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LG Bonn - 18 O 377/00

Landgericht Bonn vom 13.02.2001
Inhalt
  • (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits
  • . Zivilkammer des Landgerichts Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 18 O 377/00 Sachgebiet: Recht
  • allein das Recht, sich gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Namensanmaßungen zur Wehr zu setzen
  • Interessen des Klägers nicht vor. Zwar reicht es - soweit der Klägers sich auch auf den Schutz seines

§ 26 WoFG

Gegenstände und Arten der Belegungsrechte
Inhalt
  • Belegungsrecht ist das Recht der zuständigen Stelle, von dem durch die Förderung berechtigten und
  • aus einer Bescheinigung nach § 27 ergibt. Ein Benennungsrecht ist das Recht der zustä
  • Recht der zuständigen Stelle, einen Wohnungssuchenden zu bestimmen, dem der Verfü
  • Belegung) begründet werden.(2) Belegungsrechte können in der Förderzusage als allgemeine

BGH - V ZR 43/10

Bundesgerichtshof vom 22.10.2010
Inhalt
  • einer bestimmten Störung wird der Beklagten zu Recht allgemein aufgegeben, das Betreten und Befahren
  • einem im Grundbuch eingetragenen Recht nicht, wenn sich der Inhalt des Rechts aus dem Grundbuch ergibt
  • Ansprüche die weitere Ausübung des Rechts nicht abhängt und das Grundbuch über die eingetragenen Rechte
  • die Richterin Dr. Brückner für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des
  • hält rechtlicher Nachprüfung stand. Zu Recht hat das Berufungsgericht einen Duldungsanspruch der

Inhaltsübersicht DWG

Inhalt
  • Abschnitt 1: Grundlagen der Anstalt   Unterabschnitt 1: Allgemeine
  • ;§ 22 - 23 Abschnitt 2: Struktur der Anstalt   Unterabschnitt 1: Allgemeine
  • : Rechte Dritter §§ 16 - 21 Unterabschnitt 5: Verantwortung für Sendungen §

§ 332a LAG

Aufgebotsverfahren
Inhalt
  • Stelle, die von der Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, und durch Bekanntmachung im
  • . Mit Ablauf der darin bezeichneten Aufgebotsfrist erlöschen die Rechte aus dem Antrag.(2) Das
  • Bestimmung der Aufgebotsfrist, 4.die Aufforderung, Rechte aus dem Antrag spätestens bis zum Ablauf
  • der Aufgebotsfrist geltend zu machen, 5.der Hinweis, daß die nicht geltend gemachten Rechte aus

BAG billigt Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer: Kein Vergütungsanspruch für Flötistin der Bayerischen Staatsoper

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.06.2022
Inhalt
  • Vergütung nach. Die Tests seien unverhältnismäßig gewesen und griffen in ihr Recht auf körperliche
  • konkretisiere die allgemeine Fürsorgepflicht der Arbeitgeber und erlaube im Interesse des
  • Virologie der Technischen Universität München und dem Klinikum rechts der Isar ein Hygienekonzept

LG Stuttgart - 10 T 143/02

Landgericht Stuttgart vom 22.07.2002
Inhalt
  • Anwendung von deutschem Recht. Insoweit leiteten sie aus der Anwendung des deutschen Rechts eine aus ihrer
  • . Mit Wirkung vom 10. November 1995 richtet sich die Namensführung des Ehemannes nach deutschem Recht
  • Ehefrau nach philippinischem Recht. Sie führt den Vornamen "I." und den Ehenamen "N.". Sie führt keinen
  • richtet sich die Namensführung des Ehemannes nach deutschem Recht. Er führt den Ehenamen "N.". Mit
  • Wirkung vom 10. November 1995 richtet sich die Namensführung der Ehefrau nach philippinischem Recht

§ 15 BKnEG

Inhalt
  • Versorgungsempfänger allgemein erhöht oder vermindert, so erhöhen oder vermindern sich
  • über. Diese tritt in die Rechte und Pflichten des nach dem Dienstvertrag zur Versorgung

OLG Hamm - 15 VA 4/03

Oberlandesgericht Hamm vom 19.01.2004
Inhalt
  • geltend gemacht, der Beteiligte zu 2) habe ihm zu Unrecht das Recht auf Akteneinsicht entzogen. 6Der
  • Akteneinsicht sei dem Kläger nicht generell, sondern nur deshalb verwehrt worden, weil das Recht auf
  • vorliegenden Verfahrens ausdrücklich das Recht für sich in Anspruch, in seiner Funktion als
  • wahrnehmen zu können. Dieses Recht auf Akteneinsicht steht ihm deshalb auch zu, solange er als
  • Gewährung der Akteneinsicht ist im Rahmen des Anwendungsbereichs des § 34 Abs. 1 FGG allgemein, im Rahmen

OLG Dresden: Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.01.2018
Inhalt
  • schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt. Abzuwägen sind danach das Recht des Klägers auf
  • Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht des Beklagten auf Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit
  • , Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03). Zu diesen gehört das Recht der persönlichen Ehre und auf
  • als satirische Stellungnahme zu allgemein gehaltenen Themen verharmlost werden kann. In dem von ihm
  • zum Ausdruck bringt. Als solche ist sie noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. 2.2

BGH - I ZR 150/01

Bundesgerichtshof vom 02.10.2003
Inhalt
  • , Dr. Büscher und Dr. Schaffert für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen
  • , da die Media- Analyse der allgemein anerkannte Maßstab für die Reichweite, also für den Lesermarkt
  • Werbung nach § 3 UWG zu Recht bejaht. Die Feststellung der Verkehrsauffassung, die Aufgabe des
  • Marktführerschaft von FOCUS“ sei „bestätigt“ worden, was – wie das Berufungsgericht mit Recht ausführt – selbst von
  • jedoch deutlich, daß sie sich nicht lediglich an potentielle Inserenten, sondern auch an die allgemeine

BGH - XI ZR 403/01

Bundesgerichtshof vom 15.11.2001
Inhalt
  • unmittelbar geltendes Recht. Sparkassen sind als Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher
  • Mayen und den Richter Dr. Appl für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des
  • Klägers gemäß Art. 5 Abs. 1, 9 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG und sein Recht auf
  • aus einem Verstoß gegen das durch Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 21 GG gewährleistete Recht
  • Behinderung frei sein, solange sie mit allgemein erlaubten Mitteln arbeitet (BVerfGE 13, 123, 126; 39, 334

OLG Düsseldorf - I-27 U 1/09

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.01.2010
Inhalt
  • europäische Recht bei der Durchsetzung europarechtlich gewährleisteter Rechte in gewissem Umfang
  • Recht bei rechtswidrigen Handlungen nicht (vgl. Braun, Anm. zu BVerfG VergabeR 2008, 924, 925; zu
  • das deutsche Recht grundsätzlich davon aus, dass dem Gläubiger gegenüber (drohendem) rechtswidrigem
  • Rechtsgrund das Handeln des Schuldners rechtswidrig ist (allgemein § 241 Abs. 1 S. 2 BGB und dazu
  • – Asturcom Telecommunicaciones, EuZW 2009, 852), zählt dazu jedenfalls dann, wenn – wie das deutsche Recht

OLG Hamm - 2 U 106/00

Oberlandesgericht Hamm vom 29.03.2001
Inhalt
  • privatrechtlich organisiert hat. Dazu ist sie im Rahmen der Daseinsvorsorge befugt (Nachweise bei KG, Recht
  • JZ 1982, 288; siehe auch KG, Recht und Steuern im Gas– und Wasserfach, 1984, S. 44 ff.). b) 4647Es
  • , Recht der Elektrizitäts, Gas- und Wasserversorgung, Kommentar, Band 2, § 30 AVBWasserV, unter
  • "Inhaltsübersicht"; OLG Köln, Recht und Steuern im Gas- und Wasserfach, 1990, S. 26 f.). 49Die Voraussetzungen
  • (OLG Düsseldorf, VKUNachrichtendienst Folge 436, Nr. 77, S. 5 f.; OLG Köln, Recht und Steuern im Gas

LG Duisburg - 8 O 129/93

Landgericht Duisburg vom 06.10.1994
Inhalt
  • - 13waltungsgesellschaft), beide ansässig in . 14Beide haben die Satzung des Clubs gemäß dem Recht
  • der 15beschlossen. Dieses Recht ist auch für den Wohnrechtskauf 16maßgeblich, was der Erwerber mit
  • Teilen eigenständiges Rechtssetzungsgebiet dar mit der Folge, daß eine deutschsprachige, allgemein
  • überwiegend unstreitigen Verkaufsmodalitäten mit hinzu, die in Deutschland nach deutschem Recht ein
  • nach deutschem Recht sittenwidrigen und damit nichtigen Vertragsgestaltung kommt der Vereinbarung