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BGH - 2 StR 351/03
Bundesgerichtshof vom 28.01.2004
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 351/03 vom 28. Januar 2004 in der Strafsache
- der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts
- Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes
- und wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Mißbrauch eines Kindes zu einer
- in beiden Fällen; sie ist unbegründet. a) Nach den Feststellungen des Landgerichts begleitete die
LSG Berlin-Brandenburg - L 29 AS 1196/09 B
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.06.2009
- Inhalt
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- Neuregelung des § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II (ab dem 1. August 2006, BGBl. I Seite 1706 ff.) nicht in das Recht
- Senat ist schon ein vermeintlicher Eingriff in das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 11 Grundgesetz
- klarzustellen. 60 Hierfür spricht auch die insgesamt recht komplexe Regelung des § 22 SGB II. Er enthält in
- ) der ARGE SGB II Stadt/AA u. a. mit, dass sie zum 01. August 2008 in die J-Straße in B und zum 01
- II von der ARGE B unter Berücksichtigung von Unterkunftskosten in Höhe von monatlich 264,50 € im
LSG Hamburg - L 1 KR 50/05
Landessozialgericht Hamburg vom 19.04.2006
- Inhalt
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- übrigen zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat im Ergebnis zu Recht und mit im
- einer Haushaltshilfe nach niederländischem Recht nicht vorgesehen. Mit der am 5. September 2002
- wohnt in den Niederlanden und ist über ihren in Deutschland beschäftigten Ehemann bei der Beklagten
- familienversichert. In dem gemeinsamen Haushalt leben zwei Kinder, das ältere ist 1986, das jüngere
- Krankenhausbehandlung und war laut ärztlicher Bescheinigung im Anschluss noch eine weitere Woche nicht in der Lage, den
Erkrankte Schwerbehinderte könne nicht vorab andere Stelle fordern
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 22.04.2020
- Inhalt
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- Das Recht schwerbehinderter Menschen gegenüber ihren Arbeitgebern auf Beschäftigung entsprechend
- einer Tätigkeit als Lehrerin im Schuldienst – etwa eine Beschäftigung im Bereich der Schulaufsicht, in
- Bewerberin habe zudem ein Recht auf „chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren“. Die vorherige Vergabe
- einer ausgeschriebenen Stelle an die schwerbehinderte Klägerin würde das Recht auf Chancengleichheit
- Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine „win-win“-Lösung, bei
LSG Niedersachsen-Bremen - L 2 R 105/06
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 24.01.2007
- Inhalt
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- ) jedenfalls in Teilen getilgt wurde. Erst recht war die Beigeladene zu 1) verpflichtet, entsprechende
- . Die Beklagte ist passiv legitimiert, denn die Rechte und Pflichten der LVA Hannover sind durch das
- Berücksichtigung der Besonderheiten des öffentlichen Rechts (vgl. Seewald, in: Kasseler Kommentar
- ermittelte gemäß § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit der dazu ergangenen Tabelle (nachfolgend
- Lebensgefährte der Beigeladenen zu 1) gewesen. Sie hatte mit ihm in einer abgeschlossenen, rund 150 qm großen
Was muss man zum Betriebsübergang wissen?
Rechtsanwältin Simone Weber vom 09.05.2016
- Inhalt
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- dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen
- Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus
- eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des
- festlegt, dass dann grundsätzlich der neue Betriebsinhaber in alle Rechte und Pflichten der zum
- abgeschlossen worden sind. Deshalb ist es auch nicht nötig, mit dem neuen Arbeitgeber einen neuen
BPatG - 28 W (pat) 120/08
Bundespatentgericht vom 17.06.2009
- Inhalt
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- „DIORSKIN HYDRA-FIT“ unterschieden sich bereits auffällig in ihrer Wortlänge. Es bestehe darüber
- heranziehe. Hiergegen wendet sich die Widersprechende mit der Beschwerde. Sie ist der Auffassung, die
- Kennzeichnungsgewohnheiten im Kosmetiksektor außer Acht gelassen. Regelmäßig würden die Produkte mit einer
- angegriffenen Marke anzuordnen. Die Markeninhaberin hat sich im Beschwerdeverfahren nicht geäußert. II
- , 1505 - THOMSON LIFE). Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine
LSG Hamburg - L 5 B 111/07 ER AS
Landessozialgericht Hamburg vom 21.05.2007
- Inhalt
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- Sozialgericht zu Recht die Gewährung von Eilrechtsschutz abgelehnt hat. Gemäß § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG
- . November 2006 ist jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig. Das Sozialgericht hat mit zutreffender
- ) ein Anordnungsgrund in der Regel zu verneinen ist, wenn es um Leistungen in Höhe von bis zu 10
- anzunehmen ist (LSG Hamburg, Beschluss vom 11.1.2007 – L 5 B 531/06 ER AS). Wenn dieser Maßstab in
- Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung im Regelfall zu verneinen, wenn Leistungen in Höhe von bis zu 10
LAG Hamm - 4 Sa 629/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 22.09.2006
- Inhalt
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- Versicherungsnehmers. Damit erwirbt dieser das Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen
- bleibt das Recht vorbehalten, alle Versicherungsleistungen für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das
- Recht zur Fortsetzung der Versicherung mit eigenen Beträgen. Die VICTORIA verzichtet auf eine
- Dem Versicherungsnehmer bleibt das Recht vorbehalten, alle Versicherungsleistungen für sich in
- bestimmt hat, das Recht auf die Versicherungsleistungen nach § 166 Abs. 2 VVG erst mit dem Eintritt des
VG Stuttgart - 5 S 1667/12
Verwaltungsgericht Stuttgart vom 17.02.2014
- Inhalt
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- VwGO). 20Sie ist jedoch unbegründet. 211. Das Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht
- wurde. 28Die gemeindliche Planungshoheit besteht im Wesentlichen im Recht der Gemeinde, Bauleitpläne
- Klagebefugnis ist gegeben, wenn eine Verletzung der Rechte des Klägers durch den angefochtenen
- - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 151). 272. Wenn es danach auch auf etwaige Rechte der Klägerin im
- . In Fällen, in denen eine Gemeinde nicht selbst Adressat des Verwaltungsaktes ist, kann sich aus
Stellenbeschreibung schränkt Weisungsrecht des Arbeitgebers ein
Thorsten Blaufelder vom 27.01.2014
- Inhalt
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- der Arbeitgeber gerade erst seine „vollste Zufriedenheit“ bescheinigt. Das LAG gab ihr Recht. Zwar
- nicht mehr das Recht, die Stellenbeschreibung einseitig zu verändern. Als Konsequenz des Mainzer
- Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf eine Stellenbeschreibung, ist das
- einseitig abrücken, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell
- Stellenbeschreibung ist sie für die Einweisung dieser Mitarbeiter und weite Teile der entsprechenden
§ 22 GenG
Herabsetzung des Geschäftsanteils; Verbot der Auszahlung des Geschäftsguthabens
- Inhalt
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- hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall
- zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. In der Bekanntmachung ist darauf
- der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach
- die für die Einzahlungen festgesetzten Fristen verlängert, so ist der wesentliche Inhalt
- des Beschlusses der Generalversammlung durch das Gericht bei der Bekanntmachung der Eintragung in das
Stellenbeschreibung schränkt Weisungsrecht des Arbeitgebers ein
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.01.2014
- Inhalt
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- der Arbeitgeber gerade erst seine „vollste Zufriedenheit“ bescheinigt. Das LAG gab ihr Recht. Zwar
- nicht mehr das Recht, die Stellenbeschreibung einseitig zu verändern. Als Konsequenz des Mainzer
- Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf eine Stellenbeschreibung, ist das
- einseitig abrücken, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell
- Stellenbeschreibung ist sie für die Einweisung dieser Mitarbeiter und weite Teile der entsprechenden
Neue Entscheidung des BAG zum Verfall von Urlaub
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 09.08.2012
- Inhalt
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- 22.11.2011 (AZ: C-214/10) unmittelbar in deutsches Recht um. Bislang war umstritten, ob hierfür eine Änderung
- Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach EU-Recht erst nach 15 Monaten verfallen. Eine
- anderslautende Vorschrift im Bundesurlaubsgesetz, welches eine nur dreimonatige Verfallsfrist vorsieht, ist
- Erwerbsunfähigkeitsrente. Das nationale Recht sei entsprechend richtlinienkonform auszulegen. Weitere lesenswerte Urteile aus dem Bereich Arbeitsrecht finden Sie hier.
- Können Arbeitnehmer wegen einer anhaltenden Krankheit ihren Jahresurlaub nicht nehmen, ist der
LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AL 538/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.04.2002
- Inhalt
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- angesichts der zahlreichen Änderungen im Recht der Alhi seit Inkrafttreten des
- . Im Bescheid vom 13. Januar 2000 wurde als Ende der Anspruchsdauer der 31. März 2000 bestimmt. Mit
- vorliegenden Fall weder das Recht unrichtig angewandt noch von einem unzutreffenden Sachverhalt
- abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass die bewilligte Alhi zu Recht ab dem 1. April 2000
- . Die Berufung ist weiterhin in der Frist und Form des § 151 SGG eingelegt worden. Die Berufung ist