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BGH - 4 StR 364/12
Bundesgerichtshof vom 26.09.2012
- Inhalt
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- in 24 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem Raub sowie in sieben Fällen im Versuch
- Fällen im Versuch handelnd, davon wiederum in vier Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung, und
- verurteilt. 21. Die Revisionen der Angeklagten, mit denen sie jeweils die Verletzung materiellen Rechts
- . März 2012 werden verworfen, hinsichtlich der Angeklagten S. mit der Maßgabe, dass die Angeklagte im
- verurteilt ist. Die Angeklagte S. hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im
BGH - 2 StR 16/01
Bundesgerichtshof vom 21.02.2001
- Inhalt
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- in nicht geringer Menge in zwei Fällen schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen zu den
- unter II. 1 und 2 der Urteilsgründe festgestellten Taten und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. 2
- ist unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. Die Annahme von Tatmehrheit für die beiden
- Verkäufe in einem Handlungsteil zusammen. Es ist deshalb Tateinheit anzunehmen (BGHR BtMG § 29 Abs.1 Nr. 3
- unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen im Sinne von § 29 a Abs. 1 Nr. 2
BGH - 4 StR 347/04
Bundesgerichtshof vom 23.11.2004
- Inhalt
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- schuldig ist; c) im Gesamtstrafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der
- seiner Revision, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat
- Stralsund vom 26. April 2004 a) aufgehoben, soweit der Angeklagte im Fall II 4 der Urteilsgründe wegen
- den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg; im übrigen ist es unbegründet im Sinne des
- § 349 Abs. 2 StPO. Soweit der Angeklagte im Fall II 4 der Urteilsgründe wegen sexuellen Mißbrauchs
BFH - IX B 171/07
Bundesfinanzhof vom 04.04.2008
- Inhalt
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- . Die Klägerin wendet sich mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde im Wesentlichen nur --in der Art einer
- Revisionsbegründung-- gegen die vom Senat im Urteil in BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324 vertretene
- vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01 (BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324) bereits entschieden hat. 3Zur
- 2005 VII B 67/05, BFH/NV 2006, 375, m.w.N.). Diese Voraussetzung ist im Streitfall nicht erfüllt
- absichtlich geschehen, reicht zur Darlegung einer greifbaren Gesetzeswidrigkeit oder Willkür nicht aus
BFH - VI B 74/09 H
Bundesfinanzhof vom 17.11.2009
- Inhalt
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- Rechtsbehelfs gehindert worden ist oder wenn die Fristversäumnis auf das rechts- oder treuwidrige
- die Beschwerde insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Äußerungen im
- , m.w.N.). Der Begriff der höheren Gewalt ist danach enger als der Begriff "ohne Verschulden" in § 56
- vom 11. Oktober 2006 IX B 68/06, BFH/NV 2007, 91, m.w.N.). Der Verlust des Rügerechts ist
- der Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall
GarantieHebelPlan 08 – Anlageberaterin zum Schadensersatz verurteilt
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 13.04.2017
- Inhalt
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- im Zusammenhang mit deren Beteiligung an der GarantieHebelPlan 08. Bereits in der Vergangenheit
- Anlegerin von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen. Im Gegenzug muss die Anlegerin die Rechte
- aufgrund einer Beratung im Jahre 2010 an der GarantieHebelPlan 08 beteiligt. Die Anlegerin ist der
- Chancen und Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt worden zu sein. Weiter ist die von der
- die sie im Rahmen der Beratung nicht hingewiesen wurde. Nach ständiger Rechtsprechung gilt
Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II für ein Ehepaar mit einem zweijährigen Kind nicht verfassungswidrig zu niedrig bemessen
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 29.03.2013
- Inhalt
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- SGB II in Höhe von monatlich 1182 Euro. Dabei legte er der Berechnung einen Regelbedarf für die
- gegen Art 1 Grundgesetz (Menschenwürde) in Verbindung mit Art 20 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip
- Erwachsenen, in deren Haushalt ein zweijähriges Kind lebt. Ebenso wenig ist der für Kinder bis zur
- Kindern und Jugendlichen. Nicht entscheidend ist dabei, dass der Kläger zu 3 im konkreten Fall
- keine Teilhabeleistungen in Anspruch genommen hat und nicht festgestellt worden ist, welche
Heizen oder Geizen? Mietminderung bei nicht ordnungsgemäßer Beheizung oder gar Recht auf außerordentliche Kündigung
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 19.10.2011
- Inhalt
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- Ausweislich der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist das Funktionieren der Heizung in den
- weiterer gesetzlich vorgesehener Voraussetzungen (wie Mängelanzeige etc.) ein Recht auf Mietminderung zu
- Heizperiode zugebilligt. Die Höhe der Mietminderung ist jedoch eine Einzelfallentscheidung. In einem
- das KG Berlin. Die außerordentliche Kündigung der Mieter erfolgte demnach zu Recht. Eine Ausnahme
- Wintermonaten und in der Übergangszeit von erheblicher Bedeutung für die Gebrauchstauglichkeit der
VG Darmstadt - 9 E 2454/05
Verwaltungsgericht Darmstadt vom 27.11.2007
- Inhalt
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- anwendbar, sondern bedürfen ihrer Umsetzung in nationales Recht, was hier insoweit mit der Änderung des
- sind, ist im deutschen Recht nicht normativ festgelegt und muss daher im Einzelfall von der
- Stellen wendet, die im Bereich des öffentlichen Rechts mit raumbezogenen Planungen und Maßnahmen
- Bereich vollständig in nationales Recht umgesetzt worden sei. 9Auch sei das § 34 Abs. 1 BauGB
- Im Juni 2006 ist ein von der Beklagten in Auftrag gegebenes Gutachten des TÜV Nord zur
§ 4 RuStAG
- Inhalt
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- örigkeit, wenn ein Elternteil 1.seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen
- ;gt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher
- Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die
- , bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird
McDonald’s muss für Gewichtszunahme eines Mitarbeiters Schadensersatz zahlen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 30.10.2010
- Inhalt
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- bekam Recht. Das Arbeitsgericht in Sao Paulo verurteilte das Fast Food Restaurant zu umgerechnet
- Nach zwölf Jahren Mitarbeit in einem Schnellrestaurant brachte ein Brasilianer 30 kg mehr auf die
- Waage. Er verklagte die McDonald’s Filiale in Porto Alegre wegen der kalorienhaltigen Hamburger und
- dem ehemaligen Mitarbeiter gab es selbst in den Pausen nur Burger und Pommes, ohne dass die in
- Gesundheitsprobleme bekommen. In erster Instanz war die Filiale zu einer Entschädigung in Höhe von
OLG Dresden - U 2403/00
Oberlandesgericht Dresden vom 23.08.2001
- Inhalt
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- auch nicht mit dem Hinweis darauf in Abrede gestellt werden, dass die Beklagte im Rahmen des § 33 Abs
- In dem Rechtsstreit Landesinnung , Körperschaft des Öffentlichen Rechts, vertreten durch den
- hierdurch Rechte Dritter betroffen sind. Auch mit dieser Regelung wird die Anwendbarkeit des GWB nicht
- Einrichtungen bestehen. Als Einrichtung des öffentlichen Rechts ist dabei jede Einrichtung zu
- öffentlichen Ausschreibung für Leistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von wiederverwendbaren
Art 63 BGBEG
- Inhalt
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- solche Rechte bestehen. Die Vorschriften des § 1017 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden auf diese Rechte entsprechende Anwendung.
- Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über das Erbpachtrecht, mit
- Einschluß des Büdnerrechts und des Häuslerrechts, in denjenigen Bundesstaaten, in welchen
SexMobs, eine neue Form der Strafbarkeit???
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vom 13.01.2016
- Inhalt
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- zum Vergleich: Ein unvermittelter Schlag ins Gesicht ist als Körperverletzung im Mindestmaß mit bloßer
- ist! Dabei gilt dies selbst dann, wenn das Opfer freiwillig mit dem Täter in die Wohnung gegangen
- Recht – im Gegensatz zu den meisten ausländischen Staaten – nicht. Steht also beim Vorwurf einer
- Frauen strafbar machen. Hätte sich aber ein Mann mit demselben Schild vor den Kölner Dom in aller
- Reeperbahn ist das obszöne Antanzen mit dem darauffolgenden „beherzten“ Griff zischen die Beine um
AG Düsseldorf - 53 C 1736/08
Amtsgericht Düsseldorf vom 23.07.2008
- Inhalt
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- Mietobjektes entstanden ist oder nicht bzw. ob es nach feuchtschwangerer Luft im Treppenhaus riecht oder
- Klägerin ist der Ansicht, dass mit Rücksicht auf die Regelung in § 23 des Mietvertrages die
- Anspruch auf Unterlassung der Wäschetrocknung in der Mietwohnung geltend. 3Die Klägerin ist
- Vermieterin und die Beklagte Mieterin einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Xstraße in X. Das Hausobjekt
- Mietwohnungen. In dem Hausobjekt befindet sich im Kellergeschoss ein Trockenraum, der von der Beklagten