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OLG Oldenburg - 4 UF 109/00
Oberlandesgericht Oldenburg vom 31.01.2001
- Inhalt
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- kein Einkommen i.S.d. Sozialhilferechts. Daher ist der Übergang eines nach bürgerlichem Recht
- ist. Mit dem vorgenannten Betrag ist bzw. war der Beklagte nicht in der Lage, allen
- Unterhalt zu zahlen. Das gilt erst recht dann, wenn - was nicht ganz geklärt ist - der nichtehelich
- ... - wegen Kindesunterhalts aus übergegangenem Recht hat der 4. Zivilsenat - 1. Senat für
- Amtsgericht ... für Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten wird das am 1. August 2000
BFH - IX R 28/08
Bundesfinanzhof vom 05.06.1997
- Inhalt
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- .). 11Auflösungsverlust i.S. des § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG ist der Betrag, um den die im Zusammenhang mit der
- Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde im Streitjahr 1995 mit seiner Ehefrau zusammen und im
- DM. Die übrigen Aufwendungen erkannte das FA nicht an, da sie nicht im Zusammenhang mit der
- Verluste (BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, m.w.N
- (BFH-Urteil in BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, m.w.N.). 12Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1
LSG Bayern - L 1 RA 48/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.08.2003
- Inhalt
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- selbst zitierten Drucksachen nicht gewollt (BT-Drucks. 11/5530 S. 56). So ist im Bericht des
- Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) in der BT-Drucks. 11/5530 im besonderen Teil zu
- , zu gewährleisten." Zu § 92 (jetzt § 93) ist in den Materialien (BT-Drucks. 11/4124, S. 174
- deutlich, dass der bisherige Rechtszustand im Falle der Neufeststellung nur in Kombination mit dem
- Rechts") ist gerade für den hier strittigen Regelungsteil des Rentenanspruchs des Klägers dem Grunde nach
OLG Köln - 2 Ws 60/05
Oberlandesgericht Köln vom 08.03.2005
- Inhalt
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- Rechte des Verurteilten in Betracht, die sich insbesondere aus Grundrechten oder grundrechtsgleichen
- nicht der Fall ist, reicht es bei Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung aus, dem Verteidiger
- zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Mit nicht angefochtenem Beschluss von demselben Tag hat die
- geworden ist. Der Beschwerdeführer hat in einem Schriftsatz vom 02.02.2005 - kurz vor der am 08.02.2005
- . a.), im Sport ( z. B. Reitverein ), in der Jugendförderung ( Fördervereine für Schulen
BGH - IX ZR 194/04
Bundesgerichtshof vom 16.11.2007
- Inhalt
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- Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Der Kläger ist Verwalter in dem am 5
- beider - jeder für sich mit Recht - die Erfüllungshandlung an, schließt die auf die mittelbare
- Berufungsgericht - wie die Revision mit Recht rügt - das Bestehen einer Tilgungsverpflichtung der
- 1998 - IX ZR 22/97, WM 1998, 968, 975, insoweit in BGHZ 138, 291 nicht abgedr.). Es ist jedoch
- revisionsrechtlich zu unterstellen ist) die zuerst genannte Anfechtung mit einer solchen im Verhältnis
BGH - I ZR 103/01
Bundesgerichtshof vom 13.11.2003
- Inhalt
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- Dienstleistung, die von Klasse 42 umfaßt werde, und erst recht nicht Dienstleistungen, die mit
- Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des
- Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Die Beklagte ist dem entgegengetreten. Sie
- hiergegen erhobenen Revisionsrügen haben keinen Erfolg. 1. In nicht zu beanstandender Weise ist das
- Devisenmarkt, in Erscheinung tritt, oder daß dieses Dienstleistungsunternehmen sich auch mit der Erstellung
Präambel StreitkrAVbgInkrG
- Inhalt
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- Rechte zu gewährleisten, in der Erkenntnis, daß die Rechte und Pflichten dieser Truppen
- In der Erwägung, daß mit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands der Aufenthalt
- der im beitretenden Teil Deutschlands und in Berlin stationierten ausländischen Truppen einer v
- ein gedeihliches Zusammenleben mit der Bevölkerung des Gastlandes sicherzustellen, in Anbetracht
- Ausnahmecharakter besitzt, mit dem Hinweis, daß dementsprechend von der Regelung nur in dem unbedingt
OLG Celle - 13 U 169/01
Oberlandesgericht Celle vom 01.11.2001
- Inhalt
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- Recht erlassen. I. Verfügungsanspruch Das Landgericht hat einen Unterlassungsanspruch der Klägerin im
- , nachdem er (am Vormittag des zweiten Tages) versucht habe, mit ihr zu sprechen. 2. Mit Recht hat das
- . Auch im Rahmen der Auseinandersetzung mit einer solchen Frage ist aber unzulässig eine massive
- ####### aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Oktober 2001 für Recht erkannt: Die Berufung der
- Die Verfügungsklägerin (im folgenden Klägerin) ist Oberassistentin und Privatdozentin an der
BVerwG - 1 WB 38.12
Bundesverwaltungsgericht vom 26.10.2012
- Inhalt
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- die falsche Angabe des Dienstortes R. in der noch nicht wirksamen Erstfassung seine Rechte im
- unmittelbar berührte Dienstleistungspflicht korrespondiere mit dem Recht des Soldaten, dass ihm diese
- Dabei ist hervorzuheben, dass im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in der
- Unterordnungsverhältnis vorliegt. Die Kompetenz zur Entscheidung über zahlreiche dieser Rechte der Soldaten ist
- an die Wehrdienstgerichte in erster Linie von der Frage abhängen soll, welche Rechte und Pflichten
Art 4 HGBEG
- Inhalt
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- (1) Die nach dem bürgerlichen Recht mit einer Eintragung in das Güterrechtsregister
- Niederlassungen genügt die Eintragung in das Register des Ortes der Hauptniederlassung.(2) Wird die
- verbundenen Wirkungen treten, sofern ein Ehegatte Kaufmann ist und seine Handelsniederlassung sich nicht
- in dem Bezirk eines für den gewöhnlichen Aufenthalt auch nur eines der Ehegatten zust
- ändigen Registergerichts befindet, in Ansehung der auf den Betrieb des Handelsgewerbes sich
§ 341 InsO
Ausübung von Gläubigerrechten
- Inhalt
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- (1) Jeder Gläubiger kann seine Forderungen im Hauptinsolvenzverfahren und in jedem Sekund
- ärinsolvenzverfahren anmelden.(2) Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, eine in dem Verfahren, f
- ür das er bestellt ist, angemeldete Forderung in einem anderen Insolvenzverfahren über das
- Vermögen des Schuldners anzumelden. Das Recht des Gläubigers, die Anmeldung abzulehnen oder
- Stimmrecht aus einer Forderung, die in dem Verfahren, für das er bestellt ist, angemeldet worden
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 619/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.08.2004
- Inhalt
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- Recht nicht in Einklang. 34Ob Art. IV der Änderungsverordnung vom 18. Februar 2003 durch eine
- mit den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst erreicht und Unfrieden in der Behörde vermieden werden
- zu Recht stattgegeben. Die zulässige Klage ist begründet, denn die Streichung des AZV-Tages für den
- offenbar auch nicht zugrunde gelegt worden ist. Weitere Bedenken ergeben sich daraus, dass die in Art. IV
- noch in dem durch § 78 Abs. 3 LBG abgesteckten Rahmen hält, ist sehr fraglich. Der Beklagte geht im
OLG Oldenburg - 5 U 6/98
Oberlandesgericht Oldenburg vom 24.03.1998
- Inhalt
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- Unterschenkelbruches durch den Beklagten zu 2) im Krankenhaus der Beklagten zu 1) zu. Zu Recht hat das Landgericht
- Recht vom Beklagten zu 2) angewandt worden ist. Etwaige Fehler bei der Durchführung dieser
- sonstiger Schäden im Zusammenhang mit der Behandlung seiner am 02.10.1993 bei dem Sturz von einer Leiter
- Gesichtspunkt Ersatzansprüche im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung seines
- zur Stabilisation mit einem sog. Fixateur externe im Hinblick auf etwaige Komplikationen das
§ 4 EUZBBG 2013
Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
- Inhalt
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- , die in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europ
- zum Recht der Europäischen Union stehen,2.entsprechende Initiativen, Stellungnahmen
- sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen, unterrichtet
- , der informellen Ministertreffen, des Ausschusses der Ständigen Vertreter und sonstiger Aussch
- vorbereitenden Gremien und Arbeitsgruppen;2.Berichten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik
OLG Celle - 3 U 265/05
Oberlandesgericht Celle vom 05.04.2006
- Inhalt
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- Wohnungseigentümern fehlt. Nicht völlig unproblematisch ist daher auch eine Klagänderung. Nach altem Recht galt
- Beklagten hat die Klägerin - mit Nachdruck - bestritten. Der Vortrag der Beklagten ist auch in einer
- Instanz zu Recht - als unstreitig angesehen, dass die hier in Rede stehenden Geldmittel nicht durch die
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 179, BGB § 812, BGB § 488 Leitsatz: 1. Wer vor dem Beschluss des BGH vom
- Verhandlung vom 29. März 2006 für Recht erkannt: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Oktober