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OLG Zweibrücken - 1 W 48/07
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 25.10.2007
- Inhalt
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- Klageschrift fällig. Der Kläger hat, worauf der Bezirksrevisor mit Recht hinweist, eine unbedingte Klage
- in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage mit folgenden Anträgen ….“ Unter Antrag Nr. 3 heißt es
- Klagebegründung.“ Unterschrieben ist der Schriftsatz mit „für den Kläger.“ Die Kammer hat diesen Schriftsatz
- Kostenschuldner in Anspruch genommene Kläger mit der Begründung gewandt, es habe lediglich ein
- Erfolg. Der Kostenbeamte hat zu Recht für das Verfahren die ermäßigte Gebühr festgesetzt (vgl. Binz
OLG Celle - 8 W 119/04
Oberlandesgericht Celle vom 05.05.2004
- Inhalt
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- Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO). Dieses Recht konkretisiert sich im Falle der Bebauung des mit
- , 38 II Nr. 5a KostO nur in Höhe von 51, EUR angefallen ist, so dass sich zuzüglich der unverändert
- : Bürgerliches Recht Normen: KOSTO § 19, KostO § 21, KOSTO § 156 Leitsatz: 1. Die Regelung des § 21 Abs
- 86.485,80 EUR (= 169,58 EUR/m²). Die verkaufte Teilfläche ist bebaut mit einem Einfamilienhaus, die
- Restfläche ist unbebaut. Das gesamte Grundstück war belastet mit einem Erbbaurecht zugunsten des am 16
Peinlich: Anwalt kündigt Mitarbeiterin und „versemmelt“ Kündigungsfrist
Thorsten Blaufelder vom 19.11.2015
- Inhalt
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- Urteil vom 13.10.2015 nun recht. Werde ein Kündigungsschreiben an einem Sonntag in den Briefkasten
- Folgetagen in ihren Briefkasten. Sie meinte, dass mit dem Einwurf der Kündigung an dem Sonntag die Zwei
- Arbeitnehmer müssen nicht auch sonntags in ihren Briefkasten sehen. Geht an diesem Tag ein
- Schleswig-Holsteinische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem am Mittwoch, 11.11.2015, bekanntgegebenen
- Urteil (AZ: 2 Sa 149/15). Damit hat die beklagte Arbeitgeberin eine am Sonntag in einem Briefkasten
Peinlich: Anwalt kündigt Mitarbeiterin und „versemmelt“ Kündigungsfrist
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.11.2015
- Inhalt
-
- Urteil vom 13.10.2015 nun recht. Werde ein Kündigungsschreiben an einem Sonntag in den Briefkasten
- Folgetagen in ihren Briefkasten. Sie meinte, dass mit dem Einwurf der Kündigung an dem Sonntag die Zwei
- Arbeitnehmer müssen nicht auch sonntags in ihren Briefkasten sehen. Geht an diesem Tag ein
- Schleswig-Holsteinische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem am Mittwoch, 11.11.2015, bekanntgegebenen
- Urteil (AZ: 2 Sa 149/15). Damit hat die beklagte Arbeitgeberin eine am Sonntag in einem Briefkasten
Arbeitsentgelt erst nach Exekution gezahlt
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 10.01.2011
- Inhalt
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- und da geht’s nicht nur blutig zu. In Österreich ist die Exekution gottseidank nicht so schlimm wie in
- doch gar nicht in Österreich liegt? Und auch im Saarland ticken die Uhren anders. Sachen gibt’s
- . Und für eine Aufnahme reicht schon ein Lohnabzug wegen eines Schadensersatzanspruchs, den das Gericht
- Oberösterreich gehören dazu. Ja, für einen der vorderen Plätze reicht es auch aus, die
- . Aber auch sonst gibt es einiges zu entdecken. Die Arbeiterkammer ist eine für sich genommen schon
BFH - VI R 13/06
Bundesfinanzhof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . 11C. Die Revision ist unbegründet und nach § 126 Abs. 2 FGO zurückzuweisen. Das FG hat es zu Recht
- IV R 41/85, BFHE 151, 446, BStBl II 1988, 266; in BFHE 138, 430, BStBl II 1983, 601; BTDrucks 7/5531
- vorzunehmen, wenn die Gleichheitswidrigkeit --wie etwa bei der Bewertung im Recht der Erbschaft- und
- reicht (Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 80
- Einkommensteuererklärung der Kläger Werbungskosten in Höhe von 23 374 DM an, die im Wesentlichen aus Aufwendungen
LSG Bayern - L 2 P 30/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.07.2006
- Inhalt
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- , verletze nicht das Recht. Richtig sei vielmehr, im Einzelfall zu prüfen, ob ein Hilfsmittel erforderlich
- Ausübung seines Aufsichtsrechts am 14.03.2001 eine Verpflichtungsanordnung im Wesentlichen mit dem
- Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 09.11.2001 die aufschiebende Wirkung der Klage im Wege des vorläufigen
- Sozialgesetzbuchs (SGB IV) vorangegangen sei. Darüber hinaus entspreche die in der Verpflichtungsanordnung
- mit Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden erklärt. Der Beklagte beantragt, das Urteil
LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 840/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 24.05.2007
- Inhalt
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- Beklagte zu Recht vom Arbeitsgericht hingewiesen. Seine mit der Berufung gemachte Einwendung, das
- relevant ist und diesen Schaden nach im Grunde anerkannt. Bezüglich der Höhe des zu ermittelnden
- Klage eines Schadensersatzanspruches in Höhe von insgesamt 1.566.695,66 €, wovon sie im Wege der
- . übergeben oder auf der Bank ordnungsgemäß verbucht. Teilweise habe er die Gelder auch zu Recht
- Geständnisses eine Freiheitsstrafe unter vier Jahren sowie Erleichterungen im Strafvollzug in Aussicht
VG Köln - 25 K 3029/06
Verwaltungsgericht Köln vom 19.10.2007
- Inhalt
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- Recht in Höhe von 4.325,00 EUR auf der Grundlage der Ziffer 2.4.1.2 des AllgGT erhoben. Nach dieser
- . Letzteres ist jedenfalls bei einer in die Statik eines Wohngebäudes mit 7 Wohneinheiten integrierten
- Verwaltungsgebührenordnung NRW verordneten Gebührenregelung bei Baugenehmigungen mit übergeordnetem Recht
- in seiner vorliegenden Form also existenziell von der darunter liegenden Tiefgarage abhängig ist
- mittlerer Höhe sowie eine sog. Mittelgarage umfasst, ist § 68 Abs. 1 Satz 3 BauO NRW nicht anwendbar mit
OLG Köln - 19 U 36/00
Oberlandesgericht Köln vom 12.01.2001
- Inhalt
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- gehandelt hat. Im Falle der inkongruenten Deckung bzw. Verschleuderung reicht es nämlich nach
- , wobei zwischen den Parteien streitig ist, ob und in welchem Umfang die Gegenstände von der Firma S
- ist, der Klägerin den Wertverlust zu ersetzen, den die im Antrag zu 1. herausverlangten Gegenstände
- fristgerecht eingelegte und auch im übrigen zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache keinen
- - nur Zug um Zug gegen Zahlung von 20.000,00 DM. 1.34Das Landgericht hat zu Recht das Vorhandensein
§ 308 BGB
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
- Inhalt
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- ält; ist der Verwender kein Verbraucher, ist im Zweifel anzunehmen, dass eine Zeit von mehr als 30
- In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam 1.(Annahme- und Leistungsfrist
- ält; ausgenommen hiervon ist der Vorbehalt, erst nach Ablauf der Widerrufsfrist nach § 355
- Gegenleistung zu erfüllen; ist der Verwender kein Verbraucher, ist im Zweifel anzunehmen, dass eine Zeit
- ücktrittsvorbehalt)die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich
FG Münster - 7 K 4715/00 F
Finanzgericht Münster vom 06.11.2002
- Inhalt
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- , noch ist die Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.
- & Co. KG ein ...fachgeschäft in U. Komplementärin ist die S-...handels GmbH; Kommanditistin war bis
- zum 29.11.1995 die T3 Kapitalbeteiligungs GmbH (Kap-GmbH) mit einem Kommanditkapital in Höhe von 1,2
- 6.429.659,31 DM in eine Sonderbilanz bei der Klin. eingebracht. Die darauf im Streitjahr 1996 angefallenen
- Bekl. hat zu Recht die Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben abgelehnt. Der angefochtene
LSG Hessen - L 8 Kr 761/80
Hessisches Landessozialgericht vom 18.02.1981
- Inhalt
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- bis zum 1. Januar 1979. Der im Jahre 1929 geborene Kläger ist marokkanischer Staatsbürger und bei
- 1978 in Marokko wegen Schmerzen und Bewegungsbehinderung im linken Ellenbogengelenk arbeitsunfähig
- , daß sich nach seinem Eintreffen in Marokko im linken Ellenbogen Schmerzen eingestellt hätten und er
- –” Sodann wies das SG die Klage mit Urteil vom 23. Mai 1980 ab, da die Arbeitsunfähigkeit des Klägers in
- . Entscheidungsgründe: Der Senat konnte im Einverständnis mit den Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheiden
Neue Chancen für den Gläubigervergleich
Rechtsanwalt John Miehler vom 23.07.2014
- Inhalt
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- Gläubigern bevorzugte. Nach altem Recht konnte der Abtretungsgläubiger (in der Regel eine Bank) für
- Die Reform der Verbraucherinsolvenz die zum 01.07.2014 in Kraft getreten ist, wurde vielfach
- für eine große Erleichterung, dass das Abtretungsprivileg weggefallen ist. Im übrigen bedeutet die 35
- Erreichung dieser Quote wird jedoch den allerwenigsten Schuldnern möglich sein, da die Einkommen im
- Verhältnis zur Schuldsumme im Regelfall zu niedrig sind. Nach unseren ersten Erfahrungen lassen sich
LSG Bayern - L 14 RJ 332/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 07.06.2001
- Inhalt
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- Bandscheibenvorfall in Höhe von L 5/S 1 mit Impression des Duralsackes von rechts und mit Irritation der
- angeborener Klumpfuß rechts mit Verkürzung des rechten Beines, Bewegungseinschränkung im oberen und
- Sachverhalt allein ist im Wesentlichen gleich geblieben. Dagegen spricht nicht, dass Dr.W. in ihrem
- durch Folgen einer angeborenen Klumpfußbildung rechts mit Beinverkürzung rechts und Fehlhaltung der
- Minderung der Wadenmuskulatur, Fehlbildung beider Kniescheiben, rechts Zustand Weichteileingriff mit