Urteil des BPatG vom 27.05.2008
BPatG: stand der technik, presse, patentanspruch, firma, ausbildung, zeichnung, erfindung, verschmutzung, fig, anschluss
BUNDESPATENTGERICHT
34 W (pat) 306/04
_______________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
27. Mai 2008
…
B E S C H L U S S
In der Einspruchssache
betreffend das Patent 101 48 956
…
BPatG 154
08.05
- 2 -
…
hat der 34. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 27. Mai 2008 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
Richters Dr.-Ing. Ipfelkofer sowie der Richter Hövelmann, Dipl.-Phys.
Dr.rer.nat.Frowein und Dipl.-Ing. Sandkämper
beschlossen:
Das Patent wird mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrecht-
erhalten:
ein Patentanspruch, Beschreibung Spalten 1 bis 4, sämtlich über-
reicht in der mündlichen Verhandlung vom 27. Mai 2008,
Zeichnung Figuren 1 bis 4, gemäß Patentschrift.
G r ü n d e
I
Gegen das am 4. Oktober 2001 angemeldete und am 21. August 2003 ver-
öffentlichte Patent 101 48 956 mit der Bezeichnung „Kontinuierliche Presse zum
Verpressen von Pressgutmatten zu Pressgutplatten“ haben die Einsprechende 1,
die M… GmbH, K… -Strasse in W…, am 20. No-
vember 2003 und die Einsprechende 2 am 21. November 2003 Einspruch ein-
gelegt.
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Die Einsprechende 1 verweist auf folgende, bereits im Prüfungsverfahren be-
rücksichtigte Druckschriften:
DE 40 20 260 A1 (A4)
DE 22 43 465 C3 (A5)
DE 28 19 943 A1 (A6).
Ferner macht sie zwei Vorbenutzungen geltend und reicht hierzu folgende
Unterlagen ein:
1. Zeichnungen und Stücklisten der Auftragsnummer 400-60806-03 für den Kun-
den Del-Tin Fibre, USA von 1997 (Anlage A7)
2. Zeichnungen und Stücklisten der Auftragsnummer 400-63508-03 für den Kun-
den
Varioboard GmbH, Magdeburg von 1998 (Anlage A8)
3. Katalogseite der Firma Metso und Daten der Bremsbeläge (Anlage A10).
Mit Schriftsatz vom 3. August 2005 hat die Einsprechende 1 eine Kopie der
Zeichnung SA 843.462.4 eingereicht, welche gegen die in der Anlage A7 ent-
haltene Zeichnung 843.462.4 mit teilweise geschwärztem Schriftfeld ausgetauscht
werden soll. Ferner reicht sie Rechnungskopien der Firma K… ein (Anlagen A11
und A12) und außerdem einen Bericht der Zeitschrift „Panel World“ aus März 1999
(Anlage A13) ein, nach dem die an die Firma D… ausgelieferte Presse
am 29.
April
1998 in Betrieb genommen wurde. Sie legt ferner einen
Montagebericht vor (Anlage A14), nach dem die an die V… GmbH
gelieferte Presse am 8. Dezember 1998 in Betrieb genommen wurde. Außerdem
führt sie und einen Abschlussbericht einer „Finite-Elemente Methode“ der Dr.
L… GmbH in W…, vom 30. Januar 2001 für eine Firma V…
GmbH in W…, ein, der eine statisch nichtlineare FEM-Analyse eines Stahlbandes
beinhaltet (Anlage A15).
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Zur Stützung der Ausführungen zu den offenkundigen Vorbenutzungen hat die
Einsprechende 1 Zeugenbeweis angeboten.
Die Einsprechende 2 verweist auf folgende Entgegenhaltungen:
„Der Stahlbandförderer - Anleitung für die Auslegung und Kon-
struktion“, 1997, der Fa. S… GmbH in F… -,
Deutschland (D1)
Stellungnahme der S… GmbH, Division
Belts an die D… GmbH & Co. KG vom 23. März 1995 (D2).
Auch die Einsprechende 2 macht zwei offenkundige Vorbenutzungen geltend und
legt hierzu Zeichnungen vor (Anlage D3a, D3b, D4a, D4b).
Die Einsprechenden haben ihren Einspruch damit begründet, dass die Gegen-
stände der erteilten Ansprüche 1 und 2 gegenüber dem Stand der Technik nicht
neu seien, zumindest nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhten.
Die Einsprechende 2 beantragt,
das Patent zu widerrufen.
Die Patentinhaberin beantragt, das Patent mit den im Tenor genannten Unterlagen
beschränkt aufrechterhalten.
Sie führt im Wesentlichen aus, der Gegenstand des verteidigten Anspruchs sei
neu und beruhe auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Sie bestreitet die Vor-
benutzungen der Einsprechenden 1 und 2, verweist hinsichtlich der geltend ge-
machten Vorbenutzungen der Einsprechenden 1 auch auf Widersprüche. So
weise die Anlage A7 ein Datum vom 2. Oktober 2003 auf und die Anlage A8 ein
Datum vom 24. September 2003, während die Anmeldung des angegriffenen
- 5 -
Patents bereits am 4. Oktober 2001 erfolgt sei. Zwar werde nicht übersehen, dass
diese Anlagen auch ein Erst/Bearbeitungsdatum aufwiesen, welches vor dem
Anmeldetag des Streitpatents liege, jedoch lasse sich daraus keine Vorbenutzung
herleiten. Hinsichtlich der Dokumente D2 und A15 hat die Patentinhaberin be-
stritten, dass es sich um vorveröffentlichte Druckschriften handelt.
Der verteidigte Patentanspruch lautet:
Kontinuierliche Presse zum Verpressen von Pressgutmatten zu
Pressgutplatten im Zuge der Herstellung von Spanplatten, Faser-
platten oder dergleichen Holzwerkstoffplatten, mit Pressenunterteil
und Pressenoberteil, im Pressenunterteil und Pressenoberteil end-
los umlaufenden Stahlbändern, wobei
-
im Pressenunterteil und im Pressenoberteil jeweils eine be
heizbare Pressplatte angeordnet ist und die Stahlbänder an
den Pressplatten unter Zwischenschaltung von Rollstäben
abgestützt
sind,
-
die Rollstäbe die Pressplattenbreite überdecken und im
Bereich ihrer äußeren Stabenden an Rollstabketten an
geschlossen
sind,
-
die Stahlbänder über Einlauftrommeln und Auslauftrommeln
umlaufen und die Rollstabketten mit ihren Bandrändern
überdecken,
-
ferner der Trommelmantel der Auslauftrommeln und ggf. Ein
lauftrommeln einen Reibbelag ggf. unter Zwischenschaltung
von Stahlblechen für die Bandmitte aufweist,
- 6 -
d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, dass zumindest die
Auslauftrommeln
(8) in den Trommelrandbereichen mit Form-
stücken (14) belegt sind, welche mit der Oberfläche des Reib-
belages (12) fluchten und im Anschluss an den Reibbelag (12)
einen spannungsausgleichenden, konvex gewölbten Auflageflä-
chenverlauf (A
F
) für die Bandränder (9) im Wege einer stetigen
Durchmesserreduzierung aufweisen.
Die Einsprechende 1 hat mit Schriftsatz vom 6. November 2007 ihren Einspruch
zurückgenommen. Die Einsprechende 2 hat - wie angekündigt - den Termin der
mündlichen Verhandlung nicht wahrgenommen.
Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Akteninhalt ver-
wiesen.
II
1.
Die zulässigen Einsprüche führen zur beschränkten Aufrechterhaltung des
Patents. Die Zulässigkeit der Einsprüche wurde auch von der Patentinhaberin
nicht in Frage gestellt.
2.
Der Vortrag der Einsprechenden 1 hinsichtlich der behaupteten offen-
kundigen Vorbenutzungen weist Lücken und Unklarheiten auf, auf die die Pa-
tentinhaberin zu Recht hingewiesen hat. Insbesondere besteht bei den Anla-
gen A7 und A8 weiterer Aufklärungsbedarf hinsichtlich der nach dem Anmeldetag
des Patents liegenden Daten. Vor einer etwaigen Einvernahme der benannten
Zeugen müssten diese Mängel ausgeräumt werden, was aber ohne die Mitwirkung
der nicht mehr am Verfahren beteiligten Einsprechenden 1 nicht möglich ist. Die
von der Einsprechenden 1 behaupteten offenkundigen Vorbenutzungen müssen
daher bei der Beurteilung der Patentfähigkeit des Gegenstands des verteidigten
Patentanspruchs außer Betracht bleiben.
- 7 -
3.
Formal bestehen gegen den verteidigten Patentanspruch keine Bedenken.
Patentanspruch 1 ist gebildet aus Merkmalen des erteilten Patentanspruchs 1 in
Verbindung mit der Figur 4, der der konvex gewölbte Auflageflächenverlauf des
Formstücks im Trommelrandbereich als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist.
4.
Der verteidigte Anspruch lässt sich wie folgt gliedern:
1. Kontinuierliche Presse zum Verpressen von Pressgutmatten zu Pressgutplatten
im Zuge der Herstellung von Spanplatten, Faserplatten oder dergleichen Holz-
werkstoffplatten, mit Pressenunterteil und Pressenoberteil,
2. mit im Pressenunterteil und Pressenoberteil endlos umlaufenden Stahlbändern,
3. wobei im Pressenunterteil und im Pressenoberteil jeweils eine beheizbare
Pressplatte angeordnet ist und
4. die Stahlbänder an den Pressplatten unter Zwischenschaltung von Rollstäben
abgestützt sind,
5.1 die Rollstäbe die Pressplattenbreite überdecken und
5.2 im Bereich ihrer äußeren Stabenden an Rollstabketten angeschlossen sind,
6.1 die Stahlbänder über Einlauftrommeln und Auslauftrommeln umlaufen und
6.2 die Rollstabketten mit ihren Bandrändern überdecken,
7. ferner der Trommelmantel der Auslauftrommeln und ggf. Einlauftrommeln einen
Reibbelag ggf. unter Zwischenschaltung von Stahlblechen für die Bandmitte
aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
8.1 dass zumindest die Auslauftrommeln (8) in den Trommelrandbereichen mit
Formstücken (14) belegt sind,
8.2 welche mit der Oberfläche des Reibbelages (12) fluchten und
8.3 im Anschluss an den Reibbelag (12) einen spannungsausgleichenden, konvex
gewölbten Auflageflächenverlauf (A
F
) für die Bandränder (9) im Wege einer
stetigen Durchmesserreduzierung aufweisen.
- 8 -
5.
Die kontinuierliche Presse nach dem verteidigten Patentanspruch ist un-
bestritten gewerblich anwendbar und auch neu.
Keine der Entgegenhaltungen zeigt oder beschreibt eine kontinuierlichen Presse
mit einer Auslauftrommel, die in den Trommelrandbereichen Formstücke mit
einem konvex gewölbten Auflageflächenverlauf aufweist.
6.
Die kontinuierliche Presse gemäß dem verteidigten Patentanspruch beruht
auch auf einer erfinderischen Tätigkeit.
Die Erfindung betrifft eine kontinuierliche Presse zum Verpressen von Press-
gutmatten zu Pressgutplatten im Zuge der Herstellung von Spanplatten, Fa-
serplatten oder dergleichen Holzwerkstoffplatten, mit einem Pressenunterteil und
einem Pressenoberteil, und mit im Pressenunterteil und Pressenoberteil endlos
umlaufenden Stahlbändern.
Derartige kontinuierliche Pressen sind in verschiedenen Ausführungsformen be-
kannt. Insbesondere sind solche bekannt, bei denen die Stahlbänder so breit sind,
dass sie die Rollstabketten vollständig überdecken. Auf diese Weise wird eine
Verschmutzung der Rollstabketten und Rollstablager vermieden. Problematisch
bei dieser Ausführungsform ist jedoch die Tatsache, dass die außen liegenden
Bandränder der Stahlbänder deutlich kälter sind als der Bereich ihrer Bandmitte,
weil die Stahlbänder im Bereich der Bandmitte über die Rollstäbe die Wärme der
beheizten Pressplatten annehmen. Das führt dazu, dass sich die Bandmitte in
Bandlängsrichtung stärker thermisch ausdehnt als die wesentlich kälteren Band-
ränder. Daraus resultiert, dass die kälteren Bandränder schließlich kürzer als die
Bandmitte werden. Aus den Längendifferenzen zwischen einerseits Bandmitte und
andererseits den Bandrändern wiederum resultieren störende Spannungen, die zu
randseitigen Bandverformungen führen. Insbesondere beim Spannen der Stahl-
bänder treten an den Bandrändern höhere Spannungen als im Bereich der
Bandmitte auf. Diese höheren Spannungen sind Ursache für Bandkantenrisse.
- 9 -
Aus diesem Grunde hat man bereits schmalere Stahlbänder eingesetzt, deren
Bandränder die Rollstabketten und Rollstablager nicht mehr überdecken. Diese
Ausführungsform ist jedoch deshalb unbefriedigend, weil eine Verschmutzung der
Rollstabketten und Rollstablager in Kauf genommen werden muss (Patentschrift
Abs. 0002).
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine kontinuierliche Presse
der eingangs beschriebenen Ausführungsform zu schaffen, bei welcher die
Stahlbänder die Rollstabketten zur Vermeidung einer Verschmutzung der Roll-
stabketten und Rollstablager vollständig überdecken und dennoch randseitig stö-
rende Spannungsdifferenzen und daraus resultierende Deformationen sowie
schließlich Bandkantenrisse beim Spannen der Stahlbänder nicht länger auftreten
(Abs. 0004).
Diese Aufgabe wird durch eine kontinuierliche Presse mit den Merkmalen des
verteidigten Patentanspruchs 1 gelöst.
Als nächstkommender Stand der Technik ist nach Ansicht des Senats die DE
28 19 943 A1 (A6) anzusehen, die ein Formband für eine Presse zur Ausübung
einer Flächenpressung zeigt und beschreibt. Wie der Figur 1 in Verbindung mit der
Beschreibung (Seite
7 (handschriftlich), letzter Abs. bis Seite
9, Abs.
2) zu
entnehmen ist, offenbart dort das Ausführungsbeispiel eine kontinuierlich ar-
beitende Spanplattenpresse mit Pressenunterteil und Pressenoberteil zum Ver-
pressen von Pressgutmatten zu Pressgutplatten (Merkmal 1). Im Pressenoberteil
und Pressenunterteil laufen endlose Stahlbänder (dort Formbänder 1, 2) um
(Merkmal 2). Im Pressenoberteil und im Pressenunterteil ist jeweils eine be-
heizbare Pressenplatte (dort Druckplatten 26, 27 mit Kanälen 40, in denen
Heizelemente vorgesehen sind) angeordnet. Merkmal 3 ist daher ebenfalls ver-
wirklicht. Die Stahlbänder (Formbänder 1, 2) sind entsprechend Merkmal 4 an den
Pressenplatten (Druckplatten 26, 27) unter Zwischenschaltung von Rollstäben
(Rollenkette 14) abgestützt. Merkmal 5.1 ist der A6 ebenfalls zu entnehmen (vgl.
- 10 -
Fig. 2), nicht hingegen Merkmal 5.2, da die Rollenkette unterteilt ist und in
Aussparungen der Druckplatten 26, 27 zurückläuft (Seite 9, Abs. 2 und Fig. 2 der
A6). Allerdings sind dem Fachmann - hier einem Dipl.-Ing. Maschinenbau, der
langjährige Erfahrung in der Konstruktion von kontinuierlich arbeitenden Anlagen
zur Herstellung von Holzwerkstoffplatten hat
- die unterschiedlichen An-
triebskonzepte der Pressenhersteller bekannt, so dass der seitliche Anschluss der
Rollstäbe an Rollstabketten als hier fachübliche Maßnahme anzusehen ist.
Merkmal 6.1 ist wieder verwirklicht (Rollen 5, 6 bzw. 11, 12), ebenso Merkmal 6.2
sinngemäß, da die Bandränder der Stahlbänder die Rollenkette 14 überdecken
(vgl. Fig. 2, Pos. 22). Die Merkmale 7 bis 8.3 sind hingegen nicht verwirklicht.
Allerdings sieht der Senat die Verwendung von Reibbelägen auf dem Trom-
melmantel der Auslauftrommel gemäß Merkmal 7 als dem Fachmann geläufige,
handwerkliche Maßnahme an, um die Reibung zwischen Auslauftrommel und
Stahlband zu erhöhen.
Nicht nahe gelegt werden durch die Spanplattenpresse nach der Druckschrift A6
hingegen die Merkmale 8.1 bis 8.3. Die A6 zielt ebenso wie das angegriffene
Patent darauf ab, Spannungen, die durch die geringere Temperatur an den
Rändern der Stahlbänder im Vergleich zur Bandmitte auftreten, mit einfachen
Mittel zu mildern (Seite 5 (handschriftlich), Abs. 2 der A6). Hierzu sieht die A6 vor,
dass das Stahlband (Formband 1, 2) an mindestens einem Längsrand in dem
überwiegend außerhalb der Rollen gelegenen Bereichen gewellt ist und die
Wellenhöhe in dem Randbereich von außen nach innen abnimmt (vgl. kenn-
zeichnender Teil des Anspruchs 1 der A6). Der Lösungsansatz der A6 beruht
darauf, dass etwa auftretende Längszugspannungen durch Streckung der Wellen
in Längsrichtung des Formbandes ausgeglichen werden können. Die Wellenhöhe
und damit die „Streckfähigkeit“ nimmt in dem Randbereich von innen nach außen
im gleichen Maß zu, wie die Temperatur in diesem Randbereich abfällt und
entsprechend Längszugspannungen zu erwarten sind. Wo das Formband am
kältesten ist und somit die höchsten Spannungen zu erwarten sind, lässt es sich
am leichtesten dehnen (Seite 5, vorletzter Abs. der A6). Die A6 gibt insofern
- 11 -
keinerlei Hinweise oder Anregungen zur Ausbildung einer kontinuierlichen Presse
mit den Merkmalen 8.1 bis 8.3.
Dies gilt auch in Verbindung mit der Druckschrift D1, die Anleitungen für die
Auslegung und Konstruktion von Stahlbandförderern gibt. Der hier zuständige
Fachmann verfügt auch über Kenntnisse auf dem Gebiet der allgemeinen För-
dertechnik. Insofern sind ihm die Probleme bekannt, die bei der Konstruktion
dieser Stetigförderer auftreten. Stahlbandförderer weisen üblicherweise eine An-
triebstation mit einer Antriebsrolle, die oft mit Reibbelag beschichtet sind (Seite 6,
Abs. 5), und eine Umlenkstation mit einem umlaufenden Stahlband auf. Das
Trommelprofil der Antriebsrolle hat einen großen Einfluss auf die Bandführung.
Generell gilt, dass die Gesamtbreite der Trommel schmaler sein sollte als die
Bandbreite. Der mittlere Teil der Trommellauffläche sollte zylindrisch, die beiden
seitlichen Teile leicht abgeschrägt sein (Seite 6, Abs. 1 und Abb. 9 der D1), somit
handelt es sich um eine konische Ausbildung. Da die D1 die konische Ausbildung
lediglich zur besseren Bandführung vorsieht, erhält der Fachmann keine
Anregung, Spannungen, die auf Temperaturunterschieden zwischen Bandmitte
und Bandrändern beruhen, durch Formstücke mit konvex gewölbten Auflage-
flächenverlauf an den Trommelrandbereichen auszugleichen. Die Vorbenutzungen
der Einsprechenden 2 gemäß den Anlagen D3a und D3b zeigen eine Aus-
lauftrommel, mit an den Seitenrändern leicht konischem Profil. Die Vor-
benutzungen gemäß den Anlagen D4a und D4b sollen gemäß handschriftlichem
Vermerk am Trommelrand mit konischen Reibbelägen versehen sein. Diese
Ausbildungen gehen nicht über den Offenbarungsgehalt der D1 hinaus und
können daher ebenfalls weder allein noch in Verbindung mit der A6 zum
Gegenstand des verteidigten Anspruchs 1 führen. Insofern kann dahin gestellt
bleiben, ob die von der Einsprechenden 2 geltend gemachten Vorbenutzungen
auch offenkundig geworden sind.
Die Einsprechende 2 hat zuletzt schriftsätzlich sinngemäß vorgetragen, ein ge-
wölbter Auflageflächenverlauf habe als rein gestalterische Tätigkeit im Griffbereich
- 12 -
des Fachmannes gelegen. Diese Argumentation übersieht, dass die dem an-
gegriffenen Patent zugrunde liegende Problemstellung seit langem bekannt war.
Die Druckschrift A5 wurde 1974 - d. h. 27 Jahre vor dem Anmeldetag des
Patents - und die Druckschrift A6 1979 veröffentlicht. Diese beiden Druckschriften
beschreiben aufwendige Maßnahmen, um Spannungen zu beseitigen, die durch
die im Vergleich zur Bandmitte an den Bandrändern abfallende Temperatur des
Bandes auftreten. Die konische Ausbildung der Auflauftrommeln war spätestens
1990 bekannt, wie die Zeichnung D3a der Einsprechenden 2 zeigt, mithin eben-
falls 11 Jahre vor dem Anmeldetag des angegriffenen Patents. Der konvex
gewölbten Auflageflächenverlauf stellt eine äußerst einfache Lösung dar, die
zudem noch berücksichtigt, dass der Temperaturverlauf in einem gattungs-
gemäßen Stahlband nicht linear ist. Ferner ermöglicht die konvex gewölbte Auf-
lagefläche auf kürzerem Weg eine größere Reduzierung der Spannungen als ein
konischer Verlauf der Auflagefläche, geht also deutlich über eine rein ge-
stalterische Maßnahme hinaus.
Die Dokumente D2 und A15 sind nach Auffassung des Senats keinem un-
begrenzten Personenkreis zugänglich gewesen. Dokument D2 beinhaltet eine
Versuchsauswertung eines Stahlbandherstellers, die den Spannungsverlauf in
einem Stahlband einer Presse der Einsprechenden 2 untersucht. Der Verteiler
dieser Druckschrift weist zwei Mitarbeiter der Einsprechenden 2 und zwei weitere
Personen auf, die wohl Mitarbeiter des Stahlbandherstellers sind. Dokument A15
ist ein Abschlussbericht für eine Firma im Geschäftsbereich der Einspre-
chenden 1, dessen Ziel die Ermittlung der Vergleichsspannungen im Stahlband im
Bereich der Randabschrägung einer Steuerwalze war (Seite
3, oben). Die
genannten Dokumente waren für den internen Gebrauch bestimmt und standen
Dritten zur Kenntnisnahme nicht zur Verfügung.
Der übrige im Verfahren befindliche Stand der Technik liegt weiter ab. Er wurde
von der Einsprechenden 1 zwar im Einspruchsschriftsatz genannt, aber bei der
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Beurteilung der Patentfähigkeit nicht aufgegriffen. Eine nähere Diskussion dieser
Entgegenhaltungen erübrigt sich daher.
Dr. Ipfelkofer
Hövelmann
Dr. Frowein
Sandkämper
Me