nach Satz 3 Gebrauch, so teilt sie dies unverzüglich der ersuchenden
VG Braunschweig - 6 B 1153/14
Verwaltungsgericht Braunschweig vom 28.07.2014
- Inhalt
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- aus. Nach Aktenlage hat das Bundesamt zu Recht entschieden, dass der in der Bundesrepublik
- . Ist ein Mitgliedsstaat, in dem eine Person im Sinne des Art. 18 Abs. 1 b), c) oder d) Dublin III-VO
- Asylsuchenden in Italien ist auch nicht im Hinblick auf den Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH
- Abhängigkeit von der ersten Ankunft in Italien ist. Im Anschluss daran werden die Dublin- Rückkehrer von der am
- Dublin II-VO) ist die Annahme einer derartigen, in die Zuständigkeitsordnung des Europäischen
OLG Köln - 3 U 217/00
Oberlandesgericht Köln vom 10.07.2001
- Inhalt
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- der Firma J deutsches Recht anwendbar. Die Vertragsparteien sind in Deutschland ansässig. Zwar ist
- Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht in der angegriffenen Entscheidung die Beklagte zur
- zweiten Teilbeförderung beschädigt in E angekommen ist. Auch wenn der E T Report nicht im einzelnen
- ließen) ist es - im kaufmännischen wie im nicht kaufmännischen Verkehr - mit § 9 AGBG nicht zu
- ). Im L3-Luftfrachtbrief war das Gesamtgewicht der Sendung mit 1.300 kg angegeben. Die Luftfracht kam
§ 29 SGB 1
Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Inhalt
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- (1) Nach dem Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen können in Anspruch
- zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, insbesondere Hilfena)zur Entwicklung der geistigen und k
- nicht möglich sind,f)zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,g)zur
- Leistungen und sonstige Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft
- , insbesondere am Arbeitsleben.(2) Zuständig sind die in den §§ 19 bis 24, 27 und 28
§ 73 AktG
Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft
- Inhalt
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- Grundkapitals herabgesetzt ist. Namensaktien können nicht deshalb für kraftlos erklärt
- vorgeschriebenen Weise bekanntgemacht worden ist. Die Kraftloserklärung geschieht durch Bekanntmachung in
- ür kraftlos erklärt ist.(3) An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien sind
- auszuhändigen oder, wenn ein Recht zur Hinterlegung besteht, zu hinterlegen. Die Aushä
- (1) Ist der Inhalt von Aktienurkunden durch eine Veränderung der rechtlichen Verhä
§ 132 UrhG
Verträge
- Inhalt
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- äge mit der Maßgabe, daß die in § 40 Abs. 1 Satz 2 und § 41 Abs. 2 genannten
- Anwendung, sofern von dem eingeräumten Recht oder der Erlaubnis nach dem 30. Juni 2002 Gebrauch
- (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind mit Ausnahme der §§ 42 und 43 auf Verträ
- Fristen frühestens mit dem 1. Januar 1966 beginnen.(2) Vor dem 1. Januar 1966 getroffene Verf
- ätze 2 und 3 in der am 28. März 2002 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 32a findet