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OVG Nordrhein-Westfalen - 13a F 32/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.05.2010
- Inhalt
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- des dort bezeichneten Fachsenats herbeigeführt werden. In diesem Sonderfall ist mit dem Beschluss des
- Vertraulichkeitserklärung für sich genommen keine Bedeutung hat in Bezug auf ein mögliches Recht
- recht, wenn – wie in der Erklärung des Beigeladenen von Februar geschehen – nicht auf die tatsächliche
- ist. Dies gilt auch in Relation zu dem konkreten Antragsbegehren, das die erforderliche Abwägung im
- wurde. Ebenfalls ist es für die Zulässigkeit unschädlich, dass der Antrag nicht in Orientierung am
OLG Saarbrücken - 1 Verg 1/07
Saarländisches Oberlandesgericht vom 25.07.2007
- Inhalt
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- Vergabekammer ist insoweit zu Recht davon ausgegangen, dass die Antragstellerin die Kausalität zwischen
- sie unter dem Datum des 4.10.2006 im Deutschen Ausschreibungsblatt eine beschränkte Ausschreibung mit
- des Nachprüfungsantrags stehe der Antragstellerin auch kein Recht auf Akteneinsicht zu. Gegen diesen
- der Antragsgegnerin in ihren Rechten gemäß § 97 Abs. 1 GWB verletzt und somit antragsbefugt im Sinne
- der mit der Beschwerde verfolgten Anträge in der Hauptsache festzustellen. Die Antragsgegnerin
OLG Düsseldorf - RVG 22/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 04.05.2009
- Inhalt
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- RVG ist gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt. Nach dem neuen Recht ist eine Pauschgebühr nur
- der amtlichen Begründung (vgl. BT-Drucks 15/1971, S. 203) gerechtfertigt, weil in das
- Pflichtverteidiger nach neuem Recht ein gesetzlicher Gebührenanspruch gem. Nr. 4102 Nrn. 1 und 3 VV RVG zu
- geltenden Rahmengebühren des Wahlverteidigers. Diese Begrenzung ist durch einen vom Gesetzgeber im Sinne
- Kostenrisikos berücksichtigt, gerechtfertigt, sofern die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist. In
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Ta 242/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 01.12.2006
- Inhalt
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- 11.10.2006 - Az.: 6 Ca 457/06 - wird zurückgewiesen. Gründe: I. Mit seiner am 28.07.2006 im genannten
- freigestellt. 4. Die Parteien sind sich einig, dass Urlaub vollständig in natura gewährt worden ist. 5. Die
- 08.09.2006 Prozesskostenhilfe in vollem Umfang unter Beiordnung des Beschwerdeführers bewilligt. Mit
- dafür gewesen, dass der Beschwerdeführer im Termin vom 31.08.2006 überhaupt aufgetreten sei. Mit
- Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den weiteren Akteninhalt verwiesen. II
BGH - II ZR 41/00
Bundesgerichtshof vom 14.01.2002
- Inhalt
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- beteiligten sich im Jahre 1995 an der R. KG mit einem Kommanditanteil in Höhe von je 100.000,-- DM
- sich auf der Grundlage der ersten Auflage des Prospekts im Jahre 1994 mit einer Einlage in Höhe von
- die Rechte und Pflichten aus der Beteiligung an dem Immobilienfonds geändert haben. Der Schaden ist
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL II ZR 41/00 Verkündet am: 14. Januar 2002
- Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat
Strafverteidigerkosten in der Einkommensteuererklärung
martina heck vom 23.07.2015
- Inhalt
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- ankommt, ob dem Steuerpflichtigen der strafrechtliche Vorwurf zu Recht oder im Ergebnis zu Unrecht
- ist der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen
- Vorwurf zu Recht erhoben wurde, kommt es hierbei nicht an. Mithin kommt ein Werbungskostenabzug nur
- bei einer eindeutig der steuerbaren beruflichen Sphäre zuzuordnenden Tat in Betracht. Ist der
- Gleichbehandlung von Strafverteidigungskosten mit Krankheitskosten ist schon wegen der
Wer einen Polizisten in die Wade beißt,…
Thorsten Blaufelder vom 03.03.2015
- Inhalt
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- verantwortlich. Der damals 36-Jährige war im Dezember 2007 in Polizeigewahrsam genommen worden. Offenbar
- in die Wade. Im Verlauf der Auseinandersetzung brach sich der Festgenommene das Nasenbein. Wie es
- medizinisch nicht recht zu seiner Darstellung des Geschehens passen, sehr wohl aber zu der Darstellung des
- …kann später nicht mit einer staatlichen Gewaltopferentschädigung rechnen. Mit einem am Dienstag
- , 03.03.2015, bekanntgegebenen Urteil wies das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz einen
BGH - V ZR 208/06
Bundesgerichtshof vom 24.08.2006
- Inhalt
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- nicht stand. 5Die Klage ist aus eigenem Recht der Klägerin dem Grunde nach gerechtfertigt. 1. Die
- Anlage im wirtschaftlichen Ergebnis nicht allein errichten und finanzieren. Vielmehr ist auch in
- Rechts wegen Tatbestand 1Die Stadt G. wollte erreichen, dass drei städtische Grundstücke mit
- konkret bezeichnet werden; es genügt, wenn er bestimmbar ist (im Anschluss an BGHZ 75, 75). BGH
- . Roth für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des
§ 2 GPV
Zulassungsvoraussetzungen
- Inhalt
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- , soweit dieser Beruf oder die Ausbildung hierzu in dem Niederlassungsstaat 1.durch Rechts- oder
- Verwaltungsvorschriften geregelt ist oder2.nicht durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt ist
- ;rzte mit einer Befähigung als Fachtierarzt im für die Zulassung beantragten
- Niederlassungsstaat ausgeübt haben und im Besitz eines oder mehrerer Befähigungs- oder
- .Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker mit Staatsexamen zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin
HessVGH - 4 TG 3269/97
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.01.1998
- Inhalt
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- ) Tatbestand 1Die Antragstellerin ist Eigentümerin des in der Gemarkung im gelegenen Grundstücks Auf
- Recht angeordnet. Dabei geht der Senat im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens nach dem insoweit
- Geschossflächenzahl von 0,782 geführt hat. Zu Recht hat die Antragsgegnerin in ihrer Berechnung in
- Belange betroffen sind. In diesem Recht kann er durch eine Ermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde
- dem südwestlich gelegenen Nachbargrundstück wurde im Jahr 1969 ein Wohnhaus mit je zwei
BAG: Pflegezeit nur an einem Stück
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 15.11.2011
- Inhalt
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- werden. Werde die Pflegezeit dabei nicht voll ausgeschöpft, sei das Recht auf die restliche Pflegezeit
- Kurzzeitpflege von bis zu zehn Tagen vor, vorausgesetzt, es ist eine akute Pflegebedürftigkeit eingetreten. Dies hatte der Kläger im Streitfall aber nicht verlangt.
- sechsmonatigen Pflegezeit ist nicht möglich, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag
- , 15.11.2011, in Erfurt (AZ: 9 AZR 348/10). Seit dem 01.07.2008 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich
- von ihrer Arbeit ganz oder teilweise freistellen lassen, indem sie in unbezahlte Pflegezeit gehen
§ 286d SGB 6
Beitragserstattung
- Inhalt
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- (1) Sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt, gilt § 210 Abs. 5 mit der Ma
- ßgabe, dass eine Sachleistung, die vor dem 1. Januar 1991 im Beitrittsgebiet in Anspruch genommen
- zum 10. August 2010 geltenden Fassung das Recht zur freiwilligen Versicherung bestand.
- worden ist, eine Erstattung nicht ausschließt.(2) Die Wirkung der Erstattung umfasst nicht
- Beitragszeiten, die nach dem 20. Juni 1948 und vor dem 19. Mai 1990 im Beitrittsgebiet oder nach dem 31
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Ta 275/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 30.11.2009
- Inhalt
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- ist nicht begründet. Das Arbeitsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung vielmehr sowohl im
- Ergebnis zu Recht als auch mit zutreffender Begründung den Antrag des Klägers auf Bewilligung von
- abgesehen. Da sich das Arbeitsgericht in seiner Nichtabhilfeentscheidung bereits ausführlich mit den vom
- Ausführungen des Arbeitsgerichts im Nichtabhilfebeschluss vom 10.11.2009. Von der Darstellung einer
- eigenen (weitergehenden) Begründung wird daher in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG
LSG Bayern - L 6 B 523/06 R ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 05.09.2006
- Inhalt
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- 16.02.2006 mit, im Rahmen des Reha-Vorbereitungslehrganges im Berufsförderungszentrum M. habe sich
- Einarbeitung in eine gesundheitlich geeignete Tätigkeit zu gewähren. Mit Bescheid vom 23.02.2006 erklärte die
- - und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist zulässig, in der Sache konnte sie jedoch keinen Erfolg
- haben. Zutreffend hat das Sozialgericht den Antrag der Klägerin abgelehnt. Zu Recht hat die
- Recht hat das Sozialgericht auch ausgeführt, dass für eine Entscheidung über einen
Rechtsanwalt Fatma Sayin
Migrationsrecht
Familienrecht
Strafrecht
- Interessiert
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- für alle garantiert. Ferner ist Frau Rechtsanwältin Sayin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, der
- Rechtsanwältin Sayin ist seit 2004 Mitglied der Menschenrechtsorganisation Amnesty International
- , da sie die Ansicht vertritt, dass die Justiz Menschenrechte für alle garantieren muss! In vielen
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen und der Arbeitsgemeinschaft Ausländerrecht in Bremen. Auch
- arbeite sie mit dem türkischen Verein für Menschenrechte IHD zusammen.
- Bietet
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- Mitbürger, vor allem mit Migrationshintergrund, über ihre Rechte aufzuklären. Weitere
- Im Asyl- und Ausländerrecht ist Rechtsanwältin Sayin bereits seit vielen Jahren auf der Seite der
- , Allgemeines Zivilrecht Auch ist Frau Rechtsanwältin Sayin als Strafverteidigerin in Umfang- bzw. Staatsschutzverfahren tätig.
- Migrantinnen und Migranten tätig. Sie hält Vorträge in Vereinen und Frauenhäusern, um unsere
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- Frau Rechtsanwältin Sayin ist 1971 in der Türkei geboren, und lebt seit 1978 in Deutschland. Sie
- beim OLG Oldenburg, welches sie mit dem 2. Staatsexamen abschloss. Frau Sayin ist verheiratet