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OLG Celle - 22 U 155/00

Oberlandesgericht Celle vom 06.12.2001
Inhalt
  • Gerichte nämlich ausnahmslos diesen im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht geregelten Fall
  • nach den im Bürgerlichen Recht allgemein geltenden Regeln für die Schuldübernahme, welcher der
  • . November 2001 für Recht erkannt: Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Mai 2000 verkündete
  • der Bundesgerichtshof jener neuerdings zuspricht. Mit Zinsen hat dies nichts zu tun. II. Der
  • Zinsanspruch ist nur in dem aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfang gerechtfertigt unter dem

VG Berlin - 23 V 44.05

Verwaltungsgericht Berlin vom 26.05.2005
Inhalt
  • akzeptieren müsse. 11 Es könne keine Rede davon sein, dass das kodifizierte Recht in Ghana Vorrang
  • rechtsgeschäftlichen Willen – in Deutschland begründet (domicile of choice). Er habe sich im Bundesgebiet mit
  • unterliegt nach dieser Vorschrift dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen
  • Aufenthalt hat. Das ist hier Ghana. Der Vater des Klägers zu 1. war seinerzeit nach ghanaischem Recht
  • 16.07 –, m.w.N.). Die Beklagte und der Beigeladene ziehen zu Recht nicht in Zweifel, dass diese

§ 20 JuSchG

Vorschlagsberechtigte Verbände
Inhalt
  • ernennen. Reicht eine der in Satz 1 genannten Organisationen mehrere Vorschläge ein, wählt das
  • Deutschland. Für jede Organisation, die ihr Vorschlagsrecht ausübt, ist eine Beisitzerin
  • ;ffentlichen Rechts durchBevollmächtigter des Rates der EKD am Sitz der Bundesrepublik Deutschland
  • einen Stellvertreter ausgeübt: 1.für die Kreise der Kunst durchDeutscher Kulturrat,Bund
  • Buchhandels e. V. - Verlegerausschuss,Arbeitsgemeinschaft der Zeitschriftenverlage (AGZV) im

GLOR Music Production II GmbH & Co. KG: Anlageberaterin zum Schadensersatz verurteilt

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 18.07.2014
Inhalt
  • Production II GmbH & Co. KG einen Betrag in Höhe von € 30.000,00 Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte
  • die Anlageberaterin seinen Bruder im Zusammenhang mit der Beteiligung an der GLOR Music Production II
  • Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin und Standort Zürich meldet, hat das Landgericht Augsburg
  • der Kläger, der aus abgetretenem Recht seines Bruders gegen die Anlageberaterin vorging, vor, dass
  • . Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeigt es, dass Anleger der GLOR Music Production II

Art 72 GG

Inhalt
  • in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des
  • ältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen
  • Regelungen treffen über: 1.das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);2.den Naturschutz
  • und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des
  • (1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur

LG Ellwangen - 5 T 3/04

Landgericht Ellwangen vom 29.06.2004
Inhalt
  • auch nicht pfändbar (§§ 857 Abs.1, 851 Abs.1 ZPO). Im Hinblick auf die Regelung in § 857 Abs.3 ZPO ist
  • .). Jedenfalls in Fällen wie dem hier in Rede stehenden ist diese Frage zu verneinen. Eine Pfändung im
  • . Durch die Pfändung tritt der Pfändungsgläubiger in die Rechte des Pfändungsschuldners ein, ohne jedoch
  • Erinnerung der Antragsgegnerin zu Recht zurückgewiesen. Das Beschwerdegericht teilt die Auffassung des
  • mehr zum Nachteil des Pfändungsgläubigers über das Recht verfügen. Jegliche Maßnahmen, die das

BVerfG - 2 BvR 8/08

Bundesverfassungsgericht vom 18.03.2009
Inhalt
  • , ob die angegriffenen Entscheidungen mit der Verfassung vereinbar sind, ist das Recht des
  • von ihm enthält und deshalb mit der Gewährung auch ein Eingriff in das Recht auf informationelle
  • Fortsetzungsfeststellungsinteresse habe. Der Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung
  • Gewährung von Akteneinsicht stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Landgerichts den Beschwerdeführer in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. 17 a) Die

BVerfG - 2 BvR 1431/07

Bundesverfassungsgericht vom 28.11.2007
Inhalt
  • Präsidiumsbeschlusses ist der Beschwerdeführer nicht in seinem Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt. Zwar
  • grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG. 9 a) Dieser gewährt jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht
  • . Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer in seinem subjektiven Recht auf fehlerfreien
  • Beschwerdeführer zudem in seinem grundrechtsgleichen Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Durch
  • und Abstimmung im Rahmen Recht sprechender Tätigkeit auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu

LSG Sachsen - L 6 KN 16/03 U

Sächsisches Landessozialgericht vom 16.10.2003
Inhalt
  • zulässige Berufung ist nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht im vorliegenden Fall - durch den
  • Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (BGBl. II 889, 1239) in Bundesrecht transformiertes - Recht der DDR
  • Kausalität ist auch im Nachhinein für das hier anwendbare Recht der DDR systemgerecht. Bereits durch die
  • des Dritten Buches der RVO zu entschädigen, wenn sie nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht
  • Schadensbild zu führen. Auch im Recht der DDR galt, dass ausnahmsweise ("Einzelentscheid") auch solche

VerfGH Berlin - M auf 1.692

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Verfassungsbeschwerdeverfahren ist nur zu prüfen, ob das Gericht in der Verfassung von Berlin enthaltene Rechte des
  • Beschwerdeführer das von ihm geltend gemachte, in § 537 BGB bestimmte Recht zustand, und nach Verneinung dieser
  • auch in diesem Zusammenhang nicht zu prüfen. 28 c) Auch das Recht des Beschwerdeführers auf Eigentum
  • (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 VvB) ist nicht verletzt. Selbst eine nach einfachem Recht möglicherweise
  • . Dies stelle einen richterlichen Eingriff in die eigentumsähnlich geschützten Rechte des Mieters dar

BPatG - 25 W (pat) 20/09

Bundespatentgericht vom 27.04.2009
Inhalt
  • sich lediglich auf die in Zusammenhang mit dieser Firma stehenden Rechte und Pflichten, keineswegs
  • Verfügung über die Rechte des Antragstellers aus der Marke 305 69 116 in Form einer Zustimmung zur
  • wird, ist nur anzumerken, dass Frau S… ausweislich der Amtsakte zu keinem Zeitpunkt Rechte an der hier
  • keinen Erfolg. Die Markenstelle hat zu Recht die Rückgängigmachung der Umschreibung der Marke 305 69
  • . BPatG BlPMZ 2003, 158, 159 - Johnsen). Sie kommt vielmehr nur im Ausnahmefall in Betracht, wie er

BSG - B 2 U 28/01 R

Bundessozialgericht vom 04.06.2002
Inhalt
  • neue Recht auch auf frühere Versicherungsfälle anzuwenden ist (vgl BT-Drucks 13/2204 S 121 zu § 219
  • = § 214 SGB VII). Eine Rückwirkung des im SGB VII enthaltenen materiellen Rechts ist auch deshalb
  • Recht den JAV nach § 573 Abs 2 RVO festgesetzt. Mit der - vom LSG zugelassenen - Revision rügt der
  • erstmalige Festsetzung iS der Vorschrift dar. Im Schrifttum ist allerdings umstritten, ob unter erstmaliger
  • Berufsausbildung) betroffen ist, ergeben sich keine das materielle Recht inhaltlich beeinflussenden

Bildveröffentlichung: kein Schadensersatz für rechtsradikalen Demonstranten

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 16.09.2014
Inhalt
  • rechtsradikalen Demonstranten kein Recht auf Schadensersatz zusteht, wenn ein Bild von ihm veröffentlicht
  • Eingriff im konkreten Fall verneint, da sich der Demonstrant freiwillig in der Öffentlichkeit aufhält
  • die Kleidung auf die rechte politische Gesinnung anspielt.Bei dem Kläger handelte es sich um...
  • Das Amtsgericht Friedberg hat in seinem Urteil vom 6. August 2014 entschieden, dass einem
  • würde der Schmerzensgeldanspruch voraussetzen, dass ein schwerwiegender Eingriff in die

§ 69 LBG

Inhalt
  • ücken zur Entschädigung in Land ausgeübt werden, und zwar auch dann, wenn der Eigent
  • kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die
  • ;bt werden kann, und2.das Vorkaufsrecht für den in Absatz 1 genannten Zweck auszuüben
  • , wenn sie das Recht nicht für Siedlungszwecke ausüben wollen, und über das durch Ausü
  • anzusehen ist, entscheidet in Zweifelsfällen die nach § 8 zuständige Behörde.

Art 26 BGBEG

Form von Verfügungen von Todes wegen
Inhalt
  • das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. 1965 II S. 1144, 1145
  • ) ist eine letztwillige Verfügung, auch wenn sie von mehreren Personen in derselben Urkunde
  • Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden ist oder im Zeitpunkt der Verfügung anzuwenden wäre. Die
  • ihrer Form gültig, wenn sie den Formerfordernissen des Rechts entspricht, das auf die
  • (1) In Ausführung des Artikels 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 über