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OLG Koblenz - 4 U 1546/08
Oberlandesgericht Koblenz vom 15.12.2009
- Inhalt
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- Gewichtung in der Abwägung mit allen übrigen Umständen dazu, dass im Ergebnis eine schwere
- Bürgerliches Recht Medienrecht OLG Koblenz 15.12.2009 4 U 1546/08 Zu den Voraussetzungen des
- mündlichen Verhandlung vom 01.12.2009 für Recht erkannt: I. Auf die Berufung der Beklagten wird das
- Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits
- Sommer 2006 in verschiedenen Medien berichtet. Die Beklagte ist Verlegerin der wöchentlich
VG Berlin - 2 A 130.06
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Auskunft von Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Erteilung der Zustimmung zum Erlass von
- Klage ist zulässig, aber nicht begründet. Der angefochtene Bescheid des Bundesrates in der Gestalt des
- Widerspruchsbescheides ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten; sie haben
- sonstiges Bundesorgan im Sinne dieser Vorschrift. Ob es sich bei der hier in Rede stehenden Mitwirkung des
- ). Rechtsetzung in diesem Sinne ist in jedem Fall die rechtsetzende Tätigkeit von Gesetzgebungsorganen
LSG Sachsen - L 4 RA 116/03
Sächsisches Landessozialgericht vom 06.08.2003
- Inhalt
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- , in der Sache jedoch nicht begründet. Mit Recht hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen. Der
- des BSG nicht auf Inhaber in der DDR zuerkannter Rechte bzw. einer Versorgungszusage und ihnen im
- bundesdeutschem Recht nicht mehr nachgeholt werden könne. Wenn ein Hochschulabschluss als Diplomdolmetscherin
- erteilt worden sei und ob diese nach DDR-Recht konstitutive oder dekleratorische Bedeutung gehabt habe
- bundesdeutschem Recht nachgeholt werden. Auch lägen die normativen Voraussetzungen einer
BGH - OF KVR 56/12
Bundesgerichtshof vom 09.07.2013
- Inhalt
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- sie im August Das Bundeskartellamt hat mit Verfügung vom 18. November 2011 der Beteiligten untersagt
- , 1. Beschlüsse zu fassen mit dem Inhalt, den Krankenkassen als Vertragspartnern in
- Abschluss und die Geltung von Vergütungsvereinbarungen in Versorgungsverträgen mit Krankenkassen nach
- Erörterung. Die Würdigung ist vielmehr im Wesentlichen überzeugend. Zweifelhaft mag sein, ob das
- Beschwerdegericht der Beteiligten zu Recht angelastet hat, dass sie an ihrem Rechtsstandpunkt festhielt
LSG Hamburg - L 3 U 3/03
Landessozialgericht Hamburg vom 19.04.2005
- Inhalt
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- . September 2002 zurückzuweisen. Sie ist der Auffassung, das Sozialgericht habe zu Recht und mit
- Sozialgerichtsgesetz - SGG - ) der Beklagten ist unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht der auf Feststellung der
- Beigeladenen. Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft nur im
- . ( Versicherte ) am 29. Januar 1996 ist. Die im XXXX 1970 geborene Versicherte verletzte sich am 29.Januar 1996
- erbrachte die Klägerin vorläufig gemäß § 1735 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in Verbindung mit
Kein Hartz-IV-Zuschlag für Teilnahme an Demos
Thorsten Blaufelder vom 16.07.2013
- Inhalt
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- wenn Arbeitslosengeld-II-Empfänger in vertretbarem Umfang am sozialen und kulturellen Leben in der
- Arbeitslose. Der viel zu geringe Hartz-IV-Satz erlaube ihm nur, an Protesten und Demonstrationen in
- aber abgesagt habe. Letztlich führe der geringe Hartz-IV-Satz dazu, dass er in seinen Grundrechten
- -IV-Satz bezahlen und gegebenenfalls bei anderen Bedarfen sparen. Zwar sei im Eckregelsatz kein Posten
- “ gedeckt. Die Essener Richter bestätigten in ihrem Urteil vom 29.05.2013 im Ergebnis die ablehnende
BGH - III ZR 160/01
Bundesgerichtshof vom 11.07.2002
- Inhalt
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- ² hatte sie in diesem Bereich vom Land Berlin erworben. Der übergeleitete Bebauungsplan für das mit im
- , die hier die Revision eingelegt hat, ist im gerichtlichen Verfahren in Baulandsachen als diejenige
- Planungssituation andererseits getragen. Wie die Revision mit Recht rügt, gab es nach Ablauf der Sieben-Jahres
- Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und Dörr für Recht erkannt: Auf die Revision
- Wohnungsbauunternehmen, sich im Laufe des Enteignungsverfahrens mit dem zu 4 beteiligten Bezirksamt
VG Köln - 7 K 7601/04
Verwaltungsgericht Köln vom 19.06.2007
- Inhalt
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- Zulassung ist daher zu Recht wegen der erhöhten Risiken der Kombination von Paracetamol mit
- allein genommen hinsichtlich der in Anspruch genommenen Indikation wirksam ist. Hiernach reicht es
- Fiebersenkung angesehen. Die Wirkung von Paracetamol reicht auch nach Schmöger et al. bereits aus, um mit
- Wirkung auf die mit Fieber oder Schmerz verbundenen Unruhezustände ist von Schmöger et al. nicht
- nicht belegt ist. Im Hinblick auf die Studie von Schmöger et al. hat die Klägerin im Klageverfahren
§ 5 KARG
- Inhalt
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- aufgelöst. Ihr Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) mit Einschluß
- Bundesvereinigung über, soweit in diesem Gesetz Abweichendes nicht bestimmt ist.(2) Das Eigentum an Grundst
- Kassenärztliche Vereinigung über, in deren Bezirk das Grundstück gelegen ist. Für
- sonstige dingliche Rechte an Grundstücken gilt Satz 1 entsprechend.(3) Die Absätze 1 und 2
- gelten auch für Rechte, die durch Gesetz für unübertragbar oder nur auf Grund
BFH - II B 20/07
Bundesfinanzhof vom 09.01.2007
- Inhalt
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- Verletzung des Rechts auf Gehör nicht schlüssig dargelegt. 8a) Das Recht des Beteiligten auf rechtliches
- Gerichts, sich in der Begründung seiner Entscheidung mit jedem Vorbringen der Beteiligten
- . 113. Die weitere Begründung der Kläger im Schriftsatz vom 6. August 2007 ist verspätet, weil sie
- BUNDESFINANZHOF Beschluß vom 24.1.2008, II B 20/07 Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des
- Anspruchs auf rechtliches Gehör Gründe 1Die Beschwerde ist unzulässig. Die Kläger und
OLG Oldenburg - 5 U 156/09
Oberlandesgericht Oldenburg vom 17.02.2010
- Inhalt
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- . Das reicht als Grad der Vorhersehbarkeit aus, um diesen Umstand in die Schmerzensgeldberechnung
- 10.02.2010 für Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.10.2009 verkündete Urteil
- zurückzuweisen. Sie verteidigt das angefochtene Urteil. II. Die Berufung ist zulässig und hat
- : OBERLANDESGERICHT OLDENBURG Urteil Im Namen des Volkes 5 U 156/09 8 O 3020/08 Landgericht Oldenburg
- Verkündet am 17. Februar 2010 …, JAe als Urkundsbeamtin der Geschaftsstelle In dem Rechtsstreit D… B
§ 5 NSVerbG
Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- Inhalt
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- äft begründet worden sind; 2.Ansprüche (§ 1), die im Zusammenhang mit der
- Enteignungsentschädigung für im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegene Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.
- Verwaltung im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenen Vermögens der in § 1 bezeichneten
VG Düsseldorf - 4 K 6650/98
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 20.10.2005
- Inhalt
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- übertragen hatte. Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist darüber hinaus der in der
- beschränkt persönliche Dienstbarkeit mit dem Recht zur Auskiesung der Grundstücke macht die
- des bestehenden Bahnüberganges (Herr W) mit der Verlegung einverstanden ist. Dazu findet sich in dem
- 28. Juni 1996 in erster Instanz und mit Beschluss des OVG NRW vom 22. August 1996 (20 B 1616/96) in
- Standsicherheit einer in diesem Bereich verlaufenden Gastransportleitung. Mit dem dagegen
§ 2 GrPfREuroV
Aufhebung der Zulassung ausländischer Währungen
für Grundpfandrechte
- Inhalt
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- Zeitpunkt bereits im Grundbuch eingetragene Rechte bleiben unberührt.
- ;hrungseinheiten getreten ist, neu begründet oder in der Weise geändert werden, daß der aus
- Von dem 1. Januar 2002 an können Grundpfandrechte nicht mehr in der Währung von
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen der Euro an die Stelle der nationalen Wä
- ihnen zu zahlende Geldbetrag in einer solchen ausländischen Währung angegeben wird. Zu diesem
LG Bonn - 14 O 146/05
Landgericht Bonn vom 22.12.2005
- Inhalt
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- : Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die einstweilige Verfügung durch Beschluss
- ,-- einen Satz von 17 %. 28 Die Gewährung eines Tankgutscheins in Höhe von € 85,-- ist auch nicht mit den
- "Blickpunkt" vom 23.10.2005, wie im Beschluss vom 4.11.2005 wiedergegeben, u.a. mit folgendem Satz
- . 1 UWG, weil die Antragsgegnerin mit der beanstandeten Werbung unlauter im Wettbewerb und damit
- § 1 Abs. 1 Satz 1 VVG ist der Versicherer in der Schadensversicherung (nur) verpflichtet, nach dem