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§ 2 BeratHiG
- Inhalt
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- ) Beratungshilfe nach diesem Gesetz wird nicht gewährt in Angelegenheiten, in denen das Recht
- Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann
- (1) Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine
- Vertretung ist erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der
- .(2) Beratungshilfe nach diesem Gesetz wird in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. In
BGH - VIII ZR 322/99
Bundesgerichtshof vom 15.11.2000
- Inhalt
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- Brauerei soll das Recht zustehen, für jeden hl Bier, den der Darlehensnehmer pflichtwidrig nicht in ihren
- beziehen. Weiter war in dem Vertrag bestimmt: "§ 4 - Rechts- oder Geschäftsnachfolge Darlehensnehmer wird
- zu verlangen. Der Rechts- bzw. Geschäftsnachfolger ist über das ihm nach dem Verbraucherkreditgesetz
- , wonach I. D. (in Zukunft: D.) ab 1. April 1996 alle Rechte und Pflichten des Beklagten zu 1 bezüglich
- Dr. Wolst für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Teilversäumnisurteil und Urteil
BGH - V ZB 118/08
Bundesgerichtshof vom 19.02.2009
- Inhalt
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- von zwei Wochen erst mit der Zustellung der Verfügung beginnt, in welcher der Schuldner auf das Recht
- dem rangbesseren dinglichen Recht durchgeführt worden, wäre dieses Recht gemäß § 44 Abs. 1 ZVG in das
- das Recht, einen Einstellungsantrag nach § 30a ZVG zu stellen, steht der Erteilung des Zuschlags
- Schuldner mit einem als "Beschwerde" bezeichneten Rechtsbehelf. In dem Versteigerungstermin vom 13
- die Rechtsmittel der Schuldner Erfolg gehabt hätten. III. 7 Ergebnis zu Recht an, dass die
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 2658/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.01.2002
- Inhalt
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- (Friedhofsordnungen), also durch objektives Recht geregelt. Rechte auf Benutzung von Grabstellen
- den Benutzern ist im Rahmen des Anstaltszwecks durch in die Autonomie des Trägers fallende Satzungen
- Rechts der Klärung bedarf und die für die Entscheidung erheblich sein wird, oder wenn die in der
- worden sind, als Normen objektiven Rechts für das Anstaltsverhältnis in jedem Fall, der von ihnen
- Übergangsregelungen, um die alten Rechte "weich" auslaufen zu lassen, 31vgl. auch mit Blick auf die konkreten
§ 1646 BGB
Erwerb mit Mitteln des Kindes
- Inhalt
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- Eltern mit Mitteln des Kindes ein Recht an Sachen der bezeichneten Art oder ein anderes Recht erwerben
- (1) Erwerben die Eltern mit Mitteln des Kindes bewegliche Sachen, so geht mit dem Erwerb das
- wollen. Dies gilt insbesondere auch von Inhaberpapieren und von Orderpapieren, die mit
- , zu dessen Übertragung der Abtretungsvertrag genügt.
§ 3 DEÜV
Zu meldender Personenkreis
- Inhalt
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- dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind,2.Beschäftigte, für die
- Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind,3
- von Arbeitslosengeld II,6.Wehr- und Zivildienstleistende.Den Beschäftigten stehen Personen
LG Düsseldorf - 25 T 324/02
Landgericht Düsseldorf vom 02.09.2002
- Inhalt
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- Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das Amtsgericht den Antrag auf Beiordnung eines
- Schuldner im Insolvenzverfahren regelmäßig seine Rechte selbst wahrnehmen kann. Dabei hat der
- ebenfalls nicht notwendig. 10Das Amtsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass insoweit ein
- besondere Schwierigkeiten hinzutreten. Hierzu reicht es nicht aus, dass dem Schuldner eine Reihe von
- : 25. Zivilkammer Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 25 T 324/02 Tenor: In dem
Und wieder: Eilantrag gegen Zensus 2011 erfolglos
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.12.2011
- Inhalt
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- . „Volkszählungsurteil“ Rechnung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch die
- Daten sei ein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung nicht ersichtlich. Dem
- Schutz dieses Rechts dienten die bei der Erhebung der Daten zu beachtenden Regelungen, die eine
- zur Auskunftserteilung im Rahmen der Volkszählung 2011 (“Zensus”) abgelehnt. Das Gericht dazu
- nach dem Zensusgesetz 2011 trage den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 im sog
Cold-Calls: Zur mutmaßlichen Einwilligung bei Werbeanrufen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.01.2015
- Inhalt
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- von Kontaktdaten im Internet reicht nicht aus, um eine solche mutmaßliche Einwilligung anzunehmen.Die
- Dienstleistung anbieten, reicht nicht aus. Es ist ohnehin davon auszugehen, dass der Werbende
- gegenüberstehen kann. Andererseits unterhält der Marktteilnehmer seinen Telefonanschluss in erster Linie im
- eigenen Interesse und nicht im Interesse eines Werbenden. Er möchte in seiner beruflichen
- Einwilligung ist im Allgemeinen noch nicht dann anzunehmen, wenn der Anruf lediglich eine
BGH - 3 StR 147/10
Bundesgerichtshof vom 22.07.2010
- Inhalt
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- . Von Rechts wegen Gründe: 1Das Landgericht hatte den Angeklagten mit Urteil vom 7. Mai 2007 wegen
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 147/10 vom 22. Juli 2010 in der Strafsache
- gegen wegen Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Der 3. Strafsenat des
- Verteidiger, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Das Urteil
- bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen zu
LSG Berlin-Brandenburg - L 17 RA 85/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.11.2004
- Inhalt
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- eingelegte Berufung ist zulässig, aber nicht begründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht
- Steigerungsbetrag ist dem seit dem 1. Januar 1992 geltenden Bundesrecht fremd. Auf § 47 in Verbindung mit § 5
- geltenden Rechts vor. Diese Regelung führt aber nicht zu einer Modifizierung der im allgemeinen
- Beiträge nach § 256 a SGB VI im Rahmen dieses Gesetzes nicht vorgesehen sei. Mit der dagegen
- hat es im Wesentlichen ausgeführt, in der Sache stelle der "Widerspruch" vom 27. Juli 2001 einen
FG Düsseldorf - 10 K 1398/08
Finanzgericht Düsseldorf vom 17.02.2009
- Inhalt
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- gegeben. Das Gericht geht weiter davon aus, dass mit der Regelung in Anhang I Teil I E (im
- subsidiär anwendbar ist, wenn nach der VO (EWG) 1408/71 das Recht eines anderen Mitgliedstaats
- neu geregelt, dass nur der EU-Bürger in Deutschland erwerbstätig ist, nicht aber sein im
- Recht der Regelung der VO (EWG) 1408/71 anpassen (BT-Drucks. 14/3118, 10). Dieses bestimmt aus seiner
- Sicht darüber, ob und in welchem Umfang nationales Recht in Zu- und Abwanderungsfällen anwendbar
§ 161 BGB
Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit
- Inhalt
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- Bedingung von den Verfügungen desjenigen, dessen Recht mit dem Eintritt der Bedingung endigt.(3
- ) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.
- (1) Hat jemand unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand verfügt, so
- ist jede weitere Verfügung, die er während der Schwebezeit über den Gegenstand trifft
- , im Falle des Eintritts der Bedingung insoweit unwirksam, als sie die von der Bedingung abhä
BGH - XII ZR 59/12
Bundesgerichtshof vom 09.10.2013
- Inhalt
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- durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde. Die Annahme einer
- Oberlandesgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte (im Folgenden: Gläubigerin
- . Nedden-Boeger und Guhling für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4
- noch nicht vollständig erfüllt seien und er daher weiter mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen müsse. II
- des Bundesgerichtshofs ist der Rechtsgedanke der Verwirkung, der auch im Miet- und Pachtrecht gilt
Rechtliche Einführung ins Fussball-Sponsoring
Max Rand vom 05.03.2013
- Inhalt
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- ) und das Recht an eigenen Namen (§12 BGB und APR). Bei Verletzung der Rechte kommt ein
- Geld zur Verfügung, als Gegenleistung erhält der Sponsor das Recht, sich mit dem Gesponserten für
- hat das Recht, mit dem Testimonial zu werben. Gegen Geld werden Nutzungs- und Verwertungsrechte
- der Vereine profitieren, sondern einfach das Recht haben über verschiedene Ereignisse zu berichten
- Gesponserten, die Ausrüstungsgegenstände zu tragen und zu nutzen. Die finanzielle Relevanz ist im Fussball