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§ 1 RSiedlGErgG 1935
- Inhalt
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- (1) Wird ein mit einer Hypothek belastetes Grundstück im Rahmen eines Siedlungsverfahrens
- nicht widersprechen. Die Verteilung ist nach dem in den einzelnen Ländern der Besteuerung des
- Hypothek zugrunde liegt. Die Rechte des Gläubigers gegen den bisherigen Schuldner, die Mitschuldner
- und Bürgen sowie die Rechte aus einem für die Forderung bestehenden Pfandrecht oder
- ;ndigungsrecht nicht ausüben. Das gleiche gilt, wenn eines von mehreren mit einer Gesamthypothek
§ 14 VAG
Bestandsübertragung
- Inhalt
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- Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr abgeschlossen hat, auf ein Versicherungsunternehmen mit Sitz
- in einem Mitglied- oder Vertragsstaat, ist abweichend von Absatz 1 Satz 1 lediglich die Genehmigung
- eines im Inland erworbenen Versicherungsbestandes. In den Fällen der Sätze 1 und 3 gilt
- ;rgerlichen Gesetzbuchs ist nicht anzuwenden.(7) Die Genehmigung der Bestandsübertragung ist im
- ;bertragung Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit ganz oder zum Teil ihre Rechte
BGH - IX ZR 238/12
Bundesgerichtshof vom 25.04.2013
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 238/12 vom 25. April 2013 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat
- ff StPO wird im Allgemeinen derjenige angesehen, den das Gericht in seinem Beschluss über die
- dem Aussetzungsbeschluss nichts Gegenteiliges zu entnehmen ist, die Sicherheit auch mit Mitteln
- . Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder
- Fortbildung des Rechts geboten (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 ZPO), weil der Bundesgerichtshof die
OLG Zweibrücken - 1 U 19/08
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 30.07.2008
- Inhalt
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- , zumindest ernsthaft möglich ist (BGH VersR 1989, 54). Dazu gehört auch ein mit dem Auffahrunfall in einem
- Porsche. Vor der Engstelle wechselte er nach rechts. Anschließend fuhr die Beklagte zu 1), die mit dem
- Zweibrücken IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit Y… B…, …, …, Kläger und Berufungskläger
- . Holler auf die mündliche Verhandlung vom 18. Juni 2008 für Recht erkannt: I. Auf die Berufung des
- Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 AL 34/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 05.11.2004
- Inhalt
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- bürgerlichen Rechts ausgeübt werden. In Zweifelsfällen kommt es darauf an, welche Merkmale
- . Im Zuge der Umwandlung der S Bauten GmbH in die S Bauten AG wurde der Kläger ab dem 26. Januar 1999
- in dem Bescheid im Wesentlichen, am 1. Januar 2002 habe der Kläger zwar die sonstigen
- Sozialgericht im Wesentlichen ausgeführt: Zutreffend habe die Beklagte entschieden, dass der Kläger in der
- jedoch verkannt, dass der Kläger sich zu Recht auf die Verlängerung der Rahmenfrist nach § 124 Abs. 3
BPatG - 1 Ni 22/01
Bundespatentgericht vom 11.03.2003
- Inhalt
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- gezeigt ist. Die in das Kennzeichen eingefügte, sich auf das über ein Gelenk mit dem Oberwagen verbundene
- eine in der Darstellung der Abb 2 der Druckschrift sich von links nach rechts in der Papierebene
- . Dr.rer.nat. Frowein, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Ihsen und Schramm für Recht erkannt: I. Das deutsche
- ) über ein Gelenk (8) mit dem Oberwagen (2) verbunden und um dieses verschwenkbar ist, und das Gelenk (8
- zurückbeziehen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits werden
§ 3 BWaldG
Waldeigentumsarten
- Inhalt
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- oder einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts steht, sowie Wald im Miteigentum eines
- (1) Staatswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum des Bundes, eines Landes
- ;rperschaftswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum der Gemeinden, der Gemeindeverb
- örperschaftswald angesehen wird.(3) Privatwald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.
- ände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts
§ 1 BGBEG
Informationspflichten
- Inhalt
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- ;lich etwaiger Vertragsstrafen,15.die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der
- .eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zustä
- (1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet
- und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks, bei Fernabsatzverträgen in einer dem benutzten
- .seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der
BFH - I R 28/13
Bundesfinanzhof vom 11.09.2013
- Inhalt
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- ansatzweise" mit jenem Sachverhalt vergleichbar ist, über die der Senat in seinem Urteil vom 5. März
- Rechts (L-GbR), an welcher WL zu 65 v.H. und ML zu 35 v.H. beteiligt waren. WL brachte in die L-GbR
- und Witwengeld ändern sich im gleichen Zeitpunkt und im gleichen Verhältnis, in dem sich das
- Ruhegehaltsanspruchs ist ausgeschlossen. § 11 Schlussbestimmungen 1. Vertragsänderungen bedürfen in jedem Falle der
- I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41, m.w.N.). Dahinstehen mag gleichermaßen, ob es sich mit
LAG Köln - 9 Sa 1116/07
Landesarbeitsgericht Köln vom 22.01.2008
- Inhalt
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- abzustellen ist, und nur bei Arbeitnehmern, bei denen sich erst in den letzten drei Jahren vor Abschluss
- nicht gegen das Gebot zur Beachtung der Grundsätze von Recht und Billigkeit. Tenor: 1. Die Berufung der
- wurde bestimmt, dass bei der Einstufung in die Gehaltsgruppe IV der 1. August 1985 als Beginn der
- überprüft werden müssen, soweit diese Akten überhaupt noch vorhanden seien. In den Verhandlungen mit dem
- Stichtagsregelungen in Sozialplänen sei in der Rechtsprechung anerkannt. Im Übrigen würde eine
OLG Stuttgart - 8 W 517/2001
Oberlandesgericht Stuttgart vom 16.01.2002
- Inhalt
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- Registergericht die beantragte Eintragung der Satzungsänderung zu Recht abgelehnt hat. Im Hinblick darauf
- . Dies führt, wenn das Registergericht sich der Zulässigkeit nicht sicher ist, zu Recht zur Versagung
- einem Grundkapital von ursprünglich 3 Mio EUR, eingeteilt in 3 Mio Stückaktien, hat im September
- Bekanntmachung des Bezugsangebots. 6 Die Inhaber der "naked warrants" erhalten das unentziehbare Recht
- , eine bis 18.10.2001 im Verhältnis 1:1 in neue Inhaberaktien der Gesellschaft umzutauschen. Die
Zufallserkenntnisse aus einer Telefonüberwachung im Steuerrecht
martina heck vom 29.11.2013
- Inhalt
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- Tabaksteuer in Anspruch genommen. Ihm wurde im Haftungsbescheid zur Last gelegt, den Verkauf von
- Jahr 2007. Nach damals geltendem Recht durfte eine Telefonüberwachung wegen des Verdachts der
- JStG 2008] rechtmäßig im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen gewonnen hat, in noch nicht
- unzulässig ist, weil die Erkenntnisse aus den TÜ-Protokollen nicht zu Beweiszwecken in einem
- seiner derzeitigen Fassung und nicht in der im Jahr 2007 geltenden Fassung abzustellen. Auch nach der
§ 2 PBefG
Genehmigungspflicht
- Inhalt
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- (1) Wer im Sinne des § 1 Abs. 1 1.mit Straßenbahnen,2.mit Obussen,3.mit Kraftfahrzeugen
- im Linienverkehr (§§ 42 und 43) oder4.mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (§
- ; 46)Personen befördert, muß im Besitz einer Genehmigung sein. Er ist Unternehmer im Sinne
- ) Abweichend von Absatz 2 Nr. 2 dürfen im Verkehr mit Taxen die aus der Genehmigung erwachsenden
- Unternehmens,2.die Übertragung der aus der Genehmigung erwachsenden Rechte und Pflichten
OLG Köln - 9 U 177/95
Oberlandesgericht Köln vom 17.09.1996
- Inhalt
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- . 34Das Landgericht hat zu Recht der Klage stattgegeben. Der Senat folgt im Hinblick auf den Nachweis des
- . Maßgeblich ist gerade auch für Schmuck, der regelmäßig im Banktresor aufbewahrt und nur zum Tragen
- beiden hier in Rede stehenden Schmuckstücke zunächst in einem privaten Safe im Keller des Hauses
- Widerstand beim Wegreißen der Tasche zu beseiti-gen. Damit ist aber das Merkmal der "Gewalt" im Sinne
- der Senat auch diesem Ein-wand nicht zu folgen. Im Streitfall ist es unerheblich, ob ein Raub
LAG Düsseldorf - 17 Sa 1797/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 18.03.1998
- Inhalt
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- Beklagte in der letzten mündlichen Verhandlung zu Recht herausgestellt hat, nicht ohne weiteres
- zustehenden Weihnachtsgratifikation. 3Der Kläger ist seit mehreren Jahren bei der Beklagten tätig. Im
- der Kläger nebst Verzugszinsen mit der vorliegenden Klage. Er ist der Auffassung, die auf dem
- Grundsätzen von Recht und Billigkeit widerspreche, auf einem Arbeitsunfall beruhende Fehltage als
- ArbGG). Die Berufung ist auch in der vorgeschriebenen Form und Frist eingelegt und begründet worden