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LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 V 11/99

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 08.04.2003
Inhalt
  • Sozialgericht hat in seinem angefochtenen Urteil vom 25. März 1999 mit Recht hervorgehoben, dass sich das mit
  • Bewegungseinschränkung des 2. Fingers rechts im Grundge-lenk, Stecksplitter im Kopf, über der linken Augenbraue und in
  • 1958 unter Anerkennung der Schädigungsfolgen Lungenstecksplitter rechts mit Brustfellschwarte
  • : Lungenstecksplitter rechts mit Brustfellschwarte, Verlust der Gallenblase mit Restbeschwerden, Verlust des
  • . Fingers rechts bei 7 Weichteilsteck-splittern im Bereich der rechten Hand, endgradige

Haftstrafen wegen Nackt-Wanderns keine Menschenrechtsverletzung

Thorsten Blaufelder vom 29.10.2014
Inhalt
  • Kilometer) lange Nackt-Wandertour wiederholte er 2005 und 2006 mit seiner Freundin. In den Medien ist er
  • . Er wolle erreichen, dass sich die Menschen ihres Körpers mehr bewusst werden. Auch sein Recht auf
  • öffentlichen Orten zur Schau zu stellen, zwar Goughs Meinungsfreiheit und sein Recht auf sein
  • Privatleben einschränkt, dies aber hinzunehmen ist. Gough habe sich in vollem Bewusstsein gegen die
  • , urteilte am Dienstag, 28.10.2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (AZ

ArbG Dortmund - 9 Ga 10/07

Arbeitsgericht Dortmund vom 15.02.2007
Inhalt
  • zwar zu Recht mit Nichtwissen bestreiten können. Die Darlegungsund Beweislast für die Unmöglichkeit
  • . 4.900,- € im Betrieb Auf dem B1xxxxx x in D1xxxxx beschäftigt. 4Die Beklagte betreibt zumindest
  • Arbeitnehmern, in dem verschiedene Presseerzeugnisse gedruckt wurden. Für den Betrieb ist ein
  • Betriebsrat gewählt. Im Rahmen dieses gemeinsamen Betriebes obliegt der D2xxx und M3xxx mit 35
  • , solange ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat nicht versucht worden ist. Die Maßnahme sei

§ 1 UZwBwG

Berechtigte Personen
Inhalt
  • beauftragt ist (zivile Wachperson), hat in rechtmäßiger Erfüllung dieser Aufgaben die
  • ;bertragen sind, sind befugt, in rechtmäßiger Erfüllung dieser Aufgaben nach den Vorschriften
  • Sachen anzuwenden.(2) Soldaten verbündeter Streitkräfte, die im Einzelfall mit der
  • üben.(3) Wer, ohne Soldat zu sein, mit militärischen Wachaufgaben der Bundeswehr
  • Gesetz übertragen werden, müssen daraufhin überprüft werden, ob sie persönlich

BGH - V ZB 219/09

Bundesgerichtshof vom 17.11.2009
Inhalt
  • Beschwerdegericht aber dennoch Recht zu geben. § 17 Abs. 1 Fall 2 ZVG ist auf die vorliegende Fallgestaltung
  • Zwangsversteigerungsrecht nachvollzogen werden. 22(3) Im Grundbuchrecht ist weiter anerkannt, dass dem in § 40
  • ) verurteilt worden ist. Als Eigentümer des Grundstücks sind die Beteiligten in Erbengemeinschaft
  • Schuldnerin nicht als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen ist. Das Grundbuch sei nämlich
  • anzuwenden. III. 4Diese Erwägungen halten im Ergebnis einer Überprüfung stand. 51. Das Rechtsmittel ist

Arbeitgeber muss Betriebsrat Fachzeitschriften-Abo bezahlen

Thorsten Blaufelder vom 21.08.2014
Inhalt
  • Betriebsrat recht. Zwar seien im Internet umfassende Informationen über arbeitsrechtliche Probleme
  • des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor (AZ: 7 ABN 91/13). Im konkreten Fall ging es um
  • ein Abonnement der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Der Betriebsrat eines Unternehmens in Baden
  • erforderlich. Der Betriebsrat könne benötigte Informationen alternativ auch mit Hilfe des Internets
  • zugänglich – allerdings nur in unstrukturierter Form. Eine Fachzeitschrift bereite aktuelle

Pflicht zur Arbeit an einem Samstag? LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 2018

Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 08.05.2018
Inhalt
  • Auch wenn im Arbeitsvertrag der Samstag zunächst nicht als Arbeitstag vorgesehen ist, kann dies
  • später betriebsüblich werden. Die betriebsübliche Arbeitszeit ist wandelbar und kann sich mit der Zeit
  • , dies ausdrücklich so in ihrem Arbeitsvertrag festhalten müssen. Im zugrunde liegenden Fall war die
  • klagende Arbeitnehmerin in einer radiologischen Praxis angestellt. Im Arbeitsvertrag wurden als
  • Arbeitsvertrags noch keine Samstagsarbeit existiert habe, sei es das Recht des Arbeitgebers gewesen, diese

Arbeitgeber muss Betriebsrat Fachzeitschriften-Abo bezahlen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.08.2014
Inhalt
  • Betriebsrat recht. Zwar seien im Internet umfassende Informationen über arbeitsrechtliche Probleme
  • des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor (AZ: 7 ABN 91/13). Im konkreten Fall ging es um
  • ein Abonnement der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Der Betriebsrat eines Unternehmens in Baden
  • erforderlich. Der Betriebsrat könne benötigte Informationen alternativ auch mit Hilfe des Internets
  • zugänglich – allerdings nur in unstrukturierter Form. Eine Fachzeitschrift bereite aktuelle

(Keine) Diskriminierung von Versicherten durch Kassenwettbewerb

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 04.01.2013
Inhalt
  • . „Soweit aber im Einzelfall versucht worden ist, dieses Recht einzuschränken, sind die gesetzlichen
  • Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern sowie der GKV-Spitzenverband im Zusammenhang mit den
  • ausführt, ist auch im Fall der von der ZDF-Fernsehsendung „Frontal21“ dargestellten Verhaltensweisen von
  • dem Rücken der Versicherten und Kranken ausgetragen werde. Dies ist ihrer Antwort (17/11910) auf
  • sich bei den in der Anfrage aufgeführten Diskriminierungsversuchen um Einzelfälle“, schreibt die

OLG Hamm - 4 U 147/08

Oberlandesgericht Hamm vom 27.01.2009
Inhalt
  • Unterlassungsantrag ist begründet nach bisherigem Recht zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung wie auch in die Zukunft
  • verletze sie in ihrem Recht auf Ausübung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG, da die Führung der
  • professionell. Die Bezeichnung "Prof." sei in der Schweiz im Zusammenhang mit einem anderen Wort lediglich
  • wiedergegeben hätten. Zu Recht habe das Landgericht in der Wendung Prof. die allgemein gebräuchliche
  • den unlauteren Wettbewerb. Streitgegenständlich ist eine irreführende Werbung, die nach neuem Recht

Art 2 StGrenzVtrAUT1989G

Inhalt
  • österreichische Recht in diesen Gebietsteilen außer Kraft.
  • zufallen, treten mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages die in den Regierungsbezirken
  • In den Gebietsteilen, die nach den Artikel 2 und 3 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland
  • Niederbayern und Oberbayern geltenden Vorschriften des Bundesrechts in Kraft. Gleichzeitig tritt das

Art 2 StGrenzVtrAUTG

Inhalt
  • Oberbayern und Niederbayern geltenden Vorschriften des Bundesrechts in Kraft. Gleichzeitig tritt das österreichische Recht in diesen Gebietsteilen außer Kraft.
  • zufallen, treten mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages die in den Regierungsbezirken
  • In den Gebietsteilen, die nach Artikel 1 Abs. 1 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland

§ 17 MgVG

Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
Inhalt
  • mit der Mehrheit seiner Mitglieder, in der zugleich die Mehrheit der vertretenen Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmervertretera)im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan, b)in Ausschüssen, in denen die Mitbestimmung
  • Gesellschaften zuständig ist, geringer ist als der höchste in den beteiligten Gesellschaften
  • bestehende Anteil oder 2.das Recht, Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans der Gesellschaft zu w
  • (1) Die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums, die in einem Mitgliedstaat gewählt

BSG - S 31 RA 1393/01

Bundessozialgericht vom 23.11.2005
Inhalt
  • des LSG für zutreffend. II Die Revision der Klägerin ist im Wesentlichen unbegründet. Das LSG hat im
  • Umfang. Diese Beschäftigungsverhältnisse bestanden bis zum 31. März 1999 fort. Zu Recht ist das LSG
  • Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich jeweils 620 DM erhielten. Seit dem 1. November 2001 ist sie
  • Recht aufgehoben, weil das erstinstanzliche Gericht damit unter Verstoß gegen § 123 des
  • Sozialgerichtsgesetzes (SGG), der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist, über das

§ 3 BGremBG

Berufende Stelle, vorschlagsberechtigte Stellen
Inhalt
  • (1) Berufende Stelle im Sinne dieses Abschnitts ist der Bundespräsident, die Bundesregierung
  • Mitgliedschaft von Personen in einem Gremium im eigenen oder im Geschäftsbereich einer der anderen in
  • eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, wenn diese die
  • bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 3.andere Behörden und
  • diesem Absatz genannten Stellen (Gremium im Bereich des Bundes) durch Berufungsakt unmittelbar begrü