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OLG Brandenburg - 6 U 94/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.08.2006
- Inhalt
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- ohne Erfolg. 15 Im Ergebnis zu Recht ist die Klage abgewiesen worden. 16 Sie ist entgegen der Ansicht
- . II ZR 220/03). 19 Der Vertretungsmangel ist von Amts wegen zu berücksichtigen und zwar in allen
- einer Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit Vorstandsmitgliedern Tenor Die Berufung der Klägerin
- Unzulässigkeit der Klage geltend gemacht hatte, da sie, die Beklagte, im Rechtsstreit mit ausgeschiedenen
- Schriftsätze Bezug genommen. I. 14 Die Berufung der Klägerin ist zulässig, in der Sache bleibt sie jedoch
Kampfsport ohne Umsatzsteuer
martina heck vom 04.09.2013
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Auch nach der in den Streitjahren ab dem
- Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen
- ging stattdessen unter Hinweis auf die ältere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im Urteil in BStBl
- ist, die die Lehrgänge des Klägers tatsächlich im Hinblick auf eine Berufsausbildung oder eine
- bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
Katholischer Arbeitgeber kann wegen erneuter Heirat kündigen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 08.09.2011
- Inhalt
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- hatte einem Organisten und Chorleiter recht gegeben, dem wegen einer außerehelichen Beziehung von
- dar, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 08.09.2011
- Kollegin Rampfl-Platte (hier) berichteten. Danach müssen in katholischen Einrichtungen für
- möglich, so das BAG. Es müsse immer im Einzelfall eine Abwägung der Interessen des kirchlichen
- Arbeitgebers und des Beschäftigten vorgenommen werden. Einerseits könne sich die Kirche auf ihr in der
Sado-Maso-Urlaub nur teilweise steuerbegünstigt
Thorsten Blaufelder vom 04.06.2014
- Inhalt
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- beispielsweise mit einem Gynäkologenstuhl ausgestattet ist. Die Wohnung kann tageweise oder auch nur für einige
- . Das FG Hannover gab dem Besitzer nun teilweise recht. Die ermäßigte Umsatzsteuer sei anzuwenden
- Ein Sado-Maso-Studio dient nicht der „Beherbergung“. Ist das Studio Teil einer Ferienwohnung, gilt
- für Übernachtungen in der restlichen Wohnung aber trotzdem die ermäßigte Umsatzsteuer, wie das
- Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem am Dienstag, 03.06.2014, veröffentlichten Urteil
Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer - was man vor der Reform wissen muss
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 26.05.2015
- Inhalt
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- im Gegenzug den Wegfall der meisten Begünstigungen fordern. In Kombination mit einer
- Privilegien genießen, das aktuelle Recht schieße jedoch über das Ziel hinaus. Konkret bemängelte das
- es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Diesbezüglich wurden früh
- Der Kampf um die Erbschaftsteuer hat die große Koalition im Griff. Finanzminister Schäuble
- gemeinsam mit der SPD gegen die CDU und die Wirtschaftsverbände – so sehen aktuell die Lager aus. Gestritten
Rechtliches zur WM 2014: Werbung
Max Rand vom 09.06.2014
- Inhalt
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- geworben werden darf. Das exklusive Recht, mit der WM zu werben, vergibt die FIFA durch Lizenzen zur
- viele weitere Aktionen geben, die mit der WM 2014 in Brasilien werben. Wir geben einen kurzen Überblick
- vermieden werden Begriffe wie “Weltmeisterschaft” oder “WM” in der Werbung vor allem nicht im
- der FIFA oder lokale Unternehmen, die nicht im Wettbewerb mit den FIFA-Partner stehen, als Sponsor
- In wenigen Tagen beginnt die FIFA-Fußball-WM in Brasilien. Das Großevent wird wieder zum
Sado-Maso-Urlaub nur teilweise steuerbegünstigt
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.06.2014
- Inhalt
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- beispielsweise mit einem Gynäkologenstuhl ausgestattet ist. Die Wohnung kann tageweise oder auch nur für einige
- . Das FG Hannover gab dem Besitzer nun teilweise recht. Die ermäßigte Umsatzsteuer sei anzuwenden
- Ein Sado-Maso-Studio dient nicht der „Beherbergung“. Ist das Studio Teil einer Ferienwohnung, gilt
- für Übernachtungen in der restlichen Wohnung aber trotzdem die ermäßigte Umsatzsteuer, wie das
- Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem am Dienstag, 03.06.2014, veröffentlichten Urteil
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1780/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.11.2006
- Inhalt
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- Rechtsfolge aussprechen kann. Ist undenkbar, dass das in Anspruch genommene Recht besteht, auch wenn
- Beweiserhebung „ins Blaue hinein“, nicht in Betracht. Erst recht sind keinerlei Beweismittel ersichtlich oder
- Tätigkeit als Visagist und Einzelhändler mit Kosmetikprodukten mit Betriebssitz im K (K) auf. Er
- Widerspruchsbescheides vom 25. Januar 2006 ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. Dass der Kläger
- , dass derjenige, der ein Recht geltend macht, ein Minimum an Tatsachen vorträgt, die sein Begehren
OLG Köln - 8 U 49/06
Oberlandesgericht Köln vom 26.04.2007
- Inhalt
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- müssen. Dies gilt im vorliegenden Falle erst recht vor dem Hintergrund, dass das Schleswig
- Mandanten auch in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren
- angeblicher Pflichtwidrigkeit im Zusammenhang mit steuerberatender Tätigkeit. 4Die Mandatierung des
- Steuererklärungen. 5Der Kläger hatte im Jahr 1997 Einkünfte aus Spekulationsgewinnen in Höhe von 450.960,00
- DM erzielt, im Jahr 1998 solche in Höhe von 678.536,00 DM. Unter dem 24.01.2001 erließ das Finanzamt
Art III BEGSchlG
Übergangsvorschriften
- Inhalt
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- bereits nach bisherigem Recht zugestanden haben, auf Grund des Absatzes 1 nicht geltend gemacht werden
- ühere Entscheidung beruht.(5) Nummer 1 Abs. 2 bis 5 findet entsprechende Anwendung.(6) Ist in
- Berechtigten auf Grund der Änderungen in Artikel I dieses Gesetzes bei Ansprüchen für Schaden im
- beruflichen Fortkommen ein Wahlrecht zu und erhöht sich auf Grund der Änderungen in Artikel
- .Ist in den Fällen des § 86 oder § 98 BEG vor Verkündung dieses Gesetzes der
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1301/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.08.2009
- Inhalt
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- ff. im Zusammenhang mit der Überleitung vom Bundes-Angestelltentarifvertrag in den Tarifvertrag für
- Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt
- wird und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht
- ) gegen die Kürzung des Familienzuschlags der Stufe 2 ab dem 1. März 2006 gerichteten - Klage zu Recht
- (TV-N NRW) übergeleitet worden sei. Die Kürzungsvorschrift des § 6 BBesG (in Verbindung mit § 40
BPatG - 34 W (pat) 306/04
Bundespatentgericht vom 27.05.2008
- Inhalt
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- im Pressenunterteil ist jeweils eine beheizbare Pressenplatte (dort Druckplatten 26, 27 mit Kanälen
- mit teilweise geschwärztem Schriftfeld ausgetauscht werden soll. Ferner reicht sie Rechnungskopien
- widerrufen. Die Patentinhaberin beantragt, das Patent mit den im Tenor genannten Unterlagen beschränkt
- , Faserplatten oder dergleichen Holzwerkstoffplatten, mit Pressenunterteil und Pressenoberteil, im
- e n n z e i c h n e t, dass zumindest die Auslauftrommeln (8) in den Trommelrandbereichen mit
LAG Köln - 10 Sa 1270/01
Landesarbeitsgericht Köln vom 07.03.2002
- Inhalt
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- ausdrücklich erwähnt sind und dass ein Hinweis auf sie insbesondere nicht im Zusammenhang mit der in § 2 Abs
- , wenn im Arbeitsvertrag auf die Geltung der "tariflichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung
- zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. 45 1. Die Klage ist unbegründet, denn der
- Schutzzweck der Nachweisnormen umfasst sind. Zu Recht weist Feldgen (NachwG 1995 Rz 128) darauf hin
- Fall auch hier. Der Hinweis auf die Geltung der tariflichen Bestimmungen im Arbeitsvertrag ist
LG Wiesbaden - 1 O 306/07
Landgericht Wiesbaden vom 29.07.2008
- Inhalt
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- hat keinen Anspruch darauf, dass die Rechte und Pflichten aus dem mit der Beklagten abgeschlossenen
- : Urteil Wärmelieferungsvertrag: Recht des Kunden zur Nutzung regenerativer Energiequellen Tenor Die
- einzelnen Grundstückskaufvertrags/Bauträgervertrags mit den Erwerbern gemacht. Im jeweiligen
- , Betriebskosten und Abschreibungskosten ab. 4Der Kläger schloss mit der Beklagten im Zuge des Erwerbs der
- Wärmelieferungsvertrag geknebelt werde, weil er im Falle eines Wechsels doppelt zahlen müsse. Er ist
§ 1 KAGG/GewOErgG
- Inhalt
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- Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des § 23 betreiben, so hat es seine Rechtsverhältnisse und die Rechte
- Gesetzes an nur durch Kreditinstitute im Sinne des Absatzes 1 in der bisherigen Weise und nur bis zum Schlu
- (1) Kapitalgesellschaften, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes die in § 1 Abs. 1 und §
- ; 23 des Gesetzes über Kapitalgesellschaften aufgeführten Geschäfte mit der
- an einer Kapitalgesellschaft, deren Geschäft auf den Erwerb von Grundstücken nach dem