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OVG Nordrhein-Westfalen - 21 E 472/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.06.2000
- Inhalt
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- Recht zuzurechnen ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn für die begehrte Rechtsfolge Normen
- Erwägungen - im Allgemeinen auch mit Mitteln des öffentlichen Rechts wahrgenommen wird. 29Vgl. dazu
- sich als Folge eines Sachverhaltes darstellen, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist. Der
- eines Rechts der Antragsteller vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Die im vorliegenden
- Rechtsnatur nach Normen des öffentlichen Rechts bemisst. Zwar ist ein Grundstücksgeschäft, das ein Träger
§ 4 MainDonWasStrG 2
Eigentumsverhältnisse und Fischereirechte
- Inhalt
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- gemeinsamen Ersuchens des Bundes und Bayerns berichtigt. Der Übergang des Eigentums und der anderen Rechte ist von Abgaben und Kosten befreit.
- und 3 steht dem Freistaat Bayern als selbständiges Recht zu. Fischereirechte Dritter bleiben
- (1) Das Eigentum an den in § 1 Abs. 1 bezeichneten Strecken steht dem Bund zu.(2) Das
- ündung in die ausgebaute Altmühl und an den ausgebauten Strecken nach § 1 Abs. 1 Nr. 2
§ 3 ZVGEG
- Inhalt
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- ;digungsberechtigten oder des Dritten, welcher die Entschädigung geleistet hat, ein Recht auf
- Anspruch auf Rückstände wiederkehrender Leistungen ein Vorrecht nur mit der im § 2 Abs. 2 bezeichneten Einschränkung beigelegt werden.
- Befriedigung aus dem Grundstück gewähren und den Rang dieses Rechts bestimmen. Jedoch kann dem
- Die im Artikel 113 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichneten
§ 1182 BGB
Übergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek
- Inhalt
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- , wenn das Grundstück mit einem im Range gleich- oder nachstehenden Recht belastet ist, nicht zum Nachteil dieses Rechts geltend gemacht werden.
- Soweit im Falle einer Gesamthypothek der Eigentümer des Grundstücks, aus dem der Glä
Art 44 GG
- Inhalt
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- (1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen
- Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt.(3) Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und
- Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen
- richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei.
§ 4 HkNV
Übertragung von Aufgaben; Beleihung
- Inhalt
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- (1) Das Umweltbundesamt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem
- , organisatorisch und personell unabhängig ist von juristischen Personen, die in den Bereichen
- ) Die Aufgabenübertragung ist im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.(5) Die
- Pflichten für die mit der Aufgabe beliehene juristische Person sind in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 zu regeln.
- juristische Person des Privatrechts untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes.(4
Schulen und Facebook
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 27.06.2012
- Inhalt
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- in dieses Recht einer ausdrücklichen Ermächtigung. Die gibt es durchaus, in NRW etwa im §53 III Nr.3
- Unterricht, der u.a. dem Wohl des Schülers untergeordnet ist. Da dieses Recht besteht, bedürfen Eingriffe
- : Das war richtiger Murks, auch aus rechts- und schulpolitischer Sicht. Wie oben schon erwähnt, ist
- zu ermöglichen, sondern er ist auch aktiv in dieser Hinsicht zu erziehen (§2 V Nr.5 SchulG NW
- ). Weiterhin ist der Schüler für den verantwortungsvollen Umgang mit Medien vorzubereiten (§2 V Nr.9 SchulG
§ 4 AgrarMSG
Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung
- Inhalt
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- anerkannte Agrarorganisationen ist das allgemeine Recht anzuwenden.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder beschrieben sind (Satzung),c)im Falle einer Erzeugerorganisation
- (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
- eines vergleichbaren Rechtsaktes, in dem insbesondere die Ziele der Agrarorganisation sowie die
- , insbesondere aa)eine Mindestmitgliederzahl,bb)die Mitgliedschaft in mehr als einer
Rechtsanwalt Bernd Gucia verschickt Abmahnungen im Auftrag der Catprint Media GmbH wegen Uli Stein Comics
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 14.10.2015
- Inhalt
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- - und Medienrecht bzw. einenFachanwalt für IT-Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei
- für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des
- Rechte des Urhebers Uli Stein (alias Ulrich Steinfurth) aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen
- vor Augen zu führen ist in der Abmahnung zu lesen:„Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein ist
- Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu
AG Duisburg - 53 C 5163/04
Amtsgericht Duisburg vom 21.01.2005
- Inhalt
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- im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a ZPO am 21.01.2005 durch den Richter für Recht erkannt: 1
- verlegen. Dies ergibt sich jedenfalls daraus, dass sie sich dieses Recht in ihren allgemeinen
- wird bei einer solchen Ankunftszeit nur mäßig verschoben. Auch ist es gerade im Urlaub möglich, am
- des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert nicht eine Entscheidung
- . Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
OLG Frankfurt - 16 U 2/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.11.2006
- Inhalt
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- . Zudem schränke die Anwendung O2ischen Rechts seine Rechte als Verbraucher in unzulässiger Weise ein
- . Der Kläger hat sich bewusst in den Geltungsbereich O2ischen Rechts begeben - es ist daher nicht
- Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht als unzulässig abgewiesen. 28 Das Landgericht
- Recht in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt (NJW 1986
- ist, nämlich der Partei bei Vertragsschluss das ihr vertraute Recht des Staates ihres gewöhnlichen
Verkehrte Welt? Seit wann hat der Mieter dem Vermieter was zu sagen?
Rechtsanwalt Finn Dethleff vom 25.11.2021
- Inhalt
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- vorschlägt. Ganz im Gegenteil ist für den Vermietenden erst einmal jeder neue und unbekannte
- sich der Vermieter unter Umständen schon im Mietvertrag zur Übertragung der Rechte aus dem
- ist die Rede von einer vollkommen im freien Ermessen stehenden Zustimmungsmöglichkeit des
- denen die Qualität des neuen Mieters bestimmt wird, bis hin zu einem Recht des Mieters, einseitig
- Praxisverkauf bei ÄrztenDie Erfolgschancen des Mieterwunsches nach einem Recht auf Stellung eines
BGH - XI ZR 165/07
Bundesgerichtshof vom 14.10.2008
- Inhalt
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- Satz 1 ZPO). Zwar wendet sich die Beschwerde zu Recht gegen die in mehrfacher Hinsicht aus
- als richtig darstellt. Der Hauptantrag der Klägerin ist in der nach der Teilklageabweisung durch das
- Landgericht in der Berufungsinstanz aufrechterhaltenen Form bereits deshalb unzulässig, weil mit ihm
- , WM 1982, 543, 544). Die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung weist zu Recht darauf hin, dass nach der
- Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer
LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 SO 80/05
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.04.2006
- Inhalt
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- Antrag ist nach den Vorschriften des BSHG zu entscheiden, also nach dem Recht, welches zu der Zeit galt
- ). Maßgeblich ist vielmehr der Sach- und Rechtsstand, auf den es nach dem Streitgegenstand im Zusammenhang mit
- das anzuwendende materielle Recht (vgl. Meyer-Ladewig, aaO, Rdnr. 34). Hier ist zu beachten, dass der
- hat. Bei einer derartigen Fallgestaltung ist das Recht anzuwenden, welches zu dieser Zeit galt. Der
- , insbesondere auch für in der Vergangenheit liegende oder eingetretene Tatsachen, nach dem materiellen Recht
OVG Rheinland-Pfalz - 4 A 11396/06.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.07.2007
- Inhalt
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- Präsident des IT-AmtBw, einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- . Im Bereich des IT‑AmtBW bestehen mehrere selbständige Dienststellen im Sinne des § 6 Abs. 3 des
- das IT‑ZentrumBw in Euskirchen dar. Ihm gehören insgesamt 6 selbständige Dienststellen an, u.a. das IT
- Antragstellers dadurch verletzt habe, dass er im Rahmen der Versetzung des Angestellten Alt vom IT‑ZentrumBw
- Verteidigung mit Erlass vom 20. März 2007 und ihm folgend das IT-AmtBw mit Verfügung vom gleichen Tag u.a