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LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 941/03
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.01.2004
- Inhalt
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- unwirksam. II. Der Kläger macht nach allem zu Recht die Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen
- verfüge über keine Ersatzbeschäftigungsmöglichkeiten. Der Kläger hatte bisher im Wechsel mit einem
- sie durch Gründe im Arbeitsverhältnis, sozial gerechtfertigt ist die Kündigung unter anderem dann
- , wenn sie durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt ist oder durch dringende betriebliche
- des Klägers in irgendeinem Zusammenhang mit der Änderung der Arbeitszeit gestanden hätte. Die
BFH - VIII B 199/07
Bundesfinanzhof vom 16.06.2008
- Inhalt
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- Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich ebenfalls dem materiellen Recht zuzuordnen ist (BFH-Beschluss
- ist. Hierzu muss sich die Beschwerde insbesondere mit der Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im
- Einvernahme von Herrn W als Zeugen mit einer Ladung über die in Spanien wohnhafte Klägerin angeregt
- dargetan, weshalb sie, obwohl sie im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertreten gewesen ist und
- erkennbar zu machen. 7Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen
OLG Hamm - 9 U 38/03
Oberlandesgericht Hamm vom 24.01.2005
- Inhalt
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- BGB in Verb. mit §§ 9, 9a StrWG NW, Art. 34 GG, § 116 SGB X aus übergegangenem Recht Schadenersatz
- nicht wahrnehmen können. Mit der vorliegenden Klage begehrt sie - aus übergegangenem Recht - Ersatz
- GG Leitsätze: Eine scharfkantige in Fahrtrichtung verlaufende Spurrille vor einer Kreuzung mit
- mit seinem Motorrad auf der B xxx in Fahrtrichtung K vor der Kreuzung Z/ Auffahrt BAB auf einer
- Kontrolle sind zwischen den Parteien streitig. In der polizeilichen Unfallaufnahme ist von dem
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 B 476/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.09.2006
- Inhalt
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- bestimmten Pflegedienst. II. 17 Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Auf die Ausführungen im
- Antragstellers als Versicherter sei das Recht auf einen bestimmten Pflegedienst nicht mit umfasst
- , 2die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller in der
- Antragsgegnerin auferlegt. Der letztgenannte Beschluss ist bislang nicht mit einer Beschwerde
- Antragsgegnerin im Wege der Einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Antragsteller in der Zeit ab
LSG Bayern - L 3 U 75/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 22.07.2003
- Inhalt
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- Kläger von seinem Recht nach § 109 SGG bereits in erster Instanz Gebrauch gemacht habe; der Recht
- VII festzusetzen ist. Zwar hat der Kläger einen Antrag auf Rentengewährung erst im Januar 1999 an
- Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 28.11.2002 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten
- Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger Verletztenrente wegen der Folgen eines 1956 erlittenen Unfalls zusteht
- . Der 1931 geborenen Kläger führt Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule und neurologische Ausfälle
OLG Stuttgart - 1 Ws 63/02
Oberlandesgericht Stuttgart vom 15.04.2002
- Inhalt
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- unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels. Gründe 1 Zu Recht hat die
- Strafkammer des Landgerichts Hechingen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in
- Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe von
- und zusammen mit diesem mit mindestens zwölf Kilogramm Haschisch im Raum Balingen Handel getrieben
- . Oktober 2001 wurde sie vom portugiesischen Appellationsgericht in Lissabon mit der Anweisung, sich
BVerfG - 2 BvR 343/09
Bundesverfassungsgericht vom 11.08.2009
- Inhalt
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- (vgl. BVerfGE 43, 126 ). Es ist daher bei vernünftiger Betrachtung erst recht nicht anzunehmen, dass
- Landau vom 25. März 2009 teilte dieser mit, dass er während seiner Tätigkeit als Staatssekretär im
- Personalakten des Beschwerdeführers beim Hessischen Justizministerium beigezogen. II. 7 1. Richter Landau ist
- Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er in derselben Sache
- Tatbestandsmerkmal „in derselben Sache“ ist in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinn auszulegen. Es genügt
OLG Düsseldorf - I-24 U 161/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 20.03.2006
- Inhalt
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- Erfolg. Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht den Beklagten zur Zahlung von
- eingeholte Gutachten des Sachverständigen P. sorgfältig zu überprüfen, weshalb ihm die im Zusammenhang mit
- aufgrund seiner Tätigkeit für den Kläger im Zugewinnausgleichsverfahren im einzelnen mit der
- des Klägers ist unstreitig geblieben. Geht man hiervon aus, muss die Flächenangabe mit 1.231 qm
- Unterlassen des Beklagten ist dem Kläger ein Schaden in der 1414Durch das pflichtwidrige Unterlassen
OLG Saarbrücken - 2 W 188/07
Saarländisches Oberlandesgericht vom 05.10.2007
- Inhalt
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- Antragsteller festgesetzt. Da der Beschluss im Übrigen nicht zu beanstanden ist und insoweit mit der
- abgeholfen. II. Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung des Antragstellers ist nach § 104
- Abs. 3 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die sofortige Beschwerde ist jedoch unbegründet
- , denn das Landgericht hat zu Recht gegen den Antragsteller, dem die der Antragsgegnerin entstandenen
- Geschäftsgebühr, sofern sie wegen desselben Gegenstandes entstanden ist, zur Hälfte, - höchstens mit
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Ta 2/08
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 12.02.2008
- Inhalt
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- ). Insoweit ist es anerkanntes Recht, dass im Rahmen der Prozesskostenhilfe nur die nachgewiesenen
- ZPO verwiesen. Aus diesem Grunde ist es anerkanntes Recht, dass die (bedürftige) Partei die
- ) hatte der Kläger alle Fragen nach Einnahmen verneint. In der Folgezeit - beginnend mit dem
- geringfügig in einem zweiten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Er rechne mit zusätzlichen monatlichen
- wird auf den weiteren Akteninhalt verwiesen. II. Die Beschwerde ist als sofortige Beschwerde an
OLG Köln - 22 W 19/00
Oberlandesgericht Köln vom 23.06.2000
- Inhalt
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- Recht ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,-- DM aufgrund einer Gesamtwürdigung sämtlicher
- . Es hat aber zu Recht berücksichtigt, dass der Beklagte die Klägerin in Lebensgefahr gebracht hat
- mit dem Zeitpunkt, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis
- Zustellungsmangel, der in der Zustellung der Klage an den damals noch minderjährigen Beklagten lag, mit
- der Klägerin, von dem der Beklagte mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist, berücksichtigt
LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 116/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 25.05.2009
- Inhalt
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- in der Sache keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht ist letztlich zu Recht davon ausgegangen, dass die
- statthaft. Die Berufung ist auch gem. §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit §§ 518, 519 ZPO
- substantiierte Tatsachen vorgetragen. Im Übrigen ist die Darstellung der behaupteten Schadensersatzansprüche
- dafür, dass die Verspätung nicht auf einem Verschulden der Partei beruht, bestehen erst Recht
- zur Restentgeltzahlung nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses verpflichtet ist, sowie darüber
LG Köln - 10 S 391/06
Landgericht Köln vom 19.03.2008
- Inhalt
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- abgetretenem Recht als Ausgleichsanspruch gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c) i.V.m. Art. 7 Abs. 1 lit. b) der EG
- der Annullierung ist in Art. 2 lit. l) der Verordnung legal definiert, als die Nichtdurchführung 2
- eingeklagte Anspruch auf Zahlung von 800.- € aus eigenem Recht sowie aus von seiner Ehefrau
- 16.02.2006 von E nach Madrid ist im Sinne der vorgenannten Verordnung "annulliert" worden. Der Begriff
- der in Art. 6 geregelten Verspätung eines Fluges andererseits. Diese Differenzierung ist auch
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 1078/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2009
- Inhalt
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- der "Leistungen" ein Recht auf Inanspruchnahme zugestanden, während "andere Aufgaben", die keine
- entziehen. 9Vgl. auch Wiesner, in: Münder/Wiesner, Kinder- und Jugendhilferecht, Berlin 2007, Kap. II
- mit der Wiederholung des genannten Grundgesetzartikels in § 1 Abs. 2 SGB VIII ausdrücklich
- hervorgehoben worden ist. 11Vgl. Harnach, in: Jans/Happe/Saurbier, Kinder- und Jugendhilferecht, Stand
- 2005 in das Gesetz eingefügt worden ist, betont vor dem Hintergrund spektakulärer Fälle von
OLG Saarbrücken - 9 WF 75/09
Saarländisches Oberlandesgericht vom 20.07.2009
- Inhalt
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- Antragsgegners zu behandeln ist, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht
- Prozesskostenhilfe zu Recht verweigert. Die sofortige Beschwerde war daher mit dem auf §§ 14 FGG, 127 Abs. 4 ZPO
- Familiengericht Termin zur mündlichen Verhandlung in der Hauptsache und im EA- Verfahren auf den 23
- Fall komme eine rückwirkende Bewilligung auf den Zeitpunkt der Antragstellung nicht in Betracht. II
- in der Hauptsache beendet ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Prozesskostenhilfeantrag