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Internethandelsplattformen und Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung

martina heck vom 22.07.2013
Inhalt
  • Veranlagung. Wie der Bundesfinanzhof bereits im Beschluss in BStBl. II 2002, 495 ausgeführt hat, dürfen
  • Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind im überwiegenden Allgemeininteresse hinzunehmen
  • Steuerfahndung zu verweigern, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung. Im Streitfall ging es
  • Klägerin der Zugriff auf die Daten aus technischen Gründen unmöglich ist. Dass die Datenserver im
  • verstößt insbesondere nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Einschränkungen des

§ 2 LwAltschV

Vorzulegende Unterlagen
Inhalt
  • ;cksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken im Sinne des
  • ;fungsverband, vereidigter Buchprüfer, Buchprüfungsgesellschaft) ist in zweifacher Ausfertigung
  • -Altschuldengesetzes vorgesehenen Absetzungen für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen ist der
  • des Jahresüberschusses ergibt, kann diese berücksichtigt werden. Ist mit dem Kreditnehmer
  • in der Höhe anzusetzen, die sich nach der Vereinbarung ergeben hätten. Im Hinblick auf

AG Bonn - 9 C 396/01

Amtsgericht Bonn vom 03.04.2002
Inhalt
  • Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 9 C 396/01 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • die Klägerin sodann von der Beklagten aus übergegangenem Recht ein. Mit Schreiben vom 18.4.2001
  • Nichtwissen, daß die Klägerin Transportversicherer der H2 OHG ist sowie daß in dem Paket Schmuck im
  • dem Postpaketabkommen für Trinidad am 16.10.1992 in Kraft getreten ist ( vgl. BGBl. 1993 Teil II
  • . Die Sendung kam nicht bei dem Empfänger in Trinidad an. Die Beklagte erstattete der H2 OHG mit

OLG Düsseldorf - I-6 U 121/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.05.2006
Inhalt
  • hat keinen Erfolg. 15Das Landgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben. 161.1718Die Klage ist
  • Recht angewendet. Im Berufungsrechtszug haben die Parteien hiergegen keine Einwände erhoben. Sie
  • haben sich daher mit der Anwendung deutschen Rechts auf ihre schuldrechtlichen Beziehungen jedenfalls
  • Beziehungen der Parteien sind nach deutschem materiellen Recht zu beurteilen. Das Landgericht hat deutsches
  • , bedeutet dies nicht, dass mit ihnen im Ergebnis ein Gewinn erzielt wird. Es besteht nämlich die Gefahr

OLG Düsseldorf - I-22 U 73/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 14.01.2005
Inhalt
  • ersten Rechtszug. 21B. Die Berufung ist zulässig, aber nicht begründet. Mit Recht und weitgehend
  • . 742) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten soll. Im Jahre 1996 vereinbarte die Klägerin mit dem
  • , Band II, Rn 28 zu § 31 AVBV). Das Recht des Kunden auf Zahlungsaufschub und -verweigerung regelt § 30
  • bisherigen Kunden ein anderer Kunde in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und
  • aus, dass dies jeder sein kann, der (vollständig) in die Rechte und Pflichten des bisherigen Kunden

BGH - X ZR 128/99

Bundesgerichtshof vom 19.12.2000
Inhalt
  • regelmäßiger Wiederkehr zu erbringen sind. Insofern reicht es nicht aus, daß in den hier
  • . Jestaedt, Scharen, die Richterin Mühlens und den Richter Dr. Meier-Beck für Recht erkannt: Die Revision
  • mit zwei Häusern bebautes Grundstück. Im Gegenzug bestellte der Beklagte für seine Mutter an dem
  • . November 1997 leistete die Klägerin an die Mutter des Beklagten Sozialhilfe in erheblichem Umfang. Mit
  • zugestellten Klage in Höhe von 34.223,70 DM nebst 7,06 % Zinsen stattgegeben. Mit seiner Berufung hat

Ideengeschichte des Privacy by Design – Teil 7: Herausforderungen erkennen und gestalten

Dr. Sebastian Kraska vom 23.11.2016
Inhalt
  • mit Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes“ hält, ist kein Zufall. Immer wieder übernahm
  • Herausforderungen durch die IT werden gerade erst formuliert – und ihre Implikationen sind mit dem
  • : Brückenbauer zwischen Informatik und Recht Teil 3: Entwicklungswege Teil 4: Wege in die Gestaltung Teil 5
  • BDSG, der den Datenschutzaufsichtsbehörden das Recht einräumt zu prüfen, ob der Berechnung ein
  • Technikfolgenabschätzungen beschäftigen. Im Moment haben sie aber keinen Maßstab mit dem sie bewerten könnten, ob die, die

BGH - KZR 26/05

Bundesgerichtshof vom 10.10.2006
Inhalt
  • die Revision zu Recht nicht in Frage. Die Beklagte ist daher verpflichtet, ihren Wettbewerbern
  • laden und dieses Formular ausfüllen, unterzeichnen und versenden zu müssen. Erst recht ist unerheblich
  • Verbindungsnetzes. Wie das Bundeskartellamt in der mündlichen Verhandlung zu Recht ausgeführt hat
  • Beklagte habe ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn in einem Zeitraum von 30 Tagen bei mehr
  • . Dr. Meier-Beck für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 1. Kartellsenats des

LG Limburg - 4 O 333/08

Landgericht Limburg vom 20.02.2009
Inhalt
  • 24 Die Klage hat im Wesentlichen Erfolg. 25 Die Beklagte zu 3. hat sich zu Recht dem Grunde nach
  • betrachten. Mit einer wesentlichen Besserung des Befundes ist nicht zu rechnen ist. Dr. … hat im Rahmen der
  • 26.1.2007, sondern nur 169,90 Euro. Die Beklagtenseite wendet zu Recht ein, dass in dem Fahrtkostenbetrag
  • entsprach es billigem Ermessen, die Beklagtenseite mit den Kosten zu belasten. Es ist in der
  • ) gewesen und sei auf die rechte Seite umgefallen. … sei in er Mitte auf das Motorrad drauf. Der Zeuge

Waren Sie um 7:30 Uhr beim ersten Kunden? Morgenstund hat Gold im Mund!

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 13.09.2012
Inhalt
  • gewerkschaftsfaul. Bei hoher Mitarbeiterzufriedenheit gelingt es der IG Metall seit Jahren nicht so recht, den
  • großen Aufstand bei Würth zu proben – da ist jeder PR-Gag recht. Nur der Anlass, den verstehe hier
  • , trennen müssten“. Einen Ratschlag gibt der Chef auch: Die Angestellten in der Zentrale seien mit
  • nur Gold im Mund hat (sie erinnert an den schwedischen Geschäftsführer in Sachsen-Anhalt, der die
  • Reinhold Würth wird im Südwesten gerne als „Schraubenkönig“ tituliert: Ohne die Würth-Gruppe würde

Art 12 BGBEG

Schutz des anderen Vertragsteils
Inhalt
  • eine natürliche Person, die nach den Sachvorschriften des Rechts dieses Staates rechts-, gesch
  • äfts- und handlungsfähig wäre, nur dann auf ihre aus den Sachvorschriften des Rechts
  • eines anderen Staates abgeleitete Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit berufen
  • , wenn der andere Vertragsteil bei Vertragsabschluß diese Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunf
  • Wird ein Vertrag zwischen Personen geschlossen, die sich in demselben Staat befinden, so kann sich

Art 12 BGBEG

Schutz des anderen Vertragsteils
Inhalt
  • eine natürliche Person, die nach den Sachvorschriften des Rechts dieses Staates rechts-, gesch
  • äfts- und handlungsfähig wäre, nur dann auf ihre aus den Sachvorschriften des Rechts
  • eines anderen Staates abgeleitete Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit berufen
  • , wenn der andere Vertragsteil bei Vertragsabschluß diese Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunf
  • Wird ein Vertrag zwischen Personen geschlossen, die sich in demselben Staat befinden, so kann sich

LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 358/04

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.09.2004
Inhalt
  • ordentliche Kündigung erklärt wurde - keine Rechte her. Festzuhalten ist freilich, dass die Beklagte im
  • des Vertrauens in die Person des Klägers reicht unter den gegebenen Umständen nicht aus. b) Im
  • . Mit dem Feststellungsantrag ist die Klage zulässig und begründet. Im Zeitpunkt des Zugangs der hier
  • 04.09.2003 (hilfsweise auch) erklärte ordentliche Kündigung (zum 31.03.2004) ist gem. § 85 SGB IX in
  • Kündigung zu hören ist. Es ist anerkanntes Recht, dass eine einmal erfolgte Betriebsratsanhörung gem

SozG Berlin - S 9 RA 2189/02

Sozialgericht Berlin vom 27.09.2005
Inhalt
  • angefochtenen Bescheides keine Anhörung, die nach § 24 SGB X vorgeschrieben ist, wenn in Rechte eines
  • . Im ersten Schritt sei eine Berechnung nach dem Recht des Sozialgesetzbuch VI (SGB VI
  • zurückgelegt sind, nicht in das Ausland gezahlt werden. Nach deutschem Recht ergibt sich durch den
  • nicht nach über- oder zwischenstaatlichem Recht etwas anderes bestimmt ist. 46 Es ist nicht nach über
  • - oder zwischenstaatlichem Recht etwas anderes bestimmt im Sinne des Absatzes 3 des § 110 SGB VI, da

OLG Stuttgart - 9 U 140/10

Oberlandesgericht Stuttgart vom 13.07.2011
Inhalt
  • Begründung versehene Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Das Landgericht hat zu Recht und mit
  • Anspruch begründenden Umständen ist. Das Landgericht hat zu Recht auf den im Juni 2005 übersandten
  • Falschberatung im Zusammenhang mit der Zeichnung eines Anteils an dem geschlossenen Fonds DG
  • angeordnet. II. 15Die gem. § 511 ZPO statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und mit einer
  • der Entscheidung rechtfertigen. 1. 16Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass auf Grund der