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OLG Frankfurt - 17 U 230/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 11.05.2005
- Inhalt
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- wird das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.9.2004 teilweise
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 17. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 11.05.2005 Normen: § 431 HGB
- worden ist, an die Klägerin 891,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
- seit dem 10.02.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage
- abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits fallen der
LG Frankfurt a.M.: Informationspflicht über Nachteile eines Versicherungswechsels auch für Versicherungsvermittler
Rechtsexperte Christian Luber vom 11.09.2020
- Inhalt
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- Wie das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 23. April 2020, Az. 2-30 5/18, festgestellt
- ;en, dass das Landgericht Frankfurt nun festgestellt hat, dass sowohl Versicherungsmakler als auch
- ;rt Rechtsanwältin Aylin Kempf von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber
- Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht. „Das
- Versicherungsvertretern in der Regel angenommen wird, dass sie im Vergleich zum Versicherungsmakler nur
BGH - I ZR 35/13
Bundesgerichtshof vom 19.03.2014
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 19. Februar 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts
- /Main LG Frankfurt/Main Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom
- Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.03.2012 - 2-3 O 416/11 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.02.2013 - 11 U 37/12 -
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 35/ 1 3 Verkündet am: 19. März 2014 Führinger
- in der Informationsgesellschaft geboten. BGH, Urteil vom 19. März 2014 - I ZR 35/13 - OLG Frankfurt
HessVGH - 8 TP 2192/07
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.11.2007
- Inhalt
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- Ermittlungsmaßnahmen) Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am
- Polizeibeamten bei der Festnahme des Klägers am 25. Februar 2006 um 19:30 Uhr zugeordnet werden, der im
- Main vom 22. August 2007 – 5 E 589/07 – wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die im Beschwerdeverfahren
- Strafakten). Die Entlassung des Klägers aus dem Polizeigewahrsam am 26. Februar 2006 um 0:10 Uhr erfolgte
- des Klägers aus dem Polizeigewahrsam am 26. Februar 2006 um 0:10 Uhr erfolgte laut Aktenvermerk (Bl. 5
OLG Oldenburg - 2 U 21/02
Oberlandesgericht Oldenburg vom 27.03.2002
- Inhalt
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- Schadensfall vom 1. Mai 1997 verpflichtet ist, sofern diese Ansprüche nicht auf Dritte übergehen. Im übrigen
- . Volltext: Oberlandesgericht Oldenburg 2 U 21/02 13 O 2854/99 Landgericht Oldenburg Verkündet am 27. März
- am 17. Dezember 2001 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts
- : Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.519,77 € nebst 4 % Zinsen auf 18.285,60 € ab dem 17
- Unfalls am 01.05.1997 in dem von der Beklagten betriebenen Tier- und Freizeitpark erlitten hat. Die
LSG Berlin-Brandenburg - L 21 RJ 155/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.03.2006
- Inhalt
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- Verkehrsunfalls am 06. Mai 1982 wurde dem Kläger der rechte Oberschenkel amputiert, ein ultrakurzer Stumpf
- , auf die am 31. Dezember 1991 Anspruch bestand, vom 01. Januar 1992 an als Rente wegen
- kurzen Stumpfes von Anfang an schwierig gewesen ist und der Kläger zeitweise wegen der Druckstellen am
- Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ab 01. Mai 2000 streitig. Der 1965 geborene
- Stumpf infolge des im Mai 1982 erlittenen Verkehrsunfalls und nachfolgender Oberschenkelamputation das
LSG Hessen - L 2 RJ 928/02
Hessisches Landessozialgericht vom 25.11.2004
- Inhalt
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- 1999. Die Beklagte zog die Akte des Klägers von der Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main bei und
- veranlasste eine orthopädische Begutachtung des Klägers. Der Facharzt für Orthopädie Dr. W. kam im
- erwerbsunfähig. Gegen den Widerspruchsbescheid erhob der Kläger am 20. September 2000 Klage vor dem Sozialgericht
- das Sozialgericht die Klage ab. Zur Begründung seiner Entscheidung führte es im Wesentlichen aus
- seiner am 26. August 2002 eingelegten Berufung richtet sich der Kläger gegen das ihm am 9. August
Hohe Roaming-Kosten: Mobilfunkanbieter muss vor Kostenexplosion warnen!
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 17.07.2012
- Inhalt
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- Schleswig-Holstein (16 U 140/10), LG Kleve (2 O 9/11), LG Bonn (7 O 470/09), Ag Frankfurt a.M. (32 C 1949
- Einsatz im Ausland – hat ein solcher Hinweis zu erfolgen, wenn man sich nicht als Mobilfunkanbieter
- kann. Auch die Gegenwehr des Anbieters mit dem Argument, “man kann ja nicht alles auf dem
- Hohe Handy-Rechnungen durch im Urlaub bzw. Ausland geführte Telefonate und damit verbundene
- nehmen, wie auch ein aktuelles Urteil des AG Wiesbaden (91 C 1526/12) nochmals deutlich macht
VG Frankfurt (Main) - 10 E 3692/07
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 11.11.2008
- Inhalt
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- der Stadt Frankfurt am Main zu leisten. Im Weiteren wurde die Übertragung des Nutzungsrechts mit
- nachvollziehbar und habe deshalb die Fachhochschule Frankfurt am Main mit der Erstellung einer Neukalkulation
- Beschluss der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 07.11.2008 hat die Kammer den
- . Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 07.11.2008 alleine entscheiden (§ 6 Abs. 1
- . 8Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin am 05.04.2007 Widerspruch erhoben, den sie im Kern damit
LAG Hessen - 15 Sa 173/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 14.07.2009
- Inhalt
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- Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2008 – 2 Ca 2606/08
- Schriftsatz vom 09. April 2008, der am Folgetag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingegangen ist, hat
- Stand und 2. die Klage unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am
- Main vom 12.11.2008, Az.: 2 Ca 2606/08, insgesamt abzuweisen. 33 Demgegenüber beantragt der Kläger
- vorzunehmen. 8Mit Schreiben vom 02. April 2008, das dem Kläger am 07. April 2008 zuging, kündigte die
OLG Celle - 1 Ws 20/12
Oberlandesgericht Celle vom 18.01.2012
- Inhalt
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- diese Auffassung wird neben einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (NStZRR 2006, 311) vor
- . November 2011 nach dessen Anhörung durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht xxxxxxxxxx, den
- Richter am Oberlandesgericht xxxxxxxxxxxxxx und den Richter am Oberlandesgericht xxxxxxxxxxxxxxx am 18
- r ü n d e: I. Der Antragsteller wendet sich mit seinem am 2. Januar 2012 beim Senat eingegangenen
- Nachstellung nach § 238 Abs. 1 StPO. Bei diesen Delikten handelt es sich im Übrigen um
Beamtenrecht: Beamtin hat Recht auf Einblick in Dienstbezogene E-Mail
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 14.01.2015
- Inhalt
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- Fürsorgepflicht siehe VG Frankfurt, Urteil vom 28. Mai 1986 – III/V – E 1373/83 –, NVwZ 1986, 864.Die
- wurde daraufhin am 11.11.2013 von der Leiterin des Referates 4 C 6 an die Leiterin des
- Eine Beamtin hat ein Akteneinsichtsrecht in eine E Mail ihrer Vorgesetzten an das Personalreferat
- Rede stehende Schreiben ein isoliertes Schriftstück oder eine E-Mail ohne Einbindung in eine Akte im
- die Antragstellerin damit rechnen, dass die fragliche E‑Mail noch im Rahmen ihres Dienstverhältnisses
SozG Marburg - S 12 KA 50/08
Sozialgericht Marburg vom 22.10.2008
- Inhalt
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- mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt/Main vom 28.12.2005 zum Insolvenzverwalter über das
- 14.05.2007 hat der Kläger beim Landgericht Frankfurt/Main die Klage erhoben. Das Landgericht hat mit
- . Lediglich vorsorglich melde sie den Überzahlungsbetrag aus dem Quartal II/05 zur Insolvenztabelle an. Am
- umgebucht worden sei. Das Insolvenzverfahren sei am 28.12.2005 eröffnet worden, sodass Forderungen
- Beschluss vom 11.12.2007, Az.: 2-10 O 204/07 den Rechtsstreit an das Sozialgericht Marburg
LAG Hessen - 7 Sa 2084/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 20.09.2010
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2009, Az. 14 Ca 6909/09, abgeändert. 36Die Beklagte wird verurteilt, an
- Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2009 – 14 Ca 690/09 – wird auf dessen Kosten zurückgewiesen. Die
- erfolgt etwa Mitte Mai des folgenden Geschäftsjahres. 9c) (...)" 10 Am 12. August 2008 wurde auf
- Revision wird zugelassen. Tatbestand 1Die Parteien streiten um eine Bonuszahlung. 2Der am 24
- durch Fettdruck hervorgehobenen Betrags dessen Auszahlung nicht allein an die am Ende des Schreibens
OLG Brandenburg - 4 U 148/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 06.09.2006
- Inhalt
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- 3. am 29.12.2005 an die Beklagte zu 1. erfolgt. 48 Die Zurverfügungstellung eines Darlehens im
- .-Bank AG aus §§ 357 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung der am 29.12.2005 an die
- Kfz-Briefes an die Beklagte zu 1. vereinbart. 11 Die Beklagte zu 3. zahlte am 29.12.2005 den
- von ihm vorgetragenen Varianten der am 28.12.2005 getroffenen Vereinbarungen zulässigerweise im Wege
- der Zahlung des Betrages von 14.000,00 € durch die Beklagte zu 3. an die Beklagte zu 1. am