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BGH - 5 StR 412/12
Bundesgerichtshof vom 28.11.2012
- Inhalt
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- Revisionen, mit denen sie die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügen, bleiben ohne Erfolg. 2Die
- der Sitzung vom 28. November 2012 für Recht erkannt: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil
- hatten. Erst mit dem Akt der Feststellung durch den Vorsitzenden ist nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO dieser
- Feststellungen im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme von den Urkunden noch einer Anordnung des Vorsitzenden
- seines Rechtsmittels zu tragen. – Von Rechts wegen – G r ü n d e 1Das Landgericht hat die Angeklagten
BGH - I ZR 200/04
Bundesgerichtshof vom 11.01.2007
- Inhalt
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- sein. Sie ist der Ansicht, dass es sich bei den Handtaschen in der Gestaltung der Abbildung 3 (im
- , 75 - Jeans I). 232. Mit Blick auf das im Laufe des Rechtsstreits in Kraft getretene neue Gesetz
- Berufungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass der unterschiedliche Vertriebsweg einer
- Wertschätzung eines Produkts i.S. von § 4 Nr. 9 lit. b UWG ist nicht den Sonderschutzrechten mit
- 1996, 710 - Uhren-Applikation). 49cc) Im Ergebnis zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass
LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 R 28/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.05.2007
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- Kläger mit, das Recht zur freiwilligen Beitragsentrichtung bestehe erst ab Juni 2002, da dieses Recht
- Kläger hat im Übrigen die Auffassung vertreten, durch die Rentenbeginnregelung in § 3 ZRBG mit einer
- Wohnsitz in Israel, also auch für den Kläger. Das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung könne nach
- Betroffene mit Wohnsitz im Ausland von der Stellung eines Rentenantrages in den Jahren 1997 ff - mangels
- , insbesondere ab wann er das Recht zur freiwilligen Weiterversicherung nach § 7 des Sechsten Buches des
OLG Köln - 6 W 150/07
Oberlandesgericht Köln vom 28.09.2007
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- Dachverbandes aller musikalischen Verwertungsgesellschaften CISAG ist und in der Türkei die Rechte
- Antragstellerin ist zur Wahrnehmung der von ihr geltend gemachten Rechte nicht befugt, weil sie in der
- oder kurzfristige Wahrnehmung der bezeichneten Rechte und Ansprüche nicht anzuwenden" ist. Nach
- zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder nur gelegentlich die Hilfe deutscher Gerichte in Anspruch
- . 23Die Antragstellerin ist eine in Istanbul ansässige Verwertungsgesellschaft, die Mitglied des
HessVGH - 1 TG 1870/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 06.07.1989
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- , da der Antragsteller einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht hat. 8Zu Recht ist das
- Besoldungsgruppe A 8/A 9 inne hat. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang darauf
- Hünfeld inne, der ebenfalls mit der Besoldungsgruppe A8/A9 bewertet ist, während der Beigeladene bei
- der GSA Mitte 4 in Fulda einen A 8-Dienstposten mit derselben Funktion wahrnimmt. Das
- § 123 VwGO in erster Instanz keinen Erfolg. 5Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner
BSG - AL 203/02
Bundessozialgericht vom 09.12.2004
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- seinen privaten Rentenversicherungsvertrag vermieden. II Die Revision des Klägers ist im Sinne der
- Person, die mit ihm in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, die Erbringung von Alhi nicht gerechtfertigt ist
- überführen, wie es mit dem SGB II zum 1. Januar 2005 geschehen ist. Jedenfalls für den hier
- maßgeblichen Anspruch auf Alhi im Jahr 2002 stellt sich lediglich die Frage, ob die in der AlhiV 2002 mit
- darstellt, die nicht in der Lage ist, die Dynamik notwendiger Altersvorsorge im Einzelfall abzubilden
AG Siegburg - 37 M 68/10
Amtsgericht Siegburg vom 15.04.2010
- Inhalt
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- . Zwangsvollstreckungsabteilung Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 37 M 68/10 Sachgebiet: Recht
- . 10Die Erinnerung gemäß § 766 ZPO ist statthaft in der Sache indes unbegründet. 111.12Der Hauptantrag
- Klärung materiell-rechtlicher Ansprüche der Parteien im Rahmen der Zwangsvollstreckung zuständig ist
- dem Vermieterpfandrecht unterliegen oder nicht. 16 Indes ist im vorliegenden Falle aufgrund des der
- gesetzlichen Regelungen in § 885 ZPO abweichen. 17Dabei ist – wie schon angedeutet – zu
BGH - V ZR 44/11
Bundesgerichtshof vom 03.02.2012
- Inhalt
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- . Brückner und Weinland für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin zu 5 wird das Urteil der 29
- abgewiesen. Die nur von der Klägerin zu 5 eingelegte Berufung ist ohne Erfolg geblieben. Mit der von dem
- Zeitpunkt des Eingangs zurück, da die Zustellung demnächst im Sinne von § 167 ZPO erfolgt ist. 71. Geht
- " nur erfüllt, wenn sich die Verzögerung in einem hinnehmbaren Rahmen hält. Mit Blick auf den nach
- hinnehmbaren Rahmen hält, so dass die Zustellung "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgt ist
BGH - 2 StR 34/07
Bundesgerichtshof vom 04.04.2007
- Inhalt
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- sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig ist und b) im
- verwirklicht ist. BGH, Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07 - Landgericht Aachen in der Strafsache gegen
- , für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Aachen
- hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe
- Scheide. Zudem schlug er ihr im Verlauf des Geschehens mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht, um
BPatG - 25 W (pat) 65/05
Bundespatentgericht vom 28.06.2007
- Inhalt
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- , dass dem Kurzwort „COM“ anderweitige Bedeutungen zukommen könnten, denn im Zusammenhang mit den
- eine identische Dritteintragung gäbe der Anmelderin kein Recht auf Eintragung. Dagegen richtet sich
- ihre bisherigen Ausführungen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Anmeldeverfahren Bezug genommen
- der Akten Bezug genommen. II. Die zulässige Beschwerde der Anmelderin hat in der Sache keinen Erfolg
- von Textdateien. XML wird bevorzugt für den Austausch von Daten zwischen unterschiedlichen IT-Systemen
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 2471/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.07.2008
- Inhalt
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- - , NJW 1993, 256. 13Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon
- anderen eine Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers gem. § 2208 BGB im Blick auf das
- mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung in dem Testament auseinandergesetzt, trifft ebenfalls
- Klägers in Anbetracht der ausdrücklichen Formulierung im notariellen Testament, dass der Kläger frei und
- Zulassungsantrages selbst nicht zu ersetzen. 6Unabhängig davon ist unstreitig, dass sich in dem Wortlaut
Teilnahmegebühr macht aus Poker-Turnier kein verbotenes Glücksspiel
Thorsten Blaufelder vom 24.01.2014
- Inhalt
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- einer Veranstalterin recht, die 2010 in Lutherstadt Wittenberg ein Qualifikationsturnier in der Poker
- Turnier jedermann offen stehen. Zu gewinnen gab es neben wertlosen Pokalen das Recht auf Teilnahme an
- anderen Turnieren mit teilweise höheren Preisgeldern, darunter ein mit 50.00o,00 € dotiertes Turnier in
- die Gebühr nur dazu, die Veranstaltungskosten zu decken, ist das Turnier reine Unterhaltung
- , urteilte am Mittwoch, 22.01.2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (AZ: 8 C 26.12). Es gab damit
Teilnahmegebühr macht aus Poker-Turnier kein verbotenes Glücksspiel
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 24.01.2014
- Inhalt
-
- einer Veranstalterin recht, die 2010 in Lutherstadt Wittenberg ein Qualifikationsturnier in der Poker
- Turnier jedermann offen stehen. Zu gewinnen gab es neben wertlosen Pokalen das Recht auf Teilnahme an
- anderen Turnieren mit teilweise höheren Preisgeldern, darunter ein mit 50.00o,00 € dotiertes Turnier in
- die Gebühr nur dazu, die Veranstaltungskosten zu decken, ist das Turnier reine Unterhaltung
- , urteilte am Mittwoch, 22.01.2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (AZ: 8 C 26.12). Es gab damit
OLG Koblenz - 6 U 105/04
Oberlandesgericht Koblenz vom 03.06.2004
- Inhalt
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- Benutzung als Wort-/Bildzeichen oder in Verbindung mit einem der genannten Zusätze geeignet ist
- Kennzeichnungsrecht. Der nach § 15 MarkenG in Anspruch genommene Verletzer kann dem Antragsteller ältere Rechte
- aufgrund schuldrechtlicher Gestattung zur Benutzung des älteren fremden Rechts berechtigt ist und der
- nicht stets in Alleinstellung, sondern überwiegend zusammen mit längeren, jedoch jeweils farblosen
- Antragstellers bundesweit im geschäftlichen Verkehr das Wortzeichen „PROVITALIS“ zu benutzen im Zusammenhang mit
OLG Karlsruhe - 19 U 27/10
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 24.08.2010
- Inhalt
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- Recht hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall eine mündliche Prüfung
- .). Beides ist für sie mit erheblichen Nachteilen verbunden. Im ersten Fall muss sie eine erhebliche
- OLG Karlsruhe Urteil vom 24.8.2010, 19 U 27/10 Leitsätze Die im Wege einer Formularbestimmung in
- abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist vorläufig
- Die Klägerin macht mit ihrer Klage die Studiengebühren für das zweite Vertragsjahr in Höhe von 5.580