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§ 167 ZVG
- Inhalt
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- auf die Rechte der Schiffsgläubiger hinweisen.
- (1) Die Bezeichnung des Schiffs in der Bestimmung des Versteigerungstermins soll nach dem
- Schiffsregister erfolgen.(2) Die im § 37 Nr. 4 bestimmte Aufforderung muß ausdrücklich auch
§ 2 LwGenV
- Inhalt
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- Rechts der Industrie- und Handelskammern auch im Land Berlin.
- (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des
Art 3 GrÄndStVtr SL/RP
- Inhalt
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- Eintragungen der Rechtsänderungen in die Grundbücher und sonstigen gerichtlichen Gesch
- Für die im Zusammenhang mit der Änderung der Landesgrenze stehenden Amtshandlungen sowie
§ 36 AVBFernwärmeV
Berlin-Klausel
- Inhalt
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- ; 29 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Land Berlin.
- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit §
§ 1 GeistwStiftG
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
- Inhalt
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- rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet. Die
- Unter dem Namen "Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" wird eine
LG Düsseldorf - 22 S 115/05
Landgericht Düsseldorf vom 02.12.2005
- Inhalt
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- Rechtsstreits trägt der Beklagte. 2Dem Beklagten bleibt die Ausführung seiner Rechte im Nachverfahren
- tatsächlicher Art sind in der Berufungsinstanz nicht erfolgt. 6Die Berufung der Klägerin, mit der diese
- gegen den Beklagten war im Urkundenprozess gemäß §§ 592 ff. ZPO stattzugeben. Soweit die Klägerin mit
- Antrag in der Berufungsinstanz unzulässig mit der Folge, dass der Rechtsstreit als Urkundenprozess
- , 193 mit weiteren Nachweisen). Die in Rede stehende Vertragsklausel stellt die Interessen der
BSG - S 8 AS 235/05
Bundessozialgericht vom 27.02.2008
- Inhalt
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- Zwischen den Beteiligten ist im Revisionsverfahren noch streitig, in welcher Höhe die Beklagte den Klägern
- )) einverstanden erklärt. II 10 Die Revision der Beklagten ist im Sinne der Aufhebung und Zurückverweisung
- angemessen iS des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II waren. 11 Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in
- , ist im Revisionsverfahren lediglich noch streitig, in welcher Höhe den Klägern im Zeitraum vom 1. Juli
- im eigenen Haus oder in einer Mietwohnung leben. Es ist schon unter Gleichheitsgesichtspunkten
LSG Berlin-Brandenburg - L 22 LW 1/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 21.08.2007
- Inhalt
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- . Das angefochtene Urteil ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Es hat zu Recht auf die erstinstanzlich
- nicht (Mit-)Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift. Unternehmer ist nach § 1 Abs. 2 Satz 2 ALG, wer
- , genieße wesentlich geringere Rechte als der Kommanditist, da er nur in den in § 3 Satz 2 des Vertrages
- von Gründstücken im Einzelfall mit einem Wert von mehr als Euro 150.000 Euro; 16 c) Erwerb von oder
- Übernahme von Wechselverbindlichkeiten oder Bürgschaften im Einzelfall mit einem Wert von mehr als
OLG Frankfurt - 4 U 136/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.03.2006
- Inhalt
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- Wesentlichen zu. 1.1. 17 Im Ergebnis zu Recht ist das erstinstanzliche Gericht bei der Teilklageabweisung
- bleiben. c) 24 Die rechnerische Höhe der Werklohnforderung der Klägerin ist in zweiter Instanz mit
- behaupteten Mängel der Werkleistung sachverständig feststellen zu lassen. 34 Jedenfalls im Ergebnis zu Recht
- . Putzarbeiten) ausgegangen. 72 Das stimmt in etwa mit der Schätzung des Sachverständigen SV3 im Rahmen
- Ablehnungsandrohung nach altem Recht; private Fotos von Baumängeln als Beweisgrundlage) Leitsatz Eine
BGH - AnwZ (B) 36/05
Bundesgerichtshof vom 06.04.2005
- Inhalt
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- vorzunehmen. (1) Zu Recht ist der Anwaltsgerichtshof davon ausgegangen, dass es 12sich bei den unter Nr. 1 bis
- Fallbearbeitung innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums liegt. Es reicht, wenn der Rechtsanwalt in dem
- Erfahrungen reicht, kommt es auf die Berück- sichtigungsfähigkeit der erst im Verfahren vor dem
- Mindergewichtung ist nicht allein schon deshalb gerechtfertigt, weil der Rechtsanwalt in der Folge weitere
- . Mit Schreiben vom 17. Dezember 2003 wurde er zum Fach- gespräch geladen. In der Ladung wurde
BGH - 3 StR 385/04
Bundesgerichtshof vom 13.10.2005
- Inhalt
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- , § 10 b Abs. 1 BÄO anzusehen ist, kann nur mit Blick auf europäisches Recht in seiner Auslegung
- ruht (§ 6 Abs. 3 BÄO), ist in der Bundesärzteordnung im II. Abschnitt ("Die Approbation") geregelt
- BÄO ist demgegenüber in der Bundesärzteordnung im IV. Abschnitt ("Erbringung von Dienstleistungen
- im Klinikum der Universität . 1978 ließ er sich - mit einer belgischen "Approbation"- in Belgien als
- europarechtlichen Vorgaben der Art. 49, 50 EGV in das innerstaatliche Recht umgesetzt, insbesondere die
OLG Köln - 15 U 129/96
Oberlandesgericht Köln vom 03.06.1997
- Inhalt
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- gleichzusetzen sind, das Schaubild vielmehr das breite Spektrum der rechte Szene darstellt. Erst recht kann
- Aktion" genannt wird (Hülle Bl. 208a des Anlagenbandes). Im Herbst 1995 druckte die "IG ..." in
- des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. 8788Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Dem
- einem Heft ihrer Reihe Bildungsmaterialien mit dem Titel "Die Neue Rechte - Die Gefahr bleibt" das
- erbringen. T a t b e s t a n d 1Der im Jahre 1922 als Sohn eines jüdischen Kaufmanns in Berlin geborene
BGH - 1 StR 263/00
Bundesgerichtshof vom 27.07.2000
- Inhalt
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- im Hinblick auf die angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erfordert ein hohes Maß an
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird
- Wochen im Juli 1999 in der Schweiz dreimal je 50 g Heroin erworben. Zweimal führte er das
- Rauschgift in die Bundesrepublik ein. Hier erhielten je vier Abnehmer, die im Voraus bezahlt hatten, jeweils
- vernichtete er das Rauschgift, mit dem er wieder in gleicher Weise vorgehen wollte, noch in der Schweiz, da
OVG Nordrhein-Westfalen - 14 B 1929/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 02.04.2008
- Inhalt
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- der der Antragsteller nur noch den erstinstanzlich gestellten Hilfsantrag weiterverfolgt, ist im
- Prüfungsteil mit "ausreichend (4)" bestanden. Eine zusätzliche Erklärung der Antragsgegnerin darüber ist
- auch im Hinblick auf die Anwendung des § 20 Abs. 1 ÄApprO nicht erforderlich. 2. Im übrigen ist ein
- bestimmt ist. In § 43 Abs. 1 ÄApprO ist geregelt, dass diejenigen, für die wie für den Antragsteller
- Ärztlichen Vorprüfung nach neuem Recht fortsetzen. Der Senat kann die Einschätzung des