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LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 V 11/99
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 08.04.2003
- Inhalt
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- Sozialgericht hat in seinem angefochtenen Urteil vom 25. März 1999 mit Recht hervorgehoben, dass sich das mit
- Bewegungseinschränkung des 2. Fingers rechts im Grundge-lenk, Stecksplitter im Kopf, über der linken Augenbraue und in
- 1958 unter Anerkennung der Schädigungsfolgen Lungenstecksplitter rechts mit Brustfellschwarte
- : Lungenstecksplitter rechts mit Brustfellschwarte, Verlust der Gallenblase mit Restbeschwerden, Verlust des
- . Fingers rechts bei 7 Weichteilsteck-splittern im Bereich der rechten Hand, endgradige
Haftstrafen wegen Nackt-Wanderns keine Menschenrechtsverletzung
Thorsten Blaufelder vom 29.10.2014
- Inhalt
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- Kilometer) lange Nackt-Wandertour wiederholte er 2005 und 2006 mit seiner Freundin. In den Medien ist er
- . Er wolle erreichen, dass sich die Menschen ihres Körpers mehr bewusst werden. Auch sein Recht auf
- öffentlichen Orten zur Schau zu stellen, zwar Goughs Meinungsfreiheit und sein Recht auf sein
- Privatleben einschränkt, dies aber hinzunehmen ist. Gough habe sich in vollem Bewusstsein gegen die
- , urteilte am Dienstag, 28.10.2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (AZ
ArbG Dortmund - 9 Ga 10/07
Arbeitsgericht Dortmund vom 15.02.2007
- Inhalt
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- zwar zu Recht mit Nichtwissen bestreiten können. Die Darlegungsund Beweislast für die Unmöglichkeit
- . 4.900,- € im Betrieb Auf dem B1xxxxx x in D1xxxxx beschäftigt. 4Die Beklagte betreibt zumindest
- Arbeitnehmern, in dem verschiedene Presseerzeugnisse gedruckt wurden. Für den Betrieb ist ein
- Betriebsrat gewählt. Im Rahmen dieses gemeinsamen Betriebes obliegt der D2xxx und M3xxx mit 35
- , solange ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat nicht versucht worden ist. Die Maßnahme sei
§ 1 UZwBwG
Berechtigte Personen
- Inhalt
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- beauftragt ist (zivile Wachperson), hat in rechtmäßiger Erfüllung dieser Aufgaben die
- ;bertragen sind, sind befugt, in rechtmäßiger Erfüllung dieser Aufgaben nach den Vorschriften
- Sachen anzuwenden.(2) Soldaten verbündeter Streitkräfte, die im Einzelfall mit der
- üben.(3) Wer, ohne Soldat zu sein, mit militärischen Wachaufgaben der Bundeswehr
- Gesetz übertragen werden, müssen daraufhin überprüft werden, ob sie persönlich
BGH - V ZB 219/09
Bundesgerichtshof vom 17.11.2009
- Inhalt
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- Beschwerdegericht aber dennoch Recht zu geben. § 17 Abs. 1 Fall 2 ZVG ist auf die vorliegende Fallgestaltung
- Zwangsversteigerungsrecht nachvollzogen werden. 22(3) Im Grundbuchrecht ist weiter anerkannt, dass dem in § 40
- ) verurteilt worden ist. Als Eigentümer des Grundstücks sind die Beteiligten in Erbengemeinschaft
- Schuldnerin nicht als Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen ist. Das Grundbuch sei nämlich
- anzuwenden. III. 4Diese Erwägungen halten im Ergebnis einer Überprüfung stand. 51. Das Rechtsmittel ist
Arbeitgeber muss Betriebsrat Fachzeitschriften-Abo bezahlen
Thorsten Blaufelder vom 21.08.2014
- Inhalt
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- Betriebsrat recht. Zwar seien im Internet umfassende Informationen über arbeitsrechtliche Probleme
- des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor (AZ: 7 ABN 91/13). Im konkreten Fall ging es um
- ein Abonnement der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Der Betriebsrat eines Unternehmens in Baden
- erforderlich. Der Betriebsrat könne benötigte Informationen alternativ auch mit Hilfe des Internets
- zugänglich – allerdings nur in unstrukturierter Form. Eine Fachzeitschrift bereite aktuelle
Pflicht zur Arbeit an einem Samstag? LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Februar 2018
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 08.05.2018
- Inhalt
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- Auch wenn im Arbeitsvertrag der Samstag zunächst nicht als Arbeitstag vorgesehen ist, kann dies
- später betriebsüblich werden. Die betriebsübliche Arbeitszeit ist wandelbar und kann sich mit der Zeit
- , dies ausdrücklich so in ihrem Arbeitsvertrag festhalten müssen. Im zugrunde liegenden Fall war die
- klagende Arbeitnehmerin in einer radiologischen Praxis angestellt. Im Arbeitsvertrag wurden als
- Arbeitsvertrags noch keine Samstagsarbeit existiert habe, sei es das Recht des Arbeitgebers gewesen, diese
Arbeitgeber muss Betriebsrat Fachzeitschriften-Abo bezahlen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.08.2014
- Inhalt
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- Betriebsrat recht. Zwar seien im Internet umfassende Informationen über arbeitsrechtliche Probleme
- des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor (AZ: 7 ABN 91/13). Im konkreten Fall ging es um
- ein Abonnement der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Der Betriebsrat eines Unternehmens in Baden
- erforderlich. Der Betriebsrat könne benötigte Informationen alternativ auch mit Hilfe des Internets
- zugänglich – allerdings nur in unstrukturierter Form. Eine Fachzeitschrift bereite aktuelle
(Keine) Diskriminierung von Versicherten durch Kassenwettbewerb
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 04.01.2013
- Inhalt
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- . „Soweit aber im Einzelfall versucht worden ist, dieses Recht einzuschränken, sind die gesetzlichen
- Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern sowie der GKV-Spitzenverband im Zusammenhang mit den
- ausführt, ist auch im Fall der von der ZDF-Fernsehsendung „Frontal21“ dargestellten Verhaltensweisen von
- dem Rücken der Versicherten und Kranken ausgetragen werde. Dies ist ihrer Antwort (17/11910) auf
- sich bei den in der Anfrage aufgeführten Diskriminierungsversuchen um Einzelfälle“, schreibt die
OLG Hamm - 4 U 147/08
Oberlandesgericht Hamm vom 27.01.2009
- Inhalt
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- Unterlassungsantrag ist begründet nach bisherigem Recht zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung wie auch in die Zukunft
- verletze sie in ihrem Recht auf Ausübung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG, da die Führung der
- professionell. Die Bezeichnung "Prof." sei in der Schweiz im Zusammenhang mit einem anderen Wort lediglich
- wiedergegeben hätten. Zu Recht habe das Landgericht in der Wendung Prof. die allgemein gebräuchliche
- den unlauteren Wettbewerb. Streitgegenständlich ist eine irreführende Werbung, die nach neuem Recht
Art 2 StGrenzVtrAUT1989G
- Inhalt
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- österreichische Recht in diesen Gebietsteilen außer Kraft.
- zufallen, treten mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages die in den Regierungsbezirken
- In den Gebietsteilen, die nach den Artikel 2 und 3 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland
- Niederbayern und Oberbayern geltenden Vorschriften des Bundesrechts in Kraft. Gleichzeitig tritt das
Art 2 StGrenzVtrAUTG
- Inhalt
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- Oberbayern und Niederbayern geltenden Vorschriften des Bundesrechts in Kraft. Gleichzeitig tritt das österreichische Recht in diesen Gebietsteilen außer Kraft.
- zufallen, treten mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages die in den Regierungsbezirken
- In den Gebietsteilen, die nach Artikel 1 Abs. 1 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland
§ 17 MgVG
Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
- Inhalt
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- mit der Mehrheit seiner Mitglieder, in der zugleich die Mehrheit der vertretenen Arbeitnehmer
- Arbeitnehmervertretera)im Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan, b)in Ausschüssen, in denen die Mitbestimmung
- Gesellschaften zuständig ist, geringer ist als der höchste in den beteiligten Gesellschaften
- bestehende Anteil oder 2.das Recht, Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans der Gesellschaft zu w
- (1) Die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums, die in einem Mitgliedstaat gewählt
BSG - S 31 RA 1393/01
Bundessozialgericht vom 23.11.2005
- Inhalt
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- des LSG für zutreffend. II Die Revision der Klägerin ist im Wesentlichen unbegründet. Das LSG hat im
- Umfang. Diese Beschäftigungsverhältnisse bestanden bis zum 31. März 1999 fort. Zu Recht ist das LSG
- Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich jeweils 620 DM erhielten. Seit dem 1. November 2001 ist sie
- Recht aufgehoben, weil das erstinstanzliche Gericht damit unter Verstoß gegen § 123 des
- Sozialgerichtsgesetzes (SGG), der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist, über das
§ 3 BGremBG
Berufende Stelle, vorschlagsberechtigte Stellen
- Inhalt
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- (1) Berufende Stelle im Sinne dieses Abschnitts ist der Bundespräsident, die Bundesregierung
- Mitgliedschaft von Personen in einem Gremium im eigenen oder im Geschäftsbereich einer der anderen in
- eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, wenn diese die
- bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 3.andere Behörden und
- diesem Absatz genannten Stellen (Gremium im Bereich des Bundes) durch Berufungsakt unmittelbar begrü