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LSG Bayern - L 2 U 278/99
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.05.2001
- Inhalt
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- breitflächige Ruptur der Supraspinatussehne mit deutlicher Muskelretraktion. Im Bericht vom
- Schulterambulanz der Chirurgischen Klinik und Poliklinik vor. Im Bericht ist von Prof.Dr.Schw
- Rotatorenmanschettenruptur nicht begründet werden. Beigezogen ist die Akte des Sozialgerichts Landshut S 13 U 179/97 mit dem
- 01.01.1997 zu entscheiden gewesen wäre (§§ 212, 214, Abs.3 SGB VII in Verbindung mit § 580 RVO). Von einer
- befindet sich Dr.F ... in Übereinstimmung mit der medizinischen Standardliteratur, wie die
LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 474/99
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.01.2001
- Inhalt
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- Fingers rechts zu. Ab 28. Juni 1997 war er wieder arbeitsfähig. Im Ersten Rentengutachten vom 11
- Dr I. die MdE in seinem Gutachten vom 31. März 1998 auf 20 vH bis 31. Dezember 1997. Mit Bescheid vom
- wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 14. Oktober 1998 zurück. Im anschließenden
- unbegründet. Das SG und die Beklagte haben zu Recht einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer
- ). Die Entscheidung der Frage, in welchem Grade die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist
BFH - VII R 34/12
Bundesfinanzhof vom 28.01.2014
- Inhalt
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- ausgeführt-- nicht zuließe; denn Aufrechnung ist keine Vollstreckung. Mit Recht hat das FG aber sinngemäß
- ). Das FG hat im Ergebnis zu Recht geurteilt, die vom FA erklärte Aufrechnung gegen die
- Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 2179 veröffentlicht. 4Gegen dieses Urteil
- die Gegenstände, derentwegen der Haftungsschuldner in Anspruch genommen worden ist, sowie in von ihm
- eine Schadenersatzzahlung gehören soll (Urteil des Senats in BFHE 235, 126, BStBl II 2012, 223
§ 30e PKDBSa
Verfahren beim Ausscheiden
- Inhalt
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- Arbeitnehmer freiwillige Weiterversicherung mit eigenen Beiträgen (§ 30c) beantragt. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
- über die sich aus den §§ 30a bis 30d ergebenden Rechte schriftlich informiert und
- darauf hingewiesen, dass die Ausübung der Rechte auf freiwillige Weiterversicherung oder
- ergebenden Rechte schriftlich informiert und darauf hingewiesen, dass die Ausübung der Rechte
- Versicherungsverhältnis der Abteilung Z 2002 in dem zur Zeit des Fristablaufs erreichten Umfang bestehen
§ 5 BerlinFG
Berliner Unternehmer, westdeutscher Unternehmer
- Inhalt
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- ;ftsleitung in Berlin (West) hat, auch mit seinen im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes
- des in § 1a bezeichneten Unternehmers.(2) Westdeutscher Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes ist
- Unternehmers, wenn sie das Umsatzgeschäft mit einem anderen Berliner Unternehmer im eigenen Namen
- Rechts und eine politische Partei im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes, auch wenn die
- (1) Berliner Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes ist 1.ein Unternehmer, der seine Geschä
LG Berlin - 67 S 42/07
Landgericht Berlin vom 23.01.2007
- Inhalt
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- vorweg abzuziehenden Garagenflächen 278,62qm in Ansatz bringt. Es ist hier nicht mit der gesamten
- Straße xx, drittes Obergeschoss rechts, xxx Bxxx. Die Wohnung ist öffentlich gefördert und
- ergibt sich aus einer unbestrittenen Neuvermessung des Hauses. Im Übrigen ist die Differenz von 0,08qm
- geringfügig und Neuvermessung des Hauses. Im Übrigen ist die Differenz von 0,08qm geringfügig und
- wirkt sich nicht aus. 9Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte in den Erläuterungen wegen der
LG Essen - 9 O 152/07
Landgericht Essen vom 19.05.2009
- Inhalt
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- gefördert worden sind. Der Vortrag der Kläger hierzu ist völlig pauschal gehalten. Da die Kläger Rechte
- . Zivilkammer Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 9 O 152/07 Sachgebiet: Bürgerliches Recht Leitsätze
- . Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
- ebenfalls in § 6 des Kaufvertrages niedergelegt ist. Der Vertrag enthält keine Angaben zur Größe der
- Gewährleistungsrechte zwischen den Parteien besprochen und im Einzelnen ausgehandelt worden ist
OVG Rheinland-Pfalz - 2 A 10534/02.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 14.06.2002
- Inhalt
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- einheitlichen Wartezeitregelung ist damit von vornherein ausgeschlossen. Subjektive Rechte des Klägers
- Im Namen des Volkes In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Beförderung hat der 2. Senat des
- Richter Schneidermeister Braun für Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten wird das aufgrund
- Polizeikommissars (BesGr A 9 gD) verliehen worden ist, begehrt mit seiner Klage die Neubescheidung
- des Beklagten stehe nicht in Einklang mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG. Es sei kein sachlicher
Nachtarbeit bei Wolters Kluwer
Pascal Kokken vom 02.02.2011
- Inhalt
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- Geschäftsverkehr bestimmt hat; anzunehmen ist dies, wenn der Adressat im Rechts- und
- , wenn sie gespeichert ist. Willenserklärungen an einen Empfänger, der im Rechtsverkehr mit seiner E
- Empfangsvorrichtung, wenn der Empfänger sie auch für den Empfang von Willenserklärungen im Rechts- und
- . Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. (…) Bitte antworten Sie nicht
- Wolters Kluwer ist eine Verlagsgruppe, die unter dem Verlag Franz Vahlen GmbH die Juristischen
Bei Straftat kann Erwerbsminderungsrente versagt werden
Thorsten Blaufelder vom 09.01.2015
- Inhalt
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- Erwerbsminderungsrente zu recht nicht gewährt worden. Bildnachweis: © Fotowerk – Fotolia.com
- Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video:
- verletzt, dem kann eine Erwerbsminderungsrente versagt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die
- Erwerbsminderung auf eine selbst begangene Straftat zurückzuführen ist, entschied das Hessische
- Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 06.01.2015, bekanntgegebenen Urteil (AZ: L 5 R
Bonnfinanz AG im Zusammenhang mit Medico-Fonds zu Schadensersatz verurteilt
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 24.06.2011
- Inhalt
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- Landgericht Heilbronn gab nun dem Anleger Recht und verurteilte die Bonnfinanz AG zur Zahlung eines
- Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich
- München, den 22.06.2011. Das Landgericht Heilbronn hat die Bonnfinanz AG wegen Fehlberatung im
- Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an den Medico Fonds Nr. 33 und Nr. 37 zu Schadensersatz
- verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im
§ 21 REITG
Verfahrensvorschriften
- Inhalt
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- vorbelasteter und nicht vorbelasteter Erträge zu machen. § 152 der Abgabenordnung ist mit
- Richtigkeit einzelner Angaben bestätigt. Unberührt bleibt das Recht der Finanzbehörde, weitere
- ;rperschaftsteuer geltenden Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden. In öffentlich-rechtlichen
- Streitigkeiten wegen einer Zahlung ist der Finanzrechtsweg gegeben. Das Aufkommen aus der Zahlung
- steht je zur Hälfte dem Bund und dem Land zu, in dem die REIT-Aktiengesellschaft ihren Sitz hat
LG Düsseldorf - 4 Qs 66/06
Landgericht Düsseldorf vom 25.09.2006
- Inhalt
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- auszulegenden Erinnerung vom 28.06.2006 zu Recht, dass die Gebühr Nr. 4141 W RVG nicht festgesetzt
- Abs. 3 StPO) ist die Hauptverhandlung im Sinne des Gebührentatbestandes Nr. 4141 W RVG entbehrlich
- ihrer in dem Beschwerdeverfahren angefallenen notwendigen Auslagen. Die andere Hälfte ihrer
- notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Gründe 12Die Betroffene rügt mit der als sofortige Beschwerde
- worden ist. Durch die Zustimmung der Betroffenen zur Rücknahme des Strafbefehlsantrages (§§ 303, 411
Wer ständig Tauben füttert, kann fristlos aus der Wohnung fliegen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 12.12.2016
- Inhalt
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- die Wohnung fristlos gekündigt. Zu Recht wie das Amtsgericht in seinem Urteil vom 08.04.2016 entschied
- mit Futter anlockt, entschied das Amtsgericht Nürnberg in einem am Donnerstag, 08.12.2016
- , bekanntgegebenen Urteil (AZ: 14 C 7772/15). Im konkreten Fall hatte ein Nürnberger eine besondere
- Fenster im 4. Obergeschoss aus. Jeweils um die 30 Tauben freuten sich über das Futter. Der Vermieter sah
- in den Tauben eher Schädlinge und erteilte dem Mieter mehrere Abmahnungen, damit dieser die
„Promovierter Arsch“ darf Mieter fristlos rauswerfen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.05.2015
- Inhalt
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- ). Im entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar für monatlich 1.490,00 € eine Souterrainwohnung in
- Vermieter an. Sie teilten mit, dass das Warmwasser in der Wohnung nur 35 Grad erreiche, nicht die
- Vermieter recht. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei ihm nicht zumutbar. Schließlich gehe es hier
- Wer seinen Vermieter derbe beleidigt, muss mit einem fristlosen Rauswurf rechnen. Mit einem am
- bereits mehrfach im Streit. Am 02.05.2014 rief das Ehepaar morgens zwischen 6.00 und 6.30 Uhr beim