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LG Bonn - 773 Js 1043/09

Landgericht Bonn vom 28.01.2010
Inhalt
  • /09-7/10 Vorinstanz: Amtsgericht Bonn, 51 Gs 75/10 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • der Staatsanwaltschaft müsse immer mit Zeitverzögerungen bei der Übermittlung gerechnet werden. II
  • gegen Ihn einen Haftbefehl (## Gs #####/####). In dem Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer
  • hatte die Staatsanwaltschaft bereits am ##.##.2009 beim Ermittlungsrichter beantragt, dem in
  • Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakten mit Verfügung vom ##.##.2010 dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung

BGH - 4 StR 368/09

Bundesgerichtshof vom 29.10.2009
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 368/09 vom 29. Oktober 2009 in der Strafsache
  • Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das
  • Angeklagten vom Vorwurf der schweren Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der
  • versuchten schweren Brandstiftung in zwei Fällen, einmal ebenfalls in Tateinheit mit gefährlicher
  • . Oktober 2008 jeweils im Keller des Mehrfamilienhauses, in dem er wohnte, Feuer gelegt zu haben, wobei

BFH - VIII B 239/09

Bundesfinanzhof vom 26.02.2010
Inhalt
  • /09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R535). Die Kläger haben sich mit dieser Rechtsprechung
  • 2008 IX B 171/08, juris). Das gilt insbesondere für die Frage, ob --wie die Kläger meinen-- im
  • . Im Streitfall enthielten die angefochtenen Bescheide in einer Anlage die folgende Erläuterung: "Bei
  • nachvollziehbar begründeten Ergebnis gelangt, dass verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Kläger
  • 1Die Beschwerde ist unbegründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten

LG Freiburg - 4 T 216/03

Landgericht Freiburg vom 26.09.2003
Inhalt
  • Deckung der Verfahrenskosten einen Vorschuss in Höhe von EUR 5.000,00 einzuzahlen mit der Ankündigung, die
  • . 1 SGB III diene. II. 4 Das Rechtsmittel des Antragstellers ist zulässig (§§ 4 InsO, 127 ZPO
  • zweifelsfrei ist, sondern ist in dem Sinne zu verstehen, dass der sich der aus den äußeren Tatsachen
  • Recht abgelehnt hat, kommt es nicht darauf an, dass unter den gegebenen Umständen eine Beiordnung
  • . Es reicht nämlich aus, dass Tatsachen festgestellt sind, die regelmäßig den Schluss zulassen, dass

OLG Düsseldorf - III-3 Ws 160/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.05.2008
Inhalt
  • für dessen Tätigkeit in dem Strafbefehlsverfahren zu Recht die Grundgebühr Nr. 4100 VV in Höhe von
  • fachkundige Beratung zukommen zu lassen und dessen verfahrensmäßigen Rechte in dem
  • wurde, ist der Strafbefehl rechtskräftig. 4Der Pflichtverteidiger hat die Grundgebühr Nr. 4100 VV in
  • Staatskasse zu zahlen sind. Die Strafkammer hat in der Besetzung mit drei Richtern entschieden und
  • die Wiederherstellung der amtsgerichtlichen Festsetzung beantragt. II. 5Die weitere Beschwerde ist

BGH - VIII ZR 170/09

Bundesgerichtshof vom 12.05.2010
Inhalt
  • . Bünger für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des
  • Gestattung des Wohnungszutritts gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Mit der vom
  • umprogrammieren wolle. Mit dem Einbau solle zum einen erreicht werden, dass auch die vom Fallrohr in der
  • Umprogrammierung des bereits in der Wohnung befindlichen Geräts. Diese Maßnahme liegt zudem im Interesse beider
  • Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte nutzt seit dem Jahr 2003 aufgrund

BGH - V ZR 210/01

Bundesgerichtshof vom 10.05.2001
Inhalt
  • Richter Dr. Wenzel und die Richter Schneider, Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein und Dr. Gaier für Recht
  • eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks in P., das er mit Vertrag vom 14. Juli 1956 an den Rat
  • . Eingangsphase vorzunehmen ist, nicht für anwendbar. II. Dagegen wendet sich die Revision ohne Erfolg. 1. Die
  • rechtlich in mehrere Grundstücke aufgeteilt worden ist oder ob eine solche Aufteilung noch nicht
  • zusteht, ist rechtlich nicht zweifelhaft und wird auch von der Revision nicht in Abrede gestellt. Die

BGH - VII ZR 115/99

Bundesgerichtshof vom 22.02.2001
Inhalt
  • Mängelbeseitigung in Höhe von 50.000 DM. Entscheidungsgründe: Die Revision ist im Umfang der Annahme begründet. I
  • Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Dr. Haß, Hausmann, Dr. Wiebel und Wendt für Recht
  • wendet sich die Revision mit Erfolg. Das Berufungsgericht ist über die vom Senat entwickelten Grundsätze
  • voraussichtliche Aufwendungen geht, nicht in gleichem Maße genau begründet werden. Er ist auch keine
  • Dachisolierung mit fehlenden Unterspannbahnen sowie für mangelhafte Dachübergänge in Betracht kommen und

BFH - VIII B 147/07

Bundesfinanzhof vom 27.01.2004
Inhalt
  • .). Als erheblicher Grund im Sinne der Vorschrift kommt indessen ein geplanter Urlaub nur in Betracht
  • der FG-Akte) ersichtlich zu bejahen ist. Im Übrigen sieht der Kläger einen Befangenheitsgrund
  • hat die Vorinstanz auch zu Recht unter Mitwirkung der vom Ablehnungsgesuch betroffenen Richter über
  • greifbar gesetzwidrige Ablehnung des Befangenheitsgesuchs und damit eine Verletzung des Rechts auf den
  • aller Richter eines Spruchkörpers Gründe 1Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nach

FG Düsseldorf - 9 K 4245/07

Finanzgericht Düsseldorf vom 16.04.2008
Inhalt
  • nach den im Streitjahr maßgeblichen Grenzbetrag in Höhe von 7.680 EUR überschritten. Hiergegen erhob
  • Klage abzuweisen. 10hilfsweise: im Unterliegensfalle die Revision zuzulassen. 1112Sie ist – unter
  • Kläger für dessen Sohn im Jahre 2004 Kindergeld in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Die Einkünfte und
  • Bezüge des Sohnes überschreiten nicht den im Streitjahr geltenden Grenzbetrag in Höhe von 7.680 EUR
  • kann in der Weise erfolgen, wie dies im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses zwischen den Kosten

BFH - VIII B 162/09

Bundesfinanzhof vom 26.11.2009
Inhalt
  • Verletzung seines Rechts auf Gehör. Darin kann ein Verfahrensmangel liegen. Im Streitfall ist ein solcher
  • Beteiligter oder sein Prozessbevollmächtigter unerwartet erkrankt ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 520
  • , 1047, m.w.N.). 4b) Ob im Einzelfall eine Terminsverlegung gerechtfertigt ist, muss das FG anhand der
  • Verhandlung gestellt wird. Deshalb muss, wenn in dieser Situation der Antrag auf Terminsverlegung mit einer
  • , Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 91 Rz 4 "Erkrankung"). Das gilt erst recht für Fälle wie den hier

LSG Bayern - L 4 KR 59/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 17.10.2002
Inhalt
  • durchgeführt werden können. Die Beklagte habe zu Recht darauf hingewiesen, dass sowohl die drei Herzzentren
  • erklärt im Termin zur mündlichen Verhandlung, er habe der Beklagten hierfür DM 27.925,22 in
  • (Hess, KassKomm Rdz.12 zu § 76 SGB V mwN). Im Fall der Beigeladenen ist ein Notfall bereits deshalb
  • aus der undatierten Abretungserklärung kann die Klägerin keine Rechte herleiten. Unabhängig davon
  • Sozialgerichts Landshut vom 23. Januar 2002 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind

BGH: zu Modernisierung und Verbesserungen der Mietsache

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
Inhalt
  • Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer 63 des Landgerichts
  • Tatbestand: Die Beklagte mietete im Jahr 1989 vom Rechtsvorgänger des Klägers eine Wohnung in Berlin Mitte
  • an, die damals mit einem Einzelofen und einem G. -Heizgerät ausgestattet war. Im Jahr 1991 baute
  • sie im Einverständnis mit dem damaligen Vermieter auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung ein. Mit
  • Vermieter zur Verfügung gestellte Zustand mit Einzelöfen. II. Diese Beurteilung hält rechtlicher

§ 47a LMG 1974

Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Inhalt
  • Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, in das Inland verbracht
  • Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtm
  • äßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem
  • ;r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.(2
  • Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

KG Berlin - 23 U 31/06

Kammergericht vom 27.10.2005
Inhalt
  • dies erst recht für die Zustimmungsverweigerung. Im Übrigen ist z.B. die Mutmaßung der Klägerin
  • 3 ZPO. 15 Die Berufung ist jedoch unbegründet, da das Landgericht zu Recht die Klage abgewiesen hat
  • im Auftragsfall den Vertrag gemeinsam als ARGE auszuführen. 18 In Übereinstimmung mit den
  • Recht verbleiben, seine Entscheidung über die Zustimmung zum Angebot in vertretbarer Weise zu
  • ProjektBau GmbH ausgeschlossen worden ist. Ob dies zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, bedarf an dieser