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FG Düsseldorf - 17 K 7333/01 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 21.08.2007
- Inhalt
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- verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Das FA ist zu Recht davon
- II 2005, 679) betreffend eine sog. Zebragesellschaft ist im Fall der Feststellung von Einkünften in
- den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger im Zusammenhang mit der Veräußerung von
- Feststellungsverfahren entschieden worden ist, im Folgeverfahren in einem damit unvereinbaren Sinne beurteilt wird
- im Zusammenhang mit außerhalb des Regelungsbereichs des Grundlagenbescheides liegenden Umständen in
LSG Berlin-Brandenburg - L 6 RA 55/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 05.06.2002
- Inhalt
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- Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen der DDR (bbZ), eingeführt mit Wirkung vom 01. September 1976
- Überprüfungsantrag, mit dem die Klägerin später nur noch geltend machte, ihre in der DDR erworbenen
- Begründung zu § 5 Abs 1 Satz 3 des AAÜG-ÄndG (BT-Drucksache 13/4587 Seite 9) ergebe. Im Übrigen sei die Klage
- Die zulässige Berufung ist unbegründet. 15 Das Begehren der Klägerin war im Wege der kombinierten
- Gerichtsverfahren war und die Beklagte hierüber im angefochtenen Bescheid (in der Gestalt des
§ 10 SeeBewachV
Sachkunde
- Inhalt
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- folgenden, in der Anlage näher genannten Sach- und Rechtsgebieten verfügen: 1.Recht der
- . 2012 II S. 690, 692, 696, 701, 709) in der jeweils für die Bundesrepublik Deutschland geltenden
- -Übereinkommens in der konsolidierten Fassung mit Berücksichtigung der Entschließ
- entsprechenden Munition und sonstigen Bewachungsausrüstung betroffen ist,8.Kenntnisse in Erster Hilfe und
- privaten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet“ in der Fassung der
BFH - IX R 6/08
Bundesfinanzhof vom 19.08.2008
- Inhalt
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- Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Zu Recht hat das FG einen nicht begünstigten Erwerb der
- wollte, ist im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG
- vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489). In beiden Fällen liegt keine
- die Verfügungsbefugnis verliert (BFH-Urteil in BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489). Die Anordnung der
- BUNDESFINANZHOF Urteil vom 19.8.2008, IX R 6/08 Eigenheimzulage: Nicht begünstigter Erwerb vom
BGH - 1 ZU 2/05
Bundesgerichtshof vom 04.12.2006
- Inhalt
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- sind deshalb mit Recht davon ausgegangen, dass sich der Antragsteller im Zeitpunkt der
- Antragsteller mit seiner sofortigen Beschwerde. II. 3 Sache aber keinen Erfolg. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7
- BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 4zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in
- . Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle
- Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen
Das Rentenpaket erreicht den Bundestag
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 27.03.2014
- Inhalt
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- die Regierung. Bestehende Regelungen im Recht der Arbeitsförderung wie Sperrzeiten und finanzielle
- in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen nun auch dem Bundestag als Drucksache vor. Mit dem
- . Erstens sollen langjährig Versicherte unter bestimmten Bedingungen mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente
- , arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen“ in der Erwerbsbiografie. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II
- (ALG II) bezogen wurde, sollen dagegen außen vor bleiben. Im Entwurf heißt es dazu zur Begründung, dass
OLG Köln - 14 UF 215/96
Oberlandesgericht Köln vom 24.06.1997
- Inhalt
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- war. ##blob##nbsp; 281) 29##blob##nbsp; 3031Das Amtsgericht hat mit Recht nur eine Abtrennung gem
- . ##blob##nbsp; 322) 33##blob##nbsp; 3435Zu Recht ist das Amtsgericht davon ausgegangen, daß die
- die Antragstellerin mit Recht befürchtet, eine Klärung ohne den Druck eines Scheidungsverfahrens auf
- schwebenden Auskunftsverfahrens reicht nicht aus, denn dieses ist Teil der Folgesache Zugewinnausgleich
- Antragsteller schon im Herbst 1995 (unter anderem mit Schriftsatz vom 21.9.1995) die Vorlage weiterer
EuGH - C-72/02
Europäischer Gerichtshof vom 24.06.2003
- Inhalt
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- innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind. Demnach ist die Klage der Kommission in Bezug auf diese
- portugiesisches Recht umgesetzt worden seien, unstreitig. Unstreitig ist auch, dass Artikel 1, Artikel
- hat und diese mit ihrem Vorbringen im Wesentlichen unterlegen ist, sind ihr die Kosten aufzuerlegen
- Beitritts an als bekannt gegeben. Gemäß Artikel 395 der Beitrittsakte in Verbindung mit Anhang XXXVI
- Portugiesische Republik, in der sie die im Aufforderungsschreiben aufgezählten Vorwürfe und
§ 8 AnfG 1999
Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung
- Inhalt
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- ihn bindend geworden ist und der andere Teil den Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung
- gestellt hat. Ist der Antrag auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf die Rechts
- eintreten.(2) Ist für das Wirksamwerden eines Rechtsgeschäfts eine Eintragung im Grundbuch
- des Antrags auf Eintragung der Rechtsänderung tritt.(3) Bei einer bedingten oder befristeten
- (1) Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen
BGH - XII ZB 679/11
Bundesgerichtshof vom 27.03.2013
- Inhalt
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- entgegenstehen, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. 24 bb) Zu Recht geht die
- Rechtsbeschwerde angegriffen noch sonst zu beanstanden. 19b) Zu Recht ist das Beschwerdegericht zudem
- , die am Down-Syndrom leidet, ist eine Betreuung eingerichtet. Betreuerin war zunächst ihre Mutter (im
- wendet sich die Betroffene mit der vom Landgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde. II. 8Die
- Recht habe das Amtsgericht die Betreuervergütung des Beteiligten zu 3 gemäß §§ 292, 168 FamFG gegen
BPatG - 21 W (pat) 34/05
Bundespatentgericht vom 13.09.2007
- Inhalt
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- . GRUR 1991, 436, 441, IV.2.c), Ls 3, Befestigungsvorrichtung II). Im Übrigen ist dieses Merkmal
- Standes der Technik Stellung zu nehmen. Dieses Recht ist ihr durch den Zurückweisungsbeschluss genommen
- Anmelderin vom 18. April 2005. Mit Eingabe vom 31. August 2007 reicht die Anmelderin eine
- worden sei und sie zur Wahrung ihres Rechts Beschwerde einlegen musste. Der mit Gliederungspunkten
- Patentanspruch 1 zugrunde. Zur Begründung ist in der Entscheidung ausgeführt, dass der Gegenstand des
Tot und trotzdem nachträglich schwerbehindert
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 31.01.2012
- Inhalt
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- , bekanntgegebenen Urteil (AZ: S 5 SB 563/08). Damit bekam eine hinterbliebene Ehefrau recht, die nun auf
- vom 16.01.2012 recht. Normalerweise erlischt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der
- Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung im Regelfall mit dem Tod des Antragstellers
- Auch Tote können ausnahmsweise noch rückwirkend als Schwerbehinderte anerkannt werden. Dies ist
- Schwerbehinderung gestellt hat, entschied das Sozialgericht Speyer in einem am Dienstag, 31.01.2012
1 Gedanke – 111 Wörter. Heute: Die Kanzlei als Marke
M.A. Sharif Thib vom 03.09.2010
- Inhalt
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- -kommunikativ.de 1 Gedanke – 111 Wörter ist eine neue Serie im Blog von recht,kommunikativ! Hier wird der
- sich auffällig vom Wettbewerb unterscheiden. Für Rechtsanwälte ist die Unterscheidung im Produkt
- . Mehr dazu gerne persönlich. Sie erreichen mich unter 030-50180981 oder per Mail an thib@recht
- . Eine Marke verbindet immer ein Unternehmen/Produkt mit einer Aussage, dem Markenversprechen. Dazu
- ist das Markenversprechen: Was kann diese Kanzlei, was andere (so) nicht können? Und was sind ihre
§ 12 See-BV
Qualitätssicherungssystem und externe Beurteilung
- Inhalt
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- ;bereinkommens und dessen Umsetzung in innerstaatliches Recht.(3) Dem Bundesamt wird von den nach
- Landesrecht eingerichteten seefahrtbezogenen Ausbildungsstätten im Benehmen mit dem Bundesamt 1
- ;fungsausschuss angehören, jedoch das Recht eingeräumt bekommen, Prüfungsfragen anzuregen
- und in schriftliche Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. Anregungen des Bundesamtes sind im
- durch ausgewählte befähigte Personen erfolgt, die mit den jeweiligen Tätigkeiten selbst
BFH - VI B 41/10
Bundesfinanzhof vom 04.05.2010
- Inhalt
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- (§ 62 Abs. 4 FGO). Im Streitfall ist die Beschwerde des Klägers nicht von einer solchen Person oder
- Familienrecht 2007, 635). Für den BFH muss dies erst recht gelten. Der Kreis der hier zur Vertretung
- des öffentlichen Rechts handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten
- das FG nicht zu. 2Dagegen legte der Kläger mit eigenem Schriftsatz, eingegangen am 9. Dezember 2009
- ist unzulässig und daher durch Beschluss zu verwerfen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung