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§ 2 FideiAuflAufhG
Folgen der Aufhebung
- Inhalt
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- Rechte und Pflichten ist bis zum Erlass landesrechtlicher Regelungen das bisher geltende Recht anzuwenden.
- bleiben die auf Grund des Fideikommissrechts begründeten Rechte und Pflichten von der Aufhebung unber
- (1) Die Rechtsvorschriften im Sinn des § 1 bleiben bis zum Erlass landesrechtlicher
§ 1 ArbSchG
Zielsetzung und Anwendungsbereich
- Inhalt
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- Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch in der ausschließlichen
- - oder Personalräte die Mitarbeitervertretungen entsprechend dem kirchlichen Recht.
- ührt. Satz 1 gilt entsprechend für Pflichten und Rechte der Beschäftigten. Unberü
- Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tä
- ;tigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten
§ 13 HAuslG
- Inhalt
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- Vereinigungen mit politischen Zwecken.(2) Heimatlose Ausländer haben das Recht, sich in
- (1) Heimatlose Ausländer sind hinsichtlich des Rechts, sich in Vereinigungen für
- Gewerkschaften zusammenzuschließen oder ihre Aufnahme in deutsche Gewerkschaften zu beantragen.
BGH - 2 StR 47/13
Bundesgerichtshof vom 10.07.2013
- Inhalt
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- Urkundsbeamtinnen der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird
- das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27. September 2012 mit den Feststellungen aufgehoben im Fall
- II. 2 c der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache
- von Kindern in zwei Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit
- Teilerfolg. Im Übrigen ist es unbegründet. I. 3 Generalbundesanwalts ohne Erfolg. Der näheren
Urheberrecht: Abstrakte Möglichkeit des Zugriffs reicht für Urheberrechtsverletzung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 13.12.2012
- Inhalt
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- Streitfall ist entscheidend, dass es Dritten dann, wenn – wie im Streitfall – eine Verlinkung mit einer
- abstrakte Möglichkeit des Zugriffs reicht aus! Nun hat das OLG Karlsruhe sich in den beiden Entscheidungen
- zwar die Anzeige des Bildes entfernt wird (also der <img>-Tag auf der Seite), die Bilddatei
- das durch §19a UrhG geschützte “Recht der öffentlichen Zugänglichmachung” ein. Und wenn man z.B. eine
- Nutzungslizenz nur erhalten hat, unter der Bedingung dass das Recht aus §13 UrhG beachtet wird, der
VG Berlin - 21 K 530.10
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- B 14.10 – Juris Rdnr. 22 zu § 51 I Nr. 7 AufenthG). 19 An diesen Vorgaben gemessen ist das Recht
- , IX-2 § 4 a Rdnr. 57 f. zu § 4 a VII FreizügG/EU). Denn mit diesen Aufenthalten im Bundesgebiet
- Sozialleistungsbetruges, 2000 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall mit
- ) bzw. im Mai 2002 (betreffend den Kläger) erfolgte. 3Im August 2008 meldete sich der Kläger mit seiner
- mit Vorladungen vom September und vom November 2008 auf, Nachweise über einen Aufenthalt im
AG München: Wer eine Fotografie eines anderen nutzt, indem er sie ins Internet einstellt, muss grundsätzlich auch den Fotografen nennen.
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 14.10.2015
- Inhalt
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- beim Vertragsschluss mit dem Hotel nicht auf dieses Recht verzichtet. Soweit in dem Vertrag die
- Recht, darüber zu bestimmen, ob die Fotos nur mit seiner Namensnennung verwendet werden dürfen. Er hat
- unbeschränkten Nutzungsrechte einräumt, verzichtet damit nicht auf das Recht der Nennung seines Namens
- . Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München einem Fotografen einen Schadensersatz in Höhe von
- spezialisiert. Im Jahr 2013 machte er von einem Hotel in Friedrichshafen im Auftrag von dessen Geschäftsführer
OLG Celle - 2 W 51/01
Oberlandesgericht Celle vom 02.05.2001
- Inhalt
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- Zustimmungsersetzung nach § 309 InsO zu verhindern. Sie reicht erst recht nicht aus, um glaubhaft zu
- Recht darauf hingewiesen, dass es Sache des widersprechenden Gläubigers ist, konkret darzulegen, aus
- des Beschwerdewertes ist in Übereinstimmung mit der nicht angegriffenen Wertfestsetzung durch das Beschwerdegericht erfolgt. ####### ####### #######
- . 2 InsO) ergibt. Entsprechende Darlegungen ist der Beschwerdeführer hier in beiden
- Tatsacheninstanzen schuldig geblieben. Er hat weder in seinem Schreiben vom 8. Februar 2001, mit dem er die
Urheberrecht: Keine Rückrufverpflichtung von Software wenn nicht ausdrücklich in Unterlassungserklärung vorgesehen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.04.2013
- Inhalt
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- Ferner ist im Bereich des gesamten Softwarerechts aktiv und bearbeitet die Einträge zum Softwarerecht im Lexikon IT-Recht.
- seine Rechte effektiv umsetzen möchte.Das LG Bochum dazu:Eine ausdrückliche Verpflichtung zum Rückruf
- Das LG Bochum (8 O 293/09) hat entschieden, dass man in eine Unterlassungserklärung bzgl. einer
- ausdrücklich vorgesehen ist. Die Unterlassungsverpflichtung bezieht sich insofern alleine auf den
- Lizenzverstoß. Die Entscheidung ist insofern relevant, als dass sich die Frage stellt, ob bei unterlassenem
OLG Köln - 22 U 111/96
Oberlandesgericht Köln vom 03.12.1996
- Inhalt
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- Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat zu Recht durch Teilurteil
- Landgericht hat auch zu Recht entschieden, daß der Klägerin ein Teilwerklohnanspruch in Höhe von
- hiergegen gerichteten Angriffe in der Berufungsinstanz rechtfertigen keine abweichende Beurteilung. Im
- übrigen hat sie lediglich mit Gegenansprüchen aufgerechnet. Angesichts dessen konnte im weiteren
- war sie jederzeit in der Lage, diesen im Aufrechnungswege in den Prozeß einzuführen. Letztlich kann
EuGH - C-84/03
Europäischer Gerichtshof vom 13.01.2005
- Inhalt
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- Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 93/36 und 93/37 in spanisches Recht teilweise mit den
- dem Begriff „Einrichtung des öffentlichen Rechts“, der mit dem in den Richtlinien über öffentliche
- ist, wenn dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende
- Bauaufträge im offenen oder nicht offenen Verfahren.“ Nationales Recht 6 Der persönliche
- und 93/37 immer noch nicht ordnungsgemäß in spanisches Recht umgesetzt worden seien, richtete sie am
OLG Köln - 17 W 219/09
Oberlandesgericht Köln vom 27.08.2009
- Inhalt
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- unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht und mit
- Rechtsanwälte der Klägerin und deren Kenntnisse im italienischen Recht sei deren Einschaltung zur
- italienischen Recht in der Lage waren, den Revisionsanwalt entsprechend zu informieren, was deshalb
- italienischen Rechts gegangen. Ihre Verfahrensbevollmächtigten seien in der Lage gewesen, ihre
- Revisionsanwälte mit entsprechenden Informationen zu versorgen. Da bei der Anwendung ausländischen Rechts
BSG - S 14 RA 39/00
Bundessozialgericht vom 05.07.2005
- Inhalt
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- Vorinstanzen im Ergebnis zu Recht entschieden haben. Der Geldwert des Rechts auf Altersrente, der sog
- 1999). Den monatlichen Wert dieses Rechts stellte sie im Zeitpunkt des Rentenbeginns mit 2.457,19 DM
- Betriebsversammlung im Oktober 1995 teilte die Arbeitgeberin mit, das L. Werk, in dem der Kläger beschäftigt
- geltenden Recht, also nach dem ab 1. Januar 2000 geltenden Recht in der Fassung durch das Renten
- abweichenden Auffassung in der Literatur kann daher nicht gefolgt werden (vgl Recht, Das Ende der
LG Düsseldorf - 4a O 423/01
Landgericht Düsseldorf vom 21.03.2002
- Inhalt
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- : 4a. Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 4a O 423/01 Sachgebiet: Recht (allgemein
- fortbesteht. II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. III. Das Urteil ist
- Mehrwertsteuer zu zahlen, solange das jeweilige Schutzrecht besteht. In Ziffer 3 des Vergleiches ist
- festgelegt, dass die Lizenzpflicht ab dem 1. September 1995 gilt. Weiter ist in Ziffer 3 des Vergleiches der Ab- 1
- - und (Rechts-) Wissenschaften PatG Tenor: I. Es wird festgestellt, dass der vor dem
Rechtsanwalt Clemens Pfitzer
Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB
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