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OLG Celle - 14 U 94/02
Oberlandesgericht Celle vom 19.12.2002
- Inhalt
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- . Da für den Beklagten zu 1 ohnehin erst recht spät zu erkennen gewesen ist, dass das Pferd seine
- Recht erkannt: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des
- dem Kläger nicht zu. Mit dem Landgericht, das insoweit allerdings missverständlich formuliert hat, ist
- davon auszugehen, dass der Beklagte zu 1 den Verkehrsunfall vom 29. Dezember 1999 in #######, OT
- betreten hat, als sich der Beklagte zu 1 mit dem Lkw nebst Anhänger bereits in unmittelbarer Nähe
VG Münster - 1 L 1108/03
Verwaltungsgericht Münster vom 21.07.2003
- Inhalt
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- NRW (4. AVOzSchOG) ist bisher nicht mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die G.schule in eine andere
- mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache in die
- sein. 9Es ist bei summarischer Prüfung jedenfalls nicht mit dem notwendigen hohen Grad wahrscheinlich
- Religionsgemeinschaften ist in Art. 12 Abs. 6 S. 2 der Landesverfassung ausdrücklich zugelassen. Ein Verfahren
- Aufnahme in die katholische Bekenntnisschule erfüllt, ist nicht ohne weiteres festzustellen. Es ist nicht
OLG Hamm - s OWi 758/06
Oberlandesgericht Hamm vom 01.12.2006
- Inhalt
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- OWiG in der Sache selbst entscheiden. Im übrigen ist die Rechtsbeschwerde offensichtlich unbegründet
- im Ergebnis zu Recht auf ein Fahrverbot von einem Monat Dauer erkannt. 21Die Verhängung stellt auch
- unbegründet zu verwerfen. II. 9Die Rechtsbeschwerde hat im Ergebnis nur hinsichtlich der Höhe der
- Sichtverhältnisse mit völlig unangepaßter Geschwindigkeit und damit viel zu schnell gefahren ist, um die
- nunmehr zum vierten Male in relativ kurzer Zeit mit deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen
§ 41 EnWG 2005
Energielieferverträge mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und f
- Tarife und Wartungsentgelte erhältlich sind,7.Informationen über die Rechte der
- Vertragsabschluss, den Gegenstand und die Beendigung der Verträge treffen sowie Rechte und
- (1) Verträge über die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie außerhalb der
- Haushaltskunden im Hinblick auf Streitbeilegungsverfahren, die ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen
LSG Bayern - L 14 RA 53/98
Bayerisches Landessozialgericht vom 05.08.1999
- Inhalt
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- Berufung ist zulässig, sachlich aber nicht begründet. Zu Recht hat die Beklagte einen
- im letzten Jahr vor dem Tode tatsächlich keinen Unterhalt geleistet. Mit dem Widerspruch hiergegen
- Gehaltsauszahlung für den Monat Dezember 1989 in Höhe von 3.673,17 DM. Mit Beschluss vom 21.11.1997 lud
- . Mit Urteil vom 18.03.1998 wies das Sozialgericht die Klage ab. Zur Begründung führte es im
- Beigeladene eine eigene Rente in erheblicher Höhe beziehe. Im Übrigen habe sie als freie Mitarbeiterin in
HessVGH - 4 A 2397/10.Z
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.02.2011
- Inhalt
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- ist zu Recht davon ausgegangen, dass sich der Magistrat auch mit der Frage befasst hat, zu welchem
- die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der
- in Gebieten, die nach §§ 30, 33 oder 34 Abs. 2 BauGB vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können
- in Rede stehende Grundstück als gemischte Baufläche darstellt. Die Darstellungen im
- Rechtsprechung einer Klärung bedarf. Die Rechts- oder Tatsachenfrage muss allgemein klärungsbedürftig
LSG Hamburg - L 6 RJ 103/04
Landessozialgericht Hamburg vom 27.04.2006
- Inhalt
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- haben keine Anträge gestellt. Mit Beschluss vom 22. November 2001 ist das Verfahren im Hinblick auf die
- . September 1968 auf einem Dienstposten A 4 der Lohngruppe II zugeordnet. Mit Wirkung ab 1. August 1969
- die Klägerin erneut als Arbeiterin bei der Post beschäftigt und wieder in der – mit dem Dienstfahrrad
- Dienstposten A 4 ab 1. Januar 1973 wiederum in die Lohngruppe II eingruppiert. Nach Umstellung der
- hochgradiges Verschleißleiden der kleinen Wirbelgelenke, eine Spinalkanalstenose in der Höhe L 4 mit
OLG Köln - 24 U 12/05
Oberlandesgericht Köln vom 05.07.2005
- Inhalt
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- Beweismittel ist im Einzelnen umstritten (Nachweise bei Prütting in MünchKomm, ZPO, 1992, § 284 Rn. 63
- . 30Denn im Ergebnis reicht dies für einen Beweis der Beschädigung durch die Beklagte jedenfalls nicht
- tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil wird Bezug genommen. Mit ihrer Berufung
- und schließlich durch Vernehmung der Beklagten als Partei. Die Klägerin ist jedoch mit der Verwertung
- der Videoaufzeichnung im Prozess ausgeschlossen, weil sie dieses Beweismittel in rechtswidriger
OLG Düsseldorf - I-22 U 83/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.11.2006
- Inhalt
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- überwiegend wahrscheinlich ist. Das reicht für die gem. §§ 936, 920 Abs. 2, 294 ZPO notwendige
- Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs durch den Beklagten hervorgeht, nicht sogleich mit
- : der Beklagte) ist Eigentümer des im Grundbuch von K..., Gemarkung U..., eingetragenen Grundstücks
- mahnte sie die Bezahlung der Rechnungen mit Schreiben vom 21.02.2005 (Bl. 21 GA) an. In der Zwischenzeit
- der Klägerin gegen den Beklagten ergangen. Am 25.11.2005 ist in dem Verfahren 3 O 492/05 – Landgericht
§ 1835 BGB
Aufwendungsersatz
- Inhalt
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- entsprechend. Das gleiche Recht steht dem Gegenvormund zu. Ersatzansprüche erlöschen, wenn sie
- Monaten bestimmen. In der Fristbestimmung ist über die Folgen der Versäumung der Frist zu
- nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit dem Vormünder- und Betreuervergü
- Vorschuss oder Ersatz verlangen; für den Ersatz von Fahrtkosten gilt die in § 5 des Justizverg
- ügt werden können oder die dem Vormund oder Gegenvormund dadurch entstehen können
§ 64 BGSG 1994
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten der Länder sowie von Vollzugsbeamten anderer Bundesbehörden oder anderer Staaten im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei
- Inhalt
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- Landes geltenden Recht.(3) Absatz 1 gilt für Vollzugsbeamte anderer Bundesbehörden
- anderer Staaten der Europäischen Union können im Einvernehmen mit den zuständigen
- geltenden Vorschriften des § 63 Abs. 2 bis 4 mit Aufgaben des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei betraut werden.
- Bundespolizei vornehmen 1.auf Anforderung oder mit Zustimmung der zuständigen Bundespolizeibeh
- örde,2.zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, zur Verfolgung von Straftaten im Sinne des
§ 6 GeistwStiftG
Stiftungsrat
- Inhalt
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- Stiftungsrates und hat das Recht, an den Sitzungen aller anderen Organe und Gremien teilzunehmen. Sie fü
- ist das oberste Organ der Stiftung. Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die
- Stiftungsrates, das vom Stiftungsrat benannt wird,3.sieben Mitglieder, die von den in der Satzung bestimmten
- Stellen, insbesondere von Wissenschaftsorganisationen benannt werden, und4.ein Mitglied, das von der in
- Stiftungsrates nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 ist, wird für den frei werdenden Platz ein neues Mitglied
Abschluss eines Aufhebungsvertrags führt nicht immer zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Thorsten Blaufelder vom 04.05.2012
- Inhalt
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- (BSG) in Kassel (AZ: B 11 AL 6/11 R). Mit seinem Grundsatzurteil entwickelte das BSG seine
- Rechtsprechung nach neuem Recht fort. Eine Kündigungsschutzklage muss danach nur dann erhoben werden, wenn die
- Rechtsprechung ist eine 2004 in Kraft getretene Vorschrift des Kündigungsschutzgesetzes. Danach haben
- Aufhebungsvertrag sowie eine Abfindung in Höhe von 47.000,00 € an. Andernfalls müsse er ihr betriebsbedingt
- eine zwölfwöchige Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld. Die Sekretärin habe mit dem Aufhebungsvertrag
§ 73 EEG 2014
Übertragungsnetzbetreiber
- Inhalt
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- (1) Für Übertragungsnetzbetreiber ist § 72 entsprechend anzuwenden mit der Maß
- )“) veröffentlichen.(4) Übertragungsnetzbetreiber, die von ihrem Recht nach § 60
- : 1.von den Hauptzollämtern die Daten, deren Übermittlung im Stromsteuergesetz oder in einer
- jeweiligen Vorjahres vorlegen. § 72 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.(3) Die Ü
- ;gabe der Anlage 1 Nummer 3 zu diesem Gesetz in nicht personenbezogener Form und den tatsächlichen
§ 7 RSiedlGErgG 1935
- Inhalt
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- ;chter nicht beim Inkrafttreten dieses Gesetzes das Recht auf Übertragung des Eigentums an dem
- unwirksam erklärt oder der Pachtvertrag verlängert wird, gelten insoweit nicht.(2) Im Falle
- Landwirtschaftsbehörde tritt die Siedlungsbehörde.(3) Ist in einem Pachtvertrag bestimmt, daß der
- der Kündigung nach Absatz 1 kann der Pächter Ersatz von Verwendungen in sinngemäß
- abgelaufen ist. Kommt eine Einigung über die Höhe des Ersatzanspruchs oder der Entschädigung