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Frauenlose Freimaurerloge nicht gemeinnützig
Thorsten Blaufelder vom 08.08.2017
- Inhalt
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- Dürfen in einer traditionellen Freimaurerloge keine Frauen Mitglieder sein, ist das nicht
- auch der BFH dem Finanzamt recht. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit müsse versagt werden. Nach der
- in einer Freimaurerloge ausgeschlossen werden. Die Loge werde mit dieser Entscheidung auch nicht in
- zulassen, sei dann aber körperschaftsteuerpflichtig. Freimaurerloge ist nicht mit christlicher
- gemeinnützig. Denn wird ein Geschlecht ohne sachlichen Grund benachteiligt, steht dies im Widerspruch zu der
BGH - 3 StR 445/04
Bundesgerichtshof vom 25.01.2005
- Inhalt
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- -seitige Revisionsbegründung geben dem Senat Anlaß zu folgendem Bemerken: Mit Recht hat das Landgericht
- zugeworfen worden, als er, zufällig mit einer durchgeladenen Pistole bewaffnet, in einem Waldstück nahe
- Strafprozeßordnung in einer Weise nutzt, die mit der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, den Angeklagten vor
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 445/04 vom 25. Januar 2005 in der Strafsache gegen wegen schwerer
- geständnisgleichen Äußerungen des Angeklagten im Ermittlungsverfahren und der sonstigen Beweislage
Frauenlose Freimaurerloge nicht gemeinnützig
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 08.08.2017
- Inhalt
-
- Dürfen in einer traditionellen Freimaurerloge keine Frauen Mitglieder sein, ist das nicht
- auch der BFH dem Finanzamt recht. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit müsse versagt werden. Nach der
- in einer Freimaurerloge ausgeschlossen werden. Die Loge werde mit dieser Entscheidung auch nicht in
- zulassen, sei dann aber körperschaftsteuerpflichtig. Freimaurerloge ist nicht mit christlicher
- gemeinnützig. Denn wird ein Geschlecht ohne sachlichen Grund benachteiligt, steht dies im Widerspruch zu der
FG Niedersachsen - XI R 4/13
Niedersächsisches Finanzgericht vom 13.12.2012
- Inhalt
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- ermächtigt werden, bestimmte Rechte an Grundstücken, dingliche Rechte und Anteilrechte und Aktien in Bezug
- Ausgestaltung der Übertragung der Rechte in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten (Urteil vom 15
- . Anlage 2 Nr. 1 a zum UStG mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 v. H. der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist
- . 2Der Kläger betrieb in den Streitjahren einen Großhandel mit lebenden Pferden sowie eine
- der Anlage 2 zum UStG ist der Zolltarif im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes geltenden Fassung
§ 1c LuftVG
- Inhalt
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- Wirtschaftsraum in einem Register eingetragen sind, auf Grund des Rechts der Europäischen Union
- des § 1 Abs. 1 1.Luftfahrzeuge, die in der deutschen Luftfahrzeugrolle oder im Luftsportgerä
- .Luftfahrzeuge mit Eintragungszeichen der Bundeswehr;3.Luftfahrzeuge, die einer Verkehrszulassung in
- Die Berechtigung zum Verkehr im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland haben nach Maßgabe
- der Bundesrepublik Deutschland nicht bedürfen;4.Luftfahrzeuge, die in Mitgliedstaaten der Europ
Neue Entscheidung zur Altersteilzeit
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.05.2014
- Inhalt
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- Stelle in nur geringerem Umfang mit einem Arbeitslosen neu Besetzt wird, urteilte am Mittwoch
- , 14.05.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 11 AL 9/13 R). Bei der Altersteilzeit im
- zehn Prozent unter dem des in Altersteilzeit gegangenen Arbeitnehmers liegen darf. Im Streitfall
- , reicht dies aus. Die neue Mitarbeiterin sei zuvor arbeitslos gemeldet gewesen und habe nun eine
- sogenannten Blockmodell arbeiten Arbeitnehmer in einer ersten „Arbeitsphase“ regulär weiter, bekommen
LAG Rheinland-Pfalz - 9 Sa 79/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 14.08.2007
- Inhalt
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- Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht hat zu Recht und mit zutreffender rechtlicher
- des Berufungsgerichts (gerade noch) den gesetzlichen Anforderungen. II. In der Sache hat das
- unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist. Nach § 121 Abs. 1 BGB muss die Anfechtung in
- von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Dass die Klägerin im Hinblick auf eine in Betracht
- diesen rechtlichen Gesichtspunkt abgestellt hat. Zu Recht weist das Arbeitsgericht ferner auch darauf
OVG Nordrhein-Westfalen - 7A D 33/97.NE
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.11.1998
- Inhalt
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- B 54 (H. Straße) und im Süden und Westen von der in einem Bogen verlaufenden L 907 begrenzt, die mit
- erscheinen lassen, daß er durch Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Recht verletzt wird. Als solches
- Recht kommt auch das Recht auf Abwägung der eigenen Belange im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6
- BauGB in Betracht, das dem Privaten ein subjektives Recht darauf gibt, daß sein Belang in der
- Antragsteller liegen im Norden von W. südlich der in West-Ost- Richtung verlaufenden L 722. Im Osten
BGH - X ZR 81/08
Bundesgerichtshof vom 27.05.2008
- Inhalt
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- wirtschaftlichen Vorteile. 6 wendet sich die Beklagte mit ihrer Beschwerde. II. Die Beschwerde ist gemäß
- Recht auf eine von der Beklagten in anderem Zusammenhang selbst vorgebrachte Verständigung zwischen den
- veröffentlicht wurde, steht in Kraft. Die Beklagte stellt her und vertreibt mit dem "Schnellstart
- vom 8. Juni 2006 sei zu entnehmen, dass dessen Arbeitgeberin im Zusammenhang mit dem Klagepatent ihre
- . So ist von der Beklagten nicht einmal ansatzweise ausgeführt worden, welche Arbeiten mit welchem
VGH Baden-Württemberg - 4 S 1704/07
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 08.09.2009
- Inhalt
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- für Pflegeleistungen“ durch § 4a BSZG ist mit höherrangigem Recht vereinbar. 23 Entgegen der
- staatliche Leistung darstelle, bei der der Staat als Gebender in Erscheinung trete für ein erdientes Recht
- Versorgungsempfänger mit höheren Pensionen und erst recht mit Pensionen, die über der Beitragsbemessungsgrenze lägen
- Beamte keinen Anspruch in bestimmter ziffernmäßiger Höhe als „erdientes Recht“, wie ihn der Kläger
- langem bekannt. Das Verwaltungsgericht habe auch zu Recht eine Ungleichbehandlung des Klägers im
FG Düsseldorf - 1 K 3240/01 U
Finanzgericht Düsseldorf vom 07.11.2003
- Inhalt
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- nationalen Rechts voraussetzen. Da das UStG keine derartige Regelung enthält, ist eine vom Unternehmer
- des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Streitfall eine Entscheidung des
- Umsatzsteuerbescheiden 1998 und 1999 vom 06.02.2001 ließ der Beklagte die der Klägerin im Zusammenhang mit der
- Einspruchsentscheidung vom 02.05.2001 führte der Beklagte im Wesentlichen aus, anders als in
- Aufteilungsmethode und beruft sich dazu im Wesentlichen auf das BMF-Schreiben vom 19.11.2002 IV B 7 - S
OLG Celle - 14 W 6/06
Oberlandesgericht Celle vom 09.03.2006
- Inhalt
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- im angefochtenen Beschluss zu Recht angenommen, ist die vom Antragsteller beabsichtigte Durchführung
- . Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, dass - wie der Antragsteller meint (Bl. 98 im Beiheft PKH
- verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, weil
- : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 114, ZPO § 485, ZPO § 487 Leitsatz: Der Antrag, ein selbständiges
- Beweisverfahrens einzuleiten, ist mutwillig i. S. v. § 114 ZPO, wenn die in diesem Verfahren
VG Braunschweig - 6 A 195/11
Verwaltungsgericht Braunschweig vom 30.01.2013
- Inhalt
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- Verpflichtungsklage keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren. Vor diesem Hintergrund ist dem Kläger mit dem
- Verweis auf das BVerwG). 27Der im vorliegenden Verfahren angewandte Bewertungsmaßstab ist nicht in
- reicht nicht aus, wenn „überhaupt“ oder in Einzelpunkten zutreffende Ausführungen gemacht wurden
- angefochtenen Bescheid vom 03.06.2011 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass die Klausur im Fach
- Deutsch (P1) mit 5 Punkten, die Klausur im Fach Politik/Wirtschaft (P2) mit ebenfalls 5 Punkten und
BGH - 1 StR 159/05
Bundesgerichtshof vom 21.12.2004
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 159/05 vom 8. September 2005 in der Strafsache
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das
- niedrigen Beweggründen begangenen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung unter Einbeziehung der
- gewordenen K. entledigen. Der 25-Jährige, mit einem IQ von 78 unterdurchschnittlich intelligente
- konnte. K. wäre im Laufe der Nacht in der Lage gewesen, aus eigener Kraft das Haus zu verlassen. Sie
LSG Nordrhein-Westfalen - L 2 KN 52/06 U
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.06.2007
- Inhalt
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- Versicherten verschlechtert.). Das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht (§ 551 Abs 1 RVO in
- (Versicherter), mit dem sie im Zeitpunkt seines Todes in häuslicher Gemeinschaft lebte. Der
- aktuelle Recht auf zu beurteilenden Sachverhalt anzuwenden ist (Hennig, SGG, § 54 SGG Rdn, 136, BSG
- zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch
- Form von Berotec und Afpred) verordnet worden seien. Im Ergebnis ist Prof. Dr. T davon ausgegangen