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LAG Köln - 11 Sa 202/02
Landesarbeitsgericht Köln vom 12.07.2002
- Inhalt
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- S G R Ü N D E 45Die Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben
- mittelbar anerkannt. Zwar mag die Beklagte mit ihrem Einwand Recht haben, daß die Entscheidungen sich mit
- unterschiedlichen Streitposition des Arbeitgebers im letzteren Fall eher als Verwirkung (des Rechts
- vertragliche Zusage i. S. v. Zf. 1 ist die in den Arbeitsvertrag aufgenommene Angabe der Fallgruppe
- angeblich "unübersehbar in die Augen springe". Ein weiteres Indiz ist es auch, wenn ein Rechnungshof nach
LG Bonn - 5 S 44/07
Landgericht Bonn vom 24.10.2007
- Inhalt
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- Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Die Pfändung von zukünftigen
- genommen. II. 9Die form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung des Klägers ist im
- Abs. 1 S. 1 InsO am 13.06.2004. 20Zwar ist, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen hat, der
- Dauerschuldverhältnissen das Recht auf die Leistung grundsätzlich erst mit Inanspruchnahme der jeweiligen
- mit Beginn des jeweiligen Kalendermonats, in welchem die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Soweit der
EuGH: Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den Standort einer Anlage mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 15.01.2013
- Inhalt
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- der betroffenen Öffentlichkeit das Recht haben, einstweilige Anordnungen zu beantragen, mit denen
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsverfahren mit Urteil vom
- Union um eine Klärung der Frage ersucht, welche Reichweite das Recht der Öffentlichkeit besitzt, an
- Genehmigungsverfahren für Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt beteiligt zu werden. In
- Genehmigung aufgehoben wird, als solche nicht geeignet ist, einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das
EuGH: Irland muss wegen Nichtbeachtung von Urteilen im Umweltbereich Strafe zahlen
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 27.12.2012
- Inhalt
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- sein nationales Recht inzwischen mit dem Urteil von 2006 in Einklang gebracht, jedoch hätten einige
- und sonstige individuelle Aufbereitungsanlagen nicht korrekt in sein nationales Recht umgesetzt
- . Berücksichtigt wurde bei Festlegung der Höhe, dass sich die Zahlungsfähigkeit Irlands im Zusammenhang mit der
- beantragte, Irland zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 4.771,20 Euro, multipliziert mit der
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteilen vom 19.12.2012 (C-279/11; C-374/11) entschieden
BVerwG - 6 C 32.11
Bundesverwaltungsgericht vom 12.12.2012
- Inhalt
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- in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht geltend, dass der der
- Rechnungsjahres 2006 nur hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 25 560,22 € zu Recht erfolgt. 8 Auf
- beschriebene gedankliche Verbindung gewahrt ist. 26 bb) Zu Recht hat das Berufungsgericht ferner angenommen
- revisibles Recht angenommen, dass die Beklagte die von der Klägerin mit Datum vom 18. Januar 2009
- prüfen ist und die Feststellung von Unrichtigkeiten im Rahmen des Überprüfungsverfahrens zu der in § 31b
OLG Dresden - 560 Js 11462/94 AG
Oberlandesgericht Dresden vom 06.10.1994
- Inhalt
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- anderes Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden beantragt und die Verletzung förmlichen Rechts
- gerügt. Im Antrag auf Zurückverweisung ist auch der nicht ausdrücklich gestellte Antrag auf Aufhebung
- Wohnorts vom Gerichtsort mit erheblichen persönlichen und sachlichen Aufwendungen verbunden, die im
- Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht genügend entschuldigt gewesen ist; es hat sich
- Amtsgericht Chemnitz vorzunehmen. Zum anderen hat er im selben Schriftsatz erklärt, in der Sache wende er
LSG Bayern - L 11 AL 68/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.10.2003
- Inhalt
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- erstatten. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Streitig ist die Förderung des Erwerbes
- Ablehnungsgesuch des Klägers als unzulässig verworfen und den Kläger im Zusammenhang mit einer dagegen
- begründet. Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen, denn der Kläger wendet sich lediglich gegen eine
- allgemeine Auskunft Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen, denn der Kläger wendet sich lediglich
- Sozialgerichts Würzburg vom 15.01.2002 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu
§ 21 VermAnlG
Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt
- Inhalt
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- den Absätzen 1 bis 3 im Voraus ermäßigt oder erlassen wird, ist unwirksam. Weiter
- entsprechend.(3) Werden Vermögensanlagen eines Emittenten von Vermögensanlagen mit Sitz im
- gehende Ansprüche, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträ
- dieser den ersten Erwerbspreis nicht überschreitet, und der mit dem Erwerb verbundenen ü
- ;blichen Kosten verlangen, sofern das Erwerbsgeschäft vor Veröffentlichung eines
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 49/08 SO ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2008
- Inhalt
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- einstweiligen Anordnung zu Recht abgelehnt. Durch die Zurverfügungstellung einer Wohnung im Übergangswohnheim W
- Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Ist die
- der Antragstellerin zu 2) die Zustimmung zur Anmietung der Wohnung H-straße 00 in B zu erteilen. Im
- zu 2). 5Die Antragstellerin zu 2) ist ghanaische Staatsangehörige und im Jahre 2006 ins Bundesgebiet
- beide Antragsteller zusammen mit dem Kindsvater in einer Privatwohnung. Die Antragsgegnerin trug
BGH - XII ZB 85/14
Bundesgerichtshof vom 30.07.2014
- Inhalt
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- Satz 4 FamFG in Verbindung mit §§ 522 Abs. 1 b) Diese Ausführungen halten sich im Rahmen der
- Rechtsbeschwerde des Antragsgegners ist nicht zulässig, weil weder die Fortbildung des Rechts oder die
- nicht hat ausreichen lassen, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Allein der Umstand, dass
- Antragsgegner mit seiner Rechtsbeschwerde. II. 4 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO statthafte
- , zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur
§ 26 NotSanG
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
- Inhalt
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- Rechtmäßigkeit der Niederlassung sowie darüber anzufordern, ob berufsbezogene
- Folgendes zu übermitteln: 1.alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung
- dieser dienstleistungserbringenden Person hierüber zu unterrichten.(2) Im Fall von berechtigten
- ;rden in Deutschland nach Artikel 56 der Richtlinie 2005/36/EG der anfordernden Behörde
§ 37a PKDBSa
Verfahren beim Ausscheiden
- Inhalt
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- und darauf hingewiesen, dass die Ausübung der Rechte einen Antrag voraussetzt. Ferner ist der
- der Kasse über die sich aus den §§ 35 bis 37 ergebenden Rechte schriftlich informiert
- Versicherte schriftlich darauf hinzuweisen, dass im Fall einer Beitragserstattung eine schädliche
- Beiträge die Kasse keine Altersvorsorgezulagen erhalten hat, erfolgt in diesem Fall Beitragserstattung nach § 37.
§ 170 VwGO
- Inhalt
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- Vollstreckung ist unzulässig in Sachen, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- , eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts wegen einer Geldforderung vollstreckt werden
- ;ffentlichen Rechts, gegen die vollstreckt werden soll, die gesetzlichen Vertreter von der beabsichtigten
- , so verfügt auf Antrag des Gläubigers das Gericht des ersten Rechtszugs die Vollstreckung
- um deren Vornahme. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, dem Ersuchen nach den für sie
BSG - S 43 AS 1145/06
Bundessozialgericht vom 06.09.2007
- Inhalt
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- das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet (§ 7 Abs 1 Satz 1 Nr 1 SGB II). Sie ist erwerbsfähig iS des
- Ausbildung tatsächlich nicht gefördert wird, ist im Rahmen des § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II ebenso ohne
- Münder, SGB II, 2. Aufl, 2007, § 7 RdNr 95 ff; Hänlein in Gagel, SGB III mit SGB II, Stand 1. Mai 2007
- SGB II gelten (vgl BT-Drucks 15/1749 S 31). Die im BAföG und im SGB III vorgesehenen
- /Sternal aaO RdNr 8). Die Klägerin ist nicht auf Grund der in § 7 Abs 6 SGB II genannten Vorschriften
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 190/10
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.08.2010
- Inhalt
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- gezahlt. Der Kläger gehört der Gewerkschaft (IG BCE) nicht an. Mit der Klageschrift vom 05.10.2009
- zulässige Berufung bleibt erfolglos, da sie unbegründet ist. II. Die Klage ist unbegründet. Die Beklagte
- ist nicht verpflichtet, dem Kläger für das Jahr 2009 ein Urlaubsgeld in Höhe 589,12 EUR brutto zu
- in der Klageschrift zitierten tariflichen Bestimmungen eine entsprechende Regelung. Auch ist die
- unstreitig kein Mitglied der IG BCE ist, fehlt es an dem Erfordernis der beiderseitigen Tarifgebundenheit