Rechtsanwalt Ralf Mydlak

Ruge-Mydlak
10627, Berlin
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht
01.09.2014

Haftung einer Immobilienverkäuferin für Beratungsfehler des Maklers

Die Verkäuferin einer Immobilie kann für die Folgen einer Falschberatung durch den Makler haften.


Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.Juli 2013 -V ZR 4/12) .

Über ein Preisausschreiben hatte ein Ehepaar einen Gutschein für eine Finanzanalyse erhalten. Dieses Analyse wurde durch eine Maklerfirma durchgeführt. Die Analyse gipfelte in der Empfehlung des Erwerbes einer Eigentumswohnung. Verkäufer war eine Firma, welche das Maklerunternehmen vorher mit der Vermittlung beauftrag hatte. Das ensprechede Prospekt war  "exklusiv" für das Maklerunternehmen erstellt worden. Nach dem Kauf verlangte das Ehepaar die Rückabwicklung des Vertrages. Nach ihrem Vortrag war die Immobilie allenfalls halb so viel wert, wie der tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Da die Rückabwicklung verweigert wurde, verklagte das Ehepaar die Verkäuferin.

Der Bundesgerichtshof gab dem Ehepaar recht. Wenn einem Interessenten nach einer zunächst allgemein gehaltenen Beratung eine konkrete Immobilie zum Kauf angeboten, nehme der Vermittler eine Beratungsleistung für den Verkäufer vor. Aus dem Hinweis im Prospekt, dieses sei "exklusiv" für den Makler erstellt worden, schlossen die Karlsruher Richter auf einen Auftrag des Maklers, entsprechende Beratungen im Auftrag der Verkäuferin vorzunehmen. Wenn die Verkäuferin den Makler mit dem Vertrieb beauftragt  habe und ihm bei der Beratung freie Hand gelassen habe, hafte diese auch für mögliche Beratungsfehler des Maklers.