Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 1054 von 2512

Rechtsanwalt Philipp Obladen

Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht
Bietet
  • , Wettbewerbsrechts, IT- und Datenschutzrechts in Köln und bundesweit

Rechtsanwalt Jürgen Erfurth

ERFURTH Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht IT-Recht Steuerrecht
Kontaktadresse
  • E-Mail: kontakt(at)kanzlei-erfurth.de

Rechtsanwalt Dr. Jan-Peter Psczolla

RA Dr. Psczolla | Kanzlei für Medien Wirtschaft Wettbewerb
Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht
Qualifikation
  • Promotion zum Dr. iur. im Medienrecht, Universität Münster
  • Zusatzqualifikation im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, ITM - Landeskompetenzzentrum, Universität Münster
Bietet
  • Medien- & Presserecht, IT- & Internetrecht sowie im Vertragsrecht.
  • , Behörden, Freischaffende sowie Privatpersonen in Fragen des Geistigen Eigentums & Wettbewerbsrechts, im

Rechtsanwältin Dr. Alexandra Eberhardt, MBA

EBERHARDT Rechtsanwälte OG
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht IT-Recht Wohnungseigentumsrecht
Bietet
  • Rechtlich hochwertige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen insbesondere in folgenden Bereichen

Roy Trapp

Immobilien, Baurecht, Architektenrecht Steuerrecht IT-Recht

Stefan Lück

Gewerblicher Rechtsschutz IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht

Elise Heimbrinck

Sozialrecht Urheberrecht und Medienrecht IT-Recht

BGH - VIII ZR 284/03

Bundesgerichtshof vom 21.08.2003
Inhalt
  • mit Vertrag vom 31. Januar 1997 im Haus G. -Straße in Berlin im 4. Obergeschoß eine Wohnung. Die
  • . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO mit
  • und Dr. Wolst sowie die Richterin Hermanns für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Klägerin
  • Modernisierungsmaßnahmen ist seit über 23 Jahren gegeben. Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin die Zustimmung der
  • bestehe in Ermangelung einer Gesetzeslücke kein Raum. II. Diese Ausführungen halten einer

EuGH - C-244/97

Europäischer Gerichtshof vom 17.12.1998
Inhalt
  • Recht erfüllte. 29. Im vorliegenden Fall ist daher festzustellen, ob der Betrag der Leistung, die
  • belgischem Recht gewährten Altersrente die von Frau Lustig in den Niederlanden zurückgelegten
  • Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii in Verbindung mit Artikel 45 der Verordnung Nr. 1408/71 dahin
  • Generalanwalt in Nummer 16 seiner Schlußanträge zu Recht ausgeführt hat, beantragte der Kläger des
  • vorgelegte Frage für Recht erkannt: Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EWG) Nr. 1408

LAG Hamm - 10 TaBV 123/04

Landesarbeitsgericht Hamm vom 11.03.2005
Inhalt
  • derartigen Erforderlichkeit fehlt es, wie das Arbeitsge-richt zu Recht festgestellt hat. Auch mit dem
  • nicht in Anspruch genommen worden ist. Der Schulungsveranstalter hat die Schulungskosten nämlich mit
  • Berücksichtigung dieser Grundsätze ist das Arbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass die Teilnahme der
  • denen etwa 170 Mitarbeiter beschäftigt sind. 5Im Betrieb in H1xx ist ein siebenköpfiger Betriebsrat
  • 313. zu Recht als nicht erforderlich angesehen. Auf dem Seminar seien keine Grundkenntnisse

OVG Nordrhein-Westfalen - 18 E 428/08

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.09.2008
Inhalt
  • dem 1. Januar 2005 können im Fall des Klägers nicht angerechnet werden. Denn in seinem Fall liegt mit
  • . Schwierige, bislang nicht ausreichend geklärte Rechts- und Tatsachenfragen dürfen nicht im
  • Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat das Verwaltungsgericht zunächst zu Recht versagt, soweit der Kläger
  • rechtmäßig darstellte. Dafür ist nichts erkennbar, zumal mit der Klage bzw. der Beschwerde zur
  • ermessensfehlerfreie Entscheidung erfasst. In einem solchen Vornahmeantrag ist als 'minus' der Bescheidungsantrag

BGH - IX ZR 47/06

Bundesgerichtshof vom 07.02.2008
Inhalt
  • reicht für eine „Kenntnis“ im Sinne von § 130 Abs. 2 InsO nicht aus. Auch im Übrigen ist ein
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 47/06 vom 7. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat
  • Kündigungsschreiben vom 7. September 1999, in dem nur von einer „vorgemerkten“ Kreditlinie die Rede ist
  • Beklagte bereits in ihrer Berufungsbegründung vorgetragen hatte, der Zeuge A. sei nicht der im
  • eingefordert worden sein müsse, ist durch den Senatsbeschluss vom 19. Juli 2007 (IX ZB 36/07, WM 2007

BGH - VI ZR 226/02

Bundesgerichtshof vom 25.11.2003
Inhalt
  • vorliegenden Fall mit Recht bejaht worden ist (vgl. zu den Voraussetzungen, Senatsurteile BGHZ 35
  • Stelle in G. nicht antreten können. Die Beklagten berufen sich auf ihr Recht zur freien Meinungsäußerung
  • Klägers halten einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand. 1. Die Revision rügt mit Recht, daß das
  • . Juni 1994 - VI ZR 273/93 - aaO). c) Mit Recht beanstandet die Revision, daß das Berufungsgericht nach
  • Gesamtzusammenhang der Äußerung zu berücksichtigen. Darauf weist die Revision mit Recht hin. Bei der gebotenen

LG Düsseldorf - 24 S 248/03

Landgericht Düsseldorf vom 10.02.2004
Inhalt
  • Recht erkannt: Die Berufung der Kläger gegen das am 29. Juli 2003 verkündete Urteil des
  • die Zurückweisung der Berufung. II. 5Die zulässige Berufung der Kläger ist unbegründet. 67Das
  • Amtsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen und dabei auf die Vereinbarung der Parteien vom 09.08.2002
  • abgestellt, wonach die Kaution mit einer von den Klägern zu leistenden Zahlung in Höhe der Kaution
  • Arbeiten, dass nur ein Teil abgegolten sein sollte; zum Anderen ist in der Vereinbarung ausdrücklich

OLG Düsseldorf - I-3 VA 4/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.05.2008
Inhalt
  • , ist richterliche Tätigkeit, die der Unabhängigkeitsgarantie untersteht, also nur an Gesetz und Recht
  • Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 EGGVG zu werten; über die Eingabe des Antragstellers sei daher in einem
  • auch die vom Antragsteller beanstandeten Verfügungen der Aktenübersendung zu Recht nicht von der
  • Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen (eine solche ist die Amtshilfe im Verhältnis zum
  • Antragstellers im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG als unstatthaft zurückzuweisen ist. 42 Die