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LSG Berlin-Brandenburg - L 15 B 242/07 SO ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 22.05.2008
Inhalt
  • Antragstellerin mit Hörgeräten. Die Antragstellerin ist im März 1942 geboren worden. Seit dem 1
  • Pflegestufe II. Sie ist als Schwerbehinderte nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch mit einem Grad der
  • Entscheidung in der Hauptsache über den geltend gemachten Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen ist ihr
  • . Im vorliegenden Fall reicht der Festbetrag nach dem Ergebnis der medizinischen Ermittlungen objektiv
  • Beigeladenen ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Am 16. Mai 2006

§ 12 BwFSchulPrO

Ergebnis der Prüfung, Einspruchsrecht
Inhalt
  • ;fung ist bestanden, wenn die Endnoten in allen Fächern mindestens ausreichend sind. Eine
  • Ausnahme hiervon ist zulässig, wenn mangelhaften Leistungen in einem Fach mindestens befriedigende
  • einem Fach mit schriftlicher Prüfungsarbeit nur durch mindestens befriedigende Leistungen in
  • einem anderen Fach mit schriftlicher Prüfungsarbeit ausgeglichen werden; ausgenommen ist das Fach
  • nur die Noten der Fächer, in denen im letzten Studienhalbjahr Pflichtunterricht erteilt wurde.(4

§ 1 StBerG

Anwendungsbereich
Inhalt
  • (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Hilfeleistung 1.in Angelegenheiten, die durch Bundesrecht
  • , Recht der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europä
  • Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden,2.in Angelegenheiten, die
  • die Realsteuern oder die Grunderwerbsteuer betreffen,3.in Angelegenheiten, die durch Landesrecht oder
  • auf Grund einer landesrechtlichen Ermächtigung geregelte Steuern betreffen,4.in Monopolsachen,5

LSG Nordrhein-Westfalen - L 10 SB 24/03

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 11.08.2003
Inhalt
  • angehört. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. 27Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen
  • Verhandlung entbehrlich ist. Der Senat hat die Beteiligten hierzu mit Schreiben vom 29.04. und 30.06.2003
  • festgestellten GdB aufgrund seiner Ermittlungen zu Recht bestätigt. Ein anderes Ergebnis wäre allenfalls
  • Sozialgerichts Dort mund vom 6. Januar 2003 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten
  • Oberregierungsmedizinalrätin (ORMR) E. Diese gab in ihrem Gutachten vom 13.07.2000 die Bewertung ab: 1

OLG Saarbrücken - 5 Verg 5/02

Saarländisches Oberlandesgericht vom 08.07.2003
Inhalt
  • Leistungsbeschreibung in drei Teilprojekte (TP) gegliedert ist. Im Teilprojekt 1 soll die Ebenheit
  • Beschwerde. Der Antragsgegner vertritt die Auffassung, die Antragstellerin sei mit Recht von der
  • nach Lage der Dinge ausgeschlossen ist. In solchen Fällen ist es im Wege einer teleologischen
  • Eignung des Bieters ist neben § 25 Ziff. 2 Abs. 1 VOL/A im Rahmen des § 25 Ziff. 1 Abs. 2 lit. b i. V
  • Nachunternehmerin zurückgreifen zu können. Mit Recht weist die Vergabekammer darauf hin, dass die

BSG - S 29 EG 356/03

Bundessozialgericht vom 02.02.2006
Inhalt
  • angegriffene Urteil. II Die Revision des Beklagten ist zulässig. Zwar kann die Revision gemäß § 162 SGG
  • von dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt des § 44 SGB X überprüft worden ist und der nunmehr iS
  • . März bis zum 6. August 2000 ist der Klägerin LErzg im Wege eines sozialrechtlichen
  • , in Bayern hat (Nr 1), mit einem nach dem 30. Juni 1989 geborenen Kind, für das ihm die
  • Vorliegen unter den Beteiligten kein Streit besteht, zu Recht bejaht. Auch die Voraussetzung nach Nr 5

§ 73 KAGB

Unterverwahrung
Inhalt
  • ; unterrichtet a)darüber, dass eine solche Unterverwahrung auf Grund rechtlicher Vorgaben im Recht
  • übertragen, als es von dem Recht des Drittstaates gefordert wird und es keine ortsansässigen
  • des Drittstaates erforderlich ist,b)über die Risiken, die mit einer solchen Übertragung
  • ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) auslagern: 1.die Aufgaben werden nicht in der Absicht ü
  • einen objektiven Grund für die Unterverwahrung gibt;3.die Verwahrstelle geht mit der gebotenen

FG Münster - 9 K 1493/01 G

Finanzgericht Münster vom 03.06.2005
Inhalt
  • . 4Die Klin. ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand in der Produktion und im Vertrieb von
  • zulässige Klage ist nicht begründet. 2021Der Bekl. hat für den Erhebungszeitraum 1995 zu Recht
  • in Betracht gekommen. Aus dem gleichen Grunde ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht mit dem
  • der Klägerin (Klin.) im Erhebungszeitraum 1995 noch ihrer ehemaligen Organträgerin zuzurechnen ist
  • Tage sämtliche Anteile an der Klin. an die Firma Z...... B. V. mit Sitz in den Niederlanden. 6Mit

VG Gelsenkirchen - 10 K 2389/03

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 09.08.2005
Inhalt
  • nicht in Einklang steht. Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dieser Vorschrift ist auch im hier
  • . Der Ausleger regelt durch separate Lichtzeichen den nach rechts in die X. Straße mündenden Verkehr wir
  • Werbeanlage ist für Wechselwerbung vorgesehen. Sie besteht aus einer hinterleuchteten Werbevitrine, die im
  • Werbeanlage sei mit einem Wechselmechanismus versehen, der in der Lage sei, bis zu 3 verschiedene
  • mit Sicherheit durch die unmittelbar in den öffentlichen Verkehrsraum wirkende Werbeanlage nicht

LSG Sachsen - L 5 RJ 280/01

Sächsisches Landessozialgericht vom 18.02.2002
Inhalt
  • berufsunfähig im Sinne des § 43 Abs. 2 SGB VI (a.F.) ist, hat er erst recht keinen Anspruch auf die
  • Halswirbelsäulenbereich mit Ausstrahlung auch in den linken Arm, teilweise mit Taubheit im Bereich des
  • Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Chemnitz (SG) die Klage abgewiesen, weil
  • , - Zustand nach Herzinfarkt bei Durchblutungsstörungen der Herzkranzgefäße in einem CCS-Stadium II
  • Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gesunken ist, wird danach getroffen, welchen Verdienst er in einer

VG Hannover - 1 A 240/13

Verwaltungsgericht Hannover vom 17.03.2014
Inhalt
  • das Dezernat II bringe keine neue Prägung der Dezernatsstruktur mit sich. So liege es auch im
  • liege es aber, wenn der Ratsbeschluss - wie hier - in seine originären Rechte eingreife. Die
  • Stadt D. gewählt. Die Stadtverwaltung ist in insgesamt vier Dezernate gegliedert (OB, Fachdezernate I
  • . Dezember 2011 der "Fachdienst Recht" dem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Klägers zugeordnet
  • bloße Kenntnisnahme der Umgliederung des "Fachdienstes Recht" habe der Rat zudem seine Richtlinien

§ 102 MarkenG

Markensatzung
Inhalt
  • Kollektivmarke und 6.Angaben über die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Falle von Verletzungen der
  • Benutzung der Kollektivmarke befugten Personen aufzunehmen ist.(4) Die Einsicht in die Markensatzung steht jeder Person frei.
  • (1) Der Anmeldung der Kollektivmarke muß eine Markensatzung beigefügt sein.(2) Die
  • geographischen Gebiet stammen und den in der Markensatzung enthaltenen Bedingungen für die
  • Benutzung der Kollektivmarke entsprechen, Mitglied des Verbandes werden kann und in den Kreis der zur

LSG Baden-Württemberg - L 12 AS 5883/09

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 25.06.2010
Inhalt
  • Bescheid, dessen Rücknahme im Streit stehe, mit einer Rechtsnorm begründet werde, die später in
  • ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei
  • seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der
  • konkretisieren das seinerzeit maßgebliche Recht, das aufgrund der Norm bereits in der Vergangenheit gegolten
  • Lebensunterhalts nach dem SGB II. Vom 20. Februar bis 19. Mai 2006 befand sie sich in vollstationärer

SozG Marburg - S 8 AS 17/07 ER

Sozialgericht Marburg vom 16.06.2008
Inhalt
  • vorausgegangen ist“. „Vorausgegangen“ in diesem Sinne ist ein Verwaltungsbzw. Widerspruchsverfahren aber nur
  • Widerspruchsverfahren die Synergieeffekte, die – wie der Erinnerungsführer zu Recht vorträgt – Grund für
  • die Schaffung des reduzierten Erinnerungsführer zu Recht vorträgt – Grund für die Schaffung des
  • Verfahrensgebühr bei vorausgegangener Tätigkeit im Verwaltungsverfahren Gründe 1Die am 30.11.2007
  • erhobene Erinnerung des Erinnerungsführers, mit der sinngemäß beantragt wurde, 2unter entsprechender

§ 8a FMStFG

Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten
Inhalt
  • aufgestellt worden ist. Im Übrigen bleibt die Vorschrift des § 125 in Verbindung mit §
  • die mit einer Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten,3.die Aufgaben, Befugnisse und
  • -Gesellschaften, die ihren Sitz bereits zum 31. Mai 2014 im Inland hatten, sowie ihre in- und auslä
  • Statut einhalten. Darüber hinaus kann die Anstalt in Abstimmung mit den Abwicklungsanstalten
  • ist. Eine angemessene Garantie im Sinne der Vorschriften über die aufsichtsrechtliche