M.A. Sharif Thib

recht,kommunikativ! Kommunikationsberatung exklusiv für Juristen
10963, Berlin
03.09.2010

1 Gedanke – 111 Wörter. Heute: Die Kanzlei als Marke



Gestern schrieb ich, dass Kanzleien Marken sein sollen, die Vertrauen ausstrahlen. Eine Marke verbindet immer ein Unternehmen/Produkt mit einer Aussage, dem Markenversprechen. Dazu gesellt sich das äußere Erscheinungsbild. Produkt, Markenversprechen und Erscheinungsbild sollten sich auffällig vom Wettbewerb unterscheiden. Für Rechtsanwälte ist die Unterscheidung im Produkt allerdings schwierig. Eine sehr enge seltene Spezialisierung kann den Unterschied ausmachen. Wichtiger ist das Markenversprechen: Was kann diese Kanzlei, was andere (so) nicht können? Und was sind ihre Werte? Das Markenversprechen beantwortet diese Fragen. Die Antworten zu finden, kann ein langwieriger Prozess sein. Das Markenversprechen zu verbreiten ist oberste Aufgabe der Kanzleikommunikation. Das äußere Erscheinungsbild (das Design) folgt der Idee des Markenversprechens, ersetzt sie aber nicht. Mehr dazu gerne persönlich. Sie erreichen mich unter 030-50180981 oder per Mail an thib@recht-kommunikativ.de 1 Gedanke – 111 Wörter ist eine neue Serie im Blog von recht,kommunikativ! Hier wird der Agenturinhaber Sharif Thib in regelmäßiger Folge Gedanken (nicht nur) zur Kanzlei- und Rechtskommunikation in kurzen immer exakt 111 Wörtern langen Artikeln aufgreifen und zur Diskussion stellen. Themenvorschläge und Gastbeiträge sind willkommen. Nächster Artikel: Kanzleikommunikation oder Partnerkommunikation?