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LAG Köln - 11 Sa 1019/01

Landesarbeitsgericht Köln vom 28.06.2002
Inhalt
  • recht nicht eines mit ihrem Ausscheiden als Maßnahme der Personalanpassung der auf der
  • erst recht für die Eigenkündigung (LAG Frankfurt, Urteil vom 21, 03. 1985 in LAGE BGB § 119 Nr.4
  • Vorgesetzten voraus." Das Einverständnis der Beklagten sieht die Klägerin in deren Stillschweigen auf ihre mit
  • (Bl. 6), in dem es heißt: "Mit dem Austrittstermin vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist, zum 31.12.2000
  • nicht begründet. Das Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der geltend gemachte

FG Köln - 6 K 1864/04

Finanzgericht Köln vom 24.04.2008
Inhalt
  • mit dem Begehren, keinen Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen, entstanden ist und sich in der
  • der Rechtsstreit in der Hauptsache durch einen Änderungsbescheid erledigt ist, der antragsgemäß
  • zu zahlen, wobei im Gegenzug mit dieser Zahlung alle bestehenden Ansprüche im Wege des Verzichtes
  • zunächst mit Bescheid vom 26. Oktober 2001 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung im Wesentlichen der
  • Prozessbevollmächtigten mit Zustimmung des Beklagten Sprungklage erhoben und beantragt, in dem vorgenannten

OLG Frankfurt - 3 U 219/03

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.07.2004
Inhalt
  • zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet. 15 Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass
  • 24.07.1998 (Recht und Schaden 1999, 10) nicht entgegen; danach sollen dem Versicherungsnehmer die in
  • arglistiger Täuschung an mit der Begründung, der Kläger habe im Versicherungsantrag bewusst
  • abgewiesen; es hat ausgeführt, die Beklagte habe den Versicherungsvertrag zu Recht wegen arglistiger
  • gegangen. Im Übrigen stehe der im Februar 2000 aufgetretene Kleinhirninfarkt in keinerlei

OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 3598/04.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.09.2004
Inhalt
  • zwischenzeitlichen Entwicklungen im Kosovo; ferner ist sie in ihrer Kernaussage nicht etwa unvereinbar mit den
  • im materiellen Recht. Das Verwaltungsgericht ging nach Bewertung der vorliegenden Erkenntnisquellen
  • Verschlimmerung einer Erkrankung ist anzunehmen bei alsbald nach Rückführung in das Zielland zu erwartender
  • keine Verschlimmerung einer Erkrankung und erst recht keine wesentliche 3 Verschlimmerung dar. Auch
  • der großen Zahl psychisch Kranker im Kosovo gegenwärtig allenfalls wenigen Kranken zugänglich ist

§ 64d EEG 2009

Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen
Inhalt
  • Person des öffentlichen Rechts mit den Aufgaben nach § 55 Absatz 1 bis 3, insbesondere mit der
  • des Privatrechts zu beleihen und hierzu die Einzelheiten, einschließlich der Rechts- und Fachaufsicht durch das Umweltbundesamt, zu regeln.
  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, im
  • Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie durch Rechtsverordnung
  • ;ssen und wer zur Übermittlung verpflichtet ist; dies schließt Regelungen zum Schutz

BGH - 2 StR 332/02

Bundesgerichtshof vom 04.12.2002
Inhalt
  • seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Urteil ist in dem aus dem
  • Anlagekapital ist in keinem der Urteilsfälle zurückgezahlt worden. Der Angeklagte wollte mit den für die
  • , daß der Angeklagte auch eine Schädigung der Anleger in seinen Vorsatz aufgenommen hätte. Dabei reicht
  • . Februar 2002 im Schuldspruch mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte verurteilt worden
  • ist; ausgenommen sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen in den Fällen 1 bis 33 und 35 bis

OLG Hamm - 6 U 197/01

Oberlandesgericht Hamm vom 13.05.2002
Inhalt
  • von 20 bis 25 km/h ermittelt. Der Passat ist mit seiner linken vorderen Ecke voll gebremst in
  • (Vorstellung: 7.500,00 DM), nachdem er am 21.08.1998 in X3 auf einer "rechts vor links"-Kreuzung
  • Unfallauswirkungen gehaftet. II. 8Die Berufung des Klägers ist unbegründet. 910Der Kläger hat den ihm
  • Primärverletzung zu klären ist, gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO. Es müßte also mit an Sicherheit grenzender
  • -Verletzung herbeizuführen. Dies ist dem Senat aus verschiedenen in anderen vergleichbaren Fällen

BSG - B 3 P 10/00 R

Bundessozialgericht vom 13.03.2001
Inhalt
  • Sohnes. Dieser Leistungsanspruch steht nicht ihrem Sohn als eigenes Recht zu. Rechtsinhaberin ist nur
  • ausgegangen, daß die häusliche Pflege in der Pflegestufe III im Durchschnitt mit 93,33 DM pro Tag jedenfalls
  • Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck
  • Feststellungsklage ist, wie zu II ausgeführt, auch hier kein Raum. Daß im Bereich der
  • Rechts, weil angenommen werden kann, daß diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der

§ 8 AGG

Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
Inhalt
  • rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist.(2) Die Vereinbarung einer geringeren Vergü
  • (1) Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 genannten Grundes ist zulässig
  • ;tung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines in § 1 genannten Grundes wird nicht
  • dadurch gerechtfertigt, dass wegen eines in § 1 genannten Grundes besondere Schutzvorschriften gelten.

§ 29 GVGEG

Inhalt
  • Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat.(2) Die Rechtsbeschwerde ist
  • zuzulassen, wenn 1.die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder2.die Fortbildung des Rechts
  • (1) Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn sie das
  • Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden.(3) Auf das weitere Verfahren
  • sind § 17 sowie die §§ 71 bis 74a des Gesetzes über das Verfahren in

Art 11 EinigVtr

Verträge der Bundesrepublik Deutschland
Inhalt
  • ünden, ihre Gültigkeit behalten und die daraus folgenden Rechte und Verpflichtungen sich mit
  • . Soweit im Einzelfall Anpassungen erforderlich werden, wird sich die gesamtdeutsche Regierung mit
  • Vereinbarungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartei angehört, einschließlich
  • solcher Verträge, die Mitgliedschaften in internationalen Organisationen oder Institutionen begr
  • Ausnahme der in Anlage I genannten Verträge auch auf das in Artikel 3 genannte Gebiet beziehen

VG Stuttgart - 9 S 2143/11

Verwaltungsgericht Stuttgart vom 27.09.2012
Inhalt
  • eingelegt. Sie ist jedoch nicht begründet. Denn das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen
  • Hochschulreife zu Recht nicht zuerkannt wurde. Die mündliche Prüfung des Klägers im Fach Katholische
  • die weiteren Rechte des Stellvertreters ist § 18 Abs. 2 Satz 3 BGVO allerdings kein eindeutiges
  • Rechte aus § 18 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGVO zustehen. Als Vertretungsfall ist dabei unter anderem der Fall
  • 1Der Kläger wendet sich gegen die Bewertung seiner Leistung in der mündlichen Abiturprüfung im Fach

(XXXX) Münz5DMBek 1982-07

Inhalt
  • . Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der
  • wird aus Anlaß des 10. Jahrestages der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm im
  • Jahre 1972 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt
  • der Randschrift ist das Internationale Umweltemblem dreifach eingeprägt.(11) Der Entwurf der M
  • Staatlichen Münze Stuttgart befindet sich rechts neben der Wertziffer 5.(9) Der glatte Mü

BGH - IX ZR 225/09

Bundesgerichtshof vom 22.04.2010
Inhalt
  • Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 11. März 2005 am 1. Juli
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 225/09 Verkündet am: 22. April 2010
  • , mit denen - etwa nach einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Anlegergemeinschaft - vom Anleger
  • Raebel, Vill, Dr. Pape und Grupp für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 2. Zivilsenats
  • einem Saldo zulasten des Beklagten von 32.545,47 € gekommen ist, hat er die Klage in der

FG Hessen - 3 K 5387/00

Hessisches Finanzgericht vom 21.04.2005
Inhalt
  • das als gewollt anzunehmen, was nach Maßgabe der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht
  • worden. Im Übrigen ist nicht davon auszugehen, die Klägerin wolle mit ihrem Antrag unnötige Förmelei
  • Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 BewG handelt. 26 Betriebsgrundstück in dem vorgenannten Sinne ist nach § 99
  • solches dem Betriebsvermögen des anderen Ehegatten zuzurechnen ist. Dem Rechtsstreit liegt im
  • Rechtsschutzinteresse entsprechend in der Weise auszulegen, dass der Bescheid vom 06.10.2000 nicht mit all