Rechtsanwalt Bernfried Rose

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Erbrecht Mediation
26.05.2015

Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer - was man vor der Reform wissen muss

Der Kampf um die Erbschaftsteuer hat die große Koalition im Griff. Finanzminister Schäuble gemeinsam mit der SPD gegen die CDU und die Wirtschaftsverbände – so sehen aktuell die Lager aus. Gestritten wird um die Nachbesserung beim Gesetz der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Der Gesetzgeber will hier zeitnah eine verfassungskonforme Lösung auf der Grundlage der bestehenden Regeln finden und verabschieden.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Um die Debatte zu verstehen, hilft zunächst ein Blick auf den Auslöser: Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 wieder einmal das geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gekippt. Die konkreten Vergünstigungen für Erben von Betreibsvermögen, so die Richter, seien mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar. Grundsätzlich sei es zwar legitim, dass Unternehmer bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Privilegien genießen, das aktuelle Recht schieße jedoch über das Ziel hinaus. Konkret bemängelte das Bundesverfassungsgericht, dass auch große Unternehmen ungeachtet der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens bzw. der Erben eine weitgehende oder vollständige Befreiung von der Steuer in Anspruch nehmen könnten. Hier müsse eine Bedürfnisprüfung erfolgen. Ungerecht sei auch der Umstand, dass die meisten Betriebe in Deutschland Vergünstigungen in Anspruch nehmen könnten, ohne das kontrolliert würde, ob die Arbeitsplätze bei der Unternehmensnachfolge erhalten bleibe. Eine derartige Kontrolle erfolgt erst bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern. Außerdem gebe es unerwünschte Gestaltungsmöglichkeiten für versierte Rechtsanwälte und Steuerberater, z.B. wenn es darum geht, ob Vermögenswerte im Betrieb Produktivvermögen oder reines Verwaltungsvermögen sind.

Die Streitpunkte zur Neuregelung der Erbschaftsteuer
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble reagierte schnell auf das Urteil aus Karlsruhe. Statt einer großen Reform, will er das bestehende Gesetz „minimalinvasiv“ so verbessern, dass es mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist. Diesbezüglich wurden früh Positionen aus einem Eckpunktepapier des Finanzministers bekannt. Seitdem bringen sich Parteien und Interessenverbände in Position. Am meisten gestritten bei welcher Unternehmensgröße ein Nachweis darüber erbracht werden muss, dass die Erbschaftsteuer eine ungerechtfertigte Belastung ist und ob dabei das geerbte oder sonstige Privatvermögen des Erben mitberücksichtigt werden soll. Eine Grenze soll vermutlich bei einem Betrag von 20 Mio. Euro gezogen werden. Ob es dabei um den Wert des Betriebes, der Erbschaft, des auf einen Erben entfallenden Wertes oder auf das Privatvermögen geht, geht aus den Medienberichten nicht immer eindeutig hervor. Schäuble spricht wohl von der Erbschaft. Die Mitarbeiterzahl, ab der über die Lohnsummenklausel der Arbeitsplatzerhalt geprüft wird, wird vermutlich auf unter 10 Beschäftigte sinken.
Keine Chance dagegen werden wohl wieder die Vorschläge bekommen, die eine radikale Vereinfachung beinhalten. Dies sind meist Ansätze, welche deutlich niedrigere Steuersätze und im Gegenzug den Wegfall der meisten Begünstigungen fordern. In Kombination mit einer Stundungsmöglichkeit für Betriebsvermögen und Immobilien könnte aber gerade in diesen radikalen Vorschlägen die Lösung liegen.

Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer und zu Gestaltungen durch unsere Rechtsanwälte und Steuerberater in Hamburg und Berlin finden Sie hier: http://www.rosepartner.de/erbschaftsteuer-schenkungsteuer.html