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OVG Nordrhein-Westfalen - 21 E 472/00

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.06.2000
Inhalt
  • Recht zuzurechnen ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn für die begehrte Rechtsfolge Normen
  • Erwägungen - im Allgemeinen auch mit Mitteln des öffentlichen Rechts wahrgenommen wird. 29Vgl. dazu
  • sich als Folge eines Sachverhaltes darstellen, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist. Der
  • eines Rechts der Antragsteller vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Die im vorliegenden
  • Rechtsnatur nach Normen des öffentlichen Rechts bemisst. Zwar ist ein Grundstücksgeschäft, das ein Träger

§ 4 MainDonWasStrG 2

Eigentumsverhältnisse und Fischereirechte
Inhalt
  • gemeinsamen Ersuchens des Bundes und Bayerns berichtigt. Der Übergang des Eigentums und der anderen Rechte ist von Abgaben und Kosten befreit.
  • und 3 steht dem Freistaat Bayern als selbständiges Recht zu. Fischereirechte Dritter bleiben
  • (1) Das Eigentum an den in § 1 Abs. 1 bezeichneten Strecken steht dem Bund zu.(2) Das
  • ündung in die ausgebaute Altmühl und an den ausgebauten Strecken nach § 1 Abs. 1 Nr. 2

§ 3 ZVGEG

Inhalt
  • ;digungsberechtigten oder des Dritten, welcher die Entschädigung geleistet hat, ein Recht auf
  • Anspruch auf Rückstände wiederkehrender Leistungen ein Vorrecht nur mit der im § 2 Abs. 2 bezeichneten Einschränkung beigelegt werden.
  • Befriedigung aus dem Grundstück gewähren und den Rang dieses Rechts bestimmen. Jedoch kann dem
  • Die im Artikel 113 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch bezeichneten

§ 1182 BGB

Übergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek
Inhalt
  • , wenn das Grundstück mit einem im Range gleich- oder nachstehenden Recht belastet ist, nicht zum Nachteil dieses Rechts geltend gemacht werden.
  • Soweit im Falle einer Gesamthypothek der Eigentümer des Grundstücks, aus dem der Glä

Art 44 GG

Inhalt
  • (1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen
  • Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt.(3) Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und
  • Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen
  • richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei.

§ 4 HkNV

Übertragung von Aufgaben; Beleihung
Inhalt
  • (1) Das Umweltbundesamt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem
  • , organisatorisch und personell unabhängig ist von juristischen Personen, die in den Bereichen
  • ) Die Aufgabenübertragung ist im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.(5) Die
  • Pflichten für die mit der Aufgabe beliehene juristische Person sind in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 zu regeln.
  • juristische Person des Privatrechts untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Umweltbundesamtes.(4

Schulen und Facebook

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 27.06.2012
Inhalt
  • in dieses Recht einer ausdrücklichen Ermächtigung. Die gibt es durchaus, in NRW etwa im §53 III Nr.3
  • Unterricht, der u.a. dem Wohl des Schülers untergeordnet ist. Da dieses Recht besteht, bedürfen Eingriffe
  • : Das war richtiger Murks, auch aus rechts- und schulpolitischer Sicht. Wie oben schon erwähnt, ist
  • zu ermöglichen, sondern er ist auch aktiv in dieser Hinsicht zu erziehen (§2 V Nr.5 SchulG NW
  • ). Weiterhin ist der Schüler für den verantwortungsvollen Umgang mit Medien vorzubereiten (§2 V Nr.9 SchulG

§ 4 AgrarMSG

Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung
Inhalt
  • anerkannte Agrarorganisationen ist das allgemeine Recht anzuwenden.
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder beschrieben sind (Satzung),c)im Falle einer Erzeugerorganisation
  • (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
  • eines vergleichbaren Rechtsaktes, in dem insbesondere die Ziele der Agrarorganisation sowie die
  • , insbesondere aa)eine Mindestmitgliederzahl,bb)die Mitgliedschaft in mehr als einer

Rechtsanwalt Bernd Gucia verschickt Abmahnungen im Auftrag der Catprint Media GmbH wegen Uli Stein Comics

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 14.10.2015
Inhalt
  • - und Medienrecht bzw. einenFachanwalt für IT-Recht .Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der  IT-Kanzlei
  • für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des
  • Rechte des Urhebers Uli Stein (alias Ulrich Steinfurth) aus Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen
  • vor Augen zu führen ist in der Abmahnung zu lesen:„Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Uli Stein ist
  • Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu

AG Duisburg - 53 C 5163/04

Amtsgericht Duisburg vom 21.01.2005
Inhalt
  • im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a ZPO am 21.01.2005 durch den Richter für Recht erkannt: 1
  • verlegen. Dies ergibt sich jedenfalls daraus, dass sie sich dieses Recht in ihren allgemeinen
  • wird bei einer solchen Ankunftszeit nur mäßig verschoben. Auch ist es gerade im Urlaub möglich, am
  • des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert nicht eine Entscheidung
  • . Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

OLG Frankfurt - 16 U 2/06

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.11.2006
Inhalt
  • . Zudem schränke die Anwendung O2ischen Rechts seine Rechte als Verbraucher in unzulässiger Weise ein
  • . Der Kläger hat sich bewusst in den Geltungsbereich O2ischen Rechts begeben - es ist daher nicht
  • Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht als unzulässig abgewiesen. 28 Das Landgericht
  • Recht in ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt (NJW 1986
  • ist, nämlich der Partei bei Vertragsschluss das ihr vertraute Recht des Staates ihres gewöhnlichen

Verkehrte Welt? Seit wann hat der Mieter dem Vermieter was zu sagen?

Rechtsanwalt Finn Dethleff vom 25.11.2021
Inhalt
  • vorschlägt. Ganz im Gegenteil ist für den Vermietenden erst einmal jeder neue und unbekannte
  • sich der Vermieter unter Umständen schon im Mietvertrag zur Übertragung der Rechte aus dem
  • ist die Rede von einer vollkommen im freien Ermessen stehenden Zustimmungsmöglichkeit des
  • denen die Qualität des neuen Mieters bestimmt wird, bis hin zu einem Recht des Mieters, einseitig
  • Praxisverkauf bei ÄrztenDie Erfolgschancen des Mieterwunsches nach einem Recht auf Stellung eines

BGH - XI ZR 165/07

Bundesgerichtshof vom 14.10.2008
Inhalt
  • Satz 1 ZPO). Zwar wendet sich die Beschwerde zu Recht gegen die in mehrfacher Hinsicht aus
  • als richtig darstellt. Der Hauptantrag der Klägerin ist in der nach der Teilklageabweisung durch das
  • Landgericht in der Berufungsinstanz aufrechterhaltenen Form bereits deshalb unzulässig, weil mit ihm
  • , WM 1982, 543, 544). Die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung weist zu Recht darauf hin, dass nach der
  • Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer

LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 SO 80/05

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.04.2006
Inhalt
  • Antrag ist nach den Vorschriften des BSHG zu entscheiden, also nach dem Recht, welches zu der Zeit galt
  • ). Maßgeblich ist vielmehr der Sach- und Rechtsstand, auf den es nach dem Streitgegenstand im Zusammenhang mit
  • das anzuwendende materielle Recht (vgl. Meyer-Ladewig, aaO, Rdnr. 34). Hier ist zu beachten, dass der
  • hat. Bei einer derartigen Fallgestaltung ist das Recht anzuwenden, welches zu dieser Zeit galt. Der
  • , insbesondere auch für in der Vergangenheit liegende oder eingetretene Tatsachen, nach dem materiellen Recht

OVG Rheinland-Pfalz - 4 A 11396/06.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.07.2007
Inhalt
  • Präsident des IT-AmtBw, einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
  • . Im Bereich des IT‑AmtBW bestehen mehrere selbständige Dienststellen im Sinne des § 6 Abs. 3 des
  • das IT‑ZentrumBw in Euskirchen dar. Ihm gehören insgesamt 6 selbständige Dienststellen an, u.a. das IT
  • Antragstellers dadurch verletzt habe, dass er im Rahmen der Versetzung des Angestellten Alt vom IT‑ZentrumBw
  • Verteidigung mit Erlass vom 20. März 2007 und ihm folgend das IT-AmtBw mit Verfügung vom gleichen Tag u.a