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BGH - V ZR 56/12
Bundesgerichtshof vom 08.02.2013
- Inhalt
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- Richterin Dr. Brückner für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4
- Doppelhaushälfte untergebracht ist und die andere mit Heizwärme und Warmwasser mitversorgt. Die mit der
- teilte mit, die Kappung der Leitungen solle im Zusammenhang mit einer Veränderung der Heizungsanlage
- Treu und Glauben im Rahmen eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses in der Regel keine
- . auch BVerfG, BVerfGK 11, 420, 433). 7 8aa) Ob sie im Einzelfall vorliegt, ist eine Frage
BGH - II ZR 174/08
Bundesgerichtshof vom 26.05.2008
- Inhalt
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- Beschluss ist - was der Kläger mit Recht nicht geltend macht - nicht im Hinblick auf die unrichtige
- aber in eigener tatrichterlicher Verantwortung und ohne revisionsrechtlich relevante Fehler mit Recht
- . Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. 1. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden
- Aktionäre vollständig unterbleiben darf, ist das Vorgehen der Beklagten erst recht zulässig, nur die
- tragen die Beklagte 2/3, der Kläger 1/3. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Aktionär der
(XXXX) Münz2DMBek 1979
- Inhalt
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- Mark heraus. Die Münze wird in hoher Auflage geprägt. Mit der Ausgabe wird am 21. Mai 1979
- RECHT UND FREIHEIT"versehen. Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der Inschrift
- Deutschen Bundestages Dr. Kurt Schumacher im Halbprofil mit der Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
- . 1949 1979 .(3) Die Wertseite der Münze zeigt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist
- Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist die jeweilige Jahreszahl, beginnend
OVG Berlin-Brandenburg - 12 A 2.05
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- sich u.a. daraus, dass die mit ihnen im Wettbewerb stehende L. weiterhin in Berlin-Tegel operiere und
- wegen einer geringeren Auslastung in Schönefeld. 17 Die Klägerinnen seien in ihrem Recht auf
- abgewickelt werden. Art. 8 Abs. 1 der VO garantiere im Übrigen nicht das Recht, dauerhaft von einem
- raumordnungsrechtlichen Vorschriften vereinbar und greifen weder in Grundrechte noch in ein unterstelltes Recht der
- als auch nach deutschem Recht derzeit rechtmäßig betrieben wird. Gleiches gilt in Bezug auf Art. 9 Abs
HessVGH - 11 UE 666/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 05.07.1994
- Inhalt
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- Parksonderberechtigung Gebrauch zu machen, in keiner Weise hingewiesen habe, so daß die Hilfspolizistin zu Recht davon
- Auffassung - in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht - auch dann nicht gefolgt werden, wenn man im
- Verwaltungsgericht hat jedoch in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß die von Jagusch
- Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist ein zu diesem Personenkreis gehörender
- Schwerbehinderter nur dann berechtigt, wenn sein Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt ist Tatbestand
EuGH - C-3/05
Europäischer Gerichtshof vom 16.02.2006
- Inhalt
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- Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unverzüglich in der Form mitzuteilen ist, die das Recht des
- verteidigen konnte. Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang für Recht erkannt, dass eine in
- Person oder in seiner Wohnung zugestellt worden ist. Eine Verlängerung dieser Frist wegen weiter
- möchte mit seinen Fragen, die zusammen zu prüfen sind, im Wesentlichen wissen, ob bei unterbliebener
- , um die in Artikel 36 EuGVÜ vorgesehene Frist in Lauf zu setzen. 22Dazu ist zunächst festzustellen
LG Bonn - 14 O 106/02
Landgericht Bonn vom 20.02.2003
- Inhalt
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- Schadensersatz in Höhe von EURO 25.462,34 gemäß §§ 452,425 Abs. 1, 428 HGB. 16Das Recht des
- Transportrechts in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und im Schrifttum zumindest dann anerkannt ist
- übrigen ist die Regelung intransparent: Was ist ein außergewöhnlicher Wert im Vergleich zu dem Wert in
- für Handelssachen Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 14 O 106/02 Sachgebiet: Recht (allgemein
- der Sendung Stellung genommen; er ist im Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten
BGH - VI ZB 78/11
Bundesgerichtshof vom 08.01.2013
- Inhalt
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- . Insoweit verweist die Rechtsbeschwerde mit Recht darauf, dass ein solches Fehlverhalten einer ansonsten
- eingelegt. Die Berufungsbegründung ist mit einem am selben Tag bei Gericht eingegangenen Schriftsatz
- Berufungsbegründungsfrist sei im Fristenkalender des Rechtsanwalts, auf dem Urteil des Amtsgerichts und in der
- Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) noch dessen rechtliches
- 2012, 1009 Rn. 6). 7 Rechtsprechung. Das Berufungsgericht hat zu Recht ein Organisationsverschulden
OLG Karlsruhe - 6 U 55/13
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.05.2014
- Inhalt
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- Eimer, der rechte Arm ist lediglich von der Schulter bis zum Ellenbogen gezeigt. Im die Mülltonne
- eigen ist, im Bilde wiederzugeben. Dabei sind es in der Regel die Gesichtszüge, die einen Menschen von
- ausgegangen werden. Zwar ist die Klägerin durch die Darstellung im Bikini vergleichsweise intensiv in
- Gewinnerzielung erfolgt ist. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagten das Recht der
- Pforzheim erhoben wurde. Diese Kosten fallen der Klägerin zur Last. IV. Das Urteil ist vorläufig
§ 59 BWO 1985
Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines
- Inhalt
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- Inhabers. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. Der Wahlvorsteher behält den Wahlschein auch im Falle der Zurückweisung ein.
- ;ltigkeit des Wahlscheines oder über den rechtmäßigen Besitz, so klärt sie der
- dem Wahlvorsteher. Dieser prüft den Wahlschein. Entstehen Zweifel über die Gü
§ 52 EuWO 1988
Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines
- Inhalt
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- Inhabers. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. Der Wahlvorsteher behält den Wahlschein auch im Falle der Zurückweisung ein.
- ;ltigkeit des Wahlscheines oder über den rechtmäßigen Besitz, so klärt sie der
- dem Wahlvorsteher. Dieser prüft den Wahlschein. Entstehen Zweifel über die Gü
§ 11 LuftPersV
Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
- Inhalt
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- Die Rechte aus einer Erlaubnis dürfen nur ausgeübt werden, wenn die zur Erteilung der
- entsprechende Einträge im Flugbuch nachgewiesen werden kann. In den Fällen des § 7 Absatz 1
§ 22 PrKultbG
- Inhalt
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- ) Dies gilt entsprechend für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte.
- sein. Zum Nachweis des Eigentums gegenüber dem Grundbuchamt genügt die in den Antrag
- (1) Steht das Eigentum an einem Grundstück nach diesem Gesetz der Stiftung zu, so ist der
- ;sidenten oder seinem Vertreter unterschrieben und mit dem Siegel oder Stempel der Stiftung versehen
- aufzunehmende Erklärung, daß das Grundstück zum Vermögen der Stiftung gehört.(2
§ 3 SVwGÄndG 8
- Inhalt
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- ) Absatz 1 gilt für andere im Grundbuch eingetragene Rechte entsprechend.
- des Eigentums gegenüber dem Grundbuchamt genügt die in den Antrag aufzunehmende Erklä
- (1) Gehört das Eigentum an einem Grundstück nach § 651 der
- Grundbuchs. Der Antrag ist von dem Vorsitzenden des Vorstandes und von dem Geschäftsführer
- der Holz-Berufsgenossenschaft zu unterschreiben und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Zum Nachweis
HessVGH - 10 A 1448/10
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.03.2011
- Inhalt
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- -, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. 42 Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich dem Grunde nach
- hier anzuwendenden Fassung eine Lücke im bisherigen Recht geschlossen, da es - nicht zuletzt auf
- , alle im Zusammenhang mit der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Betreuungsplatzes zu verlagern. 65 Eine Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht folgt auch nicht daraus, dass
- jegliche Handlungsfreiheit genommen, so dass diese Norm einen Eingriff in die Rechte der Gemeinden aus