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FG Düsseldorf - 17 K 7333/01 F

Finanzgericht Düsseldorf vom 21.08.2007
Inhalt
  • verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Das FA ist zu Recht davon
  • II 2005, 679) betreffend eine sog. Zebragesellschaft ist im Fall der Feststellung von Einkünften in
  • den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger im Zusammenhang mit der Veräußerung von
  • Feststellungsverfahren entschieden worden ist, im Folgeverfahren in einem damit unvereinbaren Sinne beurteilt wird
  • im Zusammenhang mit außerhalb des Regelungsbereichs des Grundlagenbescheides liegenden Umständen in

LSG Berlin-Brandenburg - L 6 RA 55/02

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 05.06.2002
Inhalt
  • Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen der DDR (bbZ), eingeführt mit Wirkung vom 01. September 1976
  • Überprüfungsantrag, mit dem die Klägerin später nur noch geltend machte, ihre in der DDR erworbenen
  • Begründung zu § 5 Abs 1 Satz 3 des AAÜG-ÄndG (BT-Drucksache 13/4587 Seite 9) ergebe. Im Übrigen sei die Klage
  • Die zulässige Berufung ist unbegründet. 15 Das Begehren der Klägerin war im Wege der kombinierten
  • Gerichtsverfahren war und die Beklagte hierüber im angefochtenen Bescheid (in der Gestalt des

§ 10 SeeBewachV

Sachkunde
Inhalt
  • folgenden, in der Anlage näher genannten Sach- und Rechtsgebieten verfügen: 1.Recht der
  • . 2012 II S. 690, 692, 696, 701, 709) in der jeweils für die Bundesrepublik Deutschland geltenden
  • -Übereinkommens in der konsolidierten Fassung mit Berücksichtigung der Entschließ
  • entsprechenden Munition und sonstigen Bewachungsausrüstung betroffen ist,8.Kenntnisse in Erster Hilfe und
  • privaten Wachpersonal an Bord von Schiffen im Hochrisikogebiet“ in der Fassung der

BFH - IX R 6/08

Bundesfinanzhof vom 19.08.2008
Inhalt
  • Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Zu Recht hat das FG einen nicht begünstigten Erwerb der
  • wollte, ist im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG
  • vom 19. Februar 2004 III R 54/01, BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489). In beiden Fällen liegt keine
  • die Verfügungsbefugnis verliert (BFH-Urteil in BFHE 205, 212, BStBl II 2004, 489). Die Anordnung der
  • BUNDESFINANZHOF Urteil vom 19.8.2008, IX R 6/08 Eigenheimzulage: Nicht begünstigter Erwerb vom

BGH - 1 ZU 2/05

Bundesgerichtshof vom 04.12.2006
Inhalt
  • sind deshalb mit Recht davon ausgegangen, dass sich der Antragsteller im Zeitpunkt der
  • Antragsteller mit seiner sofortigen Beschwerde. II. 3 Sache aber keinen Erfolg. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 7
  • BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 4zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt in
  • . Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle
  • Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außerstande ist, seinen

Das Rentenpaket erreicht den Bundestag

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 27.03.2014
Inhalt
  • die Regierung. Bestehende Regelungen im Recht der Arbeitsförderung wie Sperrzeiten und finanzielle
  • in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen nun auch dem Bundestag als Drucksache vor. Mit dem
  • .  Erstens sollen langjährig Versicherte unter bestimmten Bedingungen mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente
  • , arbeitslosigkeitsbedingter Unterbrechungen“ in der Erwerbsbiografie. Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II
  • (ALG II) bezogen wurde, sollen dagegen außen vor bleiben. Im Entwurf heißt es dazu zur Begründung, dass

OLG Köln - 14 UF 215/96

Oberlandesgericht Köln vom 24.06.1997
Inhalt
  • war. ##blob##nbsp; 281) 29##blob##nbsp; 3031Das Amtsgericht hat mit Recht nur eine Abtrennung gem
  • . ##blob##nbsp; 322) 33##blob##nbsp; 3435Zu Recht ist das Amtsgericht davon ausgegangen, daß die
  • die Antragstellerin mit Recht befürchtet, eine Klärung ohne den Druck eines Scheidungsverfahrens auf
  • schwebenden Auskunftsverfahrens reicht nicht aus, denn dieses ist Teil der Folgesache Zugewinnausgleich
  • Antragsteller schon im Herbst 1995 (unter anderem mit Schriftsatz vom 21.9.1995) die Vorlage weiterer

EuGH - C-72/02

Europäischer Gerichtshof vom 24.06.2003
Inhalt
  • innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind. Demnach ist die Klage der Kommission in Bezug auf diese
  • portugiesisches Recht umgesetzt worden seien, unstreitig. Unstreitig ist auch, dass Artikel 1, Artikel
  • hat und diese mit ihrem Vorbringen im Wesentlichen unterlegen ist, sind ihr die Kosten aufzuerlegen
  • Beitritts an als bekannt gegeben. Gemäß Artikel 395 der Beitrittsakte in Verbindung mit Anhang XXXVI
  • Portugiesische Republik, in der sie die im Aufforderungsschreiben aufgezählten Vorwürfe und

§ 8 AnfG 1999

Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung
Inhalt
  • ihn bindend geworden ist und der andere Teil den Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung
  • gestellt hat. Ist der Antrag auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf die Rechts
  • eintreten.(2) Ist für das Wirksamwerden eines Rechtsgeschäfts eine Eintragung im Grundbuch
  • des Antrags auf Eintragung der Rechtsänderung tritt.(3) Bei einer bedingten oder befristeten
  • (1) Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpunkt vorgenommen, in dem ihre rechtlichen Wirkungen

BGH - XII ZB 679/11

Bundesgerichtshof vom 27.03.2013
Inhalt
  • entgegenstehen, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. 24 bb) Zu Recht geht die
  • Rechtsbeschwerde angegriffen noch sonst zu beanstanden. 19b) Zu Recht ist das Beschwerdegericht zudem
  • , die am Down-Syndrom leidet, ist eine Betreuung eingerichtet. Betreuerin war zunächst ihre Mutter (im
  • wendet sich die Betroffene mit der vom Landgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde. II. 8Die
  • Recht habe das Amtsgericht die Betreuervergütung des Beteiligten zu 3 gemäß §§ 292, 168 FamFG gegen

BPatG - 21 W (pat) 34/05

Bundespatentgericht vom 13.09.2007
Inhalt
  • . GRUR 1991, 436, 441, IV.2.c), Ls 3, Befestigungsvorrichtung II). Im Übrigen ist dieses Merkmal
  • Standes der Technik Stellung zu nehmen. Dieses Recht ist ihr durch den Zurückweisungsbeschluss genommen
  • Anmelderin vom 18. April 2005. Mit Eingabe vom 31. August 2007 reicht die Anmelderin eine
  • worden sei und sie zur Wahrung ihres Rechts Beschwerde einlegen musste. Der mit Gliederungspunkten
  • Patentanspruch 1 zugrunde. Zur Begründung ist in der Entscheidung ausgeführt, dass der Gegenstand des

Tot und trotzdem nachträglich schwerbehindert

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 31.01.2012
Inhalt
  • , bekanntgegebenen Urteil (AZ: S 5 SB 563/08). Damit bekam eine hinterbliebene Ehefrau recht, die nun auf
  • vom 16.01.2012 recht. Normalerweise erlischt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der
  • Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung im Regelfall mit dem Tod des Antragstellers
  • Auch Tote können ausnahmsweise noch rückwirkend als Schwerbehinderte anerkannt werden. Dies ist
  • Schwerbehinderung gestellt hat, entschied das Sozialgericht Speyer in einem am Dienstag, 31.01.2012

1 Gedanke – 111 Wörter. Heute: Die Kanzlei als Marke

M.A. Sharif Thib vom 03.09.2010
Inhalt
  • -kommunikativ.de 1 Gedanke – 111 Wörter ist eine neue Serie im Blog von recht,kommunikativ! Hier wird der
  • sich auffällig vom Wettbewerb unterscheiden. Für Rechtsanwälte ist die Unterscheidung im Produkt
  • . Mehr dazu gerne persönlich. Sie erreichen mich unter 030-50180981 oder per Mail an thib@recht
  • . Eine Marke verbindet immer ein Unternehmen/Produkt mit einer Aussage, dem Markenversprechen. Dazu
  • ist das Markenversprechen: Was kann diese Kanzlei, was andere (so) nicht können? Und was sind ihre

§ 12 See-BV

Qualitätssicherungssystem und externe Beurteilung
Inhalt
  • ;bereinkommens und dessen Umsetzung in innerstaatliches Recht.(3) Dem Bundesamt wird von den nach
  • Landesrecht eingerichteten seefahrtbezogenen Ausbildungsstätten im Benehmen mit dem Bundesamt 1
  • ;fungsausschuss angehören, jedoch das Recht eingeräumt bekommen, Prüfungsfragen anzuregen
  • und in schriftliche Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. Anregungen des Bundesamtes sind im
  • durch ausgewählte befähigte Personen erfolgt, die mit den jeweiligen Tätigkeiten selbst

BFH - VI B 41/10

Bundesfinanzhof vom 04.05.2010
Inhalt
  • (§ 62 Abs. 4 FGO). Im Streitfall ist die Beschwerde des Klägers nicht von einer solchen Person oder
  • Familienrecht 2007, 635). Für den BFH muss dies erst recht gelten. Der Kreis der hier zur Vertretung
  • des öffentlichen Rechts handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten
  • das FG nicht zu. 2Dagegen legte der Kläger mit eigenem Schriftsatz, eingegangen am 9. Dezember 2009
  • ist unzulässig und daher durch Beschluss zu verwerfen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung