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VG Köln - 22 K 3808/03
Verwaltungsgericht Köln vom 16.11.2007
- Inhalt
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- er im Übrigen rechtmäßig ist, kann deshalb dahinstehen. 28Ein subjektives Recht des Klägers ergibt
- 2 Abs. 1 GG auch umfasste Recht der Vertragsfreiheit verletzen. Dem Schutzbereich der Norm
- erfolgte Rechtsverletzungen zu beheben. Doch setzt dies ein subjektives Recht des Betroffenen
- -, BVerwGE 100, 230, 233. 3839Allerdings gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG die allgemeine
- Rechtsnormen. Für eine Berufung auf die grundgesetzlich gewährleistete allgemeine Handlungsfreiheit ist
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 3962/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.05.2004
- Inhalt
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- . 3 LBG ihre Grundlage findet. Danach schließt das Recht, von der Anwendung der Vorschrift ganz
- höherrangigem Recht vereinbar. Die haushaltsrechtlichen und finanzpolitischen Erwägungen, die Anlass für
- 15. Februar 2000, ABl. NRW 2000, 52. 7Mit Recht hat das Verwaltungsgericht auf den finanziellen
- bestimmte (Teil)Verwaltungsbereiche allgemein gegeben sind, vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 29. April
- herausgenommen. Dagegen sei aufgrund höherrangigen Rechts nichts einzuwenden. Die Klägerin, die das 59
BSG - S 10 AL 1764/02 S
Bundessozialgericht vom 06.04.2006
- Inhalt
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- letzten zwei Monaten vor Beginn des Dienstes die Ausbildung an einer allgemein bildenden Schule beendet
- § 26 Abs 4 SGB III erst nach mindestens zwei (bzw nach neuem Recht wohl von vier) Monaten Dauer
- die Versichertengemeinschaft gemäß § 26 Abs 4 SGB III erst nach mindestens zwei (bzw nach neuem Recht
- zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Das LSG hat zunächst zu Recht
- der Wehr- und Zivildienstleistenden entspricht dem geltenden Recht. Sie ist jedoch im Interesse der
Helios-Haustarifvertrag ./. Caritas-AVR
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.02.2012
- Inhalt
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- in Oberhausen recht. 2007 hatte der private Krankenhauskonzern Helios das frühere Caritas
- Chemnitz, RA Bektas, Rechtslupe, RA Bodem, RA Mydlak und Recht und Alltag.
- -Senate vertreten. Als Konsequenz werden die AVR von den Gerichten wie Allgemeine Geschäftsbedingungen
OLG Hamm - 21 W 4/02
Oberlandesgericht Hamm vom 27.06.2002
- Inhalt
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- . 2Das Landgericht hat zu Recht von der Einholung weiterer gutachterlicher Äußerungen im selbständigen
- ungeschmälerte Recht zum Beweisantritt im Hauptsacheprozess. Ob hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der
- dieser Zeit erreicht" habe, ist fraglich. Denn weder die allgemeine Lebenserfahrung noch die
BPatG - 33 W (pat) 60/03
Bundespatentgericht vom 08.01.2003
- Inhalt
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- Widerspruchsmarke sei grafisch recht einfach, wenn auch einprägsam gestaltet und erschöpfe sich in einem von links
- der Widersprechenden. Zur Begründung führt sie aus, dass die Markenstelle zwar zu Recht von einer
- , sowie dem Wortbestandteil "Allgemeine Finanzberatung" der jüngeren Marke keine Kennzeichnungskraft
- zu unterscheiden, da die nur in der angegriffenen Marke vorhandenen Worte "Allgemeine Finanzberatung
- des Gesamteindrucks der jüngeren Marke durch den Bildbestandteil. Zudem ist die Wortfolge "Allgemeine
Helios-Haustarifvertrag ./. Caritas-AVR
Thorsten Blaufelder vom 23.02.2012
- Inhalt
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- in Oberhausen recht. 2007 hatte der private Krankenhauskonzern Helios das frühere Caritas
- Chemnitz, RA Bektas, Rechtslupe, RA Bodem, RA Mydlak und Recht und Alltag.
- -Senate vertreten. Als Konsequenz werden die AVR von den Gerichten wie Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 3 LKonV
Lehrgang
- Inhalt
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- Kommunikationstechnik;2.Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der ö
- ;ffentlichen Sicherheit und Ordnung;3.Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Erzeugnissen im Sinne von §
- Gebieten zu vermitteln: 1.Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des
Was heißt schon schlüsselfertig?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 27.11.2014
- Inhalt
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- gab dem Besteller Recht und wies den Antrag ab. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2014 – 23 U 162/13
- Leistungsbeschreibung und Klauseln über den Preis unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach AGB-Recht (BGH v
- werden soll, sind auch dann wirksam, wenn sie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden
BGH: Unterlassungserklärungen sind nicht auf 30 Jahre begrenzt
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 27.09.2012
- Inhalt
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- Die Diskussion ist inzwischen recht alt und bekam erst durch die massenhaften
- . Diejenigen, die sag(t)en Unterlassungserklärungen binden lebenslang haben vom BGH Recht bekommen. Und
- Begrenzung auf 30 Jahre im Rahmen des §137 S.2 BGB fest, dass die Ansicht, die eine allgemeine
BFH - X B 50/08
Bundesfinanzhof vom 21.06.1988
- Inhalt
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- Verfahrens hinausreichende, allgemein interessierende, klärungsbedürftige und in diesem Rechtsstreit
- Beweiswürdigung ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen. Fehler bei der Auslegung und
- die Kläger die Nichterhebung von Beweisen beanstandet haben. Vielmehr hat der rechts- und sachkundige
- Anwendung des materiellen Rechts im Einzelfall rechtfertigen indessen für sich gesehen nicht die
- Rechts aufweist, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden
OVG Rheinland-Pfalz - 2 A 10100/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.03.2009
- Inhalt
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- Beklagten zu 2) wegen der Mitwirkung der in den Rat nachgerückten Beigeladenen zu 3) und 4) zu Recht als
- Gemeinderatsfraktion gegenüber dem Bürgermeister das Recht auf Unterrichtung. Sie kann darüber hinaus
- haben Fraktionen aufgrund des § 16 Abs. 3 Satz 3 GemO das Recht, in einer Einwohnerversammlung zu den
- . Erst Recht wird die Rechtstellung einer Fraktion nicht berührt, wenn das Ratsmitglied, das auf sein
- rechtlicher Bewertung und Überprüfung. Anderenfalls würde unzulässig in das Recht eingegriffen, auf
BVerfG - 1 BvR 825/98
Bundesverfassungsgericht vom 29.06.2000
- Inhalt
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- Beschwerdeführerinnen. Das Recht, das Werk in vollständiger Form zu nutzen und zu verwerten, sei ein durch Art. 14 GG
- geschütztes vermögenswertes Recht. Heiner Müller habe die Verlagsrechte an seinem Werk an die
- . und BGH, GRUR 1982, S. 37 ; vgl. zum Zitatzweck allgemein: Vinck, in: Nordemann/Vinck/Hertin
- Dichters Heiner Müller, solange darin Passagen aus Werken von Bertolt Brecht enthalten sind. I. 2 1. Die
- "Textnachweise" in allgemeiner Form auf die Quellen verwiesen. 3 2.Die Inhaber der Rechte an den Werken
BVerfG - 2 BvR 8/08
Bundesverfassungsgericht vom 18.03.2009
- Inhalt
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- Fortsetzungsfeststellungsinteresse habe. Der Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung
- Gründen für die Gewährung der Akteneinsicht ein staatsanwaltschaftliches Recht postuliert
- , ob die angegriffenen Entscheidungen mit der Verfassung vereinbar sind, ist das Recht des
- . Dieses Recht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner
- Gewährung von Akteneinsicht stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
BPatG - 33 W (pat) 222/03
Bundespatentgericht vom 15.07.2003
- Inhalt
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- allgemein und inhaltsleer. „e“ bedeute nicht nur „elektronisch“ sondern beispielsweise auch „Elektrode
- - Vorsorgeinvest). Die angesprochenen Verkehrskreise, hier teils Fachkreise, teils das allgemeine
- großzügiger Maßstab anzulegen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses