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§ 3b BSeeSchG
- Inhalt
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- ;nnen im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.(3) Geht die Störung oder die Gefahr
- findet Absatz 2 insoweit Anwendung, als das internationale Recht dies zulässt.
- (1) Die Behörden können selbst, auch durch Beauftragte, Störungen beseitigen oder
- oder nicht rechtzeitig möglich oder nicht zweckmäßig sind oder2.gemäß §
- ; 3a ergangene Aufforderungen, die Störung oder die Gefahr zu beseitigen, nicht oder nicht
BGH - III ZR 550/13
Bundesgerichtshof vom 24.07.2014
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I II ZR 550/13 Verkündet am: 24. Juli 2014 K i e f e
- Recht erkannt: Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- , die für sein Fahrzeug gefährlich werden könne, wenn er sie überfahre. Erst recht müsse dies für den
- GG im Hinblick auf eine Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zu. 151. Die Beklagte ist
- zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand 1Der Kläger macht gegen die beklagte Stadt
SozG Duisburg - R 125/07
Sozialgericht Duisburg vom 17.09.2007
- Inhalt
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- er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im
- zurückzunehmen ist, sofern eine ständige Rechtsprechung das Recht anders auslegt als der
- . 1 SGB X liegen hier nicht vor. Denn die Beklagte hat zu Recht die Renten des Klägers wegen EWM mit
- Erwerbsminderung (EWM) mit dem Zugangsfaktor 1,00 zu berechnen ist. 3Dem 1945 geborenen Kläger
- Dauer ab 01.08.2003 mit Bescheid vom 21.12.2005. Sie erkannte im Versicherungsverlauf eine 20
Einsicht in die Akten der Bußgeldstelle
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 28.04.2011
- Inhalt
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- Verteidigung auch das Recht zur Einsicht in einen Messfilm. Die Verwaltungsbehörde ist jedenfalls dann
- Recht bezieht sich auf die dem Gericht vorliegenden oder ihm im Falle der Anklage gemäß § 199 Abs. 2
- das Recht auf vollständige Akteneinsicht immer wieder im Vorfeld oder im Rahmen einer
- so ist sie in der Lage, die Richtigkeit des gegen den Betroffenen erhobenen Vorwurfs zu überprüfen
- Recht auf rechtliches Gehör verletzt wäre (AB Bad Kissingen, a.a. O.) Seit der Entscheidung des
EuGH - C-33/99
Europäischer Gerichtshof vom 20.03.2001
- Inhalt
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- ) genannten Rechtsvorschriften bestimmt sind, jedoch mit Ausnahme der in Anhang II aufgeführten besonderen
- wird? - In der Rechtssache Esmoris Cerdeiro-Pinedo Amado: 1.a) Ist es mit Artikel 3 der Verordnung Nr
- Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im
- geltenden, in Randnummer 37 dieses Urteils genannten Voraussetzungen das Recht auf Freizügigkeit, das
- 1970 über das Recht der Arbeitnehmer, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines
§ 34 FFG 1979
Eigenanteil des Herstellers
- Inhalt
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- , mindestens jedoch 5 vom Hundert, trägt. Bei internationalen Koproduktionen ist bei der
- sonstige Mittel, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer juristischen
- Person des privaten Rechts, an der eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen
- Rechts direkt oder indirekt beteiligt sind, gewährt werden, es sei denn, dass diese Mittel markt
- im Kostenplan angegebenen und von der FFA anerkannten Kosten einen nach dem Produktionsumfang, der
Anlage 9 BGBEG
(zu Artikel 246 Absatz 3)Muster für die Widerrufsbelehrung bei unentgeltlichen Darlehensverträgen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer
- Inhalt
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- angegebenen Geschäfts] (im Folgenden: angegebenes Geschäft)** ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit
- zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des [einsetzen***: verbundenen Vertrags] auch an den
- Vertragsgegenstand (die Leistung des Unternehmers) in dem Darlehensvertrag genau angegeben ist und das nicht
- ;Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf das [einsetzen: Bezeichnung des im Darlehensvertrag
- üllt, kann hier Folgendes eingefügt werden:„–Steht dem Darlehensnehmer in
OVG Niedersachsen - 6 A 158/13
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 14.05.2014
- Inhalt
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- Zeit geltende Recht anzuwenden, wonach ihm der Zugang zur Fahrerlaubnisklasse CE mit 18 Jahren möglich
- Anspruch geltende Recht maßgeblich ist, mithin der Anspruchssteller zu diesem Zeitpunkt die aktuellen
- von mehr als einem Lebensjahr war - im Sinn der Bescheidbegründung „erst recht“ - kein Raum. Eine nach
- nicht das einschlägige materielle Recht eine anderweitige Bestimmung trifft. 19 Die Klage hat keinen
- bisherigen Recht, wenn der „Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis“ vor dem 19.1.2013 bereits gestellt war
LAG Rheinland-Pfalz - 12 Ta 172/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.03.2005
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- Verhältnis der Klägerin zur Beklagten, um in diesem Zusammenhang bestehende Rechte und Pflichten geht. bb
- Entfristungsverlangen der Klägerin. Sie ist 43 Jahre alt, mit einem Grad der Behinderung von 50 als schwerbehinderter
- Beklagte hat im Juni/Juli 2002 über die Übernahme von befristet Beschäftigten in unbefristete
- beendet ist, hilfsweise, festzustellen, dass des Auswahlverfahren im Juni 2002 hinsichtlich der
- Vertretungsgründen sachlich gerechtfertigt gewesen ist und dass kein Fehler in der Auswahl der
BGH - XII ZR 128/05
Bundesgerichtshof vom 21.11.2007
- Inhalt
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- Richterin Dr. Hahne, die Richter Sprick, Fuchs, Dr. Ahlt und die Richterin Dr. Vézina für Recht
- Schadensregulierung im Zusammenhang mit dem sogenannten Unfallersatztarif hinzuweisen. Der Beklagten stehe
- stand. 89 Die Revision hat Erfolg. a) Im Ergebnis richtig ist das Berufungsgericht allerdings davon
- guten Sitten (§ 138 BGB) nichtig ist. Der Senat hat sich - nach Erlass des Berufungsurteils - in seinen
- ist. 10b) Mit Erfolg macht die Revision aber geltend, dass das Berufungsgericht zu Unrecht eine
HessVGH - 8 UE 418/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.11.1992
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Urteil zu Recht den Rücknahmebescheid der Beklagten vom 3. November
- umschreibt die Erzeugnisse, die der Beihilferegelung unterliegen, im Anhang Ia in zweierlei Weise, zum
- Erzeugnissen getroffen. Das ergibt sich aus dem lateinischen Wort "ex". Die rechte Spalte des Anhangs Ia
- -Rechts ist. 41 Die Klägerin hat weder falsche Angaben gemacht, noch liegt sonst einer der Tatbestände
- danach im Wirtschaftsjahr 1980/81 unter anderem gewährt für "in Sirup haltbar gemachte Kirschen
OLG Oldenburg - SS 478/93
Oberlandesgericht Oldenburg vom 24.01.1994
- Inhalt
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- zulassenden § 2 a.F. StGB - Einzelentscheidung (RG in Deutsches Recht 1941, 1403) auch ein bereits im
- Landgericht ausdrücklich verneint. Das rechte Auge des Nebenklägers war vorgeschädigt. Der zur Tatzeit 28
- StGB die Strafe auf zehn Monate ermäßigt. Die Revision des Angeklagten ist unbegründet, soweit er
- Vergehens nach § 233 StGB aufrechtzuerhalten. Das konnte durch den Senat geschehen. Denn es war im
- rechtzeitiger Strafantrag des Nebenklägers liegt vor. Hingegen hat die Revision im übrigen Erfolg. Das
Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung und der Vorsteuerabzug
martina heck vom 24.10.2013
- Inhalt
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- entgegen, nach der die nationalen Behörden einem Steuerpflichtigen das Recht, den für ihm erbrachte
- finanzgerichtlich sowie im Schrifttum umstritten. Mehrere Finanzgerichte gingen in der Folge davon aus, dass
- ist, dass dem Steuerpflichtigen eine ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorliegt. Neben
- “-Entscheidung beruht im Wesentlichen darauf, dass hier keine ausdrückliche Auseinandersetzung mit dem „Terra
- dem „Terra-Baubedarf“-Urteil entsprechen, in dem gerade keine Rechnung mit Steuerausweis in dem
§ 54 LFGB
Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Inhalt
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- ;ig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder2.aus einem Drittland
- des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr
- werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen mit dem
- Antrag ist in angemessener Frist zu entscheiden. Sofern innerhalb von 90 Tagen eine endgültige
- anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäß
§ 8 EnWG 2005
Eigentumsrechtliche Entflechtung
- Inhalt
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- Transportnetzbetreibers zu sein. Rechte im Sinne von Satz 2 bis 4 sind insbesondere: 1.die Befugnis zur Ausübung von
- .(3) Im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Entflechtungsvorgang nach Absatz 1 dürfen weder
- oder Rechte an einem Betreiber eines Transportnetzes oder einem Transportnetz auszuüben. Personen
- , oder Rechte an einem solchen Unternehmen auszuüben. Personen, die unmittelbar oder mittelbar
- oder Vertrieb von Energie an Kunden wahrnimmt, oder Rechte an einem solchen Unternehmen ausüben