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Art 1 ZJDVtrÄndVtrG
- Inhalt
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- Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik
- Rechts – (BGBl. I S. 1597) wird zugestimmt.(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
- (1) Dem in Berlin am 3. März 2008 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik
- Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen
- Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen
Herr und Sklave, Master and Servant
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 04.09.2013
- Inhalt
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- Law School, einer Eliteinstitution mit wenig Konkurrenz in den USA (deren Nachruf ist hier zu finden
- work, either personally or by another servant or agent. It is this right of control or interference
- , meinte sie, und sie hatte wohl recht. Wer würde auch einer Professorin widersprechen? Abgesehen
- ich in meiner alten Kopie eine Spur Arbeitsrecht gefunden. Sehen Sie mal, mit welcher Leichtigkeit
- ,…(within the hours of service) and when not to work, and what work to do and how to do it (within the
LAG Hamm - 10 Sa 2025/03
Landesarbeitsgericht Hamm vom 25.06.2004
- Inhalt
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- fehlt es, wie das Arbeitsgericht zu Recht festgestellt hat. Auch mit dem Berufungsvorbringen ist es
- 54I 55Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet. 5657Zu Recht hat das Arbeitsgericht
- Teilnahme an einer Betriebsratsschulung. 3Der am 12.13.14xx geborene Kläger ist seit dem 02.10.1989 im
- zuletzt 19,29 EUR beschäftigt. Im Betrieb der Beklagten, in dem ca. 440 Mitarbeiter beschäftigt sind
- Zeitraum vom 08. bis 13.09.2002 in der unstreitigen Höhe von 675,15 EUR brutto mit Schreiben vom
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 R 39/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.09.2005
- Inhalt
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- der Schifffahrt im Sinne der Versorgungsordnung. Das Recht der DDR habe den Begriff des „Instituts
- AVTI maßgebend waren. Im Übrigen unterschied auch das Recht der DDR zwischen staatlichen Organen
- . Oktober 1968 - GBl. II S. 965 -, VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der VEB, Kombinate und
- . 1 Grundgesetz (GG) keine Rechte herleiten. Denn es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im
- . Februar 1975 bis zum 15. März 1985 im Sinne von § 5 AAÜG würden nicht vorliegen. Der Kläger sei in dem
Rechtsanwalt Patrick Staniforth
Baurecht und Architektenrecht
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
IT-Recht
Hans Mayer
IT-Recht
Urheberrecht und Medienrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
OVG Rheinland-Pfalz - 8 C 10315/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 04.04.2006
- Inhalt
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- erfassten Ist- Zahlen. Erst recht seien die Angaben für den Planungsfall – auch im Vergleich zu anderen
- in Haupt- (I) und Hilfsantrag (II) ohne Erfolg. I. Die im Hauptantrag erhobene Anfechtungsklage ist
- Verletzung in seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) berufen und ist daher
- ist insoweit zu recht – und vom Kläger unbeanstandet – davon ausgegangen, dass keine wegen
- zivilrechtlichen Durchsetzung seiner Rechte gegen den Eigentümer (in diesem Sinne auch OVG NRW, NVwZ 1984
SozG Berlin - S 16 RA 1160/06
Sozialgericht Berlin vom 19.06.2006
- Inhalt
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- begründet. Das Sozialgericht Berlin hat zu Recht mit Urteil vom 19. Juni 2006 die Klage abgewiesen. Der
- nicht ersichtlich. In diesem Zusammenhang hat die Beklagte zudem bereits zu Recht darauf hingewiesen
- Recht verlieren, die Berufsbezeichnung Bau-Ingenieurökonom zu führen. Ab März 1971 war er anschließend
- mit einem Stammkapital in Höhe von 10.560.030 RM gegründet worden; hiervon hielten die Deutsche
- Klage bei dem Sozialgericht Berlin erhoben. Die M sei tatsächlich mit Gründung der DDR in die
OLG Stuttgart - 17 UF 214/07
Oberlandesgericht Stuttgart vom 12.10.2007
- Inhalt
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- Beschwerde des Antragsgegners ist unbegründet. Das Amtsgericht hat die Rückführung der Söhne zu Recht
- , der sich der Senat anschließt. Im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist ergänzend Folgendes
- auszuführen: 4 1. Das Verbringen der Kinder in die Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel des
- dauerhaften Aufenthalts war widerrechtlich nach Art. 13 Abs. 1 lit. a HKiEntÜ. Entgegen den Ausführungen in
- Verbringens nach Art. 3 Abs. 1 a HKiEntÜ das französische Recht für maßgeblich erachtet, welches zum
§ 4 GeoZG
Betroffene Geodaten und Geodatendienste
- Inhalt
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- ändert worden ist, und in Form von Netzen),i)Schutzgebiete (Gebiete, die im Rahmen des
- , Stress) der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (zum Beispiel
- Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm) oder in mittelbarem Zusammenhang mit der
- internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden
- Rechte an geistigem Eigentum, so bleiben diese Rechte von den Vorschriften dieses Gesetzes unberührt.
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 2749/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.06.2010
- Inhalt
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- solcher Anspruch vorliegt, ist hingegen das materielle Recht. In der Regel ist auf die Sach- und
- alten Recht hätte auch nicht schneller zum Erfolg geführt. Bei Aufnahme in ein Investitionsprogramm
- nachkommen. Hiervon ist auch das Verwaltungsgericht ausgegangen und hat zu Recht eine Gefahr für die
- unmittelbaren oder mittelbaren Rechte weder auf Aufnahme in ein konkretes Investitionsprogramm noch gar auf
- Verwaltungsgerichts Gel¬senkirchen vom 27. August 2008 ist insoweit wir¬kungslos. Im Übrigen wird die
BPatG - 29 W (pat) 82/02
Bundespatentgericht vom 22.10.2003
- Inhalt
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- die Waren „Instruments d’écriture et leurs composants“ in Klasse 16 mit Wirkung für das Gebiet der
- identisch mit den Waren, für die die jüngere Marke in Klasse 16 „Instruments d’écriture et leurs
- im Bereich der Schreibgeräte ist festzustellen, daß die Hersteller ihrem Unternehmenskennzeichen in
- Bundesrepublik Deutschland unter der Nummer IR 730 556 international registriert worden ist, hat die
- des Deutschen Patent- und Markenamts hat der IR-Marke 730 556 mit Beschluß vom 12. Dezember 2001 den
LSG Schleswig-Holstein - L 11 B 392/08 AS ER
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 10.07.2008
- Inhalt
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- gewähren, hat keinen Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hat das Sozialgericht Lübeck mit Beschluss vom 26
- die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder
- . Auch bei Erlass einer einstweiligen Anordnung ist allerdings auf die Erfolgsaussichten in der
- auf das Vorbringen im Beschwerdeverfahren ist zu ergänzen: Dem Prozessbevollmächtigten des
- II mehr hatten mit der Folge, dass auch der Zuschlag nach § 24 SGB II wegfiel. Wie das Sozialgericht
LSG Thüringen - L 7 AS 63/06 ER
Thüringer Landessozialgericht vom 08.03.2006
- Inhalt
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- Anordnungsanspruch liegt vor, wenn das im Hauptsacheverfahren fragliche materielle Recht mit überwiegender
- (erwerbsfähige Hilfsbedürftige). Hilfebedürftig im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist nach § 9 Abs
- . 1 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit
- hinaus muss in Abwägung der für die Verwirklichung des Rechts bestehenden Gefahr einerseits und der
- Antragstellerin im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig Leistungen in gesetzlicher Höhe nach
SozG Reutlingen - S 2 AS 1885/08
Sozialgericht Reutlingen vom 03.03.2009
- Inhalt
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- ... geborene Kläger wohnte im streitgegenständlichen Zeitraum mit seiner Mutter in getrennten Wohnungen in
- Lebensunterhalt nach dem SGB II. Im zwischen den Beteiligten geführten Rechtsstreit mit dem Az. S 2 AS
- 10 AS 1281/05, n.v.) insoweit zu Recht hingewiesen hat – der Leistungsträger in der Hand, bei an
- reicht in diesen Fällen, die bloße – mündliche oder schriftliche – Abrede, dass ein Mietzins zu zahlen
- einem Haus in ..., das im Eigentum einer Erbengemeinschaft, bestehend aus der Mutter des Klägers