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LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 AS 189/10
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 11.05.2010
- Inhalt
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- und Informationen" im Zusatzblatt Mitteilungspflichten ALG II zur Kennntnis genommen zu haben. In
- Beklagte ist als eine nach § 44b SGB II in der Fassung des Kommunalen Optionsgesetzes vom 30. Juli
- unbegründet. Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der angefochtene Bescheid vom 17.01.2008 in der
- der Hilfegewährung nach dem SGB II ist nicht geboten. Bei dem Antragserfordernis in § 37 SGB II
- II, BT-Drs. 15/1516 S. 2, 44, 51). Stehen aber die Eingliederungsbemühungen im Vordergrund
BGH - VIII ZR 61/12
Bundesgerichtshof vom 23.01.2013
- Inhalt
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- einem Arbeitspreis in Höhe von 4,30 Pf/kWh (2,20 ct/kWh), den Rückforderungsanspruch mit 4.117,17
- Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Ein Recht der Beklagten zur einseitigen
- sich die Revision nicht. 192. Mit Recht - und von der Revision ebenfalls unbeanstandet - hat das
- verschiedenen anderen europäischen Rechtsordnungen vorgesehen ist (vgl. Grabitz/Hilf/Pfeiffer, Das Recht der
- ; Münch- KommBGB/Basedow, 6. Aufl., § 306 Rn. 4; H. Schmidt in Ulmer/Brandner/ Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl
§ 62 SachenRBerG
Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnungsrecht
- Inhalt
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- . Dasselbe gilt, wenn diese Rechte seit ihrer Bestellung nur auf einer Teilfläche ausgeübt
- (1) Dingliche Rechte am Grundstück, die einen Anspruch auf Zahlung oder Befriedigung aus dem
- ächen, die außerhalb der Ausübungsbefugnis des Inhabers des dinglichen Rechts liegen
- wurden. Die Vertragsparteien können von den Inhabern dieser Rechte am Grundstück die
- Belastungen des Grundstücks ist § 63 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.
BSG - S 12 RA 124/01
Bundessozialgericht vom 20.10.2005
- Inhalt
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- , dass die Beklagte den Freibetrag, in dessen Höhe die Ansprüche aus dem Recht auf Verletztenrente
- anders als das für Bezugszeiten bis Ende 1991 gültige Recht - den durch die Verletztenrente mit
- Deutsche Bundestag, befugt ist. Das Recht zur "authentischen Gesetzesinterpretation" ist eine
- die Gerichte allein an das im verkündeten Gesetzestext objektiv erklärte Gesetz und an das Recht
- Zusammenhang mit der Freibetragsregelung des § 93 SGB VI befasst; erst recht gilt dies für den
Sozialversicherungspflicht der Gesellschafter-Geschäftsführer bei Treuhandverhältnis
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 08.05.2020
- Inhalt
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- Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sei. Im Übrigen hat es die Klagen abgewiesen. Auf
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- Rechtsmacht der Klägerin als Alleingesellschafterin. Nur im Gesellschaftsvertrag selbst vereinbarte Rechte
- Sozialgerichte ist in dieser Frage dagegen uneinheitlich. 1. G. SW ./. DRV Bund Das BSG (B 12 R 5/18 R) hat
- gehaltenen Geschäftsanteilen ableitet. In diesem Fall hatte sie mit 3 Treugebern einen notariellen
OLG Köln - 7 U 172/00
Oberlandesgericht Köln vom 25.06.2001
- Inhalt
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- positiver Forderungsverletzung, deren Grundsätze auch im öffentlichen Recht Anwendung finden, ist
- abgetretenem Recht der K Krankenhaus GmbH in Q (kurz: Krankenhaus GmbH) ein Anspruch auf
- Zivilrechtsweg, wie hier im Hinblick auf die Regelung in Art. 34 S. 3 GG, zulässig ist, dem Gericht des
- nicht aus dem - auch im öffentlichen Recht anzuwendenden - Rechtsgedanken des § 278 BGB, weil die
- öffentlichen Rechts in 1 einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem
§ 266 ZPO
Veräußerung eines Grundstücks
- Inhalt
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- (1) Ist über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechts, das für ein Grundstück
- Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, entgegenstehen. In einem solchen Fall gilt, wenn der Kl
- , zwischen dem Besitzer und einem Dritten ein Rechtsstreit anhängig, so ist im Falle der Veräu
- insoweit nicht anzuwenden, als ihr Vorschriften des bürgerlichen Rechts zugunsten derjenigen, die
- in Anspruch genommen wird, oder einer Verpflichtung, die auf einem Grundstück ruhen soll
OVG Nordrhein-Westfalen - 14 B 1212/10
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.09.2010
- Inhalt
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- Recht abgelehnt. Ein Anordnungsanspruch ist nicht glaubhaft gemacht (vgl. § 123 Abs. 3 der
- zeigen, dass er das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann und über die hierzu
- erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen
- wird in Bayern durch die Zweite Juristische Staatsprüfung nachgewiesen, mit der festgestellt werden
- sollte und soll, ob der Rechtsreferendar in der Lage ist, in der Rechtspraxis eigenverantwortlich
(XXXX) Münz2EuroBek 2008-11
- Inhalt
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- ;nze beträgt 30 Millionen Stück.Die Münze wird ab dem 6. Februar 2009 in den Verkehr
- in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT
- ;) befindet sich im unteren Kernbereich. Rechts vom Baudenkmal befinden sich die Initialen des Mü
- ; im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen.Die Auflage der Mü
- -Gedenkmünze entsprechen der aktuellen 2-Euro-Umlaufmünze.Der Münzrand enthält
Alles wolkig oder doch eher bedeckt? Die rechtliche Situation des Cloud Computing – Teil 2/4
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 20.09.2012
- Inhalt
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- Mitgliedsstaat der EU/EWR niedergelassen ist, findet das Recht des Staates Anwendung, in welchem der
- EU/EWR niedergelassen ist findet das Recht des Staates Anwendung, in welchem der Cloud-Anbieter
- mit der Anwendbarkeit des nationalen Rechts zu begründen. Denn wenn der Cloud-Anwender in einem
- Abs. 1 Nr. 1 BDSG in Betracht. Nach dieser Regelung ist das Übermitteln personenbezogener Daten oder
- Betroffenen ein strenger Maßstab anzulegen ist. Mithin müsste für jede Datenübermittlung in die Cloud eine
OLG Hamm - 6 U 71/99
Oberlandesgericht Hamm vom 25.10.1999
- Inhalt
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- rechts in die rechte Spur zu wechseln. Der Zeuge y2 schloß nunmehr zu dem Pkw des Klägers auf. Weil
- Fahrbahnbegrenzung nach rechts hinüber geschleudert und dort gegen den Volvo geraten ist, obwohl der Kläger
- langsamer fahrenden Pkw Volvo der Zeugin y überholen. Dann näherte sich der mit seinem Pkw BMW in der
- der Kläger nunmehr in der linken Spur mit der Geschwindigkeit des in der rechten Spur fahrenden Pkw
- Zeuge bestätigt. Diese Version stimmt aber mit ihren eigenen Angaben im Ermittlungsverfahren nicht
BGH - IL LwZR 15/09
Bundesgerichtshof vom 27.11.2009
- Inhalt
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- Berufungsgericht rechts- und verfahrensfehlerhaft ein Recht der Kläger zur außerordentlichen
- nicht vor; das Vermögen der bisherigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist mit allen Rechten und
- herrührendes Recht zum Besitz zu. Das hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht in allen Punkten stand
- Pachtvertrag nicht in schriftlicher Form im Sinne dieser Vorschrift abgeschlossen worden ist. 26a) Der
- bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite zunächst in eine offene Handelsgesellschaft und danach
Fotorecht - Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE verschickt für die Meet the pugs GmbH Abmahnungen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.09.2017
- Inhalt
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- Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Gewerblichen
- Der IT-Kanzlei Gerth liegt eine Abmahnung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE
- , vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an Rechten der Firma Meet the pugs GmbH In
- , hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13 mit der Anwendbarkeit der
- umfassenden Löschung notwendig ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht bzw. im Bereich
EuGH - C-484/01
Europäischer Gerichtshof vom 15.05.2003
- Inhalt
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- der Richtlinie in innerstaatliches Recht bekannt. Zu diesen Entwürfen wurden keine Empfehlungen im
- Verordnungsentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht darlegten. 15. Mit Schreiben
- . Hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie in das Recht der Mitgliedstaaten bestimmt Artikel 14 der
- mit Klageschrift, die am 13. Dezember 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß
- auf die mit Gründen versehene Stellungnahme, indem sie im Wesentlichen den Inhalt der Gesetzes- und
OLG Hamm - 4 U 225/08
Oberlandesgericht Hamm vom 12.03.2009
- Inhalt
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- schaffen, mit der materielles Recht des BGB außer Kraft gesetzt werde. Letztlich könne dies aber
- Widerrufsfrist. Insoweit hat schon das Landgericht zu Recht einen Verstoß bejaht. 30Es geht im
- . 2 BGB nicht in Gang. Jeder Fehler in der Widerrufsbelehrung in Bezug auf die Rechte des Verbrauchers
- verurteilt, es zu unterlassen, auf der Handelsplattform F im geschäftlichen Verkehr mit dem Endverbraucher
- kann, wenn dies in den Fällen des Antrags zu I. 1 a und b und 2. geschieht, wie im Verkaufsangebot