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LAG Köln - 11 Sa 1019/01
Landesarbeitsgericht Köln vom 28.06.2002
- Inhalt
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- recht nicht eines mit ihrem Ausscheiden als Maßnahme der Personalanpassung der auf der
- erst recht für die Eigenkündigung (LAG Frankfurt, Urteil vom 21, 03. 1985 in LAGE BGB § 119 Nr.4
- Vorgesetzten voraus." Das Einverständnis der Beklagten sieht die Klägerin in deren Stillschweigen auf ihre mit
- (Bl. 6), in dem es heißt: "Mit dem Austrittstermin vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist, zum 31.12.2000
- nicht begründet. Das Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der geltend gemachte
FG Köln - 6 K 1864/04
Finanzgericht Köln vom 24.04.2008
- Inhalt
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- mit dem Begehren, keinen Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen, entstanden ist und sich in der
- der Rechtsstreit in der Hauptsache durch einen Änderungsbescheid erledigt ist, der antragsgemäß
- zu zahlen, wobei im Gegenzug mit dieser Zahlung alle bestehenden Ansprüche im Wege des Verzichtes
- zunächst mit Bescheid vom 26. Oktober 2001 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Wesentlichen der
- Prozessbevollmächtigten mit Zustimmung des Beklagten Sprungklage erhoben und beantragt, in dem vorgenannten
OLG Frankfurt - 3 U 219/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.07.2004
- Inhalt
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- zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet. 15 Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass
- 24.07.1998 (Recht und Schaden 1999, 10) nicht entgegen; danach sollen dem Versicherungsnehmer die in
- arglistiger Täuschung an mit der Begründung, der Kläger habe im Versicherungsantrag bewusst
- abgewiesen; es hat ausgeführt, die Beklagte habe den Versicherungsvertrag zu Recht wegen arglistiger
- gegangen. Im Übrigen stehe der im Februar 2000 aufgetretene Kleinhirninfarkt in keinerlei
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 3598/04.A
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2004
- Inhalt
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- zwischenzeitlichen Entwicklungen im Kosovo; ferner ist sie in ihrer Kernaussage nicht etwa unvereinbar mit den
- im materiellen Recht. Das Verwaltungsgericht ging nach Bewertung der vorliegenden Erkenntnisquellen
- Verschlimmerung einer Erkrankung ist anzunehmen bei alsbald nach Rückführung in das Zielland zu erwartender
- keine Verschlimmerung einer Erkrankung und erst recht keine wesentliche 3 Verschlimmerung dar. Auch
- der großen Zahl psychisch Kranker im Kosovo gegenwärtig allenfalls wenigen Kranken zugänglich ist
§ 64d EEG 2009
Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen
- Inhalt
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- Person des öffentlichen Rechts mit den Aufgaben nach § 55 Absatz 1 bis 3, insbesondere mit der
- des Privatrechts zu beleihen und hierzu die Einzelheiten, einschließlich der Rechts- und Fachaufsicht durch das Umweltbundesamt, zu regeln.
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, im
- Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durch Rechtsverordnung
- ;ssen und wer zur Übermittlung verpflichtet ist; dies schließt Regelungen zum Schutz
BGH - 2 StR 332/02
Bundesgerichtshof vom 04.12.2002
- Inhalt
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- seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Urteil ist in dem aus dem
- Anlagekapital ist in keinem der Urteilsfälle zurückgezahlt worden. Der Angeklagte wollte mit den für die
- , daß der Angeklagte auch eine Schädigung der Anleger in seinen Vorsatz aufgenommen hätte. Dabei reicht
- . Februar 2002 im Schuldspruch mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden
- ist; ausgenommen sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen in den Fällen 1 bis 33 und 35 bis
OLG Hamm - 6 U 197/01
Oberlandesgericht Hamm vom 13.05.2002
- Inhalt
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- von 20 bis 25 km/h ermittelt. Der Passat ist mit seiner linken vorderen Ecke voll gebremst in
- (Vorstellung: 7.500,00 DM), nachdem er am 21.08.1998 in X3 auf einer "rechts vor links"-Kreuzung
- Unfallauswirkungen gehaftet. II. 8Die Berufung des Klägers ist unbegründet. 910Der Kläger hat den ihm
- Primärverletzung zu klären ist, gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO. Es müßte also mit an Sicherheit grenzender
- -Verletzung herbeizuführen. Dies ist dem Senat aus verschiedenen in anderen vergleichbaren Fällen
BSG - B 3 P 10/00 R
Bundessozialgericht vom 13.03.2001
- Inhalt
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- Sohnes. Dieser Leistungsanspruch steht nicht ihrem Sohn als eigenes Recht zu. Rechtsinhaberin ist nur
- ausgegangen, daß die häusliche Pflege in der Pflegestufe III im Durchschnitt mit 93,33 DM pro Tag jedenfalls
- Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck
- Feststellungsklage ist, wie zu II ausgeführt, auch hier kein Raum. Daß im Bereich der
- Rechts, weil angenommen werden kann, daß diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der
§ 8 AGG
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
- Inhalt
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- rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.(2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergü
- (1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig
- ;tung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines in § 1 genannten Grundes wird nicht
- dadurch gerechtfertigt, dass wegen eines in § 1 genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten.
§ 29 GVGEG
- Inhalt
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- Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat.(2) Die Rechtsbeschwerde ist
- zuzulassen, wenn 1.die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder2.die Fortbildung des Rechts
- (1) Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das
- Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.(3) Auf das weitere Verfahren
- sind § 17 sowie die §§ 71 bis 74a des Gesetzes über das Verfahren in
Art 11 EinigVtr
Verträge der Bundesrepublik Deutschland
- Inhalt
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- ünden, ihre Gültigkeit behalten und die daraus folgenden Rechte und Verpflichtungen sich mit
- . Soweit im Einzelfall Anpassungen erforderlich werden, wird sich die gesamtdeutsche Regierung mit
- Vereinbarungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei angehört, einschließlich
- solcher Verträge, die Mitgliedschaften in internationalen Organisationen oder Institutionen begr
- Ausnahme der in Anlage I genannten Verträge auch auf das in Artikel 3 genannte Gebiet beziehen
VG Stuttgart - 9 S 2143/11
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 27.09.2012
- Inhalt
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- eingelegt. Sie ist jedoch nicht begründet. Denn das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen
- Hochschulreife zu Recht nicht zuerkannt wurde. Die mündliche Prüfung des Klägers im Fach Katholische
- die weiteren Rechte des Stellvertreters ist § 18 Abs. 2 Satz 3 BGVO allerdings kein eindeutiges
- Rechte aus § 18 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGVO zustehen. Als Vertretungsfall ist dabei unter anderem der Fall
- 1Der Kläger wendet sich gegen die Bewertung seiner Leistung in der mündlichen Abiturprüfung im Fach
(XXXX) Münz5DMBek 1982-07
- Inhalt
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- . Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der
- wird aus Anlaß des 10. Jahrestages der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm im
- Jahre 1972 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt
- der Randschrift ist das Internationale Umweltemblem dreifach eingeprägt.(11) Der Entwurf der M
- Staatlichen Münze Stuttgart befindet sich rechts neben der Wertziffer 5.(9) Der glatte Mü
BGH - IX ZR 225/09
Bundesgerichtshof vom 22.04.2010
- Inhalt
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- Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 11. März 2005 am 1. Juli
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 225/09 Verkündet am: 22. April 2010
- , mit denen - etwa nach einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Anlegergemeinschaft - vom Anleger
- Raebel, Vill, Dr. Pape und Grupp für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats
- einem Saldo zulasten des Beklagten von 32.545,47 € gekommen ist, hat er die Klage in der
FG Hessen - 3 K 5387/00
Hessisches Finanzgericht vom 21.04.2005
- Inhalt
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- das als gewollt anzunehmen, was nach Maßgabe der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht
- worden. Im Übrigen ist nicht davon auszugehen, die Klägerin wolle mit ihrem Antrag unnötige Förmelei
- Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 BewG handelt. 26 Betriebsgrundstück in dem vorgenannten Sinne ist nach § 99
- solches dem Betriebsvermögen des anderen Ehegatten zuzurechnen ist. Dem Rechtsstreit liegt im
- Rechtsschutzinteresse entsprechend in der Weise auszulegen, dass der Bescheid vom 06.10.2000 nicht mit all