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§ 8 ZTRV
Registerauskünfte
- Inhalt
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- und2.erklärt, dass die in § 78d Absatz 1 der Bundesnotarordnung genannten Voraussetzungen
- ; 78d Absatz 2 der Bundesnotarordnung), und das Recht des Erblassers auf Auskunft (§ 19 des Bundesdatenschutzgesetzes) bleiben unberührt.
- Bundesnotarordnung prüft die Registerbehörde nur, wenn sie dazu nach den Umständen des Einzelfalls
- zur Einsicht in Registrierungen, die von ihnen verwahrte erbfolgerelevante Urkunden betreffen (§
§ 8 SachenR-DV
Grundbuchberichtigung
- Inhalt
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- Grundbuchamt das Grundbuch, indem es das Recht auf Grund der Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung an
- rangbereiter Stelle einträgt. Das Grundbuchamt kann verlangen, daß die in § 7 Abs. 2
- Nr. 1 bezeichnete Karte vorgelegt wird. Ein Teilvollzug ist zulässig. In der Eintragung ist
- ;ftszeichens und des Ausstellungsdatums Bezug zu nehmen.(2) Enthält die Bescheinigung einen Vermerk ü
- ;ber einen Widerspruch des Grundstückseigentümers, so ist an rangbereiter Stelle ein
Kofferentsorgung mit Folgen
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 18.05.2010
- Inhalt
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- Auf recht unkonventionelle Art und Weise soll sich am Sonntagnachmittag eine ältere Dame ihres
- Koffers entledigt haben. Sie hat hatte dadurch vorübergehend den U-Bahnverkehr im Bereich der
- ´s und eilte dann zügig davon. Über eine Rolltreppe verließ sie den Bahnsteig in Richtung S-Bahnsteig
- ausgegangen, dass der Koffer von der unbekannten Frau in “Entsorgungsabsicht” abgestellt
Haftung einer Immobilienverkäuferin für Beratungsfehler des Maklers
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 01.09.2014
- Inhalt
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- recht. Wenn einem Interessenten nach einer zunächst allgemein gehaltenen Beratung eine konkrete
- Analyse wurde durch eine Maklerfirma durchgeführt. Die Analyse gipfelte in der Empfehlung des Erwerbes
- einer Eigentumswohnung. Verkäufer war eine Firma, welche das Maklerunternehmen vorher mit der
- Hinweis im Prospekt, dieses sei "exklusiv" für den Makler erstellt worden, schlossen die Karlsruher
- Richter auf einen Auftrag des Maklers, entsprechende Beratungen im Auftrag der Verkäuferin
Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Vorlesungsbeginn
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 01.04.2015
- Inhalt
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- beider Instanzen gaben der Studentin Recht. Allein durch die Immatrikulation (Einschreibung an einer
- den Studierenden erst mit Beginn der Lehrveranstaltungen, so kann diese Vermutung widerlegt
- ausüben und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Die 29-jährige Frau ist hingegen der
- Hochschule) sei keine wesentliche Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen
- Studentin habe nachgewiesen, dass sie in der Zeit zwischen Semesterbeginn und Vorlesungsbeginn keinen
§ 5a DRiG
Studium
- Inhalt
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- ;cher sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts
- üge des Rechts.(3) Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende
- (1) Die Studienzeit beträgt vier Jahre; diese Zeit kann unterschritten werden, sofern die
- ;ssen auf ein Studium an einer Universität im Geltungsbereich dieses Gesetzes entfallen.(2
- ) Gegenstand des Studiums sind Pflichtfächer und Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten. Au
Art 2 GrBrückAbk2000POLG
- Inhalt
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- Unterstützung bei der Anwendung ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Absä
- zu treffen, die in ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgesehen sind.(6) Die in Artikel 19
- die in Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 des Abkommens genannten Waren werden mit Ausnahme von Zöllen
- (1) Auf die in Artikel 19 Abs. 1 des Abkommens bezeichneten Umsätze findet deutsches
- Dienstleistungssteuer erhoben. Auf die in Artikel 19 Abs. 2 des Abkommens bezeichneten Umsätze findet polnisches
OLG Köln - 16 Wx 51/08
Oberlandesgericht Köln vom 03.07.2008
- Inhalt
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- Beschlusses der Eigentümerversammlung bedurfte (BGH NJW 2006, 2187). Auch nach neuem Recht, das mit
- . II. 11Die zulässig sofortige weitere Beschwerde ist nicht begründet. 12Die Entscheidung des
- Individualansprüche der übrigen Eigentümer, da die Gemeinschaft als solche nicht (Mit-)Eigentümerin ist
- und daher nicht in ihrem Eigentum gestört werden kann mit der Folge, dass es für die Rechtsverfolgung
- in Verfahrensstandschaft oder – wie vorliegend geschehen - im Namen der Gemeinschaft geltend machte
Anlage 14B LuftPersVDV 2
Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen
Ausbildung von Privatflugzeugführern
(zu § 17)
- Inhalt
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- Reiseflugkonfiguration und Beenden mit I I Motorhilfe I I ii. In Landekonfiguration und Beenden mit Motorhilfe I
- betragen. 2.Der Prüfer hat vor dem Flug das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem
- praktischen Auswahlprüfung werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Wird in
- üfers I -------------------------------------- I links I rechts I vorn I hinten I
- Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 184 - 188 1.Das in der
AG Hagen - 8 III 151/06
Amtsgericht Hagen vom 05.03.2007
- Inhalt
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- waren mit "C....is bzw. "C.....ou". Erstmals in den neuen aktuellen Pässen sind die Schreibweisen
- . 1 EGBGB dem Recht des Staates, dem die Person angehört, hier also dem griechischen Recht. In
- nicht richtig und verstößt gegen deutsches Recht. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom
- ist, wenn diese mit der Namensführung im Alltag übereinstimmt. Im Zeitpunkt der Geburt des Sohnes
- Geburtsbeurkundung, sondern erst mit der Taufe erhalten hat, ist diese Rechtsprechung im vorliegenden Fall
Bei markenrechtlichen Abmahnungen gleich zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz - Bundesweite Hilfe
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.11.2015
- Inhalt
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- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den
- hat, aber auch die technischen Zusammenhänge erläutern kann.Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT
- So oder so ähnlich könnte ich ja werben. Werbung ist ja alles. Sagt man.Denn tatsächlich bietet die
- Kombination der Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit
- sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, Ratsuchenden die
BGH - III ZR 156/12
Bundesgerichtshof vom 18.04.2013
- Inhalt
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- von Rechtsanwälten der Beklagten im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage in einem Hedgefonds auf
- Erstattung der im Zusammenhang mit der zurückgenommenen Klage entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in
- Richter Dr. Herrmann, Wöstmann, Seiters, Tombrink und Dr. Remmert für Recht erkannt: Auf die Revision
- Zivil- prozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 81; vgl. ferner BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2003 - II ZB
- . Jedenfalls findet im Verfahren der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO in rechtlicher Hinsicht
BGH - VIII ZR 49/12
Bundesgerichtshof vom 13.03.2013
- Inhalt
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- . 38bb) Das Berufungsgericht ist auch mit Recht nicht bei der Betriebsanleitung stehengeblieben, weil
- Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass durch § 527 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Erhebung aller notwendigen
- Revision mit Recht rügt, insoweit unterlaufen, als es versäumt hat, den Zeugen K. erneut zu
- Revision beanstandet mit Recht, dass das Berufungsgericht eine Beweislastentscheidung zum Nachteil der
- Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, für die Beklagte nicht. Ihr war seit dem erfolglosen Testlauf ebenso
BFH - VIII R 51/10
Bundesfinanzhof vom 07.05.2013
- Inhalt
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- , BStBl II 2010, 672, Rz 125). 27Dabei ist --auch wenn die Angemessenheit von Betriebsausgaben im
- FG zu Recht in der Wahl der Ferienorte als Reiseziel --insbesondere vor dem Hintergrund des
- selbständiger Arbeit. 3Der Kläger ist schwerbehindert. In seinem Schwerbehinderten-ausweis sind als Grad
- ]) sowie das Merkzeichen "B" mit dem Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen
- Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 640 veröffentlichten
BGH - XI ZR 2/05
Bundesgerichtshof vom 09.05.2006
- Inhalt
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- Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Teilurteil des 4. Zivilsenats des Kammergerichts
- verurteilt worden ist. Die Beklagte wird auf den Hilfsantrag zu 1) verurteilt, nur die Höhe der im
- zusammen mit der Kreditanfrage vom 30. November 1995 in einer die Willensbildung beeinträchtigenden
- Überprüfung nur in einem Nebenpunkt nicht stand. 11A. Revision des Klägers 12Die Revision des Klägers ist
- Ansprüche gegen ihn zustehen, hat das Berufungsgericht zu Recht nicht für gegeben erachtet. 131. Die