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BGH - V ZR 56/12

Bundesgerichtshof vom 08.02.2013
Inhalt
  • Richterin Dr. Brückner für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4
  • Doppelhaushälfte untergebracht ist und die andere mit Heizwärme und Warmwasser mitversorgt. Die mit der
  • teilte mit, die Kappung der Leitungen solle im Zusammenhang mit einer Veränderung der Heizungsanlage
  • Treu und Glauben im Rahmen eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses in der Regel keine
  • . auch BVerfG, BVerfGK 11, 420, 433). 7 8aa) Ob sie im Einzelfall vorliegt, ist eine Frage

BGH - II ZR 174/08

Bundesgerichtshof vom 26.05.2008
Inhalt
  • Beschluss ist - was der Kläger mit Recht nicht geltend macht - nicht im Hinblick auf die unrichtige
  • aber in eigener tatrichterlicher Verantwortung und ohne revisionsrechtlich relevante Fehler mit Recht
  • . Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. 1. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden
  • Aktionäre vollständig unterbleiben darf, ist das Vorgehen der Beklagten erst recht zulässig, nur die
  • tragen die Beklagte 2/3, der Kläger 1/3. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Aktionär der

(XXXX) Münz2DMBek 1979

Inhalt
  • Mark heraus. Die Münze wird in hoher Auflage geprägt. Mit der Ausgabe wird am 21. Mai 1979
  • RECHT UND FREIHEIT"versehen. Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der Inschrift
  • Deutschen Bundestages Dr. Kurt Schumacher im Halbprofil mit der Umschrift: "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
  • . 1949 1979 .(3) Die Wertseite der Münze zeigt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist
  • Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist die jeweilige Jahreszahl, beginnend

OVG Berlin-Brandenburg - 12 A 2.05

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
Inhalt
  • sich u.a. daraus, dass die mit ihnen im Wettbewerb stehende L. weiterhin in Berlin-Tegel operiere und
  • wegen einer geringeren Auslastung in Schönefeld. 17 Die Klägerinnen seien in ihrem Recht auf
  • abgewickelt werden. Art. 8 Abs. 1 der VO garantiere im Übrigen nicht das Recht, dauerhaft von einem
  • raumordnungsrechtlichen Vorschriften vereinbar und greifen weder in Grundrechte noch in ein unterstelltes Recht der
  • als auch nach deutschem Recht derzeit rechtmäßig betrieben wird. Gleiches gilt in Bezug auf Art. 9 Abs

HessVGH - 11 UE 666/94

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 05.07.1994
Inhalt
  • Parksonderberechtigung Gebrauch zu machen, in keiner Weise hingewiesen habe, so daß die Hilfspolizistin zu Recht davon
  • Auffassung - in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht - auch dann nicht gefolgt werden, wenn man im
  • Verwaltungsgericht hat jedoch in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hingewiesen, daß die von Jagusch
  • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ist ein zu diesem Personenkreis gehörender
  • Schwerbehinderter nur dann berechtigt, wenn sein Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt ist Tatbestand

EuGH - C-3/05

Europäischer Gerichtshof vom 16.02.2006
Inhalt
  • Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unverzüglich in der Form mitzuteilen ist, die das Recht des
  • verteidigen konnte. Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang für Recht erkannt, dass eine in
  • Person oder in seiner Wohnung zugestellt worden ist. Eine Verlängerung dieser Frist wegen weiter
  • möchte mit seinen Fragen, die zusammen zu prüfen sind, im Wesentlichen wissen, ob bei unterbliebener
  • , um die in Artikel 36 EuGVÜ vorgesehene Frist in Lauf zu setzen. 22Dazu ist zunächst festzustellen

LG Bonn - 14 O 106/02

Landgericht Bonn vom 20.02.2003
Inhalt
  • Schadensersatz in Höhe von EURO 25.462,34 gemäß §§ 452,425 Abs. 1, 428 HGB. 16Das Recht des
  • Transportrechts in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und im Schrifttum zumindest dann anerkannt ist
  • übrigen ist die Regelung intransparent: Was ist ein außergewöhnlicher Wert im Vergleich zu dem Wert in
  • für Handelssachen Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 14 O 106/02 Sachgebiet: Recht (allgemein
  • der Sendung Stellung genommen; er ist im Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten

BGH - VI ZB 78/11

Bundesgerichtshof vom 08.01.2013
Inhalt
  • . Insoweit verweist die Rechtsbeschwerde mit Recht darauf, dass ein solches Fehlverhalten einer ansonsten
  • eingelegt. Die Berufungsbegründung ist mit einem am selben Tag bei Gericht eingegangenen Schriftsatz
  • Berufungsbegründungsfrist sei im Fristenkalender des Rechtsanwalts, auf dem Urteil des Amtsgerichts und in der
  • Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) noch dessen rechtliches
  • 2012, 1009 Rn. 6). 7 Rechtsprechung. Das Berufungsgericht hat zu Recht ein Organisationsverschulden

OLG Karlsruhe - 6 U 55/13

Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.05.2014
Inhalt
  • Eimer, der rechte Arm ist lediglich von der Schulter bis zum Ellenbogen gezeigt. Im die Mülltonne
  • eigen ist, im Bilde wiederzugeben. Dabei sind es in der Regel die Gesichtszüge, die einen Menschen von
  • ausgegangen werden. Zwar ist die Klägerin durch die Darstellung im Bikini vergleichsweise intensiv in
  • Gewinnerzielung erfolgt ist. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beklagten das Recht der
  • Pforzheim erhoben wurde. Diese Kosten fallen der Klägerin zur Last. IV. Das Urteil ist vorläufig

§ 59 BWO 1985

Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines
Inhalt
  • Inhabers. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. Der Wahlvorsteher behält den Wahlschein auch im Falle der Zurückweisung ein.
  • ;ltigkeit des Wahlscheines oder über den rechtmäßigen Besitz, so klärt sie der
  • dem Wahlvorsteher. Dieser prüft den Wahlschein. Entstehen Zweifel über die Gü

§ 52 EuWO 1988

Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines
Inhalt
  • Inhabers. Der Vorgang ist in der Wahlniederschrift zu vermerken. Der Wahlvorsteher behält den Wahlschein auch im Falle der Zurückweisung ein.
  • ;ltigkeit des Wahlscheines oder über den rechtmäßigen Besitz, so klärt sie der
  • dem Wahlvorsteher. Dieser prüft den Wahlschein. Entstehen Zweifel über die Gü

§ 11 LuftPersV

Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
Inhalt
  • Die Rechte aus einer Erlaubnis dürfen nur ausgeübt werden, wenn die zur Erteilung der
  • entsprechende Einträge im Flugbuch nachgewiesen werden kann. In den Fällen des § 7 Absatz 1

§ 22 PrKultbG

Inhalt
  • ) Dies gilt entsprechend für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte.
  • sein. Zum Nachweis des Eigentums gegenüber dem Grundbuchamt genügt die in den Antrag
  • (1) Steht das Eigentum an einem Grundstück nach diesem Gesetz der Stiftung zu, so ist der
  • ;sidenten oder seinem Vertreter unterschrieben und mit dem Siegel oder Stempel der Stiftung versehen
  • aufzunehmende Erklärung, daß das Grundstück zum Vermögen der Stiftung gehört.(2

§ 3 SVwGÄndG 8

Inhalt
  • ) Absatz 1 gilt für andere im Grundbuch eingetragene Rechte entsprechend.
  • des Eigentums gegenüber dem Grundbuchamt genügt die in den Antrag aufzunehmende Erklä
  • (1) Gehört das Eigentum an einem Grundstück nach § 651 der
  • Grundbuchs. Der Antrag ist von dem Vorsitzenden des Vorstandes und von dem Geschäftsführer
  • der Holz-Berufsgenossenschaft zu unterschreiben und mit dem Dienstsiegel zu versehen. Zum Nachweis

HessVGH - 10 A 1448/10

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.03.2011
Inhalt
  • -, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. 42 Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich dem Grunde nach
  • hier anzuwendenden Fassung eine Lücke im bisherigen Recht geschlossen, da es - nicht zuletzt auf
  • , alle im Zusammenhang mit der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
  • Betreuungsplatzes zu verlagern. 65 Eine Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht folgt auch nicht daraus, dass
  • jegliche Handlungsfreiheit genommen, so dass diese Norm einen Eingriff in die Rechte der Gemeinden aus