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LAG Köln - 11 Sa 202/02

Landesarbeitsgericht Köln vom 12.07.2002
Inhalt
  • S G R Ü N D E 45Die Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht der Klage stattgegeben
  • mittelbar anerkannt. Zwar mag die Beklagte mit ihrem Einwand Recht haben, daß die Entscheidungen sich mit
  • unterschiedlichen Streitposition des Arbeitgebers im letzteren Fall eher als Verwirkung (des Rechts
  • vertragliche Zusage i. S. v. Zf. 1 ist die in den Arbeitsvertrag aufgenommene Angabe der Fallgruppe
  • angeblich "unübersehbar in die Augen springe". Ein weiteres Indiz ist es auch, wenn ein Rechnungshof nach

LG Bonn - 5 S 44/07

Landgericht Bonn vom 24.10.2007
Inhalt
  • Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: Die Pfändung von zukünftigen
  • genommen. II. 9Die form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung des Klägers ist im
  • Abs. 1 S. 1 InsO am 13.06.2004. 20Zwar ist, wie das Amtsgericht zu Recht angenommen hat, der
  • Dauerschuldverhältnissen das Recht auf die Leistung grundsätzlich erst mit Inanspruchnahme der jeweiligen
  • mit Beginn des jeweiligen Kalendermonats, in welchem die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Soweit der

EuGH: Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den Standort einer Anlage mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 15.01.2013
Inhalt
  • der betroffenen Öffentlichkeit das Recht haben, einstweilige Anordnungen zu beantragen, mit denen
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Vorabentscheidungsverfahren mit Urteil vom
  • Union um eine Klärung der Frage ersucht, welche Reichweite das Recht der Öffentlichkeit besitzt, an
  • Genehmigungsverfahren für Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt beteiligt zu werden. In
  • Genehmigung aufgehoben wird, als solche nicht geeignet ist, einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das

EuGH: Irland muss wegen Nichtbeachtung von Urteilen im Umweltbereich Strafe zahlen

Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 27.12.2012
Inhalt
  • sein nationales Recht inzwischen mit dem Urteil von 2006 in Einklang gebracht, jedoch hätten einige
  • und sonstige individuelle Aufbereitungsanlagen nicht korrekt in sein nationales Recht umgesetzt
  • . Berücksichtigt wurde bei Festlegung der Höhe, dass sich die Zahlungsfähigkeit Irlands im Zusammenhang mit der
  • beantragte, Irland zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 4.771,20 Euro, multipliziert mit der
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteilen vom 19.12.2012 (C-279/11; C-374/11) entschieden

BVerwG - 6 C 32.11

Bundesverwaltungsgericht vom 12.12.2012
Inhalt
  • in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht im Ergebnis zu Recht geltend, dass der der
  • Rechnungsjahres 2006 nur hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 25 560,22 € zu Recht erfolgt. 8 Auf
  • beschriebene gedankliche Verbindung gewahrt ist. 26 bb) Zu Recht hat das Berufungsgericht ferner angenommen
  • revisibles Recht angenommen, dass die Beklagte die von der Klägerin mit Datum vom 18. Januar 2009
  • prüfen ist und die Feststellung von Unrichtigkeiten im Rahmen des Überprüfungsverfahrens zu der in § 31b

OLG Dresden - 560 Js 11462/94 AG

Oberlandesgericht Dresden vom 06.10.1994
Inhalt
  • anderes Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Dresden beantragt und die Verletzung förmlichen Rechts
  • gerügt. Im Antrag auf Zurückverweisung ist auch der nicht ausdrücklich gestellte Antrag auf Aufhebung
  • Wohnorts vom Gerichtsort mit erheblichen persönlichen und sachlichen Aufwendungen verbunden, die im
  • Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht genügend entschuldigt gewesen ist; es hat sich
  • Amtsgericht Chemnitz vorzunehmen. Zum anderen hat er im selben Schriftsatz erklärt, in der Sache wende er

LSG Bayern - L 11 AL 68/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 23.10.2003
Inhalt
  • erstatten. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand: Streitig ist die Förderung des Erwerbes
  • Ablehnungsgesuch des Klägers als unzulässig verworfen und den Kläger im Zusammenhang mit einer dagegen
  • begründet. Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen, denn der Kläger wendet sich lediglich gegen eine
  • allgemeine Auskunft Zu Recht hat das SG die Klage abgewiesen, denn der Kläger wendet sich lediglich
  • Sozialgerichts Würzburg vom 15.01.2002 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu

§ 21 VermAnlG

Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt
Inhalt
  • den Absätzen 1 bis 3 im Voraus ermäßigt oder erlassen wird, ist unwirksam. Weiter
  • entsprechend.(3) Werden Vermögensanlagen eines Emittenten von Vermögensanlagen mit Sitz im
  • gehende Ansprüche, die nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträ
  • dieser den ersten Erwerbspreis nicht überschreitet, und der mit dem Erwerb verbundenen ü
  • ;blichen Kosten verlangen, sofern das Erwerbsgeschäft vor Veröffentlichung eines

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 49/08 SO ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2008
Inhalt
  • einstweiligen Anordnung zu Recht abgelehnt. Durch die Zurverfügungstellung einer Wohnung im Übergangswohnheim W
  • Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Ist die
  • der Antragstellerin zu 2) die Zustimmung zur Anmietung der Wohnung H-straße 00 in B zu erteilen. Im
  • zu 2). 5Die Antragstellerin zu 2) ist ghanaische Staatsangehörige und im Jahre 2006 ins Bundesgebiet
  • beide Antragsteller zusammen mit dem Kindsvater in einer Privatwohnung. Die Antragsgegnerin trug

BGH - XII ZB 85/14

Bundesgerichtshof vom 30.07.2014
Inhalt
  • Satz 4 FamFG in Verbindung mit §§ 522 Abs. 1 b) Diese Ausführungen halten sich im Rahmen der
  • Rechtsbeschwerde des Antragsgegners ist nicht zulässig, weil weder die Fortbildung des Rechts oder die
  • nicht hat ausreichen lassen, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Allein der Umstand, dass
  • Antragsgegner mit seiner Rechtsbeschwerde. II. 4 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO statthafte
  • , zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur

§ 26 NotSanG

Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
Inhalt
  • Rechtmäßigkeit der Niederlassung sowie darüber anzufordern, ob berufsbezogene
  • Folgendes zu übermitteln: 1.alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung
  • dieser dienstleistungserbringenden Person hierüber zu unterrichten.(2) Im Fall von berechtigten
  • ;rden in Deutschland nach Artikel 56 der Richtlinie 2005/36/EG der anfordernden Behörde

§ 37a PKDBSa

Verfahren beim Ausscheiden
Inhalt
  • und darauf hingewiesen, dass die Ausübung der Rechte einen Antrag voraussetzt. Ferner ist der
  • der Kasse über die sich aus den §§ 35 bis 37 ergebenden Rechte schriftlich informiert
  • Versicherte schriftlich darauf hinzuweisen, dass im Fall einer Beitragserstattung eine schädliche
  • Beiträge die Kasse keine Altersvorsorgezulagen erhalten hat, erfolgt in diesem Fall Beitragserstattung nach § 37.

§ 170 VwGO

Inhalt
  • Vollstreckung ist unzulässig in Sachen, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • , eine Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts wegen einer Geldforderung vollstreckt werden
  • ;ffentlichen Rechts, gegen die vollstreckt werden soll, die gesetzlichen Vertreter von der beabsichtigten
  • , so verfügt auf Antrag des Gläubigers das Gericht des ersten Rechtszugs die Vollstreckung
  • um deren Vornahme. Die ersuchte Stelle ist verpflichtet, dem Ersuchen nach den für sie

BSG - S 43 AS 1145/06

Bundessozialgericht vom 06.09.2007
Inhalt
  • das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet (§ 7 Abs 1 Satz 1 Nr 1 SGB II). Sie ist erwerbsfähig iS des
  • Ausbildung tatsächlich nicht gefördert wird, ist im Rahmen des § 7 Abs 5 Satz 1 SGB II ebenso ohne
  • Münder, SGB II, 2. Aufl, 2007, § 7 RdNr 95 ff; Hänlein in Gagel, SGB III mit SGB II, Stand 1. Mai 2007
  • SGB II gelten (vgl BT-Drucks 15/1749 S 31). Die im BAföG und im SGB III vorgesehenen
  • /Sternal aaO RdNr 8). Die Klägerin ist nicht auf Grund der in § 7 Abs 6 SGB II genannten Vorschriften

LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 190/10

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.08.2010
Inhalt
  • gezahlt. Der Kläger gehört der Gewerkschaft (IG BCE) nicht an. Mit der Klageschrift vom 05.10.2009
  • zulässige Berufung bleibt erfolglos, da sie unbegründet ist. II. Die Klage ist unbegründet. Die Beklagte
  • ist nicht verpflichtet, dem Kläger für das Jahr 2009 ein Urlaubsgeld in Höhe 589,12 EUR brutto zu
  • in der Klageschrift zitierten tariflichen Bestimmungen eine entsprechende Regelung. Auch ist die
  • unstreitig kein Mitglied der IG BCE ist, fehlt es an dem Erfordernis der beiderseitigen Tarifgebundenheit