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OLG Oldenburg - 4 UF 109/00

Oberlandesgericht Oldenburg vom 31.01.2001
Inhalt
  • kein Einkommen i.S.d. Sozialhilferechts. Daher ist der Übergang eines nach bürgerlichem Recht
  • ist. Mit dem vorgenannten Betrag ist bzw. war der Beklagte nicht in der Lage, allen
  • Unterhalt zu zahlen. Das gilt erst recht dann, wenn - was nicht ganz geklärt ist - der nichtehelich
  • ... - wegen Kindesunterhalts aus übergegangenem Recht hat der 4. Zivilsenat - 1. Senat für
  • Amtsgericht ... für Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten wird das am 1. August 2000

BFH - IX R 28/08

Bundesfinanzhof vom 05.06.1997
Inhalt
  • .). 11Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der
  • Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde im Streitjahr 1995 mit seiner Ehefrau zusammen und im
  • DM. Die übrigen Aufwendungen erkannte das FA nicht an, da sie nicht im Zusammenhang mit der
  • Verluste (BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, m.w.N
  • (BFH-Urteil in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, m.w.N.). 12Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1

LSG Bayern - L 1 RA 48/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 06.08.2003
Inhalt
  • selbst zitierten Drucksachen nicht gewollt (BT-Drucks. 11/5530 S. 56). So ist im Bericht des
  • Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) in der BT-Drucks. 11/5530 im besonderen Teil zu
  • , zu gewährleisten." Zu § 92 (jetzt § 93) ist in den Materialien (BT-Drucks. 11/4124, S. 174
  • deutlich, dass der bisherige Rechtszustand im Falle der Neufeststellung nur in Kombination mit dem
  • Rechts") ist gerade für den hier strittigen Regelungsteil des Rentenanspruchs des Klägers dem Grunde nach

OLG Köln - 2 Ws 60/05

Oberlandesgericht Köln vom 08.03.2005
Inhalt
  • Rechte des Verurteilten in Betracht, die sich insbesondere aus Grundrechten oder grundrechtsgleichen
  • nicht der Fall ist, reicht es bei Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung aus, dem Verteidiger
  • zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Mit nicht angefochtenem Beschluss von demselben Tag hat die
  • geworden ist. Der Beschwerdeführer hat in einem Schriftsatz vom 02.02.2005 - kurz vor der am 08.02.2005
  • . a.), im Sport ( z. B. Reitverein ), in der Jugendförderung ( Fördervereine für Schulen

BGH - IX ZR 194/04

Bundesgerichtshof vom 16.11.2007
Inhalt
  • Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Verwalter in dem am 5
  • beider - jeder für sich mit Recht - die Erfüllungshandlung an, schließt die auf die mittelbare
  • Berufungsgericht - wie die Revision mit Recht rügt - das Bestehen einer Tilgungsverpflichtung der
  • 1998 - IX ZR 22/97, WM 1998, 968, 975, insoweit in BGHZ 138, 291 nicht abgedr.). Es ist jedoch
  • revisionsrechtlich zu unterstellen ist) die zuerst genannte Anfechtung mit einer solchen im Verhältnis

BGH - I ZR 103/01

Bundesgerichtshof vom 13.11.2003
Inhalt
  • Dienstleistung, die von Klasse 42 umfaßt werde, und erst recht nicht Dienstleistungen, die mit
  • Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des
  • Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Die Beklagte ist dem entgegengetreten. Sie
  • hiergegen erhobenen Revisionsrügen haben keinen Erfolg. 1. In nicht zu beanstandender Weise ist das
  • Devisenmarkt, in Erscheinung tritt, oder daß dieses Dienstleistungsunternehmen sich auch mit der Erstellung

Präambel StreitkrAVbgInkrG

Inhalt
  • Rechte zu gewährleisten, in der Erkenntnis, daß die Rechte und Pflichten dieser Truppen
  • In der Erwägung, daß mit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands der Aufenthalt
  • der im beitretenden Teil Deutschlands und in Berlin stationierten ausländischen Truppen einer v
  • ein gedeihliches Zusammenleben mit der Bevölkerung des Gastlandes sicherzustellen, in Anbetracht
  • Ausnahmecharakter besitzt, mit dem Hinweis, daß dementsprechend von der Regelung nur in dem unbedingt

OLG Celle - 13 U 169/01

Oberlandesgericht Celle vom 01.11.2001
Inhalt
  • Recht erlassen. I. Verfügungsanspruch Das Landgericht hat einen Unterlassungsanspruch der Klägerin im
  • , nachdem er (am Vormittag des zweiten Tages) versucht habe, mit ihr zu sprechen. 2. Mit Recht hat das
  • . Auch im Rahmen der Auseinandersetzung mit einer solchen Frage ist aber unzulässig eine massive
  • ####### aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Oktober 2001 für Recht erkannt: Die Berufung der
  • Die Verfügungsklägerin (im folgenden Klägerin) ist Oberassistentin und Privatdozentin an der

BVerwG - 1 WB 38.12

Bundesverwaltungsgericht vom 26.10.2012
Inhalt
  • die falsche Angabe des Dienstortes R. in der noch nicht wirksamen Erstfassung seine Rechte im
  • unmittelbar berührte Dienstleistungspflicht korrespondiere mit dem Recht des Soldaten, dass ihm diese
  • Dabei ist hervorzuheben, dass im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in der
  • Unterordnungsverhältnis vorliegt. Die Kompetenz zur Entscheidung über zahlreiche dieser Rechte der Soldaten ist
  • an die Wehrdienstgerichte in erster Linie von der Frage abhängen soll, welche Rechte und Pflichten

Art 4 HGBEG

Inhalt
  • (1) Die nach dem bürgerlichen Recht mit einer Eintragung in das Güterrechtsregister
  • Niederlassungen genügt die Eintragung in das Register des Ortes der Hauptniederlassung.(2) Wird die
  • verbundenen Wirkungen treten, sofern ein Ehegatte Kaufmann ist und seine Handelsniederlassung sich nicht
  • in dem Bezirk eines für den gewöhnlichen Aufenthalt auch nur eines der Ehegatten zust
  • ändigen Registergerichts befindet, in Ansehung der auf den Betrieb des Handelsgewerbes sich

§ 341 InsO

Ausübung von Gläubigerrechten
Inhalt
  • (1) Jeder Gläubiger kann seine Forderungen im Hauptinsolvenzverfahren und in jedem Sekund
  • ärinsolvenzverfahren anmelden.(2) Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, eine in dem Verfahren, f
  • ür das er bestellt ist, angemeldete Forderung in einem anderen Insolvenzverfahren über das
  • Vermögen des Schuldners anzumelden. Das Recht des Gläubigers, die Anmeldung abzulehnen oder
  • Stimmrecht aus einer Forderung, die in dem Verfahren, für das er bestellt ist, angemeldet worden

OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 619/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.08.2004
Inhalt
  • Recht nicht in Einklang. 34Ob Art. IV der Änderungsverordnung vom 18. Februar 2003 durch eine
  • mit den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst erreicht und Unfrieden in der Behörde vermieden werden
  • zu Recht stattgegeben. Die zulässige Klage ist begründet, denn die Streichung des AZV-Tages für den
  • offenbar auch nicht zugrunde gelegt worden ist. Weitere Bedenken ergeben sich daraus, dass die in Art. IV
  • noch in dem durch § 78 Abs. 3 LBG abgesteckten Rahmen hält, ist sehr fraglich. Der Beklagte geht im

OLG Oldenburg - 5 U 6/98

Oberlandesgericht Oldenburg vom 24.03.1998
Inhalt
  • Unterschenkelbruches durch den Beklagten zu 2) im Krankenhaus der Beklagten zu 1) zu. Zu Recht hat das Landgericht
  • Recht vom Beklagten zu 2) angewandt worden ist. Etwaige Fehler bei der Durchführung dieser
  • sonstiger Schäden im Zusammenhang mit der Behandlung seiner am 02.10.1993 bei dem Sturz von einer Leiter
  • Gesichtspunkt Ersatzansprüche im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung seines
  • zur Stabilisation mit einem sog. Fixateur externe im Hinblick auf etwaige Komplikationen das

§ 4 EUZBBG 2013

Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
Inhalt
  • , die in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europ
  • zum Recht der Europäischen Union stehen,2.entsprechende Initiativen, Stellungnahmen
  • sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen, unterrichtet
  • , der informellen Ministertreffen, des Ausschusses der Ständigen Vertreter und sonstiger Aussch
  • vorbereitenden Gremien und Arbeitsgruppen;2.Berichten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik

OLG Celle - 3 U 265/05

Oberlandesgericht Celle vom 05.04.2006
Inhalt
  • Wohnungseigentümern fehlt. Nicht völlig unproblematisch ist daher auch eine Klagänderung. Nach altem Recht galt
  • Beklagten hat die Klägerin - mit Nachdruck - bestritten. Der Vortrag der Beklagten ist auch in einer
  • Instanz zu Recht - als unstreitig angesehen, dass die hier in Rede stehenden Geldmittel nicht durch die
  • : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 179, BGB § 812, BGB § 488 Leitsatz: 1. Wer vor dem Beschluss des BGH vom
  • Verhandlung vom 29. März 2006 für Recht erkannt: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Oktober