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VG Düsseldorf - 3 K 798/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 25.10.2005
- Inhalt
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- folgender Strukturierung fest: Psychiatrie 165 Betten (davon 127 Psychiatrie Allgemein und 38
- Psychiatrie allgemein und 38 Suchtkrankheiten) und 15 Tagesklinikplätze; im Übrigen wurde der Widerspruch
- 2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25. Januar 2005 ist rechtmäßig. Zu Recht hat die
- Entscheidung über die Planbettenzahlen nach § 16 Abs. 1 S 1 KHG NRW ist auch in der Sache zu Recht
- verbleibenden Bereich der Psychiatrie in die allgemeine Psychiatrie und Suchtkrankheiten unterteile. -Mit
Strafantragsrecht des Betreuers
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 24.03.2012
- Inhalt
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- Ein nach § 77 Abs. 3 StGB grundsätzlich strafantragsberechtigter Betreuer ist von diesem Recht
- Recht. Dies hat das OLG Celle in seinem Beschluss vom 21.02.2012 ( 32 Ss 8/12 ) festgestelt und in
- Recht betrifft es daher die Angelegenheit der Personenfürsorge und nicht der Vermögenssorge (so
- Aufgabenkreis ausdrücklich auf die Stellung von Strafanträgen erweitert hat. Weder der allgemeine
- auch die allgemeine Anordnung der Vertretungsbefugnis gegenüber Behörden nicht dem
Fitnessvertrag kündigen: Gar nicht so leicht!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.10.2012
- Inhalt
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- denen Betroffene vollkommen zu Recht ihren Vertrag außerordentlich gekündigt haben – die Mitarbeiter
- Lächerlichkeit bedarf hier keiner weiteren Ausführungen mehr. Fazit: Wer im Recht ist, sollte zuerst klagen und
- aus wichtigem Grund kündbar: Allgemein und BGH Aber: Kein Sonderkündigungsrecht wenn Krankheit bei Vertragsschluss bekannt war
Kein Künstlername für Prostituierte
Thorsten Blaufelder vom 27.01.2015
- Inhalt
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- Befriedigung ihrer Kunden. Außerdem sei sie nicht allgemein in der Öffentlichkeit bekannt. Auch
- betreibt. Sie engagiert sich zudem für die politischen und sozialen Rechte von Sexarbeiterinnen. In der
- . Schließlich sei sie wegen ihres Einsatzes für die Rechte von Sexarbeiterinnen bekannt. Dies überzeugte die
BGH - 4 StR 594/01
Bundesgerichtshof vom 06.06.2002
- Inhalt
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- Urteil wenden sich die Nebenkläger mit ihren Revisionen, mit denen sie allgemein die Verletzung
- formellen und materiellen Rechts rügen. Die Revisionen sind unzulässig. Der Generalbundesanwalt hat in
- formellen Rechts ist nicht ausgeführt und daher unzulässig gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO. Die in
Kein Künstlername für Prostituierte
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.01.2015
- Inhalt
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- Befriedigung ihrer Kunden. Außerdem sei sie nicht allgemein in der Öffentlichkeit bekannt. Auch
- betreibt. Sie engagiert sich zudem für die politischen und sozialen Rechte von Sexarbeiterinnen. In der
- . Schließlich sei sie wegen ihres Einsatzes für die Rechte von Sexarbeiterinnen bekannt. Dies überzeugte die
BGH - I ZR 153/11
Bundesgerichtshof vom 11.04.2013
- Inhalt
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- für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 14. Zivilsenats des
- Angebot „Shift.TV“ der Beklagten verletze nicht das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen auf Bild
- - oder Tonträger aufzunehmen. Auch liege kein Verstoß gegen das Recht der Klägerin vor, ihre
- Berufungsgerichts, die Beklagte zu 1 habe das ausschließliche Recht der Klägerin als Sendeunternehmen, ihre
- Berechtigung, wo das einem Dritten eingeräumte Recht - wie hier das Leistungsschutzrecht des
VG Saarlouis - 11 L 418/08
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 13.06.2008
- Inhalt
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- allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes davon auszugehen ist, dass eine Druckprobe ausreicht, um die
- Hand die allgemein anerkannten Anforderungen, z.B. an Druckstärke und Druckdauer, eingehalten werden
- allgemein anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd
- Standsicherheit von Grabmalen erstreckt (vgl. König, Recht der Grabmalgestaltung, 2. Aufl. 1990, S. 44 f
- Satzung in Bezug genommenen allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes davon auszugehen ist, dass eine
BGH - IV ZR 271/02
Bundesgerichtshof vom 15.02.2006
- Inhalt
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- . Februar 2006 für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts
- allgemein erhöht werden. Diese in den Vorinstanzen abgewiesenen Anträge verfolgt die Klägerin mit der
- Rente mit Recht nach § 44 VBLS a.F. vorgenommen. 81. a) Die Berechnung der Versicherungsrente nach
- a.F. verletzt nicht das durch Art. 39, 42 EGV (Art. 48, 51 EGV a.F.) gewährleistete Recht der
- Karlsruhe vom 7. Juni 2002 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 B 940/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2005
- Inhalt
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- Rattenfütterungsstudie ihren Konkurrenten ungerechtfertigt Vorteile bringen würde. Soweit sie allgemein
- zum 17. Oktober 2002 in nationales Recht umzusetzen war, aber bislang durch das Gesetz zur Neuordnung
- Studie nach allgemein üblichen, von der OECD vorgegebenen Regeln durchgeführt wurde. Die Offenlegung
- den Produkten der Antragstellerin konkurrieren könnten. Diese Aussage ist jedoch ebenso allgemein
- gehen nicht über die allgemeine Erkenntnis hinaus, dass in einem früheren Verfahren gesammelte
Urheberrecht: Urheberrechtsschutz orientiert sich nicht am geistigen Zustand des Schaffenden
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 29.05.2014
- Inhalt
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- zurückweisen, weil es ja nicht Ausdruck seines (eigenen) Schaffens ist. Dem folgte das Gericht zu Recht
- internationalen Privatrecht nach dem Recht des Schutzlandes (BGH GRUR 1999, 152 – Spielbank – Affäre; BGHZ 118
- deshalb im vorliegenden Fall nach deutschem Recht (Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 7 Rn. 12) Nach dem
- menschliche Schöpfungsakt zurückgeführt wird.aa) Nach einer in Schrifttum und Rechtsprechung allgemein
- Falle der Verletzung dieses Rechts geltend machen kann, richten sich gemäß dem deutschen
Datenschutz in Dubai: das “DIFC Data Protection Law”
Dr. Sebastian Kraska vom 06.09.2011
- Inhalt
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- Rechte der Betroffenen sind in den „Articles“ 17 – 18 DPL-DIFC 07 geregelt. Sie umfassen das Recht auf
- . Jedoch üben die einzelnen Emirate auch auf diese Politikfelder großen Einfluss aus; erst Recht gilt dies
- in ihren eigenen Kompetenzfeldern. Das Bundesrecht, aber auch das Recht der einzelnen Emirate
- nach Recht und Gesetz, Treu und Glauben („Article“ 8 (1) (a)) Zweckbindungsgrundsatz („Article“ 8 (1
- .“ Fazit Das im Jahr 2007 geschaffene Datenschutzrecht in Dubai wurde stark an das europäische Recht
Umsatzsteuer: Sportpferde sind gewöhnlich nicht zur Zubereitung von Nahrungsmitteln bestimmt
martina heck vom 03.11.2014
- Inhalt
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- . Gemessen am Unionsrecht war das nationale Recht in Bezug auf die Lieferung von Sportpferden jedoch
- insoweit auf Tiere ab, die gewöhnlich und allgemein dafür bestimmt sind, in die menschliche oder
- allgemein dafür bestimmt, für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet zu werden, auch
- Vorschrift nur ein lebendes Tier ist, das gewöhnlich und allgemein für die Zubereitung von Nahrungs- oder
- sowohl Sportpferde als auch solche Pferde erfasst, die gewöhnlich und allgemein für die Zubereitung von
BVerfG - 1 BvR 264/97
Bundesverfassungsgericht vom 19.03.1998
- Inhalt
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- § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG entgegen. Auch der allgemeine Subsidiaritätsgrundsatz führt nicht zur
- allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die
- allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 56, 37 ). 15 c) Die angegriffenen Entscheidungen, die die
- (vgl. BVerfGE 92, 140 ). 17 b) Wie die Berufsfreiheit strahlt auch das allgemeine
- Anfechtung des Arbeitsverhältnisses des Beschwerdeführers bestätigen, greifen in diese Rechte des
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 B 2230/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.01.2003
- Inhalt
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- Anspruch der Antragstellerin betrifft das Recht, dass über ihre Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden
- wird. Dieses Recht wäre allerdings im Einklang mit den zutreffenden rechtlichen Ansätzen der
- Recht vorläufiger Rechtsschutz in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 - 12 L 1024
- Bewältigung von Personalentscheidungen den Anschluss an geltendes Recht zu erreichen. Hierauf beruhen
- Bewerberfeldes durch möglichst allgemein gehaltenen Zuschnitt des Bewerbungs- bzw. Anforderungsprofils