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BGH - XI ZR 74/05
Bundesgerichtshof vom 08.11.2005
- Inhalt
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- internationalen Bankrecht § 31 Rdn. 15). 12Im Ergebnis zu Recht ist das Berufungsgericht auch davon
- . Dr. Schmitt für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des
- . Februar 2005 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als darin festgestellt ist, dass die Beklagte
- verpflichtet ist, Geldabhebungen mit der Bank-/EC-Karte samt Geheimnummer an Geldautomaten zu
- der Klägerin eine "BankCard online" mit PIN zur Verfügung. Im Jahr 2001 übersandte die Beklagte ihm
LSG Bayern - L 3 U 335/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.05.2005
- Inhalt
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- Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte dem Kläger wegen eines im Jahre 1950 in der früheren DDR
- Arbeitsunfälle nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung § 1150 Abs.2 und 3 RVO über das In-Kraft
- dem 1. Januar 1993 eingetreten sind und die nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht
- DDR-Recht rechtsverbindlich anerkannt waren, in jedem Fall und ohne weitere Prüfung von einem
- Krankenbett liegend, zeigt, reicht nicht aus, um die Unfallverletzung in ihrer Art und ihrem Ausmaß
OLG Koblenz - 12 U 1258/03
Oberlandesgericht Koblenz vom 11.10.2004
- Inhalt
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- Recht hat das Landgericht angenommen, dass der Kläger nach § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X in Verbindung
- erstatten. Aufgrund übergegangenen Rechts (§ 116 SGB X) nimmt der Kläger die Beklagte in diesem
- Bürgerliches Recht OLG Koblenz 11.10.2004 12 U 1258/03 Die Höhe des Schadensersatzes für einen
- ist, Eingliederungshilfe. Dieser besucht an Werktagen die Werkstatt für Behinderte in W….. Der
- Umfang in Anspruch. Er ist der Auffassung, eine kalendertägliche Abrechnungsweise sei durch die
LG Essen - 10 S 379/09
Landgericht Essen vom 28.01.2010
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Privatversicherungsrecht Zivilrecht Leitsätze: Schadensumfang, Grundsätze der
- vollstreckbar. G r ü n d e 1A. 2Der Kläger ist Eigentümer eines PKW Mercedes, in den seit dem 05.10.2001
- . Mit am 31.07.2009 verkündetem Urteil hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im
- verweist ebenfalls in weiten Teilen auf ihren erstinstanzlichen Vortrag. Sie ist der Auffassung, das
- Amtsgericht sei unter Berücksichtigung des Inhalts des Sachverständigengutachtens zu Recht davon
Anlage 1 EGRechtÜblV
(zu § 1)
Liste der Rechtsakte der Europäischen
Gemeinschaften, die nach § 1 in dem in
Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten
Gebiet gemäß den von den zuständigen
Organen der Europäischen Gemeinschaften
erlassenen Ausnahmeregelungen mit folgenden
Maßgaben anzuwenden sind:
- Inhalt
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- nicht beide im übrigen Bundesgebiet, so ist die Ankaufstelle dem Recht unterworfen, das fü
- Maßgabe:Artikel 5c ist auf Erzeuger, deren Betrieb ganz oder teilweise in dem in Artikel 3 des
- erst ab 1. April 1991 anwendbar. Bis zum 31. März 1991 ist für diese Milcherzeuger die im
- 1990 (ABl. EG Nr. L 119 S. 25), mit folgender Maßgabe:Die Verordnung wird im Milchwirtschaftsjahr
- Mitverantwortungsabgabe ist die Bundesfinanzverwaltung, soweit nicht die in § 7 Abs. 2 Satz 2 bezeichnete Stelle
§ 15 WaffG 2002
Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
- Inhalt
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- nicht der Schießsportverband nur auf dem Gebiet dieses Landes tätig ist, im Benehmen mit den
- Sportschützen ansässig sind, in schießsportlichen Vereinen organisiert ist,2.mindestens
- 10.000 Sportschützen, die mit Schusswaffen schießen, als Mitglieder insgesamt in seinen
- ßsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diesea
- , die mit Schusswaffen schießen, als Mitglieder in ihren Vereinen haben.(3) Die Anerkennung nach
OLG Frankfurt: Beweislast für Vorsatz bei Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen
Rechtsexperte Christian Luber vom 03.07.2017
- Inhalt
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- Beweislast trägt, ist der Rücktritt durch den Versicherer zulässig.“Rechtsanwalt
- von Berufsanfängern lehnen wir ab.Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit
- Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht! Kontakt 
- . Die Beweislast dafür liegt beim Versicherer.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit
- Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt haben. Die Beweislast hierfür trägt der
§ 2 UAG
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne der Artikel 4 Absatz 5 sowie Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 18, 19
- im Sinne der Artikel 4 Absatz 5 sowie Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 18, 19 und 25 bis 27 der
- Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 nach dessen innerstaatlichem Recht zugelassen sind.(3
- ) Nr. 1221/2009 nach dessen innerstaatlichem Recht als Umweltgutachterorganisationen zugelassen sind
- geltenden Fassung in Verbindung mit der deutschen Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
SozG Freiburg - 12 AS 3781/07
Sozialgericht Freiburg vom 13.06.2008
- Inhalt
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- sie nicht zulässig. 15Zum Hauptantrag ist folgendes auszuführen: Die Beklagte hat zu Recht den
- angemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II seien, kann die Klage keinen Erfolg haben, denn sie ist
- Frage, ob ein Verwaltungsakt nach § 31 SGB X vorliegt, durch den die Beklagte in die Rechte der
- Kosten voraussichtlich in Zukunft nicht mehr in voller Höhe übernommen werden können, ist dem Widerspruch
- und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach
LSG Saarland - L 2 P 4/97 S
Landessozialgericht für das Saarland vom 21.04.1998
- Inhalt
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- auch im übrigen zulässig. Sie ist auch begründet. Die Klägerin ist in entsprechender Anwendung des
- des öffentlichen Rechts im Sinne des § 193 Abs. 4 SGG. Aus der Begründung der Zuständigkeit der
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts nicht erstattungsfähig. Die Beklagte ist zwar ihrer
- auch die Vereinigungen des privaten Rechts, die im sozialgerichtlichen Verfahren die ihnen gesetzlich
- 01.04.1995 Pflegegeld nach Pflegestufe II gewährt werde. Mit Schreiben vom 08.01.1996 legte die Klägerin
OLG Stuttgart - 202 EnWG 8/11
Oberlandesgericht Stuttgart vom 12.01.2012
- Inhalt
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- , dass mit der Zuweisung der Messobliegenheit in die Sphäre des Einspeisers zugleich das Recht verbunden
- schon im Tenor eindeutig. Auch das Wort „Kosten“ ist in der gegebenen Zusammensetzung nicht zu
- bestimmten Datenformat ist zumindest nach dem Recht, auf das sich die angegriffene Verfügung stützt und das
- , reicht dies nicht aus. Entscheidend ist nicht ein verbales oder schriftliches Angebot zur Zahlung
- Beschwerdeführerin wendet sich gegen eine Verfügung im Zusammenhang mit Messung und Ablesung von
BGH - III ZR 257/05
Bundesgerichtshof vom 06.07.2006
- Inhalt
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- Verhältnisse nicht ankommt. Da der Rahmenvertrag, wie die Revision insoweit mit Recht anführt, zur
- Klägerin zu tragen. Von Rechts wegen Tatbestand 1Die Klägerin ist ein Gasversorgungsunternehmen. Sie nimmt
- Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
- in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Mit ihrer vom Berufungsgericht zugelassenen Revision
- entstandenen Kosten beteiligen muss, ist deshalb der die Folge- und Folgekostenlast regelnde § 11 des im
OLG Köln - 7 U 37/95
Oberlandesgericht Köln vom 13.07.1995
- Inhalt
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- 1Die Berufung ist zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. 23Das Landgericht ist mit Recht zu
- Stelle zu bejahen. Im übrigen ist aufgrund der von der Beklagten in der Berufungsverhandlung vorgelegten
- werden müssen. Vielmehr ist seit langem anerkannt, daß die Streupflicht in den Morgenstunden erst mit
- Witterung mit angepaßter Geschwindigkeit fahren. 6Ebensowenig reicht es aus, daß an der Unfallstelle, wie
- Kläger dagegen mit der Berufung vorbringt, rechtfertigt keine andere Beurteilung. 5Daß die Straße im
Anlage 2 GeoITAusbV
(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin
- Inhalt
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- Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)a)Eigentum und andere Rechte an Grund und Boden beachtenb)Rechts- und
- und fremdsprachliche Fachbegriffe der Geoinformationstechnologie anwendend)IT-gestützte Bü
- . Monat12341 Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards (§ 9
- Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und
- , Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1.–12. Monat13.–24
BVerwG - 8 C 28.11
Bundesverwaltungsgericht vom 07.11.2012
- Inhalt
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- Besitzer von Grundstücken und Räumen in seinem Kehrbezirk jederzeit verlässlich zu beachten, ist im
- materielle Recht keine anderweitige Regelung trifft, ist für die Beurteilung der Sach- und
- Voraussetzungen hier vor. 15 a) Allerdings ist dem Berufungsgericht darin Recht zu geben, dass die
- Grundstücken und Räumen in seinem Kehrbezirk jederzeit verlässlich zu beachten, ist im Sinne von § 11
- Bestellung ist jedoch in § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG 1998 gesetzlich vorgesehen. Damit wird auch ein im Sinne